Genau durchlesen. Gelbes Branchenbuch

Sicherlich werden viele Unternehmer (vielfach auch ohne Erlaubnis. Also SPAM) eine Mail bzw. ein Fax bekommen haben bezüglich Eintragungsantrag „Gelbes Branchennbuch“.
 
Hier die Mail

sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 33 des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes informieren wir Sie über Ihren Eintrag im „Gelben Branchenbuch 2011“.

Firmenname :
Firmenzusatz :
Branche : Software
Anschrift : 63322 Rödermark
Region : Rödermark
Telefon : 06074-xxxx
Telefax: 06074-xxxx
E-mail: info@
URL (Web) : kein Eintrag

Wir bitten Sie freundlichst, die Daten zu überprüfen sowie den Anhang und diesen gegebenenfalls an uns per Fax zu retournieren.

gemäß § 33 des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes… hört sich gut an. Aber was sagt dieser Paragraf eigentlich aus? Lesen Sie selbst
 
Das „Gelbe Branchenbuch“ ist nicht zu verwechseln mit den Gelben Seiten.
 
Es handelt sich bei dem Gelben Branchenbuch um einen Eintrag in ein Internetverzeichnis. Siehe Beispiel aus Rödermark. Link weiter unten.
 
In dem Antragsformular steht recht deutlich der monatl. zu zahlende Betrag

65,00 € pro Monat bzw. jährlich 780,00 €, zahlbar jeweils jährlich im Voraus.

Ebenfalls wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass:

Das Gelbe Branchenbuch steht mit den Gelben Seiten der Gelbe Seiten Zeichen GbR (DeTeMedien) in keiner geschäftlichen Beziehung.

Auch der Hinweis nach welchem Recht der Vertrag geschlossen wird ist aufgeführt.

Gerichtsstand ist Majuro, Marshall Islands. Es gilt das Recht der Marshall Islands.

 
Prüfen Sie also sehr genau, bevor Sie das Antwortfax zurücksenden.
 
Hier können Sie sich einmal ein Bild von den Einträgen machen (Meistens Basiseinträge) und was für Leistungen Sie zu erwarten haben.
Eintragungsbeispiele in Rödermark
 

Gelbes_Branchenbuch
Gelbes_Branchenbuch


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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