Fazit Focus-Artikel Der Nachteil der Meinungsfreiheit ist, dass sie auch Leute für sich in Anspruch nehmen, deren Meinung man abscheulich findet. Ist „Compact“ ein Drecksblatt? Das ist es. Muss man an der Zurechnungsfähigkeit seiner Redakteure zweifeln? Man muss, unbedingt. Aber auch falsche, hetzerische und sogar offen feindselige Aussagen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Quelle
Lesen Sie den Artikel zum Schlag von Nancy Faeser zum Schlag gegen die rechtsextreme Zeitschrift „Compact“ im Focus.
Wie will man verhindern, dass die AfD Zeitschriften verbietet, sobald sie den ersten Innenminister stellt? Ausgerechnet die SPD hat vorgemacht, wie es geht, und damit für alle Nachahmer einen Präzedenzfall geschaffen. Hier der ganze Artikel
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Unterrichtung durch die Expertenkommission Fracking
Klimaschutz und Energie/Unterrichtung
Berlin: (hib/MIS) Die Expertenkommission Fracking sieht keinen Anlass für eine Neueinschätzung des Themas Frakcking. Das geht aus einer Unterrichtung (20/12292) durch die Expertenkommission Fracking zu ihrem Tätigkeitsbericht 2024 hervor. Diese Technologie wird bei der Förderung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme eingesetzt, indem Risse im Gestein erzeugt werden, durch die die Fluide gepumpt werden.
Mit der Übergabe des dritten Berichtes Ende Juni 2021 habe die Kommission ihre Aufgaben im Hinblick auf die Beratung des Deutschen Bundestages zum Stand von Wissenschaft und Technik erfüllt, heißt es in dem Bericht. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass danach keine weiteren Studien mehr beauftragt wurden und auch keine relevante Fachliteratur erschienen sei , die eine Neubewertung oder Ergänzung erfordern würde. Erprobungsmaßnahmen wurden nach Kenntnis der Expertenkommission nicht beantragt und seien auch nicht zu erwarten. Es lägen keine regional- und standortspezifischen Informationen vor, die wissenschaftlich-technisch ausgewertet werden könnten. Die mit dem Bericht 2021 vorgelegten Ergebnisse und daraus abgeleiteten Empfehlungen gelten somit unverändert fort.
Quelle: www.bundestag.de/hib
Mit der fachlichen Grundlage des seit 2021 vorliegenden Berichtes kann nach Einschätzung der Expertenkommission die Prüfung des Deutschen Bundestages zur Angemessenheit des Verbots von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten (nach § 13a Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG) vorgenommen werden.
Die mit dem Bericht 2021 vorgelegten Ergebnisse und daraus abgeleiteten Empfehlungen gelten somit unverändert fort. Die Expertenkommission Fracking hat damit ihre substantiellen Aufgaben erfüllt.
Ob die Option von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten in Betracht gezogen wird, muss einem umfassenden politischen Abwägungs- und Entscheidungsprozess unterzogen werden. Bei diesem müssen neben klima- und geopolitischen Aspekten auch ökologische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und gesundheitliche Belange betrachtet werden.
Der Sachverhalt des Berichts der Expertenkommission Fracking aus dem Jahr 2021 wurde am 21. Juni 2023 vor dem Ausschuss des Deutschen Bundestags für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mündlich erläutert.
Siehe: Unterrichtung durch die Expertenkommission Fracking
Somit sind die wichtigen geowissenschaftlichtechnischen Grundlagen vorhanden, eine Entscheidung zum Fracking unkonventionellerLagerstätten auf Basis gemäß § 13a des Wasserhaushaltsgesetzes im politischen Raum treffen zu können.
So zu lesen in dem oben erwähnten dritten Bericht Ende Juni 2021
In 2024: Bis zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung lagen der Expertenkommission keine Informationen über Anträge für Erprobungsmaßnahmen vor. Diese würden bei den zuständigen Landesbehörden zuvor zur Prüfung eingereicht werden. Quelle: Bericht der Expertenkommission Fracking, Juni 2024. Seite 4
Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN! Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark
von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.
Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00.HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)
Die Biotonnen werden in Rödermark auch im Sommer nur alle zwei Wochen geleert. Dabei bleibt es noch bis mindestens Ende 2026. Auch für die Zeit danach raten die Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR) von einer Änderung ab. Das steht in der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Stadtverordnetenfraktion.
Quelle: OP-Online.de
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
Nachtrag 21.07.2024
In Bezug auf die Nutzung der Bundesmittel im Landeshaushalt.
[..]Allerdings machen dem Ministerium zufolge bislang nur sechs Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch.[..] Quelle
Ob Hessen zu den sechs Bundesländern gehört, konnte ich nicht in Erfahrung bringen.
[..]Die Bundesregierung will den Ländern neue Vorgaben machen, wie sie die Milliarden des Bundes zur Kita-Förderung nutzen dürfen. Nach einem Gesetzentwurf soll das Geld künftig nicht mehr dazu dienen, Eltern bei den Kita-Gebühren zu entlasten. Stattdessen soll es vorrangig verwendet werden, um Kita-Personal zu sichern und zu gewinnen.[..]
[..]Bislang konnten die Bundesländer knapp die Hälfte der jährlich zwei Milliarden Euro zur Senkung oder Abschaffung von Kita-Gebühren verwenden.[..]
Quelle: https:/www.mdr.de/
Die Länder konnten die Landesmittel zur Senkung oder Abschaffung von Kita-Gebühren verwenden.
Bei op-online konnte man am 22.07.2024 lesen. Krippe und Kita in Mainhausen werden teurer.
Dort steht: „Für viele Gemeinden geht die Rechnung trotz der Zuweisungen des Landes nicht mehr auf.“
Rechnet man in Mainhausen mit den Bundeszuschüssen, die das Land weitergibt?
Handelt es sich bei den Zuschüssen um Gelder, die im Land Hessen erwirtschaftet wurden? Also NICHT Bundeszuschuss.
Fazit: Wird dies Auswirkungen auf die KiTa-Gebühren haben?
Diese Frage sollten sie ihren Stadtverordneten oder Bürgermeister stellen.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
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