Stadtverordnetenversammlung am 6.10.2015

Rödermark. Stadtverordnetenversammlung am 6.10.2015
um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet in der Halle Urberach (Mehrzweckraum), Am Schellbusch 1 statt.
 
Hier die notwendigen Unterlagen (AM, AktenMappe) zur Stadtverordnetenversammlung (Stavo) Stand: 30.09.2015
 
Ich hoffe, der Vorgang bei der Stavo vom 21.07.2015 wird sich nicht wiederholen.
Rödermark. Bürger werden von einigen Stadtverordneten bei der Stavo ausgelacht.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Kein Gewinn aus Geschäft mit Zinsen

Kein Gewinn aus Geschäft mit Zinsen
[..] Der Versuch der Stadt, dieses Jahr 217.500 Euro an Zinsen zu sparen, ist gescheitert. Fraglich ist auch, ob sie ihre Zinslast 2016 um weitere 261.000 Euro drücken kann. Das geht aus einer Antwort des Magistrats auf eine SPD-Anfrage zum Zins- und Schuldenmanagement hervor.[..] Lesen Sie weiter bei OP-Online.de


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Oweräirer Kerb 2015

Oweräirer Kerb 2015
Bilder von der Oweräirer Kerb 2015, die vom 25. bis 28. September 2015 in Ober-Roden stattfand.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Heute, 27.09.2015, ist auch Landratswahl.

Glückwunsch Herr Quilling und eine glückliches Händchen für die anstehenden Aufgaben.

Vorläufige Endergebnis. 230 von 233 Wahlbezirke sind jetzt ausgezählt:
Quilling 59,3 Prozent,
Carsten Müller 27,4 Prozent
Robert Müller bei 13,2 Prozent.
Zum kotzen: Die Wahlbeteiligung liegt bei 28,8 Prozent.
+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+

Heute, 27.09.2015, ist auch Landratswahl.
Morgen ist auch Landratswahl. Die Bürger haben sich für einen der beiden Kandidaten (obwohl es eigentlich drei gibt) zu entscheiden.

Der CDU Kandidat

Oliber Quilling. Kandidat der CDU
Oliber Quilling. Kandidat der CDU

Der SPD Kandidat

Carsten Müller. Kandidat der SPD
Carsten Müller. Kandidat der SPD

 


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Frage: Warum gibt es in Rödermark keinen Straßenbeitrag?

Frag: Warum gibt es in Rödermark keinen Straßenbeitrag?

Man könnte die Frage auch so formulieren.
Ab wann gibt es in Rödermark einen Straßenbeitrag?

Man könnte meinen, ich wäre ganz wild darauf, einen Straßenbeitrag zu zahlen. Quatsch. Keiner zahlt gerne irgendwelche Gebühren. Aber eines ist klar. Unter der CDU und AL/Die Grünen verrotten unsere Straßen in Rödermark mehr und mehr. Die Frage nach dem WARUM stellt sich eigentlich nicht. Rödermark hat dafür kein Geld. Und die Grundsteuer B für „Grunderneuerung einer Straße“ zu erhöhen, wird nicht funktionieren. Ein schönes Beispiel ist die Schwimmbadstraße. Dort steht eine „grundhafte Sanierung“ an. Die Stadt DARF nur dann „grundhaft sanieren“, wenn die dortigen Anlieger „Stadt und Einkaufszentrum“ einen ?Straßenbeitrag? (auch ohne entsprechende Satzung) entrichten. Alles klar!

Ich befasse mich schon seit einiger Zeit mit dem Thema Straßenbeitrag. Ich habe auch einige Veranstaltungen zu diesem Thema besucht. Ich maße mir aber nicht an, mehr über das Thema zu wissen als unsere Stadtverordneten oder der Magistrat.

Zu diesem Thema gibt es für mich  Fragen, die es zu beantworten gilt. Die Fragen ergeben sich einfach aus der Tatsache, dass mein Wissensstand sich nicht mit dem der Stadtverordneten/Magistrats deckt und deshalb möchte ich diese Wissenslücken geschlossen wissen.

Es gibt seit geraumer Zeit die wunderschöne Einrichtung mitbabbeln.de. Dort habe ich die folgenden Fragen abgestellt und bitte um Beantwortung. Da wir in Rödermark vor dem Kerbwochenende stehen, bin mir aber darüber im Klaren, etwas länger auf die Antwort warten zu müssen.

+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.
Fakt scheint zu sein, wir haben bis zum Jahr 2020 mit ca.10 Mio. Euro für „grundhafte Erneuerung“ zu rechnen. Siehe hier.

Wenn die Stadt, so wie der BM es sagte, in absehbarer Zeit keinen Straßenbeitrag einführt, wie stellt man sich das aus der Sicht der Opposition eigentlich vor? Will auch die Opposition, so wie CDU und AL/Die Grünen, die Straßen verrotten lassen? Oder ist man der gleichen Meinung wie der BM „Es geht auch OHNE Straßenbeitrag.“

– Die Stadt Rödermark wird erst dann die „grundhafte Erneuerung“ angehen, wenn man einen ausgeglichen Haushalt hat. Ende Schutzschirmvertrag.

– Was dann? Hat die Stadt einen Überschuss zu erwarten, der es ihr ermöglicht, eine Straße „grundhaft zu erneuern“?

– Wenn damit begonnen wird, den Stau von 10 Mio. in 10 Jahren abzubauen, muss die Stadt, wenn der Haushalt dann konsolidiert ist, jedes Jahr 1 Mio. € zusätzlich erwirtschaften. (Nicht konsolidieren). Wie stellt man sich das vor?

– Aus den letzten Haushaltsdebatten konnte man entnehmen, dass die Konsolidierung des Haushalts erst durch unerwartete Zuweisungen Dritter möglich war. Hätte man den Konsolidierungspfad aus eigener Kraft einhalten können?

– Rechnet man damit, dass man die Mehreinnahmen aus dem neuen Finanzausgleich nehmen kann? Obwohl; die sind doch recht hilfreich für die weitere Konsolidierung und stehen wohl kaum für andere Zwecke zur Verfügung.

– Während der Konsolidierungsphase hatte die Stadt auch das Glück der niedrigen Zinsen. Ist die Stadt darauf vorbereitet, wenn man für den riesigen Schuldenberg höhere Zinsen zu zahlen hat? Wenn ja, wie ist der Plan, diese Summen zu bewältigen? Das beschlossenen Zins- und Schuldenmanagement dürfte evtl. Spitzen abfangen können, aber höhere Zinszahlungen sind auf Dauer nicht ausgeschlossen

– Die Grundsteuer kann man ja nicht erhöhen, wenn man im Haushaltsjahr „grundhaft erneuert“ und keinen Straßenbeitrag erhebt. Oder?

– Die z.B. die „wiederkehrenden Beträge“ benötigen vom Start bis zur Einführung eine gewisse Vorlaufzeit. Wie lange schätzen Sie dauert die?

– Sind die Kommunen, die bereits jetzt schon die „wiederkehrenden Beiträge“ eingeführt haben, nicht so klug wie die Führung der Stadt Rödermark?

– Was ist die Wahrheit?

Nachtrag 26.09.2015
Die Zinsfalle bleibt gespannt.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?