Übermittlungs- und Auskunftssperren

Ich hoffe ja, dass der folgende Hinweis in der vergangenen Woche im Heimatblatt stand. Zurzeit habe ich keinen Zuriff auf das Heimatblatt der Stadt Rödermark. Evtl. kann @marc ja mal nachsehen und das Ergebnis im Kommentar ablegen 🙂
 
Von der Webseite der Stadt Rödermark

22.07.2010
Übermittlungs- und Auskunftssperren gemäß § 35 Abs. 5 und 6 Hessisches Meldegesetz

Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gemäß § 35 Abs. 6 des Hessischen Meldegesetzes (HMG) und zusätzlich gem. § 35 Abs. 5 HMG mindestens acht Monate vor Wahlen, über die Möglichkeit der Auskunftssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.

Dabei ist zu unterscheiden zwischen Übermittlungssperren und Auskunftssperren….Lesen Sie hier den ganzen Text.

 
Kommunalwahl am 27. März 2011.
Die Bürgermeisterwahl soll evtl. zeitgleich mit der Kommunalwahl stattfinen.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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