Änderung der Erklärung von Waldflächen Ober-Roden

Änderung der Erklärung von Waldflächen in der Gemarkung Offenthal, Stadt Dreieich, in den Gemarkungen Urberach und Ober-Roden, Stadt Rödermark, Landkreis Offenbach, zu Schutzwald vom 21. April 1999 (StAnz. 31/1999 S. 2429}

Auf Grund des§ 13 Abs. 1 des Hessischen Waldgesetzes vom_27. Juni 2013 (GVBI. 1. S. 458}, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Februar 2022 (GVBI. S. 126), wird erklärt:
Die Erklärung von Waldflächen in der Gemarkung Offenthal, Stadt Dreieich, in den Gemarkungen Urberach und Ober-Roden, Stadt Rödermark, Landkreis Offenbach, zu Schutzwald vom 21. April 1999 (StAnz. 31/1999 S. 2429) wird wie folgt geändert:

1.Änderungen
1.Die Erklärung wird für die in der als Anlage 2 zu der Erklärung veröffentlichten Abgrenzungskarte im Maßstab 1 : 4.000 schwarz umrandeten und schwarz schraffierte Fläche aufgehoben. Die Karte ist Bestandteil dieser Erklärung.
2.Die örtliche Lage des aus dem Schutzwald entlassenen Bereichs ist in der als Anlage 1 zu dieser Erklärung veröffentlichen Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000 durch ein schwarzes Viereck gekennzeichnet [..]

Lesen Sie die ganze Bekanntmachung im Heimatblatt aus Seite 4


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

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