Zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 22.02.2010 wird die 4er Kooperation bestehend aus SPD, Grüne, FDP und FWG einen Abwahlantrag gemäß § 76 HGO mit folgendem Inhalt stellen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Frau Hildegard Ripper (CDU. Anm. der Red.) wird nach § 76 HGO als Erste Stadträtin der Stadt Rodgau abberufen.
Begründung:
Das Verhalten von Frau Ripper in den letzten Wochen und Monaten hat bedauerlicher Weise dazu geführt, dass das für eine gedeihliche Zusammenarbeit notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihr und einem Großteil der Rodgauer Stadtverordnetenversammlung dauerhaft zerstört ist.
In einem Standardkommentar zur Hessischen Gemeindeordnung heißt es:
„Es sind keine besonderen Gründe zur Abberufung nach dieser Vorschrift erforderlich. Damit soll zweierlei erreicht werden. Einerseits soll die zum Wohle der Gemeinde erforderliche vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den und innerhalb einzelner Gemeindeorgane erreicht werden. Andererseits soll der Abwahl auch ein gewisser Makel genommen werden, denn es ist schon ausreichend, dass sich herausstellt, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist, irgendwelche Schuldvorwürfe, in welcher Art auch immer, sollen mit einer Abwahl aber gerade nicht verbunden werden.“
Vor diesem Hintergrund wird zum jetzigen Zeitpunkt auf eine weitere, inhaltliche Begründung verzichtet.
Quelle: FDP Kreis Offenbach
Siehe auch den Bericht in der Ofenbach-Post. Bündnis will Stadträtin abwählen
Rödermark intern
Der Versuch, den Hebesatz der Grundsteuer um 450% anzuheben, ist nach Bürgerprotest zunächst gescheitert. Nach den Protesten sah sich der Magistrat wohl gezwungen, die Hebesatzerhöhung neu zu überdenken. Beschluss 17.06.2026: Grundsteuer und Gewerbesteuer rückwirkend ab 1.1.2025 990% bzw. 400%
Mal sehen, wann der Verwaltung in 2025 das Geld ausgehen wird. (Fehlende Liquidität)