Heute im Bundestag (HiB). Fracking

Deutscher Bundestag
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Unterrichtung durch die Expertenkommission Fracking
Klimaschutz und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIS) Die Expertenkommission Fracking sieht keinen Anlass für eine Neueinschätzung des Themas Frakcking. Das geht aus einer Unterrichtung (20/12292) durch die Expertenkommission Fracking zu ihrem Tätigkeitsbericht 2024 hervor. Diese Technologie wird bei der Förderung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme eingesetzt, indem Risse im Gestein erzeugt werden, durch die die Fluide gepumpt werden.

Mit der Übergabe des dritten Berichtes Ende Juni 2021 habe die Kommission ihre Aufgaben im Hinblick auf die Beratung des Deutschen Bundestages zum Stand von Wissenschaft und Technik erfüllt, heißt es in dem Bericht. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass danach keine weiteren Studien mehr beauftragt wurden und auch keine relevante Fachliteratur erschienen sei , die eine Neubewertung oder Ergänzung erfordern würde. Erprobungsmaßnahmen wurden nach Kenntnis der Expertenkommission nicht beantragt und seien auch nicht zu erwarten. Es lägen keine regional- und standortspezifischen Informationen vor, die wissenschaftlich-technisch ausgewertet werden könnten. Die mit dem Bericht 2021 vorgelegten Ergebnisse und daraus abgeleiteten Empfehlungen gelten somit unverändert fort.
Quelle: www.bundestag.de/hib

Mit der fachlichen Grundlage des seit 2021 vorliegenden Berichtes kann nach Einschätzung der Expertenkommission die Prüfung des Deutschen Bundestages zur Angemessenheit des Verbots von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten (nach § 13a Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG) vorgenommen werden.
Die mit dem Bericht 2021 vorgelegten Ergebnisse und daraus abgeleiteten Empfehlungen gelten somit unverändert fort. Die Expertenkommission Fracking hat damit ihre substantiellen Aufgaben erfüllt.
Ob die Option von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten in Betracht gezogen wird, muss einem umfassenden politischen Abwägungs- und Entscheidungsprozess unterzogen werden. Bei diesem müssen neben klima- und geopolitischen Aspekten auch ökologische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und gesundheitliche Belange betrachtet werden.
Der Sachverhalt des Berichts der Expertenkommission Fracking aus dem Jahr 2021 wurde am 21. Juni 2023 vor dem Ausschuss des Deutschen Bundestags für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mündlich erläutert.
Siehe: Unterrichtung durch die Expertenkommission Fracking

Somit sind die wichtigen geowissenschaftlichtechnischen Grundlagen vorhanden, eine Entscheidung zum Fracking unkonventionellerLagerstätten auf Basis gemäß § 13a des Wasserhaushaltsgesetzes im politischen Raum treffen zu können.
So zu lesen in dem oben erwähnten dritten Bericht Ende Juni 2021

In 2024: Bis zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung lagen der Expertenkommission keine Informationen über Anträge für Erprobungsmaßnahmen vor. Diese würden bei den zuständigen Landesbehörden zuvor zur Prüfung eingereicht werden. Quelle: Bericht der Expertenkommission Fracking, Juni 2024. Seite 4


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung 2024


Vorweg. Der Bericht ist schwere Kost. Kaum vorstellbar, dass viele Bürger diesen Bericht lesen werden.

Gleichwertige Lebensverhältnisse bilden die Grundlage für eine resiliente Gesellschaft mit fairen Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat daher am 03.07.2024 gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck den ersten Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Als Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode soll er den Sachstand und die Fortschritte zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse transparent machen.
Quelle: www.bmi.bund.de


» Download Gleichwertigkeitsbericht

Erläuterung zu den Abbildungen im Gleichwertigkeitsbericht
Im linken oberen Teil der Abbildung ist eine Deutschlandkarte zu sehen, die für die einzelnen Indikatoren räumliche Strukturen auf Ebene der 400 Kreise und kreisfreien Städte darstellt. Kreise und kreisfreie Städte, die Teil des Fördergebiets der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW, siehe Abbildung 85) sind und damit als strukturschwach gelten, sind fett umrandet. Werte rund um den Median sind weiß dargestellt. Kreise, deren Werte unter dem Median liegen, sind rot dargestellt, Kreise, deren Werte über dem Median liegen, blau.

Der rechte Teil der Abbildung ermöglicht Aussagen zum Ausmaß der regionalen Unterschiede bezogen auf die jeweiligen Indikatoren und dazu, ob diese in den letzten Jahren eher zu- oder abgenommen haben. Gedanklich werden die Kreise hierzu in aufsteigender Reihenfolge der jeweiligen Indikatorwerte sortiert. Die Tabelle enthält die wichtigsten Kennziffern zur Verteilung jeweils für den Beginn und das Ende des betrachteten Zeitraums sowie der prozentualen Veränderung im Zeitablauf. Explizit dargestellt werden der Mittelwert über alle Kreise hinweg ebenso wie der Indikatorwert des Medians – also jenes Kreises, der genau in der Mitte der Verteilung liegt, für den folglich gilt, dass 50 Prozent der Kreise einen kleineren Indikatorwert und die anderen 50 Prozent der Kreise einen größeren Indikatorwert aufweisen. Zusätzlich sind in der Tabelle die Mittelwerte der jeweils oberen und unteren 10 Prozent und 50 Prozent der Kreise enthalten.

Für den jeweils aktuellsten Zeitpunkt wird die Verteilung der Kreise ergänzend mit Hilfe einer Boxplot-Abbildung veranschaulicht (unterhalb der Tabelle), in der jeder Kreis mit einem farbigen Punkt (rot, gelb, blau) entsprechend seines Indikatorwertes angeordnet ist. Die 25 Prozent der Kreise mit den niedrigsten Indikatorwerten sind rot dargestellt, die 25 Prozent der Kreise mit den höchsten Indikatorwerten blau. Dazwischen erstreckt sich vom unteren Quartil („25 Prozent-Quartil“) zum oberen Quartil („75 Prozent-Quartil“) die sogenannte Box mit den restlichen 50 Prozent der Kreise, die im mittleren Bereich der Verteilung liegen (gelb). Die Quartile erleichtern die Analyse der Verteilung und geben Hinweise auf die Streuung.

Im unteren Teil der Abbildung wird dargestellt, wie sich die vier siedlungsstrukturellen Kreistypen (siehe Textziffer 266) in Bezug auf den Stand und die zeitliche Entwicklung des jeweiligen Indikators voneinander unterscheiden.

Werte rund um den Median sind weiß dargestellt. Kreise, deren Werte unter dem Median liegen, sind rot dargestellt, Kreise, deren Werte über dem Median liegen, blau

» Download Gleichwertigkeitsbericht
 
Meine Meinung. Mit solchen Berichten entfernt sich die Politik immer schneller vom Normalbürger.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden.

03. Abgeordnetenentschädigung steigt um sechs Prozent
Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Abgeordnetenentschädigung erhöht sich zum 1. Juli 2024 von bisher 10.591,70 Euro um sechs Prozent auf 11.227,20 Euro. Wie aus einer Unterrichtung (20/11298) durch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hervorgeht, regelt das Abgeordnetengesetz, dass die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes der Bundestagspräsidentin die Entwicklung des Nominallohnindex mitteilt und die Bundestagspräsidentin danach den angepassten Betrag der Entschädigung in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. In dem Schreiben der Präsidentin des Statistischen Bundesamtes vom 18. März 2024 wird die Erhöhung des Nominallohnindex mit 6,0 Prozent beziffert.

Das gleiche Verfahren gilt für die Anpassung der fiktiven Bemessungsbeträge für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a und 35b des Abgeordnetengesetzes. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen steigt von 9.055,77 um sechs Prozent auf 9.599,12 Euro. Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung von 10.133,36 Euro um sechs Prozent auf 10.741,36 Euro.

Quelle
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Fax: +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de

Empfänger von „Demokratie leben!“ aufgelistet

Berlin: (hib/BAL) Die Empfänger von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ listet die Bundesregierung in einer umfangreichen Tabelle in ihrer Antwort (20/10952) auf eine Kleine Anfrage (20/10345) der AfD-Fraktion auf. Diese wollte unter anderem Auskunft über die „Durchleitung von Fördermitteln an andere Nichtregierungsorganisationen“ erhalten.

Konkret fragten die Abgeordneten unter anderem nach „Erst-, Zwischen- oder Letztempfängern“ aus dem Bundesprogramm. In der Antwort schreibt die Bundesregierung unter anderem: „Eine zentrale Übersicht über die Durchleitung von Fördermitteln von Nichtregierungsorganisationen an andere Nichtregierungsorganisationen besteht nicht.“ Die Kleine Anfrage war eine Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/7884 und 20/8838.

» Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (PDF)


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.