Quellenhinweis https://statistik.hessen.de

Vorbemerkung zur Gewerbesteuer. Hebesatz 380%. Ab 1.1.2025 400%

Die Gewerbesteuerumlage errechnet sich, indem das tatsächliche Gewerbesteueraufkommen der Gemeinde
(Haushaltsansatz 2024: 18.630.000 €) durch den örtlichen Hebesatz dividiert (380%/400%) und anschließend mit
dem Umlagevervielfältiger (x 35%) multipliziert wird = 1.715.921 €. Für das Haushaltsjahr 2025 wurde für die
Gewerbesteuerumlage ein Betrag von 1.827.368 € veranschlagt.

Die Heimatumlage errechnet sich, indem das tatsächliche Gewerbesteueraufkommen der Gemeinde
(Haushaltsansatz 2024: 18.630.000 €) durch den örtlichen Hebesatz dividiert (380%/400%) und anschließend mit dem
Vervielfältiger (x 21,75 %) multipliziert wird = 1.066.322 € Ansatz 2024. Für 2025 ist bei der Heimatumlage
ein Ansatz von 1.135.579 € vorgesehen.

Das Gerüst für 2026 ist bereits eingebaut, jedoch sind alle Zahlen noch mit 0 versehen.
Statistiken, die das Jahr 2025 einbeziehen, sind (vorerst) zu ignorieren.

Da die 18.630.000,00 € als Einnahme verzeichnet sind, dürfte die Gewerbesteuerumlage und Heimatumlage unter den Ausgaben,
Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus gesetzl. Umlageverpflichtungen gebucht werden.
D.h dann, die Angaben im Haushaltsplan zur Gewerbesteuer Einnahmen sind die BRUTTO-Beträge.




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