BIVER fällt auf.

Pressemeldung BIVER
Es geht voran oder geht es voran ?

Die Frage stellt sich, wenn man einige Punkte in Sachen „Verkehr“ der letzten Wochen Revue passieren lässt. Es sei immer wieder wichtig, [….] die Menschen für das Thema ‚Sicherheit auf dem Schulweg‘ zu sensibilisieren betont die 1. Stadträtin in ihrer aktuellen Pressemitteilung (PM). Nach Ansicht von BIVER wieder nur eine leere Worthülse, denn pro aktiv hat die Verwaltung selbst dazu nichts geliefert.

Erfreut fallen zwar ein paar große, gut wahrnehmbare Smiley-Tafeln an Schulen auf, wie sie BIVER seit Jahren als verkehrspsychologisch sinnvoll auch für alle Einfahrt- und Ausfahrtstraßen fordert, doch das war es auch.

Enttäuschend, so BIVER, vor Schulbeginn sei, dass für die Hanauer Str. weiterhin kein Tempo-30 angeordnet, kein Radfahrschutzstreifen oder gar ein Fußgängerüberweg markiert wurde. Der in der PM gezeigte (übergeordnete?) Schulwegeplan Mainzer Str. endet abrupt an der Hanauer Str. und verkennt damit die Tatsache, dass eine hohe Zahl Nell-Breuning-Schüler von hier den kurzen Weg zur Thomas-Mann-Str. nutzen. Von täglich brenzligen Verkehrssituationen wissen die Anwohner einiges zu berichten.
Eine schriftliche Anfrage von Anfang Juni (!) dazu sowie zum Ergebnis einer Sondersitzung vom 9. März, zu der BIVER zwar geladen war, aber nicht teilnehmen durfte, wurden der BI bisher nicht beantwortet.
Gleiches gilt für die aktuell sanierte Nieder-Röder-Str.: bleibt Tempo-30 aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen angeordnet? Warum wird kein Radfahrschutzstreifen ausgewiesen?

Für BIVER weiterhin fragwürdig bleibt, warum für Radfahrer u.a. auf dem gefährlichem Schulweg Dieburger-, Frankfurter Str., kein Radfahrschutzstreifen angebracht wird. Ähnlich wie Tempo-Smileys sorgen nämlich auch solche für mehr Verkehrssicherheit für wenig Geld. Möglicherweise damit sogar für weniger „Elterntaxis“.

Die Ablehnung Tempo-30 auf der Rodaustr. begründete Bürgermeister Rotter mit „rechtlich nicht wasserdicht“, obwohl nach Ansicht BIVER Voraussetzungen (u.a. Spielplätze, Kiga, „Seniorenheim“, Straßenschäden) dafür vorliegen. Wo ist das „Leck im Rechtsschlauch“? Was macht den Unterschied zur Ober-Rodener-Str.? Auf die schriftliche Antwort, die BIVER derzeit (noch) nicht vorliegt, darf man gespannt sein.

Transparenz und Bürgerbeteiligung, so BIVER, wie immer Fehlanzeige. Banale Fragen bleiben unbeantwortet, von vielen lärmgeplagten Anwohnern eingereichte Petitionen verschwinden in Schubläden, dafür wird selbstherrlich (von allen Parteien kritisiert) in Waldacker ein neuer „Blitzer“ installiert, den nach Wissen BIVER niemand explizit gefordert hatte.

Sehr kritisch bewerten die Sprecher von BIVER damit den ablehnenden Umgang mit der BI insgesamt: „Wer Menschen, wie hier die betroffenen Anwohner, an keinesfalls schutzwürdigen Entscheidungen zum Thema „Verkehr“ nicht beteiligt, kann auf Dauer natürlich keine Akzeptanz derer erwarten.“ Im Kontext sei eine BI nichts anderes als eine Partei. Letztgenannte möchte im Sinne ihrer Wähler langfristig zufriedenstellende und bestimmte politische Ziele umsetzen. Auch eine BI, ein zeitlich begrenzter Zusammenschluss von steuerzahlenden Bürgern, möchte ein konkret berechtigtes Anliegen von der Politik umgesetzt sehen und nicht, wie seit geraumer Zeit üblich, auf ein querulantisches Abstellgleis geschoben werden.

Frage in den Kommentaren: Kosten für die Verschönerungsmaßnahmen Rodaupark

Eine Frage im Blog Rödermark bezieht sich auf die Kosten der Verschönerungsmaßnahmen an der Rodau.

Was haben wir, um uns den Betrag etwas annähern zu können.
Hier wird der Bereich geschildert, den man im Konzept ISEK finden kann.
Der kleine Grünzug an der Rodau an der Rilkestraße ist Ober-Rodens größte innerstädtische Grünfläche. Da eine Teilfläche zeitweise als Erweiterung des nicht großen Schulhofs der Trinkbornschule genutzt wird, sind die Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit aktuell beschränkt. Aus diesem-Grund-ist mit dem ISEK die Maßnahme 34 „Ausbau Grünzug“
Quelle: https://www.rm-news.de/AM/2025/FDP_Rilkestrasse.pdf

Verfügbar für Freiflächen Ortskern
Aktuell verfügbar im Haushalt 2025 sind 828.288 Euro bei der Investition 6-SH-M31K Freiflächen Ortskern. Somit sind die Wettbewerbskosten abgedeckt.
Quelle: Beschlussvorlage

6-SH-M31K Siehe Haushaltsplan Seite 46 (47)

Ich kann natürlich nicht genau sagen,
was und die Verschönerung letztendlich kosten wird. Selbst wenn die Gesamtkosten bekannt sind, stellt sich immer noch die Frage: Wie hoch ist überhaupt der förderfähige Betrag? Eine pauschale Aussage wie „Wir zahlen nur ein Drittel“ ist aus meiner Sicht absoluter Blödsinn. Bei den im Ortskern durchgeführten grundhaften Sanierungen der Straßen liegt dieser nach meiner Einschätzung (siehe RiLiSe) bei evtl. nur 50% der Gesamtsumme, wenn es schlecht kommt, sogar nur bei 25%. Es kommt darauf an, wie die Straßen klassifiziert werden. Aber das ist mal wieder ein ganz anderes Thema. Da müssten wir in eine Straßenbeitragssatzung einsteigen.


RiLiSe aus 2017
Es existiert eine neuere Fassung, die aber diesen Passus weiterhin beibehalten.
Sofern keine Festlegungen über Straßenbeiträge in einer Satzung nach dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) getroffen sind, werden folgende Beiträge im Vomhundertsatz des beitragsfähigen Aufwandes unterstellt
Siehe: RiLiSe


Ich finde einen Hinweis auf bisher
entstandenen und abgerechneten Kosten in Höhe von ca. 25.000,00€ Siehe
Leider ist nicht ersichtlich, wie hoch der Förderfähige Betrag ist.
Sind das alle Kosten, die bisher angefallen sind? Wenn diese 25.000 € der förderfähige Betrag ist, dann sind die Kosten für Rödermark ca. 8.400 €. Würde man das Projekt abbrechen, dann hätte Rödermark die ganzen Kosten, ca. 25.000,00 zu tragen. Ein Abbruch der Verschönerung für 828.000, die Rödermark mit knapp 280.000,00 € zu finanzieren hat (Kredit), wäre bei der miserablen Kassenlage der Stadt die bessere Option gewesen. Geht Rödermark dann irgendwann mal wieder besser, dann hat man immerhin schon den fertigen Plan.

Maßnahme 34 Ausbau Grünzug

ISEK Seite 186 (164)
ISEK Seite 186 (164)

Kosten April 2019

ISEK Kosten Seite 200
ISEK Seite 200

 
Siehe auch
» Berichtsantrag der FDP „Sachstand Förderprogramme
» Kofinanziert. Das macht mich stutzig
» ISEK. Wir bezahlen ja nur 1/3. Diese pauschale Aussage ist scheinbar falsch.