Für den Magistrat scheint es klar zu sein. „Wir haben alles richtig gemacht“

Heute ab 18:00 Programm im Mehrzweckraum Halle Urberach
https://www.roedermark.sitzung-online.de/public/

So wie es angekündigt wurde, wird der Magistrat den Stadtverordneten keinen Haushalt für 2026 zur Zustimmung durch die Koalition (CDU/Grüne) vorlegen können.

In rasantem Tempo, gerade mal 11 Monate,
wandelte sich für den Bürger „richtig gemacht“ in „desolat„. Wie sich dann weitere sechs Monate später zeigt, sogar „mehr als desolat“, dass man ohne Haushalt in das zweite Halbjahr 2026 gehen muss. siehe uch: Ich finde, das ist eine Blamage

Des Weiteren wird sich der Magistrat von den Stadtverordneten
die Genehmigung einholen, zur Überbrückung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit sogenannte Liquiditätskredite aufzunehmen zu dürfen,. Die Obergrenze beträgt laut Antrag 5 Mio. €. Für die aufgenommenen Kredite müssen wir natürlich Zinsen zahlen.

Früher nannte man die Liquiditätskredite auch Kassenkredite.
2013 hatte Rödermark derart viel dieser Kassenkredite angehäuft, dass man es einer Minderheit von 100 hessischen Kommunen (in Hessen gibt es über 400 davon) gleichtat und das Angebot zur Schuldentilgung annahm.

Rödermark hatte Anfang der 2010er 12,3 Mio Kassenkredite.
Das Land Hessen übernahm die ca. 12,3 Mio. € mit der Auflage, den Haushalt zu konsolidieren.
Unter zwei von zwei aufgespannten Rettungsschirmen ist Rödermark seit 2013 geschlüpft.
Die Entschuldung betrug insgesamt ca. 40 Mio.1

Rödermark hatten dann auch einmal kurzfristig
einen ausgeglichenen Haushalt. Sogar mit einem kleinen Überschuss. Nach dem Haushaltsplan 2019 waren es ca. 49.000 €.

Der Ausgleich, eine Forderung der Kommunalaufsicht,
wurde auch erreicht, ohne Schließung des Badehauses und/oder des Schwimmbades. Der Grundsteueranstieg hielt sich dabei in etwa im Rahmen. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass Bürgermeister Kern seinen Bürgern mit solchen Maßnahmen gedroht hat. Innerhalb der Konsolidierungsphase stieg die Grundsteuer um 90 %; von 450 auf 540 Prozentpunkte.

Dann kam die Zeitenwende.
Für mich: Neue Besen kehren schlecht.

2022 Der erste Haushaltsplan nach 2019 wieder mit einem Fehlbetrag.
Ca. 1.4 Mio. im ordentlichen Ergebnis.
In 2026 waren es dann 13,8 Millionen Euro. Die Zahl für 2026 ist allerdings nur eine Vermutung, da der Magistrat es bisher nicht geschafft hat, einen genehmigungsfähigen Haushalt zur Abstimmung durch die Stadtverordneten vorzulegen.
Sicher dürfte jedoch sein. Die Haushaltssatzung, die ja vor Ende Juni 2026 beschlossen sein muss, damit die Verwaltung die Bürger nachträglich mit einer satten Grundsteuererhöhung belasten kann, wird von der Koalition aus CDU/Grünen verabschiedet.
Von 990 auf 1.327, also um 337%. Seit 2020 um 612%

Setzt man in Rödermark erneut auf einen Rettungsschirm?
Einiges hat sich ja schon getan. 2025 gab es ca. 900.000 € als Soforthilfe. In den Jahren 2026-2028 kann man mit 14 Mio. € rechnen, die man beispielsweise in den Straßenbau investieren kann.

Interessannte Fragen der AfD zum Konnexitätsprinzip

Für mich besonders von Interesse, weil ich mich schon seit einigen Jahren darum bemühe, auf ähnliche Fragen eine Antwort zu bekommen.

Der Magistrat der Stadt Rödermark möge informieren, welche Abwehrmaßnahmen seinerseits seit Beginn der Amtsperiode des aktuellen Bürgermeisters gegen haushaltspolitische Verstöße anderer politischer Institutionen gegen das Konnexitätsprinzip von ihm durchgeführt wurden, insbesondere
» Inwieweit und in welchem Umfang wurden die durch externe Gesetze und Beschlüsse, also nicht von der Kommune in der Selbstverwaltung entstandenen Aufwendungen vom Magistrat explizit dokumentiert?
» Inwieweit und in welchem Umfang wurden vom Magistrat kommunale Spitzenverbän-de, z.B. der hessische Städtetag eingeschaltet, wann gab es Antworten und wie sahen die Reaktionen bisher aus?
» Inwieweit und in welchem Umfang wurden vom Magistrat die Anwendung von Normenkontrolle bzw. Kommunalverfassungsstreitverfahren geprüft? Welche Ergebnisse traten hierbei auf?
» Inwieweit und in welchem Umfang wurden nicht originäre, selbst zu verwaltende Aufwendungen der Stadt durch den kommunalen Finanzausgleich ersetzt?
» Welche Kombinationsmaßnahmen im Abwehrkampf gegen Konnexitätsverstöße anderer Institutionen durchgeführt?
» Inwieweit und in welchem Umfang wurden vom bisherigen Magistrat konkrete Abwehrmaßnahmen gegen – ganz offensichtlich volkswirtschaftlich unsinnige/ineffiziente – einzelne Beschlüsse anderer politischer Institutionen, die über entsprechende Umlageverfahren der Stadt angelastet werden, sei es juristisch, sei es, über bestehende Einflüsse z.B. im Kreistag durchgeführt?Siehe hier ganze Anfrage

114 Mio. zahlt die Stadt aber mit 50,00 € jährlich zurück.Hessenkasse.

Siehe auch
» 21.01.2025 Wir haben alles richtig gemacht.
» 09.12.2025 Die finanzielle Lage ist mehr als desolat

Grundsteuerenwicklung
2013 450
2015 540
2019 540
2020 715
2025 990
2026 1.325



Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Jetzt steht sie da? Nur eine Bank im Blumenbeet?

 Bank im Beet?
Bank im Beet?

Die Reise eines der wenigen gut erhaltenen Zeitzeugen über diverse Ober-Rodener Ausstellungsflächen hat nun wohl ihren endgültigen Standort gefunden.

Schön ist, dass dieser wichtige Teil der Ober-Rodener Geschichte den Bürgerinnen und Bürgern greifbar präsentiert wird. Was ich allerdings sehr schade finde: Die Bürger werden nicht darüber aufgeklärt, worum es sich genau handelt. Ist es eine Bank? Eine Kunstinstallation „Bank im Beet“?

Nein, es ist vielmehr ein bedeutender Zeitzeuge der Ortsgeschichte. Solche wichtigen Erinnerungsstücke sollte man auch mit einer Hinweistafel versehen.
Standort: Kirchplatz

Hier schon einmal ein Vorschlag für einen möglichen Text:

Staanern Kutsch
Lang, lang ist es her, und es muß die schiere Not gewesen sein, die die Oweräirer zu nachfolgendem Tun trieb.
Sie rotteten sich zusammen und überfielen nämlich auf der Straße nach Frankfurt- in etwa in der Höhe des heutigen Germania-Sportplatzes – eine Kutsche. Sie zerrten den Karren reicher Leute einfach in den Dreck.
Ob sich der Überfall gelohnt hat, wissen wir nicht. Wie vermuten nur, dass die Oweräirer ihre Tat später gereut hat. Sie setzten nämlich einen Gedenkstein, der einer Kutsche ähnelt an jene Stelle, wo der Überfall stattgefunden haben sollte. Alte Bürger wissen sogar von einem in den Stein eingeritzten Kreuz.

Quelle

ISEK. Wir bezahlen ja nur 1/3. Diese pauschale Aussage ist scheinbar falsch.

Bei grundhafter Sanierung einer Straße trifft die 1/3 2/3 Aussage wohl nicht zu

Immer wieder hört man die Aussage, dass für Maßnahmen aus dem ISEK-Programm (Stadtentwicklungskonzept) nur ein Drittel der Kosten für Maßnahmen zu zahlen sind. Laut der Antwort einer FDP-Anfrage1 kann das für Straßenbaumaßnahmen (grundhafte Sanierung) nicht bestätigt werden.

Mehrfach wurde hier im Blog darauf hingewiesen,
dass laut der Vergaberichtlinien RiLiSe eine Straßenbeitragssatzung vorausgesetzt wird. Das heißt, die Kosten für eine grundhafte Sanierung werden um den Anteil des Straßenbeitrags gekürzt. Gekürzt auch dann, wenn keine Straßenbeiträge erhoben werden Dieser Hinweis findet meiner Meinung nach seine Bestätigung in der Antwort auf eine FDP-Anfrage.

Ca. Rechung
Gesamtkoasten: 1.524.550,89
Straßenbeitrag 50% (Wird angerechent. Unabhängig einer vorhandenen Satzung)
Förderfähig demnach 762.275,45 (1.524.550/2)
Förderung: 507.675,45 [762.275-(762.275/100*66,6)]
Kosten für die Stadt2 1.016.875,44 (1.524.550,89 -507.675,45)
Nichts mit den: „wir bezablen ja nur 1/3“.
Die Stadt zahlt 2/3. Die Förderung ist 1/3

Anders sieht das aus, wenn es sich um keine grundhafte Sanierung handelt.
Gesamtkosten und förderfähig: 150.940,22
Förderung: 100.526,19 [ 150.940,22-( 150.940,22/100*33,3)]
Kosten für die Stadt3 50.414,03. Hier stimmt die Aussage. 1/3 die Stadt 2/3 Förderung.


Zahlen von der Buchhaltung
1Auszug. Antwort zur Frage der FDP
Welche Gesamtkosten Auskunft sind hier bisher entstanden (gesamt / abzüglich der erhaltenen Förderungen)?

2M16 Umgestaltung 1. Ring (6-SH-M16K): 1.524.550,89 € (gesamt)
Abgerufene Fördergelder: 501.485,75 €
Gesamtkosten Stadt 1.023.065,14 €)

3M22 Umgestaltung Parkplätze (6-SH-M22K): 150.940,22 € (gesamt)
Abgerufene Fördergelder: 95.348,94 €
Gesamtkosten Stadt 55.591,28 €)



Die Zahlen Buchhaltung dürften die richtigen Zahlen sein. Die unter ca.Rechnung) sind als Annäheungswerte zu sehen.



Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.