Maßnahmen zur effektiven Verkleinerung des Bundestages.

Reform des Wahlrechts
Reform des Wahlrechts

Der Anfang ist gemacht.


Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit

Der Deutsche Bundestag hat am 16. März 2022 auf Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/1023) die Einsetzung einer Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit beschlossen. Dies ist dem Deutschen Bundestag in § 55 des Bundeswahlgesetzes aufgegeben.

Aufgabe der Kommission soll es sein, sich auf der Grundlage der Prinzipien der personalisierten Verhältniswahl mit Maßnahmen zur effektiven Verkleinerung des Bundestages in Richtung der gesetzlichen Regelgröße zu befassen und Empfehlungen zu erarbeiten, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag zu erreichen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Modernisierung der Parlamentsarbeit. In diesem Zusammenhang wird sich die Kommission insbesondere mit den Möglichkeiten der Digitalisierung für die Arbeit des Parlaments und der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern beschäftigen. Es sollen zudem gesellschaftliche Reformdebatten, etwa zur Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre oder der Dauer der Legislaturperiode, aufgegriffen und Empfehlungen zu diesen erarbeitet werden.

Die 26 Mitglieder der Kommission setzen sich aus dreizehn Abgeordneten und einer gleichen Anzahl von Sachverständigen zusammen. Die Kommission soll dem Deutschen Bundestag bis zum 31. August 2022 einen Zwischenbericht mit den Empfehlungen zur effektiven Verkleinerung des Bundestages und spätestens bis zum 30. Juni 2023 ihren Abschlussbericht vorlegen.

Quelle: Deutscher Bundestag