Anflugverfahren Zürich

Quelle: bverwg.de
I.
1 – Die Klägerin, eine Fluggesellschaft, die den Flughafen Zürich als Heimatflughafen und Verkehrsdrehkreuz (Hub) nutzt, wendet sich gegen die Festlegung von Anflugverfahren für diesen Flughafen durch Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts.

2 – Der auf Schweizer Territorium liegende Flughafen befindet sich etwa 15 km südlich der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland. Er verfügt über drei Start- und Landebahnen, von denen die beiden längeren in nordwestlich/südöstlicher Richtung verlaufenden (14/32 sowie 16/34) zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung mit funktionsfähigeren Instrumentenanflugsystemen ausgestattet waren als die kürzere in west/östlicher Richtung liegende Start- und Landebahn 10/28. Bei 95 % aller Anflüge wurde der deutsche Luftraum überflogen. Die schweizerische Flugsicherung übt die Flugverkehrskontrolle für den An- und Abflug zum/vom Flughafen Zürich auch auf einem Teil des deutschen Hoheitsgebiets aus…..Lesen Sie alles bei bverwg.de