Die Ganztagsbetreuung hat die Kommune umzusetzen.
Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG)
Die Finanzierung der Ganztagsbetreuung in Verbindung mit der Kreisumlage wird uns wohl die nächste Zeit beschäftigen.
Bei der Stadtverordnetenversammlung am 1. und 2.10.2024 steht der Grundsatzbeschluss zur „Niederlegung des Alten Feuerwehrhauses “ auf der Tagesordnung.
Kosten für die Niederlegung und den Neuaufbau laut Plan der Verwaltung.
Zu den Kosten aus dem Beschluss.
Gemäß einer ersten überschlägigen Schätzung der Baukosten betragen diese ca. 8,8 Mio. Euro (brutto). Darin sind die Abrisskosten für das Bestandsgebäude sowie ein Risikozuschlag in Höhe von 15 Prozent enthalten.
Was zunächst wie ein Geschenk aussieht,
ist die Beteiligung des Kreises an den Baukosten.
[..] seitens des Kreises Offenbach eine Beteiligung an den Baukosten in Höhe von 50 Prozent zugesagt. Ein entsprechender Beschluss des Kreistags liegt vor Siehe [..]
Hier steht zwar „Baukosten“, aber bei der BUSE Sitzung hat Herr Rotter bestätigt, dass damit auch die Innenausstattung gemeint ist. Explizit erwähnte er auch, dass wir in der Wahl der Innenausstattung freie Hand hätten.
Da kann man meinen,
dass wir nur 4,4 Mio. zu zahlen haben. In der Stadtpost steht allerdings, 3,8 Mio. hätte die Stadt zu zahlen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dem Kreis Offenbach nur durch Landes- und Bundeszuschüsse möglich sein wird, die anfallende Förderung für das Ganztagsbetreuungsangebot für Grundschüler zu stemmen. Schließlich werden wohl alle 13 Kommunen im Kreis eine Förderung erhalten. Siehe unten, wie die Gesamtsumme des Bundes von 3.500.000.000,00 Euro auf die Bundesländer aufgeteilt wird.
Der Kreis wird die Umlagen wahrscheinlich erneut erhöhen müssen.
Die letzte Erhöhung um ca. 2.200.000,00 Euro haben wir in Rödermark im Jahr 2024 schlucken müssen.
Über den Hopper möchte ich vorerst nicht nachdenken.
Zuschüsse vom Bund/Land wird es für den Hopper wohl nicht geben. Der Kreis muss den Verlust aus eigener Kasse (Geld der 13 Kommunen) begleichen.
Kuddelmuddel.
Scharfe Kritik gab es in der Stadtverordnetenversammlung zur Planung des Alten Feuerwehrhauses. Diese wurde dort als ein einziges Kuddelmuddel beschrieben. Kein Ruhmesblatt für den amtierenden Magistrat.
Dazu bald mehr.
Mir bekannte Förderungen von Bund und Land.
Der Bund stellt dafür insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Ganztagsinfrastruktur bereit, um Kapazitäten auszubauen und die Qualität der Betreuung zu verbessern.
Die Verteilung könnte wie folgt aussehen:
700 Mio. Nordrhein-Westfalen
525 Mio. Bayern
420 Mio. Baden-Württemberg
350 Mio. Niedersachsen
280 Mio. Hessen
210 Mio. Rheinland-Pfalz
210 Mio. Berlin
175 Mio. Sachsen
140 Mio. Schleswig-Holstein
140 Mio. Brandenburg
105 Mio. Thüringen
70 Mio. Mecklenburg-Vorpommern
70 Mio. Sachsen-Anhalt
35 Mio. Bremen
35 Mio. Saarland
35 Mio. Hamburg
Hessen hat das Programm ‚Pakt für den Nachmittag‘, das den Ausbau von Betreuungsangeboten in Grundschulen fördert. Mir ist jedoch nicht bekannt, ob und in welchem Umfang eine Kommune Fördermittel über dieses Programm erhält.