Bürgerfraktionssitzung der FWR am 2.05.2024

Pressemitteilung
Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark

Bürgerfraktionssitzung der FWR
Die FWR laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Bürgerfraktionssitzungen am Donnerstag, den 02.05.2024, ab 19.30 Uhr in die „Königlich Bayerischen Stuben“ (Bachgasse 24 -Urberach) ein. Anliegen und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern werden zuerst behandelt, danach erst möchten sich die FWR mit den Gästen mit den Themen der kommenden Stavo beschäftigen. Die FWR freuen sich auf eine rege Beteilung!


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Boris Palmer: „10 von den 12 Punkten des FDP Papiers halte ich für richtig.“

Nicht nur Boris Palmer begrüßt in Tübingen das Papier.

Bundesbauministerin Geywitz sieht im jüngsten Wirtschaftskonzept der FDP nicht mehr als Parteitagsgetöse. Tübingens OB Palmer kritisiert das – und begrüßt das 12-Punkte-Papier.
www.zdf.de

Unter dem v.g. Link geht es zur Talk-Show (Lanz), in der die im Titel genannte Aussage gefallen (ab 36:20) ist.

Was Sie auf keinen Fall verpassen sollten. Ab 01:05.40. Wie ein (1) Ziegenmelker (Vogel) die notwendige Erweiterung der Universitätsklinik in Tübingen blockiert.

» 12 Punkte zur Beschleunigung der Wirtschaftswende


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Änderung der Erklärung von Waldflächen Ober-Roden

Änderung der Erklärung von Waldflächen in der Gemarkung Offenthal, Stadt Dreieich, in den Gemarkungen Urberach und Ober-Roden, Stadt Rödermark, Landkreis Offenbach, zu Schutzwald vom 21. April 1999 (StAnz. 31/1999 S. 2429}

Auf Grund des§ 13 Abs. 1 des Hessischen Waldgesetzes vom_27. Juni 2013 (GVBI. 1. S. 458}, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Februar 2022 (GVBI. S. 126), wird erklärt:
Die Erklärung von Waldflächen in der Gemarkung Offenthal, Stadt Dreieich, in den Gemarkungen Urberach und Ober-Roden, Stadt Rödermark, Landkreis Offenbach, zu Schutzwald vom 21. April 1999 (StAnz. 31/1999 S. 2429) wird wie folgt geändert:

1.Änderungen
1.Die Erklärung wird für die in der als Anlage 2 zu der Erklärung veröffentlichten Abgrenzungskarte im Maßstab 1 : 4.000 schwarz umrandeten und schwarz schraffierte Fläche aufgehoben. Die Karte ist Bestandteil dieser Erklärung.
2.Die örtliche Lage des aus dem Schutzwald entlassenen Bereichs ist in der als Anlage 1 zu dieser Erklärung veröffentlichen Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000 durch ein schwarzes Viereck gekennzeichnet [..]

Lesen Sie die ganze Bekanntmachung im Heimatblatt aus Seite 4


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Der Hopper war bei der BUSE-Sitzung Thema

Eine gefallene Bemerkung:
„Die Jugend fährt nicht mehr mit dem Rad. Die Jugend Hoppert!“
Richtig. Dafür ist der ja da. 🙁

Ein Mitarbeiter der kvgOF berichtete in der BUSE-Sitzung der Stadtverordneten über den Hopper.
Ich will hier nur etwas über die Kosten schreiben.

Es werden im Schnitt pro Stunde 3,1 Personen befördert. Eine zu erstrebenswerte Anzahl wäre 4,0.
Bezahlt wird der Fahrer mit Mindestlohn+2,00€. Seit 1. Januar 2024 liegt der Mindestlohnbei 12,41 Euro.

D.h. die Lohnkosten+ Sozialkosten können bei Weitem nicht gedeckt werden. Hinzu kommen noch die Fahrzeug- und Energiekosten.
Nehmen wir aus den beiden Tarifen (1,00€ bzw. 3,00€) den Schnitt und rechnen mit 2,00 € pro Fahrt. Dann betragen die Einnahmen 6,00 € pro Stunde.

Auf die Nachfrage, wie hoch der Zuschuss des Kreises Offenbach sei, gab es keine Auskunft. Ein Mitglied des Kreistags in der Runde der Stadtverordneten half mit einem Zwischenruf. „23,00 € pro Fahrt!“ Der Hopper wird im Auftrag der kvgOF von Via Mobility DE betrieben.


Bundeszuschüsse wird es auch keine mehr geben.

 
Raten Sie einmal, wer die Zuschüsse zahlen wird.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Griechen führen 6-Tage-Woche ein

Griechen führen 6-Tage-Woche ein, während Deutschland über 4-Tage-Woche diskutiert.[..]
Arbeitnehmer, die sechs Tage arbeiten, erhalten einen Aufschlag von 40 Prozent; bei Sonn- oder Feiertagen kommen weitere 75 Prozent hinzu.
Artikel bei: www.businessinsider.de

Griechen arbeiten bald sechs Tage – für deutsche Work-Life-Balance gibt es Spott.[..]
Über die deutsche Work-Life-Balance-Diskussion wundert man sich in Hellas.[..]
Artikel bei focus.de

Welches Land mag den richtigen Weg einschlagen.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?