Ganz FRISCH
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes LKEG
HIB verfolgen. Dann bekommt man solche Informmationen.
Hessen dürfte zu den finanzstarken Kommunen gehören.
Deshalb ist Hessen auch nicht in dieser Liste aufgeführt.
4. Nach § 11 Absatz 4 wird der folgende Absatz 4a eingefügt: „(4a) Zum Ausgleich von Sonderlasten aus übermäßigen kommunalen Liquiditätskrediten erhalten nachstehende Länder im Zeitraum von 2026 bis 2029 jährlich folgende Sonderbedarfs-Bundesergänzungs-
zuweisungen. Siehe
Die finanzstarken Länder im Finanzkraftausgleich werden in den Jahren von 2026 bis 2029 um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet. Für die finanzschwachen Länder wird das bestehende Ausgleichsniveau im bundesstaatlichen Finanzausgleich beibehalten.[..]
Finanzstarke Länder werden in den Jahren von 2026 im Finanzkraftausgleich bis 2029 durch eine Kürzung ihrer jeweiligen Umsatzsteuerabschläge um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet.
Da warten wir mal ab, welche Informationen die Erste Stadträtin den Bürgern dazu zur Verfügung stellen wird.
Gibt es unerwartetes Geld vom Bund?
Ob durch Geldzuweisungen oder Entlastungen (Umsatzsteuerabschläge), das ist erst einmal egal.
Hier der ganze Text: HIB
<-- Kommunen bekommen Geld über Länderzuweisungen Wenn ein Land mehr finanzielle Spielräume hat, kann es theoretisch mehr an Kommunen weitergeben ABER: Es gibt keinen Anspruch, dass das automatisch passiert ################################## Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes beschlossen. Er sieht unter anderem 400 Millionen Euro pro Jahr zur Entlastung der Geberländer im Finanzkraftausgleich vor. Diese müssen rund 20 Milliarden Euro für ärmere Bundesländer aufbringen. Pro Kopf zahlt dabei niemand mehr als Bayern und Hessen. Die Entlastung ist willkommen, aber notwendig ist eine grundlegende Reform. Welche Entlastung sieht der Gesetzentwurf für die Geberländer des Finanzkraftausgleiches vor? Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht hinsichtlich der im Koalitionsvertrag angekündigten Entlastung der Geberländer eine entsprechende Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes vor. Für die Ausgleichsjahre 2026 bis 2029 ist eine jährliche Entlastung der finanzstarken Länder von jeweils 400 Millionen Euro vorgesehen. Hessen kann etwa mit einer jährlichen Entlastung zwischen 70 bis 80 Millionen Euro rechnen. https://finanzen.hessen.de/presse/grundlegende-reform-trotz-entlastung-dringend-notwendig urch das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) wird Hessen als finanzstarkes Geberland im Bundesfinanzausgleichs-System jährlich um etwa 70 bis 80 Millionen Euro entlastet. Da das Gesetz bis zum Jahr 2029 befristet ist, profitiert das Land in diesem Zeitraum von insgesamt rund 280 bis 320 Millionen Euro. https://finanzen.hessen.de/presse/grundlegende-reform-trotz-entlastung-dringend-notwendig -->

