Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen

Ganz FRISCH
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes LKEG

HIB verfolgen. Dann bekommt man solche Informmationen.

Hessen dürfte zu den finanzstarken Kommunen gehören.
Deshalb ist Hessen auch nicht in dieser Liste aufgeführt.
4. Nach § 11 Absatz 4 wird der folgende Absatz 4a eingefügt: „(4a) Zum Ausgleich von Sonderlasten aus übermäßigen kommunalen Liquiditätskrediten erhalten nachstehende Länder im Zeitraum von 2026 bis 2029 jährlich folgende Sonderbedarfs-Bundesergänzungs-
zuweisungen.
Siehe

Die finanzstarken Länder im Finanzkraftausgleich werden in den Jahren von 2026 bis 2029 um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet. Für die finanzschwachen Länder wird das bestehende Ausgleichsniveau im bundesstaatlichen Finanzausgleich beibehalten.[..]
Finanzstarke Länder werden in den Jahren von 2026 im Finanzkraftausgleich bis 2029 durch eine Kürzung ihrer jeweiligen Umsatzsteuerabschläge um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet.

Da warten wir mal ab, welche Informationen die Erste Stadträtin den Bürgern dazu zur Verfügung stellen wird.
Gibt es unerwartetes Geld vom Bund?
Ob durch Geldzuweisungen oder Entlastungen (Umsatzsteuerabschläge), das ist erst einmal egal.

Hier der ganze Text: HIB

<-- Kommunen bekommen Geld über Länderzuweisungen Wenn ein Land mehr finanzielle Spielräume hat, kann es theoretisch mehr an Kommunen weitergeben ABER: Es gibt keinen Anspruch, dass das automatisch passiert ################################## Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes beschlossen. Er sieht unter anderem 400 Millionen Euro pro Jahr zur Entlastung der Geberländer im Finanzkraftausgleich vor. Diese müssen rund 20 Milliarden Euro für ärmere Bundesländer aufbringen. Pro Kopf zahlt dabei niemand mehr als Bayern und Hessen. Die Entlastung ist willkommen, aber notwendig ist eine grundlegende Reform. Welche Entlastung sieht der Gesetzentwurf für die Geberländer des Finanzkraftausgleiches vor? Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht hinsichtlich der im Koalitionsvertrag angekündigten Entlastung der Geberländer eine entsprechende Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes vor. Für die Ausgleichsjahre 2026 bis 2029 ist eine jährliche Entlastung der finanzstarken Länder von jeweils 400 Millionen Euro vorgesehen. Hessen kann etwa mit einer jährlichen Entlastung zwischen 70 bis 80 Millionen Euro rechnen. https://finanzen.hessen.de/presse/grundlegende-reform-trotz-entlastung-dringend-notwendig urch das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) wird Hessen als finanzstarkes Geberland im Bundesfinanzausgleichs-System jährlich um etwa 70 bis 80 Millionen Euro entlastet. Da das Gesetz bis zum Jahr 2029 befristet ist, profitiert das Land in diesem Zeitraum von insgesamt rund 280 bis 320 Millionen Euro. https://finanzen.hessen.de/presse/grundlegende-reform-trotz-entlastung-dringend-notwendig -->

Rechtsanspruchserfüllende Ferienangebote in der Ganztagsbetreuung.

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
– Kinder- und Jugendhilfe –
Rechtsanspruchserfüllende Ferienangebote in der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter

Die Ausgangslage
[..]Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder der ersten bis vierten Klasse einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Werktagen von bis zu acht Stunden – auch während der Schulferien. Dieser Anspruch muss nach aktueller Rechtslage durch schulische Einrichtungen erfüllt werden. Vor allem in den Ferienzeiten sei dies schwierig, da die schulischen Betreuungskapazitäten flächendeckend nicht ausreichen würden, begründen die Länder ihre Gesetzesinitiative.[..] Quelle: bundesrat.de

» Hier der Gesetzentwurf


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Aus dem Koalitionsvertrag CDU, CSU, SPD

Wer bestellt, bezahlt

Veranlassungskonnexität
Wir orientieren uns am Grundsatz der Veranlassungskonnexität – „Wer bestellt, bezahlt“, das gilt auch für Verwaltungs- und Personalaufwände. Wer eine Leistung veranlasst oder ausweitet, muss für ihre Finanzierung aufkommen. Das heißt, wenn Bundesgesetze oder andere Maßnahmen des Bundes bei den Ländern und Kommunen zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen führen, muss sichergestellt werden, dass die Mittel bei der ausführenden Ebene ankommen.

Kommunale Einnahmen
Es braucht eine grundsätzliche und systematische Verbesserung der Kommunalfinanzen jenseits von Förderprogrammen. Wir wollen eine Verstetigung und Verlässlichkeit der kommunalen Einnahmen und mehr kommunale finanzielle Autonomie und Gestaltungsmöglichkeiten. Im Falle einer Weiterentwicklung der Gewerbesteuer sichern wir die Einnahmen der Kommunen.

Entlastung von Kommunen
Wir wollen eine deutliche Entlastung der Kommunen erreichen und werden gemeinsam mit den Ländern und in Abstimmung mit den Kommunen Lösungen erarbeiten, um die Ausgabendynamik zu durchbrechen. Dabei werden wir auch Verwaltungsverfahren verbessern, um Bürokratie abzubauen und kommunale Kosten zu senken. Es bedarf eines Monitorings unter Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände zur Anpassung der Standards, auch im Hinblick auf Überregulierung und zeitgemäße Umsetzbarkeit. Wo sinnvoll und möglich, wollen wir mehr Flexibilität und Spielräume vor Ort schaffen, ohne das gesetzgeberische Ziel zu konterkarieren.

» Hier der Koalitionsvertrag

#KoalitonsvertragCDUCSUSPD


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Einkommensteuer: Aus dem Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD

Einkommensteuer

Wir werden die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken. Wir werden die Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld schrittweise verringern. Durch eine gesetzliche Regelung stellen wir sicher, dass bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags auch eine adäquate Anhebung des Kindergelds erfolgt.
Wir werden die finanzielle Situation von Alleinerziehenden durch Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags verbessern.
Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.

» Hier der Koalitionsvertrag
 


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

#KoalitonsvertragCDUCSUSPD

Bürgergeld: Aus dem Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD

Bürgergeld

Das bisherige Bürgergeldsystem gestalten wir zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende um. Rechte und Pflichten müssen für beide Seiten verbindlich geregelt werden. Wir wollen sicherstellen, dass die Jobcenter für die Eingliederung ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. Wir stärken die Vermittlung in Arbeit. Jede arbeitslose Person hat sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen. [..]
Für die Verschärfung von Sanktionen werden wir die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachten. Wir werden die Karenzzeit für Vermögen abschaffen. Die Höhe des Schonvermögens koppeln wir an die Lebensleistung. Das werden wir bürokratiearm umsetzen. Dort, wo unverhältnismäßig hohe Kosten für Unterkunft vorliegen, entfällt die Karenzzeit.
Hervorhebung durch den Admin

Bisher Bürgergeld
In den ersten 12 Monaten des Bezugs von Bürgergeld wird nicht geprüft, ob jemand größeres Vermögen hat.
 
Neu. Karenzzeit Vermögen
Ab dem ersten Tag des Bürgergeldbezugs wird das Vermögen vollständig geprüft. Wer „zuviel Vermögen“ hat (z. B. Ersparnisse über dem Schonvermögen), muss dieses erst aufbrauchen, bevor er Anspruch auf Bürgergeld hat.
 
Neu. Karrenszeit Unterkunft
Das Jobcenter kann dann sofort verlangen, dass die Person die Wohnkosten senkt (z. B. durch Umzug oder Untervermietung). Es werden nicht mehr 12 Monate lang die hohen Kosten übernommen.

» Hier der Koalitionsvertrag
 


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

#KoalitonsvertragCDUCSUSPD