Einleitung. Nicht Bestandteil vom Koalitionsvertrag



Einleitung. Nicht Bestandteil vom Koalitionsvertrag

Koalitionsvertrag 2021-2026

In Bearbeitung

16.07.2021 Update II. 12.
31.07.2021 Update II.
07.08.2021 II 9 b3.

In Bearbeitung

Koalition Schwarz Grün

Das Weiterführen mit dem bisherigen Koalitionspartner, in Hinblick auf die Aussage des Fraktionschefs der CDU,
dass man in den letzten 10 Jahren zu wenig erreicht hat,
grenzt an Selbstverachtung.

Die fantastische Chance, hier in Rödermark
eine Deutschland Koalition zu bilden, wurde (warum auch immer) vertan.

Ich versuche zu verstehen, warum die CDU nach 10 Jahren die Koalition mit AL/Die Grünen weiterführt. Nach den Wortgefechten, die man bestimmt nicht einfach nur als "so ist das vor einem Wahlkampf" beschreiben kann, hätte ich es mir nicht träumen lassen, dass man es weitere fünf Jahre in dieser Zusammensetzung versucht. "Versucht" dürfte richtig sein. Ich persönlich wage eine Prognose. Die Koalition hält keine fünf Jahre.

Jetzt suche ich im Koalitionsvertrag nach einem Punkt, bei dem ich sagen kann: "Das kann ja auch nicht mit einem der drei und CDU oder AL funktionieren." Ich suche weiter und mache meine Notizen.

Nachfragen bei Mitgliedern der anderen Fraktionen halfen auch nicht weiter. Es wäre nett, wenn ich von SPD, FDP und FWR einen Text bekommen würde, der den Verlauf der Sondierungsgespräche beschreibt. Es dürfte auch die Wähler interessieren, warum die drei vorgenannten Fraktionen eine Koalition mit CDU oder AL/Die Grünen nicht eingehen wollten. Oder wollte CDU bzw. AL nicht?

Mögliche Koalitionen. CDU und AL haben gleich viel Stimmen (13). Für eine Mehrheit benötigt man 20 Stimmen.
Koalition mit SPD(5) und FDP(3) oder FWR(4)
Koalition mit FDP(3) und FWR(7)

Nachdem die dickste Kröte von der CDU geschluckt war, hat sich CDU und AL letztendlich für den bequemsten Weg entschieden. Eine satte Mehrheit war aus meiner Sicht für die Beiden wichtiger als Rödermark.

Man hätte es in Rödermark mal mit wechselnden Mehrheiten versuchen sollen.


Wahlprogramm und Koalitionsvertrag
Ein Wahlprogramm ist ein politischer Text, in welchem kurz- und mittelfristig gesteckte inhaltliche Ziele einer politischen Partei formuliert sind und für eine kommende Legislaturperiode gelten. Ein Wahlprogramm wird wenige Zeit vor einer Wahl beschlossen und als Leitlinie für den Wahlkampf genutzt. Praktisches Ziel eines solchen Programms ist es, die allgemein formulierten Inhalte des längerfristig konzipierten Grundsatzprogramms im Konkreten zu erfassen und außenwirksam wiederzugeben. Somit dient das Wahlprogramm als Werbung und als Mittel zur Profilierung einer politischen Gruppierung. Kommt eine Partei nach einer Wahl nicht allein an die Regierung, muss sie bei der Verfolgung der formulierten Ziele in den vorherigen Koalitionsverhandlungen mit anderen Parteien eventuell Abstriche machen und Kompromisse mit diesen eingehen. Deshalb können mitunter einzelne Inhalte eines Wahlprogramms nicht umgesetzt werden. In der Politikwissenschaft werden Wahlprogramme als Zusammenstellung von Zielen interpretiert, denen sich eine Partei im Falle eines Wahlsieges verpflichtet. Ein Wahlprogramm ist in demokratischen Gesellschaften deshalb immer auch ein Kondensat aus jahrelangen Diskussionen innerhalb der Partei und erlaubt Rückschlüsse auf die innerparteilichen Prozesse.
Quelle Wikipedia

63 Punkte mit vielen Unterpunkten sind im Koalitionsvertrag aufgeführt.
Im Koalitionsvertrag von 2011-2016 sind fünf Punkte mit Unterpunkten aufgeführt. Mit einem zusätzlichen Punkt wurden Voraussetzungen für die Wahl/Bestimmung des Ersten Stadtrats festgelegt.
In der Fortschreibung des Koalitionsvertrags 2016-2021 wurden drei weitere Punkte mit weiteren Unterpunkten aufgenommen. Genaueres am Ende der Einleitung.

Ganz offensichtlich spielt die CDU nicht mehr die erste Geige. Der Koalitionsvertrag 2021-2026 hat mehr die Handschrift der Grünen.
Die CDU ist jetzt auch auf dem Papier nicht mehr die Macht - wie man es zu guten Zeiten des Öfteren hören konnte.

Der Wahlverlierer der Kommunalwahl 2021 ist eindeutig die CDU. Trotz Bürgermeisterbonus hat man Stimmen verloren und steht jetzt mit der AL gleichauf.


Kröten, die geschluckt werden mussten.

Die Offenbach Post berichtete zum Gebiet Germania [..]Das von Bürgermeister Jörg Rotter ins Gespräch gebrachte Gewerbegebiet nördlich des Germania-Sportplatzes mit einem großen Supermarkt ist vom Tisch, da musste die CDU Federn lassen. [..] Ist damit der " gefasste Beschluss hinfällig?" Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, einen Bereich nördlich des Germania-Sportplatzes als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und als Gewerbegebiet zu entwickeln. Beschluss nördlich des Germania-Sportplatzes Niederschrift Stavo 16.02.2021

In der Haushaltsrede 2022 (nicht der gehaltenen) wurde die Absage an ein Gewerbegebiet -Germania- noch mal bestätigt.
Zitat: Ein noch im Wahlkampf höchst umstrittenes neues Gewerbegebiet am Germania- Sportplatz wird nicht weiter verfolgt! Quelle: A. Schülner auf der Webseite der AL/Die Grünen

Es soll ein neues Einzelhandelskonzept erstellt werden. Das wäre dann das dritte nach 2009 und 2016. Was ein Wahnsinn. Wir haben schon zwei dieser Exemplare im Schrank stehen. Prüfen Sie einmal nach, was davon umgesetzt wurde. Prüfen Sie nach, ob nach dem ersten Konzept die Innenstadt aufgeblüht ist. Ein Einzelhandelskonzept dürfte ab 60.000,00 Euro bekommen. Einzelhandelskonzept 2009 und hier das von 2016 Einzelhandelskonzept 2016.

Auf dem Gelände der Stützpunktfeuerwache in Ober-Roden wird der Bau eines Gefahrenabwehrzentrums angestrebt. Wohl die Kröte, die die AL/Die Grünen schlucken musste.
AL/Die Grünen zum Gefahrenabwehrzentrum. Unausgegorene Wahlkampfidee

Im Koalitionsvertrag steht kein Wort darüber, wie man die Forderungen bzw. Wünsche auch annähernd bezahlen kann. Der Wirtschaftsförderung (58) und Finanzwirtschaft (14) wird kaum Beachtung geschenkt. Dafür steht genug darüber, wie man das noch nicht vorhandene, aber wohl irgendwo eingeplante Geld der Bürger ausgeben kann

Im Koalitionsvertrag 2021-2026 gibt es:
- 11 Hauptpunkte mit insgesamt
- 63 Unterpunkten mit nochmals insgesamt
- 24 Unterpunkten.

Im Koalitinsvertrag 2011-2016 gab es:
- 5 Hauptpunkte mit insgesamt (Die Vorgabe, wie der Erste Stadtrat zu wählen/bestimme sei, lassen wir außen vor.)
- 16 Unterpunkten mit nochmals insgesamt
- 124 Unterpunkten.

Die Fortscheibung des Koalitionsvertrag 2011-2016 bis 2021:
- 3 Hauptpunkte mit insgesamt
- 6 Unterpunkten mit nochmals insgesamt
- 2 Unterpunkten.

» Koalitionsvertrag 2021-2026 zwischen CDU und Andere Liste/ Die Grünen

» Fortschreibung Koalitionsvertrag zwischen CDU und Andere Liste/ Die Grünen für die Wahlzeit 2016-2021

» Koalitionsvertrag zwischen CDU und Andere Liste/ Die Grünen. 2011-2016


Die in dem Koalitionsvertrag gemachten Absichtserklärungen machen es der Opposition einfacher, ihre Anträge so zu gestalten, dass die Koalition mit ihrer Zustimmung »Farbe bekennen« muss.

Ich wage jetzt schon mal einen Blick in die Zukunft. Die Koalition kann keine fünf Jahre halten.




*** Ab hier Koalitionsvertrag *** Ab hier Koalitionsvertrag *** Ab hier Koalitionsvertrag
Die Text Punkte der Koalitionsverträge (Textfarbe schwarz bzw.grünlich), wurden mit -Copy & Paste- erstellt.
Rote Schriftfarbe Bemerkungen vom Admin.



I. Stadtplanung



I. Stadtplanung

Koalitionsvertrag 2021-2026
1. Hinsichtlich der Erarbeitung des neuen Regionalen Flächennutzungsplans durch den Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main wurden schon entsprechende Beschlüsse durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst, mit welchen mögliche Potenzialflächen bezeichnet wurden. Weitere Parameter wurden mittlerweile vom Regionalverband hierzu erarbeitet bzw. festgestellt, insbesondere auch im Verfahren zur Erstellung eines Landschaftsplans. Die Ergebnisse der gesamten Abstimmung in der Verbandskammer sind abzuwarten. Die in den vergangenen Jahren getätigten überlegungen zum -Rödermarkplan- sind einzubeziehen.

Anmerkung.
Es dauert eine Ewigkeit bis man zum finalen Beschluss kommt. Bereits seit mehreren Jahren werden Optionen einer Revitalisierung der „gewerblich“ genutzten Flächen beidseits der Odenwaldstraße diskutiert. Entsprechende Beschlüsse sind am 05.09.2017 sowie am 20.03.2018 durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst worden.
Odenwaldstraße Urbanes Gebiet


I. Stadtplanung

Koalitionsvertrag 2021-2026
2. Die Prüfung eines Plangebiets nördlich der Germania, insbesondere des Standorts für einen großflächigen Einzelhandel, wird nicht weiterverfolgt. Es soll ein neues Einzelhandelskonzept erstellt werden, insbesondere auch in der Erwartung, dass damit neue Erkenntnisse für mögliche Einzelhandelsstandorte in beiden Stadtteilen gewonnen werden. Darüber hinaus soll ein Einzelhandelsförderungskonzept erarbeitet werden mit dem Ziel, den Einzelhandel effektiv zu fördern.

Kosten ca: 60.000,00 Euro

Anmerkung.
Bei Facebook ist zu lesen, dass BM Rotter weiter an diesem Projekt arbeitet und er habe große Hoffnung, dass die Grundlage dazu bald geschaffen werden könnte.

Ja was dann jetzt. Erste Abweichung vom Koalitionsvertrag? Hat der im Februar von der Mehrheit der Stadtverordneten (mit Ausnahme der AL) beschlossene Auftrag noch Gültigkeit? Wenn nicht, wo will Herr Rotter das Gelände für den Vollsortimenter hernehmen? Die größte Chance mit der Max-Planck-Straße hat man ja vertan. Wie sich jüngst herausstellte, gab es auch eine Anfrage von EDKA zu einem Standort auf der Senefelder Straße.
Die Kapellenstraße kann es ja wohl auch nicht werden Hat man nicht geplant, dass dort ein großer Gewerbesteuerzahler aus Rödermark seine neue Heimat findet? Hat dieser Steuerzahler noch Jahre Zeit, bis Rödermark ihm ein baureifes Grundstück anbieten kann? Gibt es wieder den alten Plan, den Vollsortimenter doch an der Kapellenstraße zu installieren? Bleibt auch noch die Mainzer Straße. Da muss man sich nur noch mit dem Grundstücksbesitzer einigen.

Eigentlich müsste der im Februar beschlossene Auftrag an die Verwaltung von der Stadtverordnetenversammlung per Beschluss zurückgenommen werden. Wenn nicht und die Verwaltung beruft sich nur auf einen Punkt im völlig in einem unverbindlichen Koalitionsvertrag und sieht den Antrag als nichtig/erledigt an, könnte das sich zum Nachteil von Rödermark entwickeln. Wenn dann der Koalitionsvertrag nach einem Jahr aufgekündigt werden sollte, dann hätte man wieder wertvolle Zeit verloren und die Verwaltung hätte falsch gehandelt.

Alles Themen, die man nicht hätte, wenn die CDU sich für eine Deutschland-Koalition entschieden hätte.

Kröten, die geschluckt werden mussten.

Die Offenbach Post berichtete zum Gebiet Germania [..]Das von Bürgermeister Jörg Rotter ins Gespräch gebrachte Gewerbegebiet nördlich des Germania-Sportplatzes mit einem großen Supermarkt ist vom Tisch, da musste die CDU Federn lassen. [..] Ist damit der " gefasste Beschluss hinfällig?" Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, einen Bereich nördlich des Germania-Sportplatzes als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und als Gewerbegebiet zu entwickeln. Beschluss nördlich des Germania-Sportplatzes Niederschrift Stavo 16.02.2021

In der Haushaltsrede 2022 (nicht der gehaltenen) wurde die Absage an ein Gewerbegebiet -Germania- noch mal bestätigt.
Zitat: Ein noch im Wahlkampf höchst umstrittenes neues Gewerbegebiet am Germania- Sportplatz wird nicht weiter verfolgt! Quelle: A. Schülner auf der Webseite der AL/Die Grünen

Es soll ein neues Einzelhandelskonzept erstellt werden. Das wäre dann das dritte nach 2009 und 2016. Was ein Wahnsinn. Wir haben schon zwei dieser Exemplare im Schrank stehen. Prüfen Sie einmal nach, was davon umgesetzt wurde. Prüfen Sie nach, ob nach dem ersten Konzept die Innenstadt aufgeblüht ist. Ein Einzelhandelskonzept dürfte ab 60.000,00 Euro bekommen. Einzelhandelskonzept 2009 und hier das von 2016 Einzelhandelskonzept 2016.

In die Fortschreibung des Koalitionsvertrags von 2016-2021 schrieb man, dass die Ansiedlung eines weiteren hochwertigen Vollsortimenter angestrebt werden sollte. Als Standort sah man die Mainzer Straße. Wie bekannt, hat sich dieser Standort erledigt. Festzuhalten ist, die Koalition sieht/sah die Notwendigkeit, einen zusätzlichen Vollsortimenter in Rödermark/Ober-Roden zu installieren. Laut Koalitionsvertrag von 2021-2022 will man jetzt nicht mehr. Man will ein drittes Einzelhandelskonzept. Dann machen wir in Rödermark mal wieder > 60.000,00€ locker.
» Fortschreibung Koalitionsvertrag zwischen CDU und Andere Liste/ Die Grünen für die Wahlzeit 2016-2021


I. Stadtplanung

Koalitionsvertrag 2021-2026
3. Die im Verfahren befindlichen Gebiete -Hainchesbuckel-, -Kapellenstraße-, das -Urbane Gebiet Odenwaldstraße- sowie das Gebiet -Südlich Alter Seeweg- werden zügig weiterverfolgt. Gemäß den in der Stadtverordnetenversammlung gefassten Beschlüsse werden dadurch illegale Zustände im Gebiet -Hainchesbuckel- beseitigt.

Anmerkung.
Hainchesbuckel. Mindestens seit 2017 auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung. Dazu passt: [..]Wir haben zehn Jahre lang nichts gemacht und nichts ist zu wenig. Es reicht nicht, sich von Hemmnis zu Hemmnis zu hangeln. Wir müssen uns künftig besser anstrengen und bei diesem Thema mehr Mumm zeigen.[..] Quelle OP-Online

Bereits vor dem Koalitionsvertrag beschlossen. Kapellenstraße, Urbanes Gebiet Odenwaldstraße, Südlich Alter Seeweg
Realisierung liegt im Interesse aller Fraktionen. Siehe auch


I. Stadtplanung

Koalitionsvertrag 2021-2026
4. Die Schaffung von Wohnraum ist eine vordringliche Aufgabe. Mietwohnungen sind rar. Wohnbaugrundstücke und auch bereits bestehende ältere Immobilien sind kaum auf dem Markt. Diese Situation ist eine erhebliche Herausforderung für die Stadt. Hierzu werden folgende Möglichkeiten ins Auge gefasst:
- a. In einem neuen Plangebiet -Zilliggarten- ist neben Flächen für Gemeinbedarf und Gewerbe auch Wohnungsbau zu realisieren. Ziel ist, für dieses Urbane Gebiet im Rahmen des Landesprogramms -Großer Frankfurter Bogen- Fördermittel zu erhalten.
- b. Im Neubaugebiet -Südlich Alter Seeweg- ist die beschlossene Planung zügig umzusetzen.
- c. Im Urbanen Gebiet -Odenwaldstraße- soll eine Nachverdichtung erfolgen nach sorgfältiger Abwägung im Einzelfall, um nicht neue Probleme wie Zunahme von Verkehr, Lärm und Parkplatzdruck zu erzeugen.
- d. In allen Ortsteilen ist eine weitere überplanung zu prüfen und das Nachverdichtungspotenzial zu erfassen.

Anmerkung.
Zu d) Am 06.07.2021 wurde der Antrag der FDP Potenzial der Innenverdichtung in Rödermark beschlossen.

Großer Frankfurter Bogen; die Attraktivität von Rödermark für Frankfurter stärken. Für Zuzug aus den Städten sorgen. Bauland für die eigene Bevölkerung ist ja genug vorhanden, sodass wir Zuzug ohne Nachteile verkraften können. Oder?
Devise: Arbeiten und Einkaufen in Frankfurt. Wohnen und die Infrastruktur (Schule, KiTa, .....) von Rödermak nutzen.
Innenverdichtung (Nachverdichtung) soll gefördert werden. Tolle Erfoge diesbezüglich gibt es in Ober-Roden, Messenhausen und Urberach. Fragen Sie einmal die Anwohner, wie glücklich man darüber ist. Innenverdichtung und gültige Stellplatz sind aus Sicht von Investoren nicht vereinbar. Darum wahrscheinlich auch der Punkt »Die städtische Stellplatzsatzung ist zu überprüfen.« im neuen Koalitionsvertrag. Frankfurt braucht Wohnraum. Urberach wirds richten.
Siehe auch


I. Stadtplanung

Koalitionsvertrag 2021-2026
5. Ähnlich wie im Stadtteil Urberach (Franziskushaus) soll auch im Stadtteil Ober-Roden eine Einrichtung für betreutes Wohnen realisiert werden. Neue Wohnformen wie gemeinschaftliches Wohnen von Jung und Alt unter einem Dach in privater Initiative bieten eine Chance, der sozialen Isolation entgegenzuwirken.

Anmerkung.
Schon in 2011 hat die CDU und die SPD festgestellt: »Der Bedarf für betreutes Wohnen wird in Zukunft ohne Wenn und Aber größer werden. Diese Tatsache zwingt die Politik dazu, jetzt die Weichen richtigzustellen und sachgerechte Entscheidungen für die Stadt Rödermark in dieser Frage zu treffen. Dazu gehört insbesondere die Zielrichtung von Einrichtungen des Betreuten Wohnens in der Stadt Rödermark zu definieren und genauer als bisher darzustellen.« Jetzt im Koalitionsvertrag. Ein Punkt für den nächsten Koalitionsvertrag. Betreutes Wohnen. Forderung seit mindestens 2011


I. Stadtplanung

Koalitionsvertrag 2021-2026
6. Ökologische Ausgleichsflächen: Hierzu sollen schon im Bebauungsplan konkrete Festlegungen getroffen werden, und zwar möglichst für Ausgleichsflächen auf Rödermärker Gemarkungsgebiet.


I. Stadtplanung

Koalitionsvertrag 2021-2026
7. Es soll ein Fachbüro beauftragt werden zur Erstellung eines Programms zur Beschaffung und Bevorratung von Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung. In diesem Zusammenhang ist auch die Schaffung eines stadteigenen Ökopunktekontos erforderlich, auf welches bei Bedarf zurückgegriffen werden kann.

Anmerkung.
Externe Beratung gefordert


I. Stadtplanung

Koalitionsvertrag 2021-2026
8. Die Grüne Mitte verbindet als Freifläche sämtliche fünf Stadtteile der Stadt Rödermark miteinander. Sie ist ein integrativer und identitätsstiftender Mittelpunkt unserer Stadt. Die Wiesen und kleinen Wäldchen, die zum Teil renaturierte Rodau, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Kleingärten, die Weidenkirche sowie die Kinder-und Jugendfarm dienen einerseits der Naherholung, der Freizeitgestaltung und der sportlichen Betätigung, andererseits versorgt die Grüne Mitte unsere Wohngebiete mit Frischluft und sorgt für einen Temperaturausgleich und Abkühlung. Sie ist von jeglicher Bebauung freizuhalten.

Das wird noch dauern. Siehe: Grüne Mitte. Ich bin auf der Suche nach der GENAUEN Definition

II. Ortskerne. Attraktive Wohn-und Lebensräume



II. Ortskerne. Attraktive Wohn-und Lebensräume

Koalitionsvertrag 2021-2026
9. Wir wollen Rödermark als attraktive und lebendige Kommune zum Leben, Wohnen und Arbeiten nachhaltig gestalten. Den Ortskernen und ihren unverwechselbaren Elementen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Hier treffen sich die Menschen, Veranstaltungen und Gastronomie ergänzen zusammen mit dem Einzelhandel und Dienstleistern das Angebot. Für eine Belebung dieser Areale sind städtebauliche, soziale, kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Impulse zu setzen. Die Ortskerne werden zum Erlebnisraum und dadurch auch attraktiv als Wohnraum.

Hierzu sind folgende Potenziale zu nutzen
- a. (1) An strategisch wichtigen Stellen werden Bestandsgebäude angekauft.
- b. (1) Bauleitplanung und bauplanerische Mittel werden eingesetzt.
- c. (1) Die Stadt nimmt an Förderprojekten des Bundes und des Landes zur Belebung von Ortskernen und Innenarealen teil.
- d. (1) Die Städtische Wirtschaftsförderung unterstützt diese Aktivitäten.
- e. (1) Maßnahmen für den Klimaschutz und Digitalisierung sind einzubeziehen.
- f. (1) Kulturelle Aktivtäten und Veranstaltungen von Vereinen dienen der Belebung der Ortskerne und sind daher zu fördern.
- g. (1) Die Gründung einer städtischen Grundstücksgesellschaft zum Ankauf von Flächen ist zu prüfen. Ziel ist, schwierige Verfahren zu professionalisieren und Stadtentwicklungskonzepte oder vorhabenbezogene Planungen zu erarbeiten. Eine interkommunale Zusammenarbeit wird angestrebt.
- h. (1) Für größere Areale sind Entwicklungsgesellschaften zu beauftragen. Hier geht es vordringlich um den Erhalt von historischer Bausubstanz, die Erneuerung von Wohnraum, die energetische Sanierung und Maßnahmen für den Klimaschutz.
- i. (1) Die städtische Stellplatzsatzung ist zu überprüfen.

Für den Ortskern Ober-Roden gilt: - a. (2) Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept wird konsequent umgesetzt.
- b. (2) Der fränkische Rundling, die Keimzelle Ober-Rodens, ist um die katholische Kirche angeordnet. Dieses Bauwerk hat stadtbildprägende Funktion und eine wichtige städtebauliche Bedeutung, daher wird sich die Stadt in angemessener Weise an der anstehenden Sanierung beteiligen. Durch den Wegfall der abgrenzenden Mauern werden neue Räume geöffnet, die auch für Veranstaltungen genutzt werden können.
- c. (2) Die Plätze vor dem Rathaus und der Kulturhalle und deren Verbindung sind weitere Entwicklungsschwerpunkte.

Folgende Ziele sind zu erreichen:
- a. (3) Größere verbundene Platzbereiche sind weitgehend von motorisiertem Verkehr freizuhalten.
-
b. (3) Die Freifläche vor der Kulturhalle sowie das ehemalige Feuerwehrhaus sollen Vereinen, Institutionen und der Stadt für Veranstaltungen dienen. Die Umgestaltung dieses städtischen Raumes für diese Zwecke wird angestrebt.
- c. (3) Für das Areal Jägerhaus, Kinderhort, Bücherturm, ehemaliges Feuerwehrhaus ist eine Gesamtkonzeption darzustellen.
- d. (3) Eine Unterführung der S-Bahn-Gleise für Radfahrer und Fußgänger in der Nähe des Bahnübergangs wird gebaut.
- e. (3) Zwischen dem Rathausplatz, dem Platz vor der Kulturhalle bis zum Bahnhofsgebäude könnte ein größerer Veranstaltungs-und Begegnungsfreiraum entstehen.
- f. (3) Der östlich an die Dieburger Straße (zwischen Glockengasse und Gartenstraße) angrenzende Bereich bedarf einer städtebaulichen Neustrukturierung. Teilweise wurden schon Gebäude abgetragen. Eine städtebauliche Konzeption für diesen Bereich soll sich an der baulichen Struktur des Ober-Rodener Ortskerns orientieren und Möglichkeiten für Handel, Dienstleistungen und Wohnen schaffen.

Für den Ortskern Urberach gilt:
- a. (4) Für das Areal -Schasser-Anwesen-, dem ehemaligen Sozialrathaus, Bachgasse Nr. 6 wird ein Entwicklungskonzept erstellt. Der mögliche Erwerb weiterer Liegenschaften in diesem Areal wird befürwortet.
- b. (4) Der weitere Ankauf strategisch günstig gelegener Liegenschaften im Ortskern wird befürwortet.
- c. (4) Die bauliche Unterhaltung stadtbildprägendersowie historisch bedeutender Gebäude im Ortskern Urberach wie beispielsweise die katholische Kirche oder das ehemalige Gasthaus -Schasser- wird gefördert.
- d. (4) Analog dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept in Ober-Roden wird auch für den Ortskern Urberach ein städtebauliches Konzept erstellt, gegebenenfalls in städtischer Regie.
- e. (4) Falls der Standort der Feuerwache Urberach verlagert werden kann, wird das gesamte Areal am Festplatz neu beplant. Wohnungsbau auf dem Grundstücksteil der Feuerwache wird angestrebt.
- f. (4) Die Ortsdurchgangsstraße (B486) Konrad-Adenauer-Straße/Traminer Straße soll mit dem Ziel umgestaltet werden, die Belastungen für die Anwohner zu reduzieren, die Aufenthaltsqualität zu verbessern sowie die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen.

» Könnte ein Antrag werden: i1.
» Wird bereits gemacht: c1.
» Viele Absichtserklärungen: a1, b1, d1, e1, f1, g1, h1
» Schon vor dem Koalitionsvertrag begonnen: a2, b2, c2
» Absichtserklärung: a3.
» In Arbeit (ISEK): c3, e3.
» d3 Scheint ja Fakt zu sein, dass eine Unterführung der Bahn für Fußgänger und Radfahrer gebaut wird.
Hätten CDU und AL/Die Grünen 1995 nicht gegen eine Unterführung gestimmt, müsste man heute nicht über einen mehr als eine Mio. teuren -Fußgänger/FahradSchlupf- unterhalten. Wir hätten den seinerzeit mehr oder weniger kostenlos erhalten. Heute zahlen wir dank der CDU und AL/Die Grünen mehr als 1 Mio.
» f3 schon Baubeginn:
» Zu b3.- Die Freifläche vor der Kulturhalle -
» Dazu gibt es bereits Beschlüsse: a4.
» Absichtserklärung: b4, c4, d4, e4, f4
» Zu Punkt g1 Die Gründung einer städtischen Grundstücksgesellschaft zum Ankauf [..]Nach Ansicht von Norbert Rink hätte die Wirtschaftsförderung sogar Geld verdienen können. Seine mehrmals wiederholte Forderung: Lasst das IC wirtschaften wie ein Makler für Gewerbe-Immobilien, dann könnte es auch Geld für die Gemeindekasse geben.[..]
Quelle OP-Online


II. Ortskerne. Attraktive Wohn-und Lebensräume

Koalitionsvertrag 2021-2026
10. Der Erwerb weiterer strategisch wichtiger Grundstücke könnte über eine zu gründende Gesellschaft bewerkstelligt werden. Brachliegende und nichtgenutzte Grundstücke in Wohn-und Gewerbegebieten sollten nach Möglichkeit ebenfalls mithilfe dieser Gesellschaft dem Markt und einer besseren Nutzungzugeführt werden.


II. Ortskerne. Attraktive Wohn-und Lebensräume

Koalitionsvertrag 2021-2026
11. Bei der Neuaufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen sind Aspekte des Klimaschutzes und des Klimawandels zu beachten, z.B. Festlegungen von Ausrichtung und Neigungswinkel von Sattel- und Pultdächern, Solarenergienutzung. Auch bei Bestandsgebäuden sollen die Möglichkeiten der Förderung von Maßnahen zur Einsparung von Energie und Trinkwasser genutzt werden. Regelungen zum Niederschlagswassermanagement (Begrenzung von versiegelter Fläche) sowie zu Art und Anteil der Begrünung, der Baum- und Gehölzpflanzungen, zu Fassaden- und Dachbegrünung sollen getroffen werden (insbesondere Verbot von Schottergärten).
Siehe auch


II. Ortskerne. Attraktive Wohn-und Lebensräume

Koalitionsvertrag 2021-2026
12. Die Verbesserung der Verkehrssituation um die sogenannte Kipferl-Kreuzung in Ober-Roden sowie entlang der Rodaustraße in Urberach ist im Lichte der mittlerweile gewonnenen fachlichen Erkenntnisse möglichst zeitnah zum Wohle der betroffenen Anwohner:innenzu realisieren.

Anmerkung.
Demnach dürfte zur Kipferl-Kreuzung und Rodaustraße alles geklärt sein.
Der -Runde Tisch Verkehrsberuhigung- kann seine Arbeit bezüglich Kipferl-Kreuzung und Rodaustraße als beendet betrachten.
Die Koalition muss jetzt zeitnah die Maßnahmen zum Wohle der Anwohner realisieren.
[..] im Lichte der mittlerweile gewonnenen fachlichen Erkenntnisse möglichst zeitnah zum Wohle [..]
Siehe auch


II. Ortskerne. Attraktive Wohn-und Lebensräume

Koalitionsvertrag 2021-2026
13. Die Rödermärker Vereine sind teilweise im Eigentum relativ großer Vereinsgrundstücke. Bei Umstrukturierungsmaßnahmen der Vereine unterstützen wir sie dabei, sofern von den Vereinen gewünscht, Teilflächen für städtebauliche Zweckezu aktivieren

III. Finanzwirtschaft



III. Finanzwirtschaft

Koalitionsvertrag 2021-2026
14. In Fortsetzung der erfolgreich durchgeführten Haushaltskonsolidierung wird auch weiterhin ein ausgeglichener, nachhaltiger und generationengerechter Haushalt angestrebt. Neben der Zielsetzung eines möglichst ausgeglichenen Haushalts sollen alle städtischen Beschlüsse auch auf ihre Nachhaltigkeit und die Generationengerechtigkeit hin bewertet werden (Folgekosten, Auswirkungen auf die Einnahmeseite, langfristige Perspektive).

Anmerkung.
Viel kann man sich erlauben, wenn man genügend Gewerbetreibende mit entsprechender Gewerbesteuerzahlung hat bzw. Bürger, die gerne viel Grundsteuer zahlen. Haben wir das?
Im Koalitionsvertrag steht: "In Fortsetzung der erfolgreich durchgeführten Haushaltskonsolidierung wird auch weiterhin ein ausgeglichener, nachhaltiger und generationengerechter Haushalt angestrebt.[..] alle städtischen Beschlüsse auch auf ihre Nachhaltigkeit und die Generationengerechtigkeit hin bewertet werden[..] )." Tun die das?
Dem Koalitionsvertrag kann ich nicht entnehmen, aus welchen Quellen das Geld für all die im Koalitionsvertrag aufgeführten Wohltaten kommen soll.

IV. Klimaschutz



IV. Klimaschutz

Koalitionsvertrag 2021-2026
15. Das Klimaschutzkonzept 2010 ist zu evaluieren und fortzuschreiben. Hierbei sind die ursprünglich angenommenen Basisdaten zu überprüfen und an neue Erkenntnisse anzupassen. In den Umsetzungstools sollen sämtliche Fördermöglichkeiten, die auf Bundes-und Landesebene existieren, benannt und auf ihre Wirksamkeit hin dargestellt werden (Wald, CO2-Ausstoß, usw.).

Anmerkung.
Dass das Klimaschutkonzept fortzuschreiben ist, braucht nicht besonders erwähnt zu werden.
Im Konzept steht: Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes ab 2020
Quelle: Stadt Rödermak. Klimaschutzkonzept


IV. Klimaschutz

Koalitionsvertrag 2021-2026
16. Rödermark soll entsprechend dem seitens des Bundes vorgegebenen zeitlichen Ziel klimaneutral gestaltet werden. Ein Zeitplan mit Zwischenzielen ist festzuhalten. Die Stadt Rödermark wird eine aktive Klimapolitik betreiben. Der Rödermark-Plan ist um ein Nachhaltigkeitskonzept für alle wesentlichen Bereiche im sozialen, im wirtschaftlichen, im kulturellen, im Umweltbereich etc. zu ergänzen.


IV. Klimaschutz

Koalitionsvertrag 2021-2026
17. Auch für städtische Bestandsgebäude ist ein Plan zur energetischen Sanierung nebst Prüfung der Nutzung von alternativen Energien wie Solarenergie mit Zeitplan und Quote unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten von Bund und Land festzulegen.

Für kommunale Neubauten gilt entsprechendes. Die jeweils effektivste bauliche Maßnahme zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz ist zu berücksichtigen -auch beispielhaft und zur Nachahmung für private Grundstückseigentümer empfohlen.


IV. Klimaschutz

Koalitionsvertrag 2021-2026
18. Der städtische Fuhrpark ist, soweit technisch möglich, auf E-Mobilität umzustellen. Zur Förderung E-Mobilität sind insbesondere auch bei neuen Bauleitplänen sowie bei der Ortskernplanung in allen Stadtteilen die Angebote von Energie und Stromlieferanten entsprechend zu bewerten und einzubeziehen; ebenso die Supermärkte und Einzelhandelsstandorte.

Es wird ein bedarfsgerechtes Netz hochwertiger öffentlicher Ladestationen für die Elektromobilität angestrebt.


IV. Klimaschutz

Koalitionsvertrag 2021-2026
19. Die Energieberatung für private Haushaltewird beibehaltenund ist zu intensivieren.


IV. Klimaschutz

Koalitionsvertrag 2021-2026
20. Die landwirtschaftlichen Betriebe sollten auf Fördermöglichkeiten zur schrittweisen Umgestaltung auf ökologisch ausgerichtete Landwirtschaft hingewiesen und hierbei durch die Stadtverwaltung unterstützt werden. Auch sollten hier Anreizmodelle geschaffen werden, die einen solchen Umstieg erleichtern (Grundsteuer, Pacht, Absatzmöglichkeiten für Produkte).

Anmerkung.
Am meisten interessiert mich hier der Punkt -Absatzmöglichkeiten für Produkte-. Bin ja mal gespannt, ob dazu in den kommenden ?x? Jahren von der jetzigen Koalition etwas kommen wird.


IV. Klimaschutz

Koalitionsvertrag 2021-2026
21. In Auswertung der Erfahrungen des Geschäftsfelds Entsorgung und Dienstleistung soll ein Müllvermeidungsplan für den öffentlichen Raum und öffentliche Gebäude erstellt werden.

Anmerkung.
Siehe nächsten Punkt.


IV. Klimaschutz

Koalitionsvertrag 2021-2026
22. Auch für den privaten Bereich soll eine Müllvermeidungsstrategie entwickelt werden, und zwar unter Beteiligung der Bevölkerung, des Handels und privater Dienstleistersowieins besondere mit den Quartiers- und Stadtteilgruppen.

Anmerkung.
Antrag der FPD (Punkt 11) zur Stavo 6.7.2021 wurde zurückgestellt.
Die Stadt will noch in 2021 ihr Konzept vorstellen.

Was bei diesem Punkt im Koalitionsvertrag auffällt, ist die Aufzählung der NAMTLICH erwähnten Gruppierungen, die bei der Müllvermeidungsstrategie mitwirken sollen.

Keine NAMENTLICHE Erwähnung der aktivsten Gruppe, die Umweltfreunde Rödermark.

Die Umweltfreunde sorgen in Rödermark seit zwei Jahren durch einen monatlichen Gemarkungsputz dafür, dass unsere Stadt nicht total vermüllt. In 2020 und bis zum 13.07.2021 wurden von den Umweltfreunden ca.10 Tonnen Müll aus der Gemarkung entfernt.


IV. Klimaschutz

Koalitionsvertrag 2021-2026
23. Ein Klima-Vorbehalt ist als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei jeglicher Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung in die Beschlussvorlage einzuführen. Insbesondere sollen die Auswirkungen einer Entscheidung auf das Klima dokumentiert und benannt werden. Es sind Lösungen zu bevorzugen, die sich positiv auf die klimatischen Verhältnisse und den Klimaschutz insgesamt auswirken.

V. Naturschutz



V. Naturschutz

Koalitionsvertrag 2021-2026
24. Mitaktiver Mitgliedschaft beteiligt sich die Stadt Rödermark am neuen Landschaftspflegeverband des Kreises Offenbach (Satzungsentwurf liegt vor).


V. Naturschutz

Koalitionsvertrag 2021-2026
25. Die Pflege der öffentlichen Grünanlagen wird –soweit noch nicht erfolgt –auf naturnahe Pflege umgestellt.


V. Naturschutz

Koalitionsvertrag 2021-2026
26. Im Benehmen mit Hundebesitzern, Landwirtschafts-und Naturschutzverbänden sollen Regeln für das Ausführen von Hunden im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Zur besseren Praktikabilität soll während der Brut-und Setzzeit im gesamten Außenbereich Rödermarks eine Anleinpflicht gelten.Wir setzen uns dafür ein, dass während der Brut-und Setzzeit kreisweit im gesamten Außenbereich einheitlich eine Anleinpflicht gelten soll.


V. Naturschutz

Koalitionsvertrag 2021-2026
27. Die FSC-Zertifizierung des Waldes wird fortgeführt. Die Fördermöglichkeiten aus dem Bundes-und Landesprogramm sollen ausgeschöpft werden.


V. Naturschutz

Koalitionsvertrag 2021-2026
28. Die Notwendigkeiten und Möglichkeiten eines effektiven Grundwasserschutzes sollen öffentlich vermittelt werden. Hierzu soll regelmäßig die Expertise des ZVG hinzugezogen werden.


V. Naturschutz

Koalitionsvertrag 2021-2026
29. Zwecks Eliminierung von Spurenstoffen und Phosphatrückständen ist eine vierte Klärstufe in der städtischen Anlage vorzubereiten. Sobald entsprechende Rahmenbedingungen wie z.B. Fördermittel des Landessichergestellt sind, wird dies umgesetzt.


V. Naturschutz

Koalitionsvertrag 2021-2026
30. Bürgerinnen und Bürger haben durch zahlreiche Aktionen in unserer Stadt zur Stärkung der Artenvielfalt und Biodiversität beigetragen. Die Stadt unterstützt und fördert diese und weitere Maßnahmen, auch durch Schulungen und Informationen, nachdrücklich.

Anmerkung.
Vor dem Koalitionsvertrag wurde bereits
ein Antrag der FDP beschlossen.
Hier der Beschluss: Gremium für Landschaftspflege, Umwelt und Naturschutz


V. Naturschutz

Koalitionsvertrag 2021-2026
31. Versiegelte Flächen und sogenannte -Schottergärten- wirken negativ auf Mikro-undStadtklima, Artenvielfalt und Biodiversität. In künftigen Bauleitplänen ist sicherzustellen, dass solche Gestaltungenausgeschlossen werden. Für bereits vorhandene „Schottergärten“ auf Grundstücksteilen ist ein Förderprogramm zum freiwilligen Rückbau und zu nachhaltiger Bepflanzung aufzulegen.

Anmerkung.
Antrag der FDP zur Stavo 6.7.2021. Förderprogramm zum Rückbau von Schottergärten.
Siehe auch


V. Naturschutz

Koalitionsvertrag 2021-2026
32. Sauberkeit im öffentlichen Raum soll vordringliches Ziel von Verwaltungshandeln und bürgerschaftlicher Aktivität sein. Illegale Müllablagerung ist verstärkt aufzuklären und mit empfindlichen Geldbußen zu ahnden.

Anmerkung.
Konzept ist bereits in Arbeit. Siehe auch


V. Naturschutz

Koalitionsvertrag 2021-2026
33. Die Biotopkartierung ist zu aktualisieren.


V. Naturschutz

Koalitionsvertrag 2021-2026
34. Biotope und Schutzgebiete sind miteinander zu vernetzen, Grünzüge miteinander zu verbinden, um so Biodiversität zu fördern.

VI. Soziale Gesellschaft und Bildung



VI. Soziale Gesellschaft und Bildung

Koalitionsvertrag 2021-2026
35.In der Kinderbetreuung wird die Stadt Rödermark weiter beispielhaft voranschreiten und schon in der frühkindlichen Betreuung und Bildung flexible Angebote für Eltern und Kinder bereithalten. Auch bleiben die Erfordernisse einer inklusiven Betreuung und Bildung weiter beachtet. Ganztagsbetreuung ist Maßstab und Zielrichtung der städtischen Bemühungen; desgleichen die Schaffung der kommunalen Rahmenbedingungen für eine Ganztagsschule


VI. Soziale Gesellschaft und Bildung

Koalitionsvertrag 2021-2026
36. Gesundes Essen mit regionalen und biologisch einwandfreien Produkten soll gerade bei der Versorgung der betreuten Kinder eine Selbstverständlichkeit sein. Es wird angestrebt, die Essenversorgung in allen Betreuungseinrichtungen auf frisch zubereitete Speisen umzustellen.


VI. Soziale Gesellschaft und Bildung

Koalitionsvertrag 2021-2026
37. Ein vollständiger Verzicht auf Kita-Gebühren ist vom Land Hessen einzufordern.

Anmerkung.
Dürfte sich schon vor dem Koalitionsvertrag erledigt haben.
Rödermark übernimmt Kitagebühren


VI. Soziale Gesellschaft und Bildung

Koalitionsvertrag 2021-2026
38. Schulsozialarbeit ist in allen Schulformen und in allen Jahrgangsstufen darzustellen. Ganztagsangebote und Digitalisierung der Schulen müssen ausgebaut werden.


VI. Soziale Gesellschaft und Bildung

Koalitionsvertrag 2021-2026
39. Weiterhin soll die Stadt Rödermark beim Schulträger die Einrichtung einer eigenständigen Grundschule im Breidert einfordern.


VI. Soziale Gesellschaft und Bildung

Koalitionsvertrag 2021-2026
40. Der Ausbau des weiterführenden Schulangebots ist in den Blick zu nehmen. Hierbei sollte eine Kooperation mit der Berufsakademie realisiert werden.


VI. Soziale Gesellschaft und Bildung

Koalitionsvertrag 2021-2026
41. Bei der Berufsakademie sollen die Bildungsangebote erweitert und damit sichergestellt werden.


VI. Soziale Gesellschaft und Bildung

Koalitionsvertrag 2021-2026
42. Die Mitwirkungsmöglichkeiten für Jugendliche sollen weiter ausgebaut werden, und zwar insbesondere im Sinne einer konkreten und projektbezogenen Jugendarbeit.


VI. Soziale Gesellschaft und Bildung

Koalitionsvertrag 2021-2026
43. Für das mittelfristig wegen anderweitiger Planungen wegfallende Jugendzentrum im alten Feuerwehrhaus Ober-Roden soll rechtzeitig eine Alternative gefunden werden.

Anmerkung.
Standortgarantie für das Jugendzentrum (JUZ) im alten Feuerwehrhaus Ober-Roden. Blog für Rödermark
Siehe aber auch hier im Koalitionsvertrag: Die Freifläche vor der Kulturhalle sowie das ehemalige Feuerwehrhaus sollen Vereinen.....


VI. Soziale Gesellschaft und Bildung

Koalitionsvertrag 2021-2026
44. Die Schaffung eines neugestalteten zentralen Outdoor-Sportfeldes für alle Rödermärker Generationen mit Fitness- und Skatepark soll konkret geplant werden.

Anmerkung.
Vor dem Koalitionsvertrag
ein Antrag der FDP Rödermark.
Der Antrag wurde auf eine spätere Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geschoben


VI. Soziale Gesellschaft und Bildung

Koalitionsvertrag 2021-2026
45. Bei der Seniorenarbeit sollen die bewährten Strukturen und Vernetzungen gesichert und fortgeführt werden.


VI. Soziale Gesellschaft und Bildung

Koalitionsvertrag 2021-2026
46. Die Vereinsförderung ist fortzuschreiben, insbesondere unter besonderer Beachtung der vereinsgebundenen Jugendarbeit. Die bauliche Instandhaltung der sakralen Bauwerke von Kirchengemeinden wird entsprechend den Vereinsförderrichtlinien unterstützt.

Im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie bedürfen die Vereine einer besonderen Unterstützung. Hierzu ist eine Bestandsaufnahme zu erstellen sowie ein Konzeptzu entwickelnfür die besondere fachliche, sachliche, finanzielle und personelle Unterstützung der Vereine.

VII. Mobilität und Verkehr



VII. Mobilität und Verkehr

Koalitionsvertrag 2021-2026
47. Vordringlich wird eine Ortsumfahrung Urberach über vorhandene Kreis-und Landesstraßen (sog. K/L-Trasse) angestrebt und aufgrund der von der Stadtverordnetenversammlung gefassten Beschlüsse mit Nachdruck verfolgt. Damit einhergehend müssen bauliche Maßnahmen auf der Ortsdurchfahrt Urberach hinzukommen, um zu einer tatsächlichen Verkehrsberuhigung zu gelangen.

Anmerkung.
Unter Mobilität und Verkehr hätte etwas über die grundhafte Sanierung unserer Straßen stehen müssen. Die beschlossene 1 Mio. pro Jahr reichen weiß Gott nicht aus, um den
Renovierungsstau von mehr als 20.000.000,00 Euro abzubauen. Unsere Straßen werden verrotten. Wir müssten mindesten 4 Mio. pro Jahr in die grundhafte Sanierung investieren. Unsere Kinder/Enkel werden die Rechnung zu zahlen haben. Siehe auch


VII. Mobilität und Verkehr

Koalitionsvertrag 2021-2026
48. Die Nutzungsmöglichkeiten der Dreieichbahn sind durch Schaffung eines Begegnungsgleises am Bahnhof Eppertshausen und der Möglichkeit eines damit einhergehenden Halbstundentaktes von Dieburg nach Frankfurt a.M. Hauptbahnhof zu optimieren.


VII. Mobilität und Verkehr

Koalitionsvertrag 2021-2026
49. Die Verlängerung der S2 von Dietzenbach über Urberach Richtung Dieburg und darüber hinaus nach Darmstadt soll von der Stadt Rödermark weiter aktiv eingefordert werden.


VII. Mobilität und Verkehr

Koalitionsvertrag 2021-2026
50. Die dauerhafte Einrichtung des Verkehrssystems -Hopper- als Ergänzung des bestehenden ÖPNV wird angestrebt. Dabei soll den Nutzern ein Höchstmaß an Mobilität und Flexibilitätgeboten werden.

Anmerkung.
Bei der Stadtverordnetenversammlung am 8.6.2021 wurde die Einführung des Verkehrssystems -Hopper- beschlossen. Keine Zustimmung von FDP und FWR Siehe Beschluss


VII. Mobilität und Verkehr

Koalitionsvertrag 2021-2026
51. Der Bau, die Unterhaltung und Pflege von Fahrradwegen ist im Haushalt ausreichend darzustellen; des Weiteren ist die Erstellung eines Fuß-und Radwegekonzepts für ganz Rödermark nebst Verbindung in die Nachbarkommunen unter Nutzung von Bundes-und Landesmitteln anzustreben.


VII. Mobilität und Verkehr

Koalitionsvertrag 2021-2026
52. Durch eine barrierefreie Querungsmöglichkeit für Fahrradfahrer und Fußgänger im Bereich des Bahnübergangs Ober-Roden (S-Bahn) soll eine Verbesserung der innerörtlichen Mobilität erreicht werden.


VII. Mobilität und Verkehr

Koalitionsvertrag 2021-2026
53. Für das gesamte Stadtgebiet ist eine Parkraumkonzeption zu entwickeln. An den Bahnhöfen soll geprüft werden, ob die Anzahl der zur Verfügung stehend P&R-Plätze durch mehrgeschossige Parkmöglichkeiten in Skelettbauweise vergrößert werden kann.

Anmerkung.
Gab es schon vor mehr als zwei Jahren. Das Anliegen müsste eigentlich schon geprüft worden sein.
Oder liegt von der Verwaltung das Ergebnis der Prüfung noch nicht vor?
Von der Koalition, die das in den Koalitionsvertrag geschreiben hat, existiert schon ein Berichtsantrag vom 12.02.2019. [..] ein Parkhaus in Skeletbauweise von der Stadt oder einem Investor errichtet werden kann..().... Als erster Schrift soll die Machbarkeit (technische, wirtschaftliche und städtebauliche) geprüft und hierüber berichtet werden. Siehe. Unverändert beschlossen.

VIII. Sicherheit und öffentliche Ordnung



VIII. Sicherheit und öffentliche Ordnung

Koalitionsvertrag 2021-2026
54. Die Feuerwehren sind personell und in ihrer technischen Ausrüstung ausreichend auszustatten. Das Brandschutzbedarfs-und Entwicklungskonzept ist zu evaluieren und fortzuschreiben.


VIII. Sicherheit und öffentliche Ordnung

Koalitionsvertrag 2021-2026
55. Die Planung und Realisierung eines kommunalen Gefahrenabwehrzentrums auf dem Gelände der Stützpunktfeuerwache in Ober-Roden wird angestrebt.
Die städtische Liegenschaft Konrad-Adenauer-Straße 3, das sogenannte Sozialrathaus (Ordnungsamt), soll für die weitere städtebauliche Entwicklung im Ortskern von Urberachzur Verfügung stehen.

Anmerkung.
Von den Grünen vor der Kommunalwahl als absurd bezeichnet.
Auf dem Gelände der Stützpunktfeuerwache in Ober-Roden wird der Bau eines Gefahrenabwehrzentrums angestrebt. Wohl die Kröte, die die AL/Die Grünen schlucken musste.
AL/Die Grünen zum Gefahrenabwehrzentrum. Unausgegorene Wahlkampfidee


VIII. Sicherheit und öffentliche Ordnung

Koalitionsvertrag 2021-2026
56. Die Möglichkeiten von Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen sollen durch Verbesserung der personellen-und technischen Ausstattung effizienter werden.

IV. Wirtschaft und Digitalisierung



IV. Wirtschaft und Digitalisierung

Koalitionsvertrag 2021-2026
57. In allen Stadtteilen soll der Glasfaserausbau zügig vorangetrieben werden. Jeder Anschluss soll über schnelles Internet von 1 GBit/s verfügen können. Das Mobilfunknetz soll flächendeckend den Mindeststandard von 4 G und in den gewerblichen Zonen von 5 G erfüllen.


IV. Wirtschaft und Digitalisierung

Koalitionsvertrag 2021-2026
58. Struktur und personelle Ausstattung sowie die organisatorische Einbindung der städtischen Wirtschaftsförderung in einer Stabsstelle haben sich bewährt und sollen fortgeführt werden. Die Bestandspflege ist die Basis der kommunalen Wirtschaftsförderung. Aber auch die Neuansiedlung und gezielte Förderung nachhaltiger und zukunftsfähiger Wirtschaftsbereiche sollen weiterhin in den Blick genommen werden.

X. Aktive Bürgerschaft



X. Aktive Bürgerschaft

Koalitionsvertrag 2021-2026
59. Bürgerschaftliches Engagement entfaltet sich in Rödermark auf unterschiedliche und wirksame Weise, insbesondere über die Quartiersgruppen und Stadtteilinitiativen, Kommissionen und Beiräte. Die ehrenamtliche Tätigkeit der Vereine sowie der Künstlerinitiativen verleihen der Stadt ein besonderes Gepräge. Dies alles soll nicht als selbstverständlich angesehen und bewertet werden, sondern bedarf ständiger Mitwirkung auch der städtischen Gremien sowie der Förderung durch diese. Neue Beteiligungsformen sind wohlwollend aufzunehmen und zu unterstützen.


X. Aktive Bürgerschaft

Koalitionsvertrag 2021-2026
60. In Rödermark soll die Möglichkeiten zur Anlage von Gemeinschaftsgärten als „Saisongarten“, wie beispielsweise beim Hofgut Oberfeld in Darmstadt oder bei Neubauers Eichwaldhof in Seligenstadt, geschaffen werden. Die Organisation erfolgt über private Initiativen.

Anmerkung.
In 2019 wurde ein ähnlicher Vorschlag der SPD abgelehnt. Ablehnung auch von den Fraktionen, die dies jetzt in ihrem Koalitionsvertrag stehen haben.
Samuel Diekmann und die -essbare Stadt-

XI. Offene Gesellschaft, Integration



XI. Offene Gesellschaft, Integration

Koalitionsvertrag 2021-2026
61. Rödermark ist ein weltoffenes Gemeinwesen der Vielfalt und wendet sich gegen jede Form von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, des Altersund der sexuellen Identität.


XI. Offene Gesellschaft, Integration

Koalitionsvertrag 2021-2026
62. Menschen auf der Flucht bedürfen auf allen Ebenen der besonderen Fürsorge und Hilfestellung. Ihren diesbezüglichen Aufgaben wird die Stadt Rödermark weiterhin durch entsprechende Maßnahmen bei der Unterbringung und der Bereitstellung sozialer Einrichtungen und Beratungsangeboten gerecht werden.


XI. Offene Gesellschaft, Integration

Koalitionsvertrag 2021-2026
63. Wir werden alle Möglichkeiten unterstützen, die präventiv gegen jegliche Angriffe gegen gewählte Kommunalpolitiker:innen wirken.