Keine Angst. Ich habe keine Ahnung von Chemie und habe trotzdem verstanden.
Hier eine Prüfungsfrage der Uni Washington:
Nachfolgend lesen Sie eine Prüfungsanfrage aus der aktuellen Zwischenprüfung im Fach Chemie an der Universität von Washington. Die Antwort eines Teilnehmers war „so profund“, dass der Professor sie via Internet mit Kollegen in der ganzen Welt teilen wollte. Und darum haben auch wir die Freude, daran teilhaben zu dürfen.
Bonus-Frage:
Ist die Hölle exotherm (Wärme abgebend) oder endotherm (Wärme annehmend)?
Die meisten Studenten untermauerten Ihre Antwort, indem Sie das Boyle-Mariotte-Gesetz heranzogen („Das Volumen und der Druck eines
geschlossenen Systems sind voneinander abhängig“, d.h. Gas kühlt sich ab, wenn es sich ausdehnt und erwärmt sich bei Kompression).
Einer schrieb Folgendes:
Zuerst müssen wir feststellen, wie sich die Masse der Hölle über die Zeit ändert. Dazu benötigen wir die Rate der Seelen, die „zur Hölle fahren“ und die Rate derjenigen, die sie verlassen. Ich denke, wir sind darüber einig, dass eine Seele, einmal in der Hölle, diese nicht wieder verlässt.
Wir stellen also fest: Es gibt keine Seelen, die die Hölle verlassen. Um festzustellen, wie viele Seelen hinzukommen, sehen wir uns doch mal die verschiedenen Religionen auf der Welt heute an. Einige dieser Religionen sagen, dass, wenn man nicht dieser Religion angehört, man in die Hölle kommt. Da es auf der Welt mehr als eine Religion mit dieser Überzeugung gibt, und da niemand mehr als einer Religion angehört, kommen wir zu dem Schluss, dass alle Seelen in der Hölle enden.
Auf der Basis der weltweiten Geburten- und Sterberaten können wir davon ausgehen, dass die Anzahl der Seelen in der Hölle exponentiell ansteigt.
Betrachten wir nun die Veränderung des Volumens der Hölle, da nach dem Boyle-Mariotte-Gesetz bei gleichbleibender Temperatur und Druck das Volumen proportional zur Anzahl der hinzukommenden Seele ansteigen muss.
Daraus ergeben sich zwei Möglichkeiten:
1. Expandiert die Hölle langsamer als die Anzahl der hinzukommenden Seelen, dann steigen Temperatur und Druck in der Hölle an, bis sie explodiert.
2. Expandiert die Hölle schneller als die Anzahl der hinzukommenden Seelen, dann sinken Temperatur und Druck in der Hölle, bis sie zufriert.
Zur Lösung führt uns der Ausspruch meiner Kommilitonin Teresa:
„Eher friert die Hölle ein, bevor ich mit dir ins Bett gehe…“
Da ich bis heute nicht dieses Vergnügen mit Teresa hatte (und wohl auch nie haben werde), muss Aussage 2 falsch sein, was uns zur Lösung bringt: Die Hölle ist exotherm und wird nie einfrieren.
Der Student bekam als einziger Prüfungsteilnehmer die volle Punktzahl…
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
NACHTRAG. Konsolidierungsziel 2014 wird erreicht…
und, so habe ich das verstanden, werden die neuen Zahlen auch vom RP genehmigt.
Bei der gestrigen Sitzung wurden die Zahlen genannt, mit denen das Konsolidierungsziel erreicht wird. Nicht nur erreicht, sondern sogar übertroffen.
Bei einer solch positiven Wendung kommt beim Bürger große Freude auf. Insbesondere deshalb, weil die Konsolidierung, abgesehen von der gestiegenen Kindergarten (geplant), Friedhofsgebühr (geplant), Gebühren Feuerwehr (geplant) ohne Gebühren- oder Steuererhöhung möglich wurde. Hinweisen muss man auch auf eine GebührenSENKUNG. Die Niederschlagswassergebühr soll um 0,02 Euro je m² gesenkt werden.
Man kann nur hoffen, dass die genannten Zahlen auch belastbar sind. In dem Haushaltssicherungskonzept Seite 8 sehen Sie die zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen, die zur Vertragserfüllung „Schutzschirm“ geführt haben.
Was sagt der Schutzschirmvertrag?
[..]Ergebnishaushalte dauerhaft auszugleichen[..]
Dauerhaft bedeutet, die Maßnahmen dürfen nicht nur einmalig erwirtschaftet werden. Z.B. ein Grundstück kann nur einmal verkauft werden. Hat man keine Grundstücke mehr, gibt es auch keine Einnahmen. Darum sind Grundstücksverkäufe „Außerordentliche Ergebnisse„. Über Personalkosten kann man nur „Einnahmen“ erwirtschaften, wenn man diese senkt. Dauerhaft sind:
» Erträge aus Steuer- und Gebühren.
» Zuwendungen von Bund und Land
» Personalkosten
» Leistungen der Stadt, die man streichen kann.
Direkten Einfluss auf die Einnahmeseite hat die Stadt bei der Kommunalsteuer (Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer, Spielgerätesteuer) und den Gebühren (Friedhof, Wasser, Müll, Feuerwehr ….). Bei den Personalkosten hat die Stadt noch freie Hand für Einsparungen und in einem gewissen Rahmen auch für zusätzliche Ausgaben.
Natürlich gibt es noch jede Menge weitere Möglichkeiten, Geld auszugeben bzw. einzusparen. Aber für einen Überblick sollte das reichen.
Sehen wir uns jetzt einmal das Haushaltssicherungskonzept, Seite 8 an. Hier finden Sie zusätzliche Maßnahmen zur Erfüllung des Schutzschirmvertrags. Die Positionen, auf die die Stadt direkten Einfluss hat, ergeben Einsparungen von insgesamt 398.591,00 Euro. (1.4, 3.2, 4.1 Nell Breuning, 5, 6.4 Klimamanager.) Den Betrag von 600.000,00 Euro unter 14.1 lassen wir zunächst einmal weg.
Dieser Betrag 398.591,00 von 1.873.436 (2.473.436-600.000) ist direkt beeinflussbar. Der Rest liegt außerhalb des Einflussbereichs der Stadt. Natürlich MUSS man mit Einnahmen aus diesen Quellen rechnen, obwohl diese noch nicht sicher sind. Können diese Einnahmen in DIESER Höhe als DAUERHAFT bezeichnet werden? Teilweise gibt es bei den Zuweisungen noch keine definitive Zusage, sondern nur eine Absichtserklärung.
Hätte man nicht besser konservativ gerechnet und die Zahlen von 2012 herangezogen und an anderer Stelle konsolidiert? Was ist, wenn diese Zahlen in 2014 so richtig einbrechen? Wenn z.B. die geplanten Einnahmen aus der Gewerbesteuer nicht kommen.
Es ist auch nicht vorauszusehen, wie sich die Kosten im Personalbereich entwickeln. Was man vorausberechnen kann, sind automatische Lohn- und Gehaltssteigerungen innerhalb einer Gruppe (eine Stufe höher). Vorausberechnen kann man die Kosten für die Beförderung einer(s) Mitarbeiter in eine höhere Gruppe. Voraussehen kann man aber nicht die zukünftigen Tarifabschlüsse. 2% hat man von der Stadt pro Jahr vorgesehen. Jeder Prozentpunkt nach oben kostet der Stadt ca. 150.000,00 Euro pro Jahr.
Ersparnisse von 242.600,00 Euro sind unter Punkt 14.1, Kontokorrentzinsen, aufgeführt. Der Zinssatz, aus dem sich die Ersparnis ergibt, ist für 3 Monate festgelegt. Was ist danach? Diese Ersparnis sehe ich nicht als DAUERHAFT. Hier hätte man auf ein Mittel der letzten Jahre zurückgreifen sollen.
Was die 600.000,00 Euro betrifft. Viel wurde dazu in der öffentlichen Sitzung nicht gesagt. Aber was ich aus dem wenig Gesagten schließen kann (wenn falsch, bitte ich um Korrektur) ist Folgendes: „Man hat irgendwo 600.000,00 Euro z.B. als Beteiligung, Rücklagen oder Ähnliches zur Verfügung. Wenn es jetzt irgendwo kneift, nehme ich die fehlenden Gelder aus diesem Topf und gleiche aus. Sind die 600.000,00 Euro aufgebraucht, gibt es auch nichts mehr.“
Sind das jetzt noch dauerhafte Einnahmen? Kann man diese Beträge der Konsolidierung zurechnen?
Für 2014 kann man zunächst durchschnaufen. (Bürgermeister hat ja gesagt, die Zahlen kennt der RP und wird diese so durchgehen lassen) Aber die eigentliche Konsolidierung des Haushalts über eigene Maßnahmen steht noch bevor. Gerettet haben uns Zuweisungen von anderer Stelle, auf die wir KEINEN Einfluss haben. Die nächste Grundsteuererhöhung wird in absehbarer Zeit kommen.
Entwicklung des Defizits
Entwurf Haushaltsplan
Fehlbedarf: 7.686.649,00
Nach Druckauflegung kamen am 12.11.2013. Veränderungen von 545.837,00
Fehlbedarf: 7.140.812,00
Stand 30.08.2013. Veränderungen von 1.441.671,00
Fehlbedarf: 5.699.141,00
D.h. Seit November bis zum 30.01.2014 gab es Konsolidierungserfolge, die sich fast alle von selbst ergeben haben, in Höhe von 1.987.508,00 Euro.
Glück gehabt.
Der kommende Straßenbeitrag zählt NICHT zu den Konsolidierungsmaßnahmen!!!
Eine Anmerkung noch zur Sitzung. Normalerweise erwähnt der Bürgermeister bei solch einem Ereignis gern die dahinterstehende „Herkulesarbeit,“ die geleistet wurde. Diesmal kein Wort in diese Richtung.
Nachtrag 02.02.2014. Zweifel an den 600.000,00
Weiter oben wurde dieser Betrag bereits aufgeführt.
Zu den wenigen Informationen, die man als Bürger zu Teilen des neuen Zahlenwerks zu hören bekommt, zählt auch die Zahl 600.000,00 Euro. Mein Verständnis sagt, die im ordentlichen Ergebnis aufgeführten 600.000,00 Euro sind im außerordentlichen Ergebnis zu buchen und damit für die Konsolidierung nicht zu gebrauchen.
Da die hier aufgeführten Zahlen von Fachleuten (u.a. dem Stadtkämmerer) geprüft wurden, werde ich mich bestimmt täuschen. Um Sicherheit zu erlangen, habe ich Stadtverordnete gebeten, diese Frage in einer Ausschussrunde beantworten zu lassen.
Nachtrag. 04.02.2014
Wie mir von einem Stadtverordneten mitgeteilt wurde, konnte der Stadtkämmerer die Frage, ob es sich um ein außerordentliches oder ordentliches Ergebnis handelt, (wichtig für die Konsolidierung) nicht beantworten. Die Beantwortung wurde auf Donnerstag, 06.02.2014, verschoben. 🙁
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Nach der Ausbildung bezahlt man für den Aufbau (Auto, Familie, Haus….usw.)
Ab der Rente bezahlt man für den Abbau (Zähne, Hüfte, Knie…usw)
Man spart für eine große Feier, an der man nicht mehr teilnimmt.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Die Anlage soll möglichst noch im Januar in Betrieb gehen. Eine Videoüberwachung am Bahnhof Ober-Roden hatte der Verein „Bürger für Sicherheit“ seit 2008 gefordert. Verhandlungen. Quelle: Quelle: OP-Online.de .
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
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