Für Rödermark. Mehrbelastung in Höhe von rund 428.000.– €

Neue Hiobsbotschaft für die städtischen Finanzen: Auf Anweisung des Regierungspräsidenten als Aufsichtsbehörde des Kreises Offenbach soll nach Auskunft der Anderen Liste (AL) die Kreisumlage noch im laufenden Jahr erhöht werden.

Für Rödermark bedeutet dies nach Berechnungen der AL eine jährliche finanzielle Mehrbelastung in Höhe von rund 428.000.– €, um den hochdefizitären Kreishaushalt zu entlasten und genehmigungsfähig zu machen. Dagegen muss die Stadt sich wehren, fordern AL-Vorsitzender Eckhard von der Lühe und der ebenfalls in Rödermark wohnende Vorsitzende der grünen Kreistagsfraktion, Reimund Butz, in einer gemeinsamen Erklärung. ……..Lesen Sie den ganzen Artikel bei die-Roedermark-Partei.de (Al-DieGrünen)
 

Die Festsetzung der Kreisumlage obliegt dem Kreistag; die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben kein Mitbestimmungsrecht. Halten die Mitgliedskommunen die Umlage ihres Kreises für überhöht, bleibt ihnen nur der Gang vor Gericht. 


 
Aus dem Haushalt der Stadt Rödermark 2010 

Aus der vorläufigen Berechnung der Kreis- und Schulumlage 2010 ergibt sich ein Zahlbetrag an den Kreis Offenbach in Höhe von 13.923.545 €. Davon entfallen auf die Kreisumlage 8.943.391 € (Hebesatz: 35,97%) und auf die Schulumlage 4.980.154 € (Hebesatz: 20,03%). Auch hierbei handelt es sich um eine vorläufige Berechnung, die sich durch die Festsetzung des Grundbetrages für die Schlüsselzuweisung 2010 noch ändern kann.

Siehe
» 15.06.2017 Rödermark HFW. Kreisumlage. In 2010 Hui in 2017 Pfui
» Erhöhung der Kreisumlage für Rödermark unzumutbar
» Stadt muss sich gegen weitere finanzielle Belastungen wehren

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Antrag AL/Die Grünen.

Erhöhung der Kreisumlage für Rödermark unzumutbar
Erstellt: 31. Mai 2010
Sachverhalt/Begründung:
Auf Anweisung des Regierungspräsidenten als Aufsichtsbehörde für den Kreis Offenbach soll die Kreisumlage bereits für das Haushaltsjahr 2010 um 1,5 Punkte auf insgesamt 57,5 Prozentpunkte erhöht werden. Dies würde für die Stadt Rödermark Mehrausgaben von etwa 428.000 € bedeuten.
Vor dem Hintergrund des bereits vorhandenen riesigen Haushaltsdefizits in Rödermark bedeutet eine solche Erhöhung, dass wichtige Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt eingeschränkt, ganz gestrichen oder auf Kredit finanziert werden müssten.
Gleichzeitig werden die Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich vom Land Hessen um insgesamt jährlich 400 Millionen Euro gekürzt. Gegen diese Pläne bzw. Entscheidungen ist kommunaler Widerstand notwendig, verbunden mit der Forderung nach einer strukturellen Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark lehnt eine Erhöhung der Kreisumlage ab und fordert den Landkreis Offenbach auf, alles zu tun, um diese Erhöhung nicht wirksam werden zu lassen.
Der Magistrat wird aufgefordert, sich gemeinsam mit den kommunalen Interessensverbänden beim Land Hessen gegen eine Kürzung beim kommunalen Finanzausgleich und für dessen Neuordnung einzusetzen. Eine Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches soll das Ziel verfolgen, eine gerechtere und aufgabengemäße Verteilung der Steuermittel zu gewährleisten.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Um den Dorfkern wiederzubeleben…….

CAP kommt nicht. Evtl. wäre das hier ja was für unseren Ort.
 
Um den Dorfkern wiederzubeleben, haben sich Teile der Jülicher Bevölkerung zusammengeschlossen und einen Supermarkt gegründet. Hier wird nicht nur eingekauft, es werden auch Bürger-Angebote koordiniert. Eine Idee, die mit dem Robert Jungk-Preis belohnt wurde.

„Die Frage ist nicht, was kann das Dorf für mich tun, sondern was kann ich für das Dorf tun.“ Mit diesem Gedanken rief Kommunalpolitiker Heinz Frey die 1.400 Einwohner von Jülich-Barmen zur Eigeninitiative für eine ländliche Nahversorgung auf. Entstanden ist daraus das Dorv-Zentrum. Die vier Buchstaben stehen für „Dienstleistung und ortsnahe Rundum-Versorgung“. Ein Zukunftsprojekt im Rahmen des demografischen Wandels, befanden das Städte-Netzwerk und das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport in NRW, sowie die Robert Jungk-Stiftung aus Salzburg. Ihnen war die Dorv-Idee den dritten Platz beim Robert Jungk-Preis 2005 wert.
Lesen Sie hier den ganzen Bericht.
 


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Bahnhof Ober-Roden scheint verkauft zu sein.

Ich bin ja mal riesig gespannt, wer dort alles einziehen wird.
 
Nachtrag 30.09.2010. Da haben wir die Rechnung wohl ohne die Stadt Rödermark gemacht.
Lesen Sie bei Rödermark und der Bahnhof


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Oberthausen. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung.

Obertshausen sagt NEIN zur Erhöhung der Grundsteuer B und der von der Kommunalaufsicht geforderten Straßenbeitragssatzung
 
Wie in dem Artiklel der Offenbach-Post vom 27.05.2010 zu lesen ist, können die sich in Obertshausen vorstellen, die Straßenbeiträge auf die Grundsteuer B umzulegen.
 
Wie das die Mieter sehen, bleibt abzuwarten.
Eine verkappte Straßenbeitragssatzung (so wie in Rödermark praktiziert) über die Grundsteuer B?
Straßenbeiträge kann man als Vermieter nicht auf die Mieter umlegen!
Kreativ ist das Ganze nun auch mal nicht und nicht endgültig. Man beachte in dem Artikel — werde es vorerst nicht geben

Auszug aus op-online vom 27.05.2010 …….hätte die Stadt rückwirkend zum 1. Januar den Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 240 auf 290 Punkte anheben müssen“, erläuterte Roth. „Wir wollten aber unsere Bürger nicht zusätzlich belasten und erhöhen den Grundsteuer-Hebesatz in diesem und auch im nächsten Jahr nicht…[]…Auch die von der Kommunalaufsicht geforderte Einführung einer Straßenbeitragssatzung werde es vorerst nicht geben……Lesen Sie den ganzen Artikel bei op-online.de

 
Passend zu diesem Artikel finden Sie einen anderen Artikel aus Mai 2010 passend auf Rödermark.
Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung
 
Suchen Sie nach Strassenbeitragssatzung in diesem Blog


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Dietzenbach warnt seine Bürger vor Kanalhaien.

Nachtrag 20.06.2022 Neuer Passus im Gesetz.
ALT: 5. Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen. Siehe

NEU: 2. (2) Diese Verordnung gilt nicht für Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen, in denen ausschließlich häusliches Abwasser nach Anhang 1 Teil A Nr. 1 der Abwasserverordnung, Niederschlagswasser oder häusliches Abwasser gemeinsam mit Niederschlagswasser abgeleitet wird. Siehe



………Nach Angaben betroffener Bürger übten die Firmenvertreter dabei durchaus ein bisschen Druck aus. Es drohe nämlich eine Geldstrafe, heißt es da, falls die DIN-Verordnung nicht eingehalten werde. So müssten die Grundstückseigentümer nachweisen, dass die Abwasserleitungen auf ihrem Besitz intakt sind.
„Dazu besteht momentan keine Verpflichtung“, warnt Michael Würz….[]……… Die Untersuchung schlage mit 400 bis 1200 Euro zu Buche, Lesen Sie den ganzen Bericht bei op-online.de
 

Ältere Berichte zu Kanaluntersuchung.
» Nach Heusenstamm jetzt Mühlheim. Kanaluntersuchung.
» Polizei warnt. Abgezockt an der Haustür.
» Rödermark. TV-Untersuchung der Hausanschlussleitung
» Kanaluntersuchung in Rödermark. Schnelle Antwort von der FDP und SPD
» Ist Ihr Hausanschlusskanal dicht? Neues EU-Kanal Gesetz! Kanalüberprüfung.
 
Nachtrag 05.10.2011
Kanalüberprüfung Dichtheitsüberprüfung bis 2025
 

Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?