Stavo 8.12.2017. Wiederkehrende Beiträge verabschiedet.

Das geht bald alles an die Stadt
Das geht bald alles an die Stadt

Wiederkehrende Beiträge verabschiedet.
Wenn mir von der CDU und AL/Den Grünen auch ein Redemanuskript zur Verfügung gestellt wird, werde ich das natürlich auch veröffentlichen.
Herr Kruger, Fraktionsvorsitzende der FDP, hat seine Rede ohne Manuskript aus dem Stegreif gehalten.
» Rede von Samuel Diekmann SPD. Es gilt das gesprochene Wort.
» Rede von Peter Schröder FWR. Es gilt das gesprochene Wort.
» Tobias Kruger FDP. Meine handschriftlichen Notizen.

Hier die verabschiedete Satzung und weitere Anträge.

Vorweg.
RP = Regierungspräsidium.
Es wird immer davon gesprochen, eine Straßenbeitragssatzung ist alternativlos. Richtig wäre, eine Straßenbeitragssatzung ist für Rödermark alternativlos. Mit den Haushalten, die uns Bürgermeister Kern vorgelegt hat und noch vorlegen wird, kommt man um eine Straßenbeitragssatzung nicht herum. Die Bürger müssen mit oder ohne Satzung für die grundhafte Sanierung bezahlen. Für die Hausbesitzer gibt es einen kleinen Pferdefuß. Nach der jetzt verabschiedeten Satzung bezahlen 50% der anfallenden Kosten ausschl. und nur die Hausbesitzer. Die Mieter sind erst einmal außen vor. Es sei denn, der Vermieter folgt dem Ratschlag von Bürgermeister Kern und erhöht die Miete. Die restlichen 50% werden von allen Bürgern bezahlt. Einen Vorteil hat der Straßenbeitrag. Der Anteil, den der Hausbesitzer zu zahlen hat, muss für grundhafte Sanierung eingesetzt werden. Wiederkehrende Beiträge sind keine Steuer und deshalb zweckgebunden.
In den Sitzungen der Ausschüsse, in der Stadtverordnetenversammlung und bei beiden Bürgerversammlungen hat der Bürgermeister ohne Einschränkung zugesagt, dass die Mehrbelastung durch die Straßenbeiträge in vollem Umfang kompensiert werden soll. Siehe Rede FWR Herr Schröder.
Aber glauben Sie mir, die angekündigte komplette Kompensation der Straßenbeiträge wird nie kommen. Mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine da. Siehe SPD, FDP und Freie Wähler.
Siehe auch Rödermark. Grundsteuererhöhung, ich seh dich kommen.

Muss eine Straßenbeitragssatzung sein? Warum haben wir jetzt eine solche Satzung?
Lassen wir einen Rechtsanwalt zu Wort kommen:

..Zwar spricht das Gesetz nur von „sollen“ und nicht von „müssen“, jedoch bedeutet dies faktisch nichts anderes, als dass im Normalfall eine Satzungspflicht besteht, die nur ausnahmsweise dann entfällt, wenn ein ausgeglichener Gemeindehaushalt vorliegt. Anders formuliert: Nur eine Gemeinde mit ausgeglichenem Haushalt kann auf eine Straßenbeitragssatzung verzichten…Quelle: Quelle: rechtsanwaelteszk.de

Jetzt wird es kompliziert. Wenn Rödermark in 2018 wie geplant einen ausgeglichenen Haushalt hat, dann brauchen wir doch nach dem obigen Text keine Straßenbeitragssatzung. (Siehe Seite 37 Doppelhaushalt 2017/2018.) Kann man zunächst so sehen.
Dieser Überschuss reicht aus heutiger Sicht NICHT aus, um die kommenden Belastungen nur annähernd aufzufangen. Wir könnten so weitermachen wie bisher und keine Straßen grundhaft sanieren. Wenn, ja wenn da nicht das RP wäre. Hier hat man ganz offensichtlich keine Geduld mehr mit der Vorgehensweise der Stadt Rödermark. Bis zum RP hat sich herumgesprochen, wie es um die Straßen in Rödermark steht.
Man hätte ja hingehen können und die Grundsteuer B erhöht und damit die notwendigen grundhaften Erneuerungen/Sanierungen durchführen können. Richtig. So hätte man das Geld beschaffen können. Jetzt kommt wieder das RP. Ohne Straßenbeitragssatzung wird eine Grundsteuer B Erhöhung, in Verbindung mit grundhafter Sanierung, nicht genehmigt.

Aus Haushaltsablehnung 2018
Aus Haushaltsablehnung 2018

Zur Sitzung.
Wie ich finde, waren das hier die Sprüche des Abends.

Wir haben nicht mehr und weniger getan, als die Verwaltung ernst zu nehmen. Jetzt ist die Zeit gekommen, das Versprechen einzulösen.
Herr Kupczock zum Antrag der FWR die Grundsteuer B um 40% zu senken.

Wie sagte Herr Kruger (FDP) bei seiner Rede sinngemäß:
Mit der wachsweichen „Soll“-Kompensation der Koalition wird den Rödermärker Bürger/-innen bloß haufenweise Sand in die Augen gestreut – gut, dass wir in Rödermark einen alteingesessenen Fuhr- und Baggerbetrieb haben“

Purer Zufall. Dass wir jetzt über 50% Gemeindeanteil reden, ist allein einer zufälligen Begegnung des Bürgermeisters am Rande eines Termins in Wiesbaden geschuldet. Ohne diesen Zufall würde der Bürgermeister wahrscheinlich auch heute noch behaupten, dass ein städtischer Anteil höher als 30% rechtswidrig wäre.

Und Dr. Rüdiger Werner (FDP) sinngemäß in seinem Redebeitrag: „Wir waren immer für einen höheren Gemeindeanteil. Dass mehr als 30 % rechtlich zulässig sind, wussten wir bereits ein halbes Jahr vor dem Bürgermeister. Man hätte einfach einmal beim RP anrufen und nachfragen müssen.

Noch ein toller Spruch 🙁
Die Oma mit dem Rad belastet die Straßen nicht so, wie der Fahrer eines SUV„. 🙁
Ist die Oma schon immer Oma gewesen? Kann es sein, dass auch die Oma einmal einen SUV hatte?
Noch ein toller Spruch 🙁
Eine Mio. für die Straßensanierung ist maßvoll und sinnvoll.“ 🙁
Noch ein toller Spruch 🙁
Anerkennung für Bürgermeister Kern für das Ausreizen bis zur letzten Minute“ 🙁
Gemeint damit war, dass es erst jetzt den Straßenbeitrag gibt. Was soll man da anerkennen???? Gespart haben wir dadurch NIX. Der Schuldenberg, der von unseren Kindern und Enkel getilgt werden muss, ist stark angewachsen. Und das soll eine Anerkennung wert sein?

Auf der einen Seite war es heute ein Lobgesang auf die geleistete Arbeit von Bürgermeister Kern. Anders sah es bei der Opposition aus. Massive Kritik gab es von den Oppositionsparteien. Was Bürgermeister Kern überhaupt nicht gefallen hat, war die Bemerkung – sie ist mit dem Kompensationsgerede eine Mogelpackung und unehrlich – in der Rede von H. Diekmann. So ist des eben, wenn etwas ausgesprochen wird, was viele denken.

Alle Oppositionsparteien bemängelten u.a. den im Antrag viel zu niedrig angesetzten Investitionsbedarf für unsere Straßen. 1 Mio. € ist nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein.
Bürgermeister Kern bezeichnete es als große Leistung, in den Jahren 2005 bis 2017 für 6 Mio. Euro als Schutzschirmkommune grundhafte Erneuerungen durchgeführt zu haben. Er hätte aber auch erwähnen müssen, dass wir in 2013 schon 10.000.000,00 € an Investitionsbedarf hatten. Der Investitionsbedarf ist in der Zeit von 2013 bis 2017 um weitere 10.000.000,00 € auf jetzt 20.000.000,00 € angewachsen. D.h., wenn wir den Schnitt sehen, steigt der Investitionsbedarf um 2.500.000,00 € jährlich an. Diesem Stau und dem jährlich neu hinzukommenden Sanierungsbedarf will die Stadt nur 1.000.000,00 € entgegensetzen. Damit wird erreicht, dass der Schnitt jetzt jährlich um nur 🙁 1.5000.000,00 € beträgt. Nehmen Sie mal Ihren Taschenrechner zur Hand und rechnen mal nach.
Die Zahlen sind von der Verwaltung genannt worden und deshalb kein Hirngespinst eines Bloggers.. Unter Zusammenfassung Straßenbeitrag finden Sie die entsprechenden Quellen. Der von der Verwaltung genannte Investitionsstau von 20.000.000,00 € reicht für weniger als 10% des Rödermärker Straßennetzes. (Rüdiger Werner FDP Rödermark) Siehe Blog für Rödermark.

Kompensation.
Der Bürgermeister hat gesagt, dass keine Kommune, so wie Rödermark, mit dem Straßenbeitrag auch eine Kompensation des Straßenbeitrags beschlossen hat. Auch wenn es schwerfällt, wir müssen es ihm glauben. Da ein solcher Passus NICHT in einer Satzung zu den wiederkehrenden Beiträgen aufgenommen wird, ist eine Überprüfung dieser Aussage sehr zeitaufwendig. Ich kann mir andererseits auch sehr gut vorstellen, warum eine Kompensation bei anderen Kommunen kein Thema ist. Wie sagte Herr Kruger bei seiner Rede sinngemäß: „Gut, dass wir in Rödermark einen Baggerbetrieb haben. Da geht der Sand nicht aus, den der Bürgermeister den Bürgern in die Augen streuen kann.

Wenn man es aber genau betrachte, was haben wir wirklich? Können wir mit einer Kompensation rechnen? Meiner Meinung nach NEIN. Was wir haben, ist nicht mehr als eine Absichtserklärung. Der Gemeindeanteil auf 50% anzuheben ist für die Beitragszahler eine Entlastung aber für die Grundsteuer B (da müssen die 50% ja herkommen) eine Belastung. Lange Rede, kurzer Sinn. Eine Kompensation der Straßenbeiträge geht nur über die Grundsteuer B. Für 1 Mio. Investition muss die Grundsteuer B um 100-Prozentpunkte gesenkt werden. Das wäre dann die wirkliche und versprochene Kompensation „der Straßenbeitrag wird die Bürger nicht weiter belasten“. Und bei einer kompletten Kompensation eine Satzung zum Straßenbeitrag überflüssig.

Bürgerinteresse an Ausschüssen und Stadtverordnetenversammlungen
6 Bürger haben sich zur Bekanntgabe der neuen Satzung eingefunden.
Schade, dass nur so wenige Bürger (nicht nur heute) eingefunden haben. Man kann das Desinteresse aber schon verstehen, wenn man als Zuhörer sieht, wie einige auf dem Podium dem Smartphone mehr Aufmerksamkeit schenken als den Reden der Kollegen, empfinde ich dies als ungezogen und ungehörig. Wenn die sich schon nicht dafür interessieren, kann es ja nicht wichtig sein. Handyverbot, zumindest für die Personen auf dem Podium, sollte erteilt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass einer auf dem Podium so wichtig ist, dass sie/er nicht während der Sitzung auf das Telefon verzichten kann.
Mir kommt auch so vor, dass man viele auf dem Podium einfach nur so als „nett arrangierte Tischdekoration“ benötigt.
Eine bemerkenswerte Ausnahme ist BM Kern. Der Bürgermeister konzentriert sich auf die Sitzung und nicht auf ein Smartphone. Bürgermeister Kern hört immer sehr aufmerksam zu und macht sich auch Notizen.

 
Reden

Rede von SPD Fraktionsvorsitzenden Samuel Diekmann zu den wiederkehrenden Straßenbeitragen
(es gilt das gesprochene Wort)

Eine gute Rede startet man mit einem Zitat:

„…Wenn das Rennpferd hätt‘ gesiegt,
hätt‘ ich zwölf für eins gekriegt.
Wenn ich’s große Los gewinn‘,
setzt‘ ich mich zur Ruhe hin,
und SIE täten auch nichts mehr,
wenn das Wörtchen ‘wenn‘ nicht wär‘.“

… von Otto Reuter.

Ja, wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wär‘. Wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wär‘, dann könnten wir es uns einfach machen und sagen:
» Diese Straßenbeitragssatzung ist alternativlos (was sie leider ist).
» Diese Straßenbeitragssatzung ist notwendig (was wir schon seit langen sagen).
… und einfach unsere Hand heben, aber das können wir so nicht!

Wenn die Straßenbeitragssatzung doch wirklich ehrlich das Problem benennen und angehen würde!
Der Investitionsbedarf für unsere Straßen liegt nämlich nicht bei 1 Mio., sondern bei 3 Mio. Euro im Jahr! Sprich, wir packen das Problem nur teilweise an und verschieben den ganz großen Teil nach hinten auf die lange Bank, zur Bezahlung für die nächste Generation. Der Änderungsantrag der FW sieht 1,5 Mio vor – Bravo: dem werden wir zustimmen.

Wenn die Straßenbeitragssatzung doch nicht so eine Mogelpackung wäre!
Man tut nämlich so, als ob es den Bürger nichts kosten würde und die Party immer so weitergehen würde, man alles mit einer Grundsteuer-B-Senkung kompensieren könnte und wolle! Aber das will man gar nicht und das sagt man in den öffentlichen Ausschüssen auch so, allenfalls eine „symbolische Geste“ – ganz andere Töne waren in den Bürgerversammlungen zu hören. Nein, es wird was kosten und verantwortliche Politik traut sich auch, das so zu sagen!
Der Änderungsantrag der FW beweist hier Mut und macht es konkret: Grundsteuer B um 40 Punkte senken – dem werden wir zustimmen und an diesem Punkt wird sich messen ob man dem Bürger wirklich entlasten will oder mit einem 50/50 statt 30/70 Argument (das unter Strich für das Musterhaus ein Kinokarte oder 2-3 Schachtel Zigaretten bedeutet) ruhig stellt. Sie wollen kompensieren? Ja bitteschön – dann stimmen sie zusammen mit uns dem Änderungsantrag der FW. Dies hat auch etwas mit Ehrlichkeit zu tun, denn genau dies hat dieses Haus bei der Einführung/ Erhöhung dem Bürger so versprochen. Heute ist der Tag dieses Versprechen einzulösen.

Wenn die Straßenbeitragssatzung doch nicht so eine unglaubliche Heuchelei wäre!
Im BGM-Wahlkampf war ich der einzige, der dieses Problem angesprochen hat und zum Thema gemacht hat! Selbst auf den Podiumsdiskussionen haben Sie, Herr Kern, dieses Thema noch weit von sich geschoben – „Mit mir nicht!“. Wenige Wochen nach der Wahl wurde das Ganze dann doch auf die Tagesordnung gebracht … und keiner kann hier sage, dass man davon nichts gewusst habe: Seit Jahren hat der RP genau das von uns gefordert!
Warum? Weil hessische Gemeinden im Falle eines defizitären Haushalts dazu verpflichtet sind! Dies wurde zuletzt 2013 vom hessischen Verwaltungsgerichtshofes bestätigt.*1
Verantwortliche Politik spricht nicht nur Dinge an, sondern ist auch ehrlich und demütig!

Wenn die Straßenbeitragssatzung doch besser vorbereitet gewesen wäre!
Ich habe ja dargestellt: Seit Jahren wissen wir, dass sie kommt, und niemand hatte einen Plan B, sondern nur die Strategie „Kopf in den Sand“. Mich erinnert das an die Austrittsverhandlungen der Britten mit der EU … Warum hat sich niemand vorbereitet?
Verantwortliche Politik bereitet sich auf das unvermeidbare vor! In Rödermark wurde genau das nicht getan … man hat hier bis zuletzt gewartet, um dann am Ende doch nur im Grunde eine Mustersatzung vorzuschlagen – und kurz vor dem Ende der Diskussion noch eine Ralley zu starten, wer entlastet die Bürger am meisten. Fachliche Beratung in den Ausschüssen, vielleicht sogar mit einem Fachmann für Satzungsrecht? Fehlanzeige!
Wir wissen alle z.B. nicht, was die Straßenbeitragssatzung für unsere Vereine bedeutet! Wir sollen die Hand heben für etwas, das wir nicht wissen und einschätzen können? Was ist mit den Vereinen, die große Plätze unterhalten? Wie stark werden sie durch diese Satzung belastet?
Aus diesem Grund haben wir einen Änderungsantrag mit eingebracht, der sicherstellen soll, dass die Vereine nicht mehr belastet werden als jetzt! Das wird noch viel Arbeit – das wissen wir: Aber vielleicht ist das ein guter Anlass um die Vereinsförderung insgesamt zu verbessern und gerechter zu machen. Alle reden davon: dann lasst uns das auch mutig machen!

Ja, diese Straßenbeitragssatzung ist grundsätzlich notwendig und alternativlos, aber …
… sie packt das Problem auch nicht wirklich an.
… sie ist mit dem Kompensationsgerede eine Mogelpackung und unehrlich.
… keiner der Stadtverordneten/innen weiß im Detail, worüber wir abstimmen, viele Fragen sind noch lange nicht geklärt.
… sie ist zu schlecht vorbereitet, noch auf den letzten Metern wurden grundsätzliche Änderungen und komplette Neubewertungen der rechtlichen Lage ins Feld gebracht – die wir nicht abschließend bewerten konnten.
Aus diesem Grund können wir dieser Satzung nicht zu stimmen und werden wir uns enthalten! Dem Änderungsantrag der FW aber folgen!

Liebe Stadtoberhäupter, Otto Reuters Gedicht hat noch eine Strophe, die sehr gut passt und mit der ich schließen möchte. Ich hoffe, dass König und Prinz darüber nachdenken:

Wenn ich wär‘ ein Millionär,
kriegt‘ ich hohen Zins.
Wenn mein Vater König wär‘,
wäre ich ein Prinz.
Wenn ich Prinz wär‘, das wär‘ fein,
würd‘ ich später König sein.
Wenn ich’s wär‘, dann schafft‘ ich gleich
alle Steuern ab im Reich.
Keiner zahlt‘ ’nen Pfennig mehr,
wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wär‘.

————————————
*1Hessische Gemeinden sind im Falle eines defizitären Haushalts nach § 11 Abs. 1 und 4 KAG i.V.m. §§ 10, 92, 93 HGO verpflichtet, Straßenbeiträge in dem vom Gesetz zugelassenen Umfang zu erheben. Dies ist ständige Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, zuletzt bestätigt im Urteil vom 28. November 2013, Az. 8 A 617/12 […] Allgemein ist auszuführen, dass in Ziffer 3 b) des Erlasses vom 3. März 2014 „Ergänzende Hinweise zur Anwendung der Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte“ geregelt sind […]. Quelle: FDP Anfrage im hessischen Landtag vom 06.07.2016; http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/6/03576.pdf
 Hier die ganze Rede als .PDF

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Rede vom Fraktionsvorsitzenden der FWR, Peter Schröder zu den wiederkehrenden Straßenbeitragen
(es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrter Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Bürger von Rödermark,

wir entscheiden heute über eine Straßenbeitragssatzung für Rödermark. Dieses Thema ist nicht neu in unseren Gremien, nein wir haben in den vergangenen Jahren schon häufger darüber in den Ausschüssen diskutiert.

und nach der aktuellen Informationslage könnte man den Eindruck haben: es ist ja alles gar nicht so schlimm, was auf den Bürger zukommt. Dank der guten Verbindungen unseres Bürgermeisters zu Mitarbeitern des Finanzministeriums in Wiesbaden.

Mitnichten ! Wir FREIEN WÄHLER prophezeien, die Bürger Rödermarks werden stärker Kasse gebeten als uns bei der letzten Bürgerversammlung noch vorgerechnet wurde. 2009 wurde die Grundsteuer B um 40 Punkte angehoben, um die ungeliebte Straßengebühr zu vermeiden. Mit diesen Mehreinnahmen sollte es möglich sein Straßenerneuerungen aus der Stadtkasse zu bezahlen. Diese  Mehreinnahmen  waren explizit dafür vorgesehen  Straßenerneuerungen  aus  der Stadtkasse  zu  bezahlen.

2012 schlüpfte Rödermark unter dem Schutzschirm und hatte kein Geld mehr in der Kasse um grundhafte Erneuerungen durchzuführen. Jetzt wurde in 2017 die Straße am Schwimmbad grundhaft erneuert und jeder kann sich anschauen wie schön eine neu hergestellte Straße ist.
Diese Straße wurde jetzt endlich nach langem Warten mit Hilfe von Anliegergebühren und Zuschüsse des Landes Hessen ?nanziert. Das Geld für diese Straße war allerdings bereits 2012 im Haushalt vorgesehen. Da aber am Bahnhof Ober-Roden der Boden saniert werden musste, ist das bereitgestellte Geld umgeleitet worden. Das hätte man sich auch ersparen können, denn ein Bodengutachten, welches vor dem Kauf des Bahnhofs erstellt wurde, hatte bereits auf die Schadsto?e hingewiesen. Auch auf diese Weise werden Steuergelder unnütz ausgegeben.
Alle Jahre wieder mahnte die Kommunalaufsicht jetzt endlich eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen, sonst würde der Haushalt nicht genehmigt werden. In den ersten Jahren redete unser Bürgermeister sich noch damit heraus, dass die Landesregierung in Hessen noch kein Gesetz zur Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeitragsgebühren erlassen hatte. Als dieses Gesetz endlich beschlossen wurde, war die Ausrede: Wir machen einfach keine grundhaften Erneuerungen für Straßen, sondern versuchen im Dünnschichtverfahren oder mit anderen Reparaturen die Straßen irgendwie befahrbar zu halten. Immer wieder betonte unser Bürgermeister: „Mit mir gibt es keine Straßenbeitragssatzung“. In diesem Jahr kam es dann anders, unsere Verwaltung wurde erneut angemahnt und schließlich nach Aussage des Bürgermeisters gezwungen diese Satzung zu erlassen, damit der Haushalt genehmigt werden kann.
In den Sitzungen der Ausschüsse, in der Stadtverordnetenversammlung und bei beiden Bürgerversammlungen hat der Bürgermeister ohne Einschränkung zugesagt, dass die Mehrbelastung durch die Straßenbeiträge in vollem Umfang kompensiert werden soll. Dieser Ausgleich kann normal nur über eine Reduzierung der Grundsteuer B erfolgen.

In der Bürgerversammlung vor vier Wochen bekamen die Einwohner erstmals eine Muster-Rechnung präsentiert, nachdem circa 85-130 € pro Jahr von Hausbesitzern einer Musterimmobilie zu zahlen seien. Dieses Beispiel gilt für ein Grundstück von ca. 500 m² mit einem Haus in zweigeschossige Bauweise und einer jährlichen Investitionssumme von 1 Million € für die Erneuerung von Ortsstraßen. Jetzt hat sich aber inzwischen ein Stau von 20 Millionen € für dringend zu erneuernde Straßen angesammelt. Wenn wir in jedem Jahr für 1 Million € Straßen erneuern, benötigen wir 20 Jahre um diese Liste abzuarbeiten. In dieser Zeit werden mit Sicherheit viele andere Straßen baufällig und müssten ebenfalls saniert werden. Wenn wir davon ausgehen dass alle Straßen irgendwann grundhaft erneuert werden, dann kostet das circa 150 Millionen €. Die Erfahrung zeigt, dass eine Straße nach 30-50 Jahren spätestens erneuert werden muss. Im besten Fall hält sie 50 Jahre und das würde bedeuten, dass auf heutiger Kostenbasis mindestens 3 Millionen € pro Jahr veranschlagt werden müssen. Dieser Betrag wird sich durch die Kostensteigerungen kontinuierlich deutlich erhöhen.
Liebe Bürger von Rödermark glauben Sie nicht, dass Sie in den nächsten Jahren mit nur ca. 100 € im Jahr belastet werden, nein diese Belastung wird kräftig ansteigen oder unsere Straßen werden bald nicht mehr befahrbar sein.

Wir von den FREIEN WÄHLER fordern mit einer Investitionssumme von 1,5 Millionen € pro Jahr zu beginnen, damit Rödermark nicht noch mehr in Rückstand gerät beim Zustand der Straßen. Diese Investitionen sind darstellbar hat unser Bürgermeister gestern in der Ausschusssitzung gesagt.
Die Koalition möchte maximal 1 Million investieren, damit die Bürger auch entsprechend wenig zu zahlen haben und damit die Proteste gering bleiben.
Wir fordern außerdem die Rücknahme der 40 Grundsteuer B Punkte zur Entlastung der Hausbesitzer. Selbst diese Rücknahme würde keine volle Kompensation der Belastung durch den wiederkehrenden Straßenbeitrag bedeuten!
Die Koalition hat in ihren Antrag Ähnliches formuliert, macht aber gleich eine Einschränkung der möglichen Kompensation.
Zitat aus dem Koalitionsantrag:
Die durch die Erhebung von Straßenbeiträgen eintretende Höherbelastung soll daher durch eine Absenkung der Grundsteuer B kompensiert werden. Ausreichende Finanzmittel zur Durchführung notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein.

Wir haben auch gefordert, den Finanzierungsanteil der Bürger zu reduzieren und den Anteil der Stadt zu erhöhen, damit die Belastung nicht so hoch ausfällt. Selbstverständlich ist uns klar, dass den Finanzierungsanteil der Stadt letztlich ebenfalls die Bürger zu tragen haben, aber die Verteilung auf alle Bürger ist aus unserer Sicht gerechter.
Inzwischen ist der Magistrat einsichtig und auf unseren Antrag eingegangen, er schlägt vor den Kostenanteil der Stadt von geplanten 30 % auf 50 % zu erhöhen. Wir hatten 45 % gefordert und freuen uns, dass diese Zahl aufgerundet wurde auf 50.
Sehr verehrte Bürger von Rödermark, bitte lassen Sie sich nicht täuschen, die Straßenbeitragssatzung wird weitere Kosten verursachen. Die Erfassung aller Grundstücke mit den Bemessungsgrundlagen wird der Verwaltung noch
Kopfschmerzen bereiten und viel Zeit, Personal und Geld verschlingen. Ebenso wird für die regelmäßige Erhebung der Gebühren ein gewisser Verwaltungsaufwand notwendig sein, der zusätzlich die Stadtkasse belastet. Noch vor 2 bis 3 Jahren hat unser Bürgermeister vorgerechnet, dass es bei einer wiederkehrenden Straßenbeitragssatzung unwirtschaftlich, ja unvernünftig ist, nur 1 Million oder 2 Millionen pro Jahr für die grundhafte Erneuerung von Straßen zu investieren, weil die Verwaltungskosten als ein Fixkostenblock jeweils dazu gerechnet werden muss, egal wie viele Straßen pro Jahr saniert werden. Leider kann es sich unsere Stadt nicht leisten alle Straßen, die dringend gemacht werden müssten jetzt auf einen Schlag oder innerhalb weniger Jahre zu erneuern.

Wir werden aber nicht darum herumkommen, in den nächsten Jahren mehr Geld für die Straßenerneuerung auszugeben. Jetzt stellen Sie sich mal vor es dauert 150 Jahre bis die letzte Straße in Rödermark grundhaft erneuert wird. Das ist der Zeitrahmen, der zutri?t für den Antrag der Koalition mit 1 Million € Straßenerneuerungsmaßnahmen pro Jahr. Ich sage Ihnen lassen Sie sich nicht blenden, die jährlichen Beiträge werden steigen müssen und eine entsprechende Kompensation wird sich diese Stadt nicht leisten können, solange wir nicht an anderer Stelle für Einnahmen sorgen. Wenn nicht bald zahlungskräftige Gewerbebetriebe mit entsprechenden Arbeitsplätzen in Rödermark angesiedelt werden, dann müssen die Bürger immer tiefer in ihren Geldbeutel greifen. Der Fraktionsvorsitzende der CDU hat auf der CDU-Mitgliederversammlung gesagt, dass in den letzten Jahren 70 Gewerbebetriebe in Rödermark verloren gegangen sind, weil wir kein Angebot in Form von Gewerbe?ächen haben.

Wenn wir eine Grüne Stadt ohne Gewerbe sein wollen, dann müssen wir, die Bürger:
1. dafür bezahlen und
2. müssen wir die Infrastruktur scha?en, dass die Einwohner von Rödermark zu den Arbeitsplätzen in der Region fahren können. Ob das allein mit ö?entlichen Verkehrsmitteln möglich ist oder auf löchrigen Straßen der Fall sein wird, das wird sich in den nächsten Jahren zeigen.
Die Bauabteilung sollte nicht nur an der Erhebung der Straßenbeiträge arbeiten, wir haben auch noch einige andere Projekte mit entsprechend hoher Priorität abzuarbeiten, die ho?entlich von der Verwaltung vorrangig behandelt werden. Ich denke da an die Beschlüsse zur Kapellenstr, Hainchesbuckel, Perlite, Mainzer Str. u. a.
Da alles auf Kante genäht ist, befürchten wir, dass jetzt nur noch an Ortskernprojekten in Ober-Roden, Grünprojekten in Urberach und Straßenbeitragssatzung gearbeitet wird.

Hier die ganze Rede als .PDF

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Zur Rede vom Fraktionsvorsitzenden der FDP, Tobias Kruger etwas von meinen handschriftlichen Notizen.

Die erste Bürgerversammlung war inhaltlich grottenschlecht vorbereitet.

Die Bürger gingen mit (neuen) Fragen nach Hause und bekamen keinerlei belastbare Antworten.

Das dicke Ende wird garantiert erst noch kommen.
Die Straßenbeiträge sind erst die Vorspeise zum jüngsten finanziellen Gericht für die Rödermärker Bürger/-innen.
Statt sich mit aller Kraft für die finanziellen Belange der Bürger/-innen einzusetzen, hangelt sich der Bürgermeister planlos und desinteressiert von einem Zufall zum anderen – vorausschauende Politik sieht komplett anders aus.

Purer Zufall. Dass wir jetzt über 50% Gemeindeanteil reden,
ist allein einer zufälligen Begegnung des Bürgermeisters am Rande eines Termins in Wiesbaden geschuldet. Ohne diesen Zufall würde der Bürgermeister wahrscheinlich auch heute noch behaupten, dass ein städtischer Anteil höher als 30% rechtswidrig wäre.

Forderungen der FDP (auch nach einem höheren Gemeindeanteil) wurden z.T. bis einen Tag vor der finalen Abstimmung immer abgebügelt – auf einmal ist nun doch alles möglich. Warum hat der Bürgermeister das nicht schon früher geprüft? Warum bedurfte es erst eines Zufalls für diese neuen Erkenntnisse?

Die Kompensation wird nicht kommen:. Es stehen viele finanzielle Herausforderungen (Hessenkasse, Kreis- und Schulumlage, Kinderbetreuung, Flüchtlingsunterbringung, etc. Siehe: Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen.) an, die mit derzeit völlig unabsehbaren finanziellen Auswirkungen für die Kommunen verbunden sind.

Die Kompensation wird nicht kommen: In Bund und Land sprudeln die Steuereinnahmen auf höchstem Niveau. Trotzdem pfeifen die allermeisten Kommunen finanziell aus dem letzten Loch. Schon ein kleiner Rückgang wird dazu führen, dass gnadenlose Mehrkosten auf Rödermark zukommen. Dann wird CDU und AL/Die Grünen in Rödermark nicht mehr anders können, als – mal wieder – die Einnahmen den Ausgaben anzupassen und die Bürger/-innen erneut via Grundsteuer B zu belasten.

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Siehe auch
» Bericht von der Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag am 8.11.2017.
» Das Notizbuch der Woche zu einer unbefriedigenden Bürgerversammlung
» Bürgerversammlung. Der Konjunktiv ist der Glaubwürdigkeit sein Tod
» Zusammenfassung Straßenbeitrag.
» 09.12.2017 Weitere Diskussion über den Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
Dieser Artikel beruht mit aller Wahrscheinlichkeit NICHT auf Erkenntnisse der Stavo vom 8.12.2017. Am 8.12.2017 war kein Vertreter der OP bei der Stavo. Wahrscheinlich ist, dass der Artikel sich auf die HFuW – BUSE Sitzung vom 7.12.2017 bezieht.
» 22.11.2017 Antrag zur Straßenbeitragssatzung mit Kompensation
» 13.02.2017 Landtag. Kommunen mit Straßenbeitrag. Siehe auch 15.8.2016 Drucksache 19/3576
» 15.08.2016 Landtag. Wiederkehrende Straßenbeiträge. Drucksache 19/3576


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Ausschusssitzung zum Straßenbeitrag.

Straßen-Sanierung.So geht es leider nicht
Straßensanierung. So geht es leider nicht

Wahrscheinlich wird heute die Satzung zu den „wiederkehrenden Beiträgen“ (Straßenbeitrag) verabschiedet.

Freitag, 08.12.2017, 19:00 Uhr, Halle Urberach (Mehrzweckraum), Am Schellbusch 1

Ausschusssitzung HFuW und BUSE
Bei der zusammengelegten Ausschusssitzung wurde die am Freitag (8.12. Fortsetzung der Stavo vom 5.12.2017) zur Abstimmung kommende
Satzung – wiederkehrenden Beiträge – beraten. Die Sitzung wurde notwendig, weil der Magistrat recht kurzfristig in dem ursprünglichen Satzungsentwurf eine gravierende Änderung vorgenommen hat. Der Gemeindeanteil steigt von 30% auf 50% für alle Abrechnungsgebiete.

So wie Bürgermeister Kern berichtete, ist nicht zu befürchten, dass die Aufsichtsbehörde einer solchen Satzung nicht zustimmen wird. Die Festlegung des Gemeindeanteils ist Sache der Stadt. Wichtig ist, der Haushalt muss ausgeglichen sein.

Es wurde aber auch gesagt, dass Herr Bauer (externer Berater) weiterhin in Bezug auf Abrechnungsgebiete und Gemeindeanteil seine Vorschläge als der – sicherer Weg (meine Schlussfolgerung aus der Rede vom BM) – betrachtet.
Nachgefragt – liegt zusätzlich zu der mündlichen Auskunft aus dem RP, dass die 50% nicht beanstandet werden, diese auch schriftlich vor? Dies wurde vom Bürgermeister verneint; sei nicht notwendig.

Da durch den höheren Gemeindeanteil mehr Geld von der Stadt für die Sanierungsarbeiten zur Verfügung gestellt werden muss, wurde auch darüber gesprochen, wie viel Euro von der Stadt für die Sanierungsarbeiten bereitgestellt werden können. Eine andere Zahl als die bekannte eine Mio. pro Jahr, ist nicht genannt worden. Was allerdings genannt wurde, war die Investitionssumme für grundhafte Sanierung in der Zeit von 2005-2017 (13 Jahre). Es wurden für 6 Mio. € Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, bei einem Gemeindeanteil von 4,7 Mio. Euro. Gesamt im Schnitt pro Jahr also 461.500,00 €. Davon Gemeindeanteil im Schnitt 361.500,00 €.
Anhand der von der Fachabteilung bekannt gegebenen Zahlen stieg der Betrag für die grundhaft zu sanierenden Straßen seit 2013 pro Jahr um 2,5 Mio. € an. Denken Sie sich ihren Teil.

Angesprochen darauf, ob man nicht mehr als 1 Mio. € pro Jahr sanieren könnte, kam die Antwort: „Von der Verwaltung kaum zu schaffen. Da braucht man mehr Personal, um das stemmen zu können.“
Daran kann man erkennen, was sich daraus ergeben kann, wenn man z.B. die Straßen verrotten lässt. Zunächst schlechte Straßen. Dann ein Sanierungsstau, an dem noch Generationen zu knabbern haben. Höhere Investitionen scheitern am fehlenden Personal. Auch darüber sollte sich der Leser einmal Gedanken machen.

Heute wird über die Satzung abgestimmt. Die Satzung wird wohl mit den Stimmen der Koalition verabschiedet werden. Das Abstimmverhalten der Opposition bleibt abzuwarten.

Siehe auch

Sind die geplanten 1.000.000,00 € p. Jahr für die grundhafte Sanierung genug?
[..]Wenn nichts hinzukommen würde, wären wir in 20 Jahren fertig. Was spricht dagegen? In 2013 waren es 10.0000.000,00 Euro. In 2015 dann schon 15.000.000,00 Euro. Wieder zwei Jahre später schon 20.000.000,00 Euro. Demnach kommen jedes Jahr 2.500.000,00 Euro hinzu. Wir bauen mit den geplanten Maßnahmen den Rückstand nicht ab, sondern wir verlangsamen nur weiteren, jährlichen Aufbau um 1.000.000,00 Euro.[..] Quelle: Blog für Rödermark

Grundhafte Sanierung 2005 bis 2017
Grundhafte Sanierung 2005 bis 2017

» Printausgabe OP 9.12.2017. Weitere Diskussion über den Straßenbeitrag. Strassenbeitrag.

Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011


Kurzfristig. Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsförderungsausschusses

Ausschusssitzung zur Satzung „wiederkehrende Beiträge“
Durch eine kurzfristige Änderung der Magistratsvorlage zur Satzung „wiederkehrende Beiträge“, trifft sich vor der Abstimmung am Freitag (8.12. Fortsetzung der Stavo vom 5.12.2017) der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Donnerstag zu letzten Beratungen.

Siehe
Satzung. Wiederkehrende Beiträge

Rödermark. Stavo 5.12.2017

Stavo 5.12.2017.
Tagesordnungspunkt.
Punkt 4 gestrichen.
Punkt 6, 7. 8, 13, 15 und 16 wurden nicht mehr angesprochen.
Punkt 9 und 10 zunächst am Donnerstag im HFuW erneut beraten. Die Abstimmung ist für den Freitag, (Fortsetzung der Stavo vom 5.12.2017) geplant.
Punkt 5 und 11 einstimmig verabschiedet.

Etwas zu den ausgefallenen Punkten 9 und 10.
Wenn man dem Artikel der Offenbach Post glauben schenken kann, arbeitet die Stadt seit 2014 an einer Satzung zum Straßenbeitrag . Siehe OP-Online 1.5.2014 „Wir arbeiten an einer solchen Satzung“, kündigte Kern an. Was die Bürger zahlen müssen, steht noch nicht fest.

Die Verabschiedung der Satzung zu den „wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ wurde auf Freitag verschoben. Siehe Tagesordnung … mit eventueller Fortsetzung am Freitag, 08.12.2017, 19:00 Uhr
Für viele überraschend wurde vom Magistrat der Stadt der Gemeindeanteil von 30% auf 50% angehoben. Für das bei der letzten Bürgerversammlung erwähnte Mustergrundstück:
Grundstück 500 qm, 2 Geschosse, Gemeindeanteil 30% . Beitrag ca. 84,56 € pro Jahr sind es bei einem Gemeindehantel von 50% jetzt 60,38 € p. Jahr. Siehe auch Beispielrechner

Nachdem die FDP in einem Antrag 40% Gemeideanteil gefordert hat und die FWR sogar 45%, hat sich der Magistrat wohl dazu entschieden, den Gemeindeantei auf 50% anzuheben.
Bereits in einem Artikel im Blog für Rödermark (Bürgerversammlung. Der Konjunktiv ist der Glaubwürdigkeit sein Tod) wurde genau dieser Betrag vorgeschlagen.

[..] Er könnte jetzt, um ein Zeichen zu setzen, den Gemeindeanteil auf 50% setzen und damit zunächst einmal Fakten schaffen [..]Quelle: Blog für Rödermark

Diese neue Änderung der Magistratsvorlage kam dann kurz vor der Stavo am 5.12.2017. Ein wenig zu kurzfristig für einige Stadtverordnete. Wie ich (und auch einige Stadtverordnete) es verstanden habe, wurde vom Bürgermeister bisher ein Anteil von 30% genannt, der nicht überschritten werden darf.

Verständlich ist, dass man jetzt Beratungsbedarf in den Fraktionen hat. Am Donnerstag ist eine Ausschusssitzung geplant und am Freitag wird im zweiten Teil der Stavo (beginnend am 5.12.2017) der Antrag zur Satzung „wiederkehrende Beiträge“ erneut zur Abstimmung vorgelegt.

Schon ein wenig verwirrend 🙁 war der Weg der Satzung von der ersten Version bis zur finalen Fassung. Auf die Reden am Freitag, 7.12.2017 bin ich gespannt.

Die „Mitteilungen des Magistrats“ und „Antworten auf die gestellten Fragen der Fraktionen“ können Sie im Transparenzverteiler der FDP Rödermark einsehen. Da gibt es auch die Antwort der FDP-Anfrage zu „Wochenmarkt in Waldacker.“
Bei dem Tagesordnungspunkt 12 bin ich dann gegangen. Einen ausführlichen Bericht über die Stavo werden sie bestimmt morgen bei OP-Online lesen können

Auszug aus den Mitteilungen des Magistrats

Interaktiver Haushalt
Interaktiver Haushalt Punkt 4

Mitteilung Magistrat zum TSC
Mitteilung Magistrat zum TSC. Punkt 5

Siehe auch
» Bürgerversammlung 9.06.2017 zum Straßenbeitrag
» Bürgerversammlung 8.11.2017 zum Straßenbeitrag
» Zusammenfassung Straßenbeitrag
» Beispielrechner Straßenbeitrag

Notizbuch der Woche. OP 9.12.2017
» Gibt es für AL/Die Grünen gute und schlechte Investoren?
» So beliebt wie die Pkw-Maut

Printausgabe OP 9.12.2017.
» Weitere Diskussion über den Straßenbeitrag. Strassenbeitrag.
Dieser Artikel beruht mit aller Wahrscheinlichkeit NICHT auf Erkenntnisse der Stavo vom 8.12.2017. Am 8.12.2017 war kein Vertreter der OP bei der Stavo. Wahrscheinlich ist, dass der Artikel sich auf die HFuW – BUSE Sitzung vom 7.12.2017 bezieht.

» Beantwortung Magistrat Anfragen STAVO 05.12.2017
— Wochenmarkt Waldacker
— Sachstand Flüchtlinge und Migranten
— Mietpreis- und Kaufpreisentwicklung
— Mehreinnahme aus der Grundsteuer B
— Auswirkung Kita-Gebührenfreiheit
— Grunhafte Sanierungen 2005 bis 2017
» Mitteilungen Magistrat STAVO 5.12.2017
» Über-und Außerplanmäßige_Ausgaben
» Kommunalpolitische Termine Januar bis März 2018.pdf7
» Sitzungskalender 2018
 
Die Offenbach Post berichtet am 6.12.2017 unter dem Titel „Stadt bezahlt die Hälfte“.

Stadtverordnetenversammlung 5.12.2017. U.a. Straßenbeitrag

Am 5.12.2017 ist die Stadtverordnetenversammlung, bei der der Straßenbeitrag verabschiedet wird.
Bei zwei Bürgerversammlungen sind die – wiederkehrenden Beiträge – erläutert worden. Es wurde eine Beispielrechnung vorgelegt, mit der man sich in etwa auf die zu erwartenden Kosten einstellen kann. Es könnte sein, dass noch Änderungsanträge der FWR und FDP behandelt werden. Bei diesen Anträgen geht es in der Hauptsache darum, den Gemeindeanteil von 30% auf 45% (FWR) bzw. 40% (FDP) anzuheben, um damit die Beitragszahler ein wenig zu entlasten.

Überraschungen diesbezüglich (Gemeindeanteil) könnten möglich sein.
 
Siehe auch
» Tagesordnung Stadtverordnetenversammlung 5.12.2017
» Bürgerversammlung 8.11.2017 zum Straßenbeitrag
» Bürgerversammlung 9.06.2017 zum Straßenbeitrag
» Zusammenfassung Straßenbeitrag
» Beispielrechner Straßenbeitrag


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Widerstand gegen den Entwurf „wiederkehrenden Beiträge“.

FDP zum geplanten Straßenbeitrag

Straßenschäden
Straßenschäden

Die Stadt muss Hausbesitzer für die Sanierung von Straßen zur Kasse bitten. Am Dienstag wird das Parlament die Einführung jährlich wiederkehrender Beiträge beschließen. Mehrere Parteien wollen die Belastung der Bürger deckeln beziehungsweise neutralisieren. Quelle: OP-Online

Warum wird wahrscheinlich die FDP (evtl. auch die FWR) dem Entwurf der Satzung „wiederkehrende Straßenbeiträge“ des Magistrats nicht zustimmen?
Sind die wiederkehrenden Beiträge abzulehnen? Nein, darum geht es nicht. Es geht darum, dass man die schwammigen Aussagen zu einer Entlastung der Bürger festzurrt. Der Bürgermeister hat auf beiden Bürgerversammlungen (1 .. 2) anklingen lassen, dass die Bürger durch den Straßenbeitrag nicht weiter belastet werden. Wie der Bürgermeister das verbindlich schaffen will, ist nicht einmal im Ansatz zu erkennen. Wenn er, so wie es auch ganz unverbindlich in einem Antrag der Koalition niedergeschrieben wurde, die Kompensation über eine Grundsteuer B Senkung schaffen will, soll er (oder die Koalition) einmal sagen, wie man dieses Kunststück verwirklichen kann.

Nur zur Verdeutlichung, wovon man reden muss, wenn man eine Kompensation anstrebt.
Z.B. bedeutet eine komplette Kompensation der 1.000.000.00 Euro beitragspflichtiger Straßensanierung p.Jahr aus heutiger Sicht ca. 100 Prozentpunkte Grundsteuer B Senkung. Bei den tatsächlich notwendigen Aufwendungen von 3.000.000 Euro p. Jahr wären wir schon bei einer Senkung von 300 Prozentpunkte. Damit wäre Rödermark dann wieder bei 240% Grundsteuer B. Wer glaubt das? (Grundsteuer ab 01.01.2011 330%; heute 540%.)
Wie kommt man auf die 3 Mio. Euro p.Jahr für die beitragspflichtige Straßensanierung? Ganz einfach. Laut Berechnung der Stadt werden jedes Jahr für 2,5 Mio. € an beitragspflichtige Straßensanierung hinzukommen. Um 1 Mio. € jährlich verlangsamt sich demnach die Verrottung der Straßen. 🙁 🙁 🙁

Zur Erinnerung. Man hatte die Grundsteuer um 40% Punkte erhöht,
um für ein Straßensanierungsprogramm 2005-2008 keine Straßenbeitragssatzung einführen zu müssen. Nach Abarbeitung des Sanierungsprogramms sollte in 2011 die Grundsteuer B (Top 4) wieder reduziert werden. Ein Antrag der FDP, die Grundsteuer wieder um 40%-Punkte zu senken, wurde abgelehnt. Da es sich bei der Grundsteuer B NICHT um zweckgebundene Einnahmen handelt, braucht man die Gelder nicht zwingend für die Straßensanierung einzusetzen. 🙁 🙁 🙁

Entlastung festzurren. JETZT.
FDP fordert einen Gemeindeanteil von 40%. Die Freien Wähler eine festgeschriebene Verpflichtung zu einer Grundsteuer B Senkung um 40 Prozentpunkte sowie einen Gemeindeanteil von 45% zum Straßenbeitrag.
Ich gehe davon aus, dass die Koalition dem Antrag des Magistrats Folge leisten wird. Ich denke, die Koalition wird kaum den Forderungen der FDP (oder der weitergehenden der FWR) zustimmen. Als Totschlagargument könnte vom Bürgermeister Kern einen Hinweis auf die rechtliche Situation sein – mehr als 30% Gemeindeanteil geht nicht. Ob das allerdings den Tatsachen entspricht, wagt die FDP zu bezweifeln. Andere Städte machen vor, wie man den Gemeindeanteil festsetzen kann. Und warum sollte man nicht eine Satzung mit 40% oder höher verabschieden, die sofort ein wenig zur Entlastung der Beitragszahler beiträgt? Sollte die Satzung von einer übergeordneten Behörde nicht akzeptiert werden, hat die Stadt eben ihren zweiten Fehler bei der Satzung gemacht. Gegen eine Ablehnung könnte dann Bürgermeister Kern auch gerichtlich vorgehen; wenn er es dann wollte.
Rechtliche Bedenken gab es anfänglich auch bei dem Zuschlag des Abrechnungsgebietes Bulau zu Urberach.

Die FWR fordern mit ihrem Antrag den von Bürgermeister Kern angedeuteten Vorschlag zu bestätigen. Senkung der Grundsteuer B. Ob eine Grundsteuer B Senkung im Rahmen einer Kompensation für den Straßenbeitrag von übergeordneten Behörden genehmigt wird, ist eine offene Frage.

Was zu den Sanierungskosten gesagt wurde, kann man vermutlich in die Tonne treten.
Mit dem, was die Stadt bisher geplant hat, ist gelinde gesagt nicht gut (euphemistisch). Der von der Stadt genannte Plan sieht die Sanierung von ca. 10% der Straßen im Stadtgebiet vor. Und das in einem Zeitraum von 20 Jahren.
Man darf auch nicht vergessen, dass innerhalb der 20 Jahre eine gewaltige Kostensteigerung hinzukommt.
🙁 🙁 🙁

Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen
Sehen Sie hier die noch einzuplanenden Kosten für die Stadt in den kommenden Jahren. Wenn Sie starke Nerven haben, lesen Sie diesen Artikel.

Hier können Sie die in etwa anfallenden Beiträge grob und unverbindlich ausrechnen lassen.
 
 Siehe Anträge.
» Magistrat mit der Satzung.
» Koalition (CDU/AL)
» FWR (Anheben Gemeindeanteil)
» FWR (Senkung Grundsteuer)
» FDP
 
Siehe auch
» Ausschusssitzung BUSE 23.11.2017
» Straßenbeitrag. Gemeindeanteil um 10%-Punkte anheben
» Der Fluch eines Doppelhaushalt. Der Opposition könnten Zahlen fehlen.
» Zusammenfassung Straßenbeitrag.
 
Nachtrag: Vergleiche Aussage zur Senkung der Grundsteuer B
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Grundsteuer B wird ab dem Jahr der ersten Erhebung von Straßenbeiträgen um 40 Punkte reduziert. Unmissverständlich. Aus dem Antrag der FWR. Hervorhebung durch den Admin.

Durch die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen sollen die Bürger nicht zusätzlich belastet werden. Die durch die Erhebung von Straßenbeiträgen eintretende Höherbelastung soll daher durch eine Absenkung der Grundsteuer B kompensiert werden. Ausreichende Finanzmittel zur Durchführung notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein. Schwammig. Unverbindlich. Aus dem Antrag der Koalition. Hervorhebung durch den Admin.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Der Fluch eines Doppelhaushalts. Der Opposition könnten Zahlen fehlen.

Straßenschäden
Straßenschäden

Der Fluch eines Doppelhaushalts. Der Opposition könnten wichtige Zahlen fehlen.
Ich kann den folgenden Teil des Antrags der Koalition nicht einordnen.

Durch die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen sollen die Bürger nicht zusätzlich belastet werden. Die durch die Erhebung von Straßenbeiträgen eintretende Höherbelastung soll daher durch eine Absenkung der Grundsteuer B kompensiert werden. Ausreichende Finanzmittel zur Durchführung notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein. Hervorhebung durch den Admin. Ich nenne diese Passage -Ausstiegsklausel-Auszug aus dem Antrag.

Wenn bei den kommenden Beratungen herauskommen sollte, dass eine Kompensation nicht möglich ist, steht Bürgermeister Kern nicht besonders gut da. Ein kritischer Bürger denkt sich dann:: „Bei der ersten Bürgerversammlung hat Herr Kern die Kompensation des Straßenbeitrags über die Grundsteuer öffentlich gemacht. Drei Monate später wird auf der nächsten Bürgerversammlung von Herrn Kern wieder die Kompensation angesprochen. Er hatte also genügend Zeit zur Klärung, ob seine Idee – die Kompensation – überhaupt machbar ist. Wenn also der Bürgermeister und Stadtkämmerer einen solchen Vorschlag macht, muss der Antrag doch angenommen werden, und zwar ohne schwammige Ausstiegsklausel. Wenn diese stehen bleibt, ist der Antrag für mich einer der beliebten -Schaufensteranträge- „.
Für den Stadtkämmerer und Bürgermeister wäre die Annahme des Antrags mit der Kompensation nur von Vorteil. Seinen Worten wurde gefolgt. Einen Beweis, dass er den Antrag auch umsetzt, braucht er wahrscheinlich nicht anzutreten. Wenn BM Kern uns Stadtkämmerer wie versprochen 2019 zurücktritt, muss sein Nachfolger sehen, wie er mit der Kompensation klarkommt. Erste Beitragsbescheide voraussichtlich 2020. Und in 2020 müsste dann die Kompensation erfolgen. Damit ist H. Kern fein raus. Und wenn er ganz geschickt handelt, wird sein letzter Haushalt (2019) KEIN Doppelhaushalt.

Aber; der Antrag kommt von der Koalition (AL/CDU). Die CDU würde gerne ein Mitglied aus ihren Reihen als kommenden Bürgermeister sehen. Und wenn das klappen sollte, müsste der kommende CDU Bürgermeister das umsetzen, was im Antrag seiner Fraktion steht. Eine Ausrede „ich habe bei dem Antrag der Koalition nicht mitgewirkt“ hat nur dann Bedeutung, wenn sich der angedachte BM-Kandidat der CDU im Vorfeld (z.B. bei der Stavo) klar von diesem Antrag distanziert.

Ausstiegsklause. Aus dem Antrag
Der letzte Satz in dem Antrag sehe ich als Ausstiegsklause. Um diesem Versprechen nachzukommen, könnte man für ein Jahr die Grundsteuer senken und dann jammern, auf den Vorgänger schimpfen und an der Steuerschraube Richtung 800% drehen.
[..] notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein.

Was hat der Doppelhaushalt mit der Kompensation zu tun?
Wie kommt die Koalition darauf, nach Kenntnis der bekannten Zahlen, überhaupt eine Sekunde Gedanken an eine Kompensation zu verschwenden. Man kann nur vermuten, dass es im Haushaltsjahr 2019 Einnahmesteigerungen gibt, die höher liegen als die vorliegende Schätzung. Z.B. liegt die aktuelle Schätzung für die Gewerbesteuer im Jahr 2020 ein Plus von 1.000.000,00 € vor. Verfügt die Koalition über bessere Einnahmeschätzungen als die allgemein bekannten Zahlen? Die Steigerung müssten dann schon gewaltig sein.
Jetzt wieder zum Doppelhaushalt. Hätten wir KEINEN Doppelhaushalt, wären die Stadtverordneten jetzt in der Beratung zum Haushalt 2018. Alle Zahlen und Schätzungen würden ALLEN Fraktionen vorliegen.

Bevor ich es vergesse.
Eine Grundsteuer B Erhöhung wird in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und im „Blättchen“ den Bürgern mitgeteilt. Bei der Straßenbeitragssatzung gibt es (bis auf den Gemeindeanteil) keinen %-Satz den man verändern kann. Eine Bemerkung in einem Nebensatz „wir werden im kommenden für Jahr 2.000.000,00 € in die grundhafte Sanierung investieren,“ bedeutet eine Verdoppelung der Straßenbeiträge.

Sind die geplanten 1.000.000,00 € p. Jahr für die grundhafte Sanierung genug?
[..]Wenn nichts hinzukommen würde, wären wir in 20 Jahren fertig. Was spricht dagegen? In 2013 waren es 10.0000.000,00 Euro. In 2015 dann schon 15.000.000,00 Euro. Wieder zwei Jahre später schon 20.000.000,00 Euro. Demnach kommen jedes Jahr 2.500.000,00 Euro hinzu. Wir bauen mit den geplanten Maßnahmen den Rückstand nicht ab, sondern wir verlangsamen nur weiteren, jährlichen Aufbau um 1.000.000,00 Euro. 🙁 Und; begonnen wird erst 2019/2020. Stehen wir dann schon bei > 27.500.000,00 Euro die wir aufbringen müssen? Auszug aus: Bericht von der Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag am 8.11.2017.

Diese kurze Passage aus der Dreieich-Zeitung sagt eigentlich alles. Mit der Grundsteuer geht es genauso weiter nach oben wie auch mit dem Straßenbeitrag. Der vorliegende Plan vom Bürgermeister zur Straßensanierung ist gelinde gesagt eine Katastrophe.

Quelle: Dreieich Zeitung 16.11.2017
Quelle: Dreieich Zeitung 16.11.2017

Siehe auch
» Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen.

Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Straßenbeitrag. Gemeindeanteil um 10%-Punkte anheben

Geschockt
Geschockt

Wenn schon Straßenbeiträge, dann aber fair, transparent und gerecht!

Bei der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2017 wurde ein Antrag der FDP zum Straßenbeitrag in eine der kommenden Stadtverordnetenversammlung geschoben. Siehe Niederschrift Punkt 4

Es wird in dem Antrag u.a. die Forderung gestellt, den Gemeindeanteil bei den Straßengebühren für alle Abrechnungsgebiete auf 40% anzuheben. In dem ersten Entwurf der Satzung waren unterschiedliche Sätze geplant. Bei der letzten Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag wurde von – einheitlich 30% – gesprochen.
Mit dem Vorschlag der FDP wird zwar der Betrag, den die Bürger letztendlich zu zahlen haben, nicht niedriger, aber die Lastverteilung wird gerechter (fairer).

Ich in mir aber sehr sicher, dass dieser Antrag abgelehnt wird. Die Stadt würde weniger über den Bürgeranteil abkassieren können und müsste dann schauen, wie sie das Geld im laufenden Haushalt bereitstellt. Der Gemeindeanteil würde sich von 300.000,00 € auf 400.000,00 € erhöhen. Die Gebührenzahler für den Straßenbeitrag würden damit um 100.000,00 € entlastet.

Die Argumente gegen die 40% könnten sein: „Das geht nicht. Das Gesetz lässt das nicht zu.“ Man sollte diese Aussage, bevor die überhaupt ausgesprochen wird, auf Wahrheitsgehalt überprüfen.

Nur so nebenbei. In dem FDP-Antrag (noch nicht aufgerufen) steht auch, dass die zunächst geplanten 5 Abrechnungsgebiete auf 4 reduziert werden. Und was ist geschehen. Es wurden vier.

Siehe
» FDP Antrag
» Grundsteuererhöhung ich seh dich kommen
» Kompensation über Grundsteuer B
 

Mit einem höheren Gemeindeanteil könnte sich der entsetzte Gesichtsausdruck auf dem obigen Foto etwas freundlicher werden.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Noch Fragen zum Straßenbeitrag?

Noch Fragen zum kommenden Straßenbeitrag?
Heute haben Sie die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen.
Können Fragen nicht beantwortet werden, werden wir eine Anfrage an den Magistrat formulieren.
Gaststätte “Königlich Bayrische Stuben“ (Bachgasse 24 / Urberach). Beginn 19:30 Uhr.
Hier weitere Informationen.
 

Hier ein kleiner Rechner für Sie. Berechnen Sie den Straßenbeitrag den Sie voraussichtlich zu zahlen haben. Der Rechner basiert auf den von der Stadt Rödermark genannten Zahlen.
Zurzeit liegen mir nur die Zahlen von Ober-Roden vor. Der Rechner ist nicht schön, aber dafür ein Unikat.
Rechner ohne jegliche Gewähr.

Bericht von der Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag am 8.11.2017.

Geschockt
Geschockt

Bericht von der Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag am 8.11.2017
Auf dem Podium Herr Bauer (extern), Herr Kron (Bauamt), Herr Kern (BM), Herr Sulzmann (Stadtverordnetenvorsteher), Herr Rotter Erster Stadtrat.

Herr Sulzmann, man kann eine Sitzung auch etwas freundlicher gestalten.

Zunächst muss festgehalten werden. Die Vorgehensweise der Stadt zum Straßenbeitrag ist für viele völlig unverständlich und auch die absolut schlechteste und für die Verwaltung die aufwendigste Lösung. Leider bleibt der Stadt KEINE ANDERE Möglichkeit. Man MUSS sich dem Gesetz beugen. Der Königsweg, den Straßenbeitrag über die Grundsteuer B einzutreiben, kann NICHT beschritten werden. Alle, auch wirklich alle in der Verwaltung und in der Stadtverordnetenversammlung, würden den Königsweg „Grundsteuer“ bevorzugen.

Die wichtigste Antwort auf die Frage: „Was werde ich zu zahlen haben und kann ich die Kosten auf meine Mieter umlegen?“
Umlegen: Nein. Tipp vom Bürgermeister; Miete erhöhen.
Kosten für Ober-Roden: Grundstück 500 qm, 2 Geschosse. Beitrag ca. 84,56 pro Jahr.
Berechnungsbeispiel weiter unten.

Planung für Sanierung pro Jahr 1000.000,00 Euro ab 2020.
490.000,00 Ober-Roden
400.000,00 Urberach
80.000,00 Waldacker (Abrechnung alle drei Jahre 240.000,00)
30.000,00 Messenhausen ( Abrechnung alle sieben Jahre 210.000,00)

Abbaupfad 🙁
Wenn nichts hinzukommen würde, wären wir in 20 Jahren fertig. Was spricht dagegen? In 2013 waren es 10.0000.000,00 Euro. In 2015 dann schon 15.000.000,00 Euro. Wieder zwei Jahre später schon 20.000.000,00 Euro. Demnach kommen jedes Jahr 2.500.000,00 Euro hinzu. Wir bauen mit den geplanten Maßnahmen den Rückstand nicht ab, sondern wir verlangsamen nur weiteren, jährlichen Aufbau um 1.000.000,00 Euro. 🙁 Und; begonnen wird erst 2019/2020. Stehen wir dann schon bei > 27.500.000,00 Euro, die wir aufbringen müssen?

Sprüche des Abends
„Nicht jedes Grundstück hat die gleiche Anzahl von qm“
„Man soll hier keine Visionen erzählen.“ Dafür gab es Applaus.
„Rödermark hat 15 Jahre nichts unternommen. Jetzt sollen wir für die Versäumnisse teuer bezahlen.“ Applaus.

Schäden durch Schwerlastverkehr
Als Beispiel wurde die recht neue Odenwaldstraße erwähnt. Wer zahlt für die Schäden, die durch den Neubau auf dem Hitzel&Beck Gelände durch den LKW-Verkehr entstehen können?
Keine Bedenken seitens der Stadt. Die Straße kann, ohne Schäden zu nehmen, den Schwerlastverkehr verkraften. Kosten, die durch Schäden am Bürgersteig entstehen, hat der Bauherr zu begleichen. „Die Odenwaldstraße ist so gebaut, dass Schwerlastverkehr darüber fahren kann. Ist doch klar“ so BM Roland Kern.

Kompensation über die Grundsteuer B
Oft erwähnt, aber kein herausragendes Thema. Es wurde dazu auch keine Frage gestellt. Ich denke, keiner im Saal wollte schon im November ein Weihnachtsmärchen hören. „Obwohl es schwerfällt, gedenke ich, die Grundsteuer B zu senken!“
Was zählen die Worte von Bürgermeister Kern? Letztendlich braucht er diese Kompensation nicht umzusetzen. Etwas anderes wäre es, wenn er seine Versprechungen von seinem Rücktritt bricht (hoffentlich nicht) und die ersten Beitragsbescheide werden nun in seiner Amtszeit verschickt. Dann kann er die im Konjunktiv zugesagte Grundsteuer B Senkung in die Wege leiten. Die Erde ist eine Scheibe.

Straßentyp
Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen
Auch hier werden die Bürger zur Kasse gebeten. Allerdings nur für Kosten für Nebenanlagen wie Bürgersteig, Beleuchtung …

Kostenüberwachung. WICHTIG.
Laut Herrn Bauer haben die Bürger das Recht auf eine genaue Kostenaufstellung. Einsicht in die Unterlagen der Stadt MUSS gewährt werden. Kopien müssen gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt werden.

Stellschrauben
Abrechnungsgebiete. Hier sind der Stadt die Hände gebunden. Rödermark kann nicht komplett als EIN Abrechnungsgebiet dargestellt werden. Man hat in Zusammenarbeit mit einem externen Berater Rödermark in vier Abrechnungsgebiete eingeteilt, die da wären: Ober-Roden, Waldacker, Urberach mit Bulau und Messenhausen.
Abrechnung. Jährlich. Jährlich unterschiedliche Beitragsbescheide. Alle fünf Jahre. Gleichbleibende Beiträge über fünf Jahre. Danach die Endabrechnung.
Stadtanteil. Hier wurde der Satz auf 30% festgelegt. Es mag den Anschein erwecken, oh, hier gibt die Stadt Geld dazu. Quatsch. Das Geld wird z.B. über die Grundsteuer eingezogen. Ich bin mir nicht sicher, ob es eine Obergrenze für den %-Satz des Gemeindeanteils gibt. Die Untergrenze liegt bei 25%. Es gibt Städte, bei denen liegt der Eigenanteil höher. Die Stadtverordneten MÜSSEN dafür sorgen, dass in der endgültigen Satzung der Anteil spürbar angehoben wird. Ein hoher Eigenanteil senkt die Kosten für die Hausbesitzer, und der Eigenanteil wird von ALLEN Bürgern gezahlt. Diesbezüglich wird sich wohl kaum eine Fraktion hinsetzen und einen diesbezüglichen Antrag formulieren. Das Thema dürfte zu ….

Fürsorgepflicht
Ein Bürger bemerkte: „Seit mehr als zwei Jahren sacken die Kanaldeckel in der Thomas-Mann-Straße ab. Obwohl städt. Mitarbeiter mehrfach die Kanaldeckel zur Säuberung anheben müssen, ist nichts passiert. Die Stadt kennt das Problem seit Jahren.“ Applaus. Herr Rotter hat kürzlich eine Mail bekommen, mit der er auf das Problem aufmerksam gemacht wurde. Er wird sich darum kümmern.
Man glaubt es kaum. Mitarbeiter der Stadt kennen seit Jahren das Problem und man reagiert nicht. Da stimmt doch etwas nicht in der Organisation bzw. Berichtswesen. Da versagt doch der Vorgesetzte. Oder sehe ich das falsch? Anmerkung. Ich hätte als zuständiger Referatsleiter dazu nichts gesagt.

Frage mit falscher Formulierung. So etwas macht man in Rödermark nicht.
Falsche Formulierung. Bei seiner Frage zur allgemeinen Finanzsituation erwähnte der Fragesteller die hohen Kosten, die für die Flüchtlinge zu zahlen sind. „Jetzt wissen wir ja auch, aus welcher Ecke die Frage kommt“, so Bürgermeister Kern. Pfiffe aus dem Publikum. Wir sind schon so weit, dass man in einer Frage die Flüchtlingsproblematik nicht einbauen darf. 🙁

Wasserrohrbruch. Wer zahlt die Kosten?
Dazu Herr Rotter: „Ein Wasserrohrbruch entsteht nicht durch marode Leitungen, sondern durch zu hohen Wasserdruck vom Wasserwerk. Die sind versichert und haben zu zahlen!“
Herr Rotter hat mit diesen Aussagen einigen Zuhören einen großen Gefallen erwiesen.

Berechnung
Man kann nur hoffen, dass die Stadt die gezeigten Folien den Bürgern zur Verfügung stellt. Ich habe nur die Zahlen mitgeschrieben, die Ober-Roden betreffen.

Es wird zurzeit davon ausgegangen, dass in GANZ Rödermark ab 2020 jedes Jahr für 1.000.000,00 Euro Straßen GRUNDHAFT saniert werden. Mit den Zahlen aus der Vergangenheit vermindern wir damit NUR den Anstieg der grundhaft zu sanierenden Straßen von 2,5 Mio. Euro pro Jahr auf 1,5 Mio. Euro pro Jahr. 🙁

Eine grundhafte Sanierung muss über einen Straßenbeitrag abgerechnet werden. In Ober-Roden sollen in einem Beispieljahr für 490.000,00 Euro grundhafte Sanierungen durchgeführt werden. Die gesamte Berechnungsfläche (Erklärung Fußnote), die in Ober-Roden zur Beitragsberechnung herangezogen werden kann, beträgt 2.535.126 qm. Jetzt soll ermittelt werden, wie hoch der Straßenbeitrag für ein Haus mit einem/zwei Geschoss(en) sein könnte.

490.000,00 Gesamtbeitrag. 30% Gemeindeanteil wird abgezogen. Es verbleiben demnach 343.000,00 Euro die für Ober-Roden für das entsprechende Jahr beitragspflichtig sind.
343.000.00 Euro Kosten / 2.535.126 qm Berechnungsfläche in Ober-Roden ergibt gerundet 0,14 Cent Beitrag pro QM/Ober-Roden.
Jetzt gibt es evtl. noch einen Aufschlag (Erklärung Fußnote) auf den Multiplikator. Haben Sie aber ein Haus mit einem Geschoss auf 500 qm stehen, dann gibt es für den Multiplikator keinen Aufschlag. 500 x 1 = 500 qm Berechnungsfläche, die Sie dann mit den Kosten pro QM multiplizieren. 500 x 0,14 = 70,00 Euro Straßenbeitrag für das entsprechende Abrechnungsjahr.

Für jedes zusätzliche Geschoss kommt ein Zuschlag von 0,25 auf den Multiplikator hinzu. Steht auf dem o.g. Grundstück von 500 qm ein Haus mit zwei Geschossen, ergibt sich ein Beitrag von; 500 x 1,25 * 0,14 = 87,50. Der bei der Präsentation genannte Betrag von 84,56 ist der genaue Betrag, der sich aus den Vorgaben ergibt. Bei meiner Beispielrechnung ergibt sich die Differenz aus dem gerundeten Centbetrag (0,14).

Zur Berechnung (Nutzung) werden unter Umständen weitere Aufschläge erhoben. Für ein normales WOHNHaus ist allerdings nur der Aufschlag von 0,25 pro Geschoss zu erwarten. Als Geschoss zählt auch der Keller, mit mehr als 1,40 Meter über der Erde. Auch ausgebaute Dachwohnungen zählen hinzu. Ist auf einem Grundstück laut Bebauungsplan eine Bauweise mit mehr als einem Geschoss erlaubt und man hat aber nur eingeschossig gebaut, zahlt man den Aufschlag von 0,25. Der Bebauungsplan ist ausschlaggebend. Natürlich zahlen auch Grundstückseigentümer für unbebaute Grundstücke.
Bei Neubaugebieten, die über die Anliegergebühr zur Kasse gebeten wurden, sind für 20 Jahre von dem Straßenbeitrag befreit.

Mir ist klar, dass noch viele Fragen offen bleiben. Für eine erschöpfende Antwort wenden Sie sich an ihren gewählten Stadtverordneten. Der wird ihnen alle Fragen beantworten können.

Fazit.
Zunächst geht mein Dank an Bürgermeister Kern, Erster Stadtrat Jörg Rotter und die Koalition aus CDU und AL. Tolle Leistung in den vergangenen Jahren. 🙁
Nach dieser Vorstellung zur Instandhaltung unserer Straßen werden wir in Rödermark bald nicht mehr mit einem normalen PKW die Straßen befahren können. Bei dem Gedanken, ein neues Fahrzeug muss her, kann die Wahl nur auf ein geländefähiges Fahrzeug fallen.

*-*-

Berechnungsfläche im Abrechnungsgebiet. Für jedes Vollgeschoss plus 0,25.
Nehmen wir zwei Grundstücke mit jeweils 500 qm. Einmal eingeschossige Bauweise und einmal zweigeschossig.
500×1 = 500. 500×1,25 = 625.
Tatsächliche Grundstücksgröße 1.000 qm. Berechnungsgröße aber 1.125 qm.

 
Siehe auch
» Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen.
» Der Fluch eines Doppelhaushalt. Etwas zur Kompensation. 🙁
» OP-Online. Straßenbeiträge sind weiterhin ein Aufreger
» Gemeindeanteil von 40 v.H. kann nicht beanstandet werden


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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