Presseerklärung BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden
BIVER widerspricht städtischer Beurteilung zur Bürgerversammlung
„Leider können wir die städtische Beurteilung zur Bürgerversammlung in vielen Punkten nicht teilen“, so Norbert Kern, Sprecher der BIVER. Zwar sei sie ohne Polemik und ohne Scharfmacherei verlaufen, was allerdings mehr an vielfachem „Kopfschütteln“ unter den Besuchern, als am Interesse auf Diskussionen gelegen habe.
Die Mehrzahl der eingereichten und am Mikrofon gestellten Fragen drehten sich wenig überraschend um die unzulängliche Verkehrssicherheit sowie um das verbotene Gehwegparken. Alles keine neuen Probleme, doch wie seit Jahren üblich hörten die Bürger vom Podium auch an diesem Abend oft nur die einfühlsamen Worte „….das machen wir schon“ (sichtbare Ergebnissen?), „….das werden wir uns anschauen“ (wie oft noch?) oder „….da sind wir nicht zuständig“ (aktiv pro-Bürger?).
In Kurzfassung hier beispielhaft einige der Antworten zu den Hauptthemen des Abends:
Obwohl Tempo30 lt. Verkehrsplaner Mörner durch die StVO bereits jetzt, auch ohne ausstehende Verwaltungsvorschrift, z.B. auf Hanauer Str. bzw. Bereich Breidertschule möglich wäre („hochfrequentierte Schulwege“), wird diese Bewertung vom FB-3 abgelehnt. Die Feststellung einer besorgten Bürgerin, das lt. Gesetz keine konkrete Gefahr vorliegen müsse, sondern die tägliche allg. Gefahrenlage ausreiche, wurde mit dem banalen Hinweis auf noch fehlende Rechtssicherheit beiseitegeschoben.
Unzufrieden dürfte auch der Bürger nach Hause gegangen sein, der die Tempo30/50 Regelung auf der Forststraße zur Sprache brachte: lt. Bgm. liegt der Umstand im Zuschuss zur ehem. Straßenerneuerung begründet. Mögliche Eingaben, die die Verkehrssicherheit in den Vordergrund rücken würden: Fehlanzeige.
Großes Thema war das verbotene, oft rücksichtslose Gehwegparken. Als Bürger auf die Gesetzeslage und auf das verschärfte Vorgehen in Nachbargemeinden aufmerksam machten, behauptete die 1. Stadträtin, das der ruhende Verkehr bereits verstärkt kontrolliert würde, man aber nicht überall sein könne und appellierte deshalb u.a. an Eigenverantwortung („sprechen Sie die Leute an“).
Nachdenklich auch die Antworten zum Thema „sichere Radwege“. Obwohl die StVO innerörtlich größere Spielräume zulässt, wurden die Bürger wiederholt mit dem Hinweis auf das angestoßene, große „Fuß- und Radverkehrskonzept“ abgetan, das 2026 (!) fertiggestellt sein soll. Gefährlich ist es jetzt und Gefahrenabwehr sieht anders aus.
Obwohl das LKW-Durchfahrtsverbot seit Ende Oktober gilt, befahren täglich noch bis zu fünfzig (!) LKW diese Strecke. Die Frage, ob die Ordnungspolizei das Verbot bereits kontrolliert habe, verneinte die 1. Stadträtin. Man wolle dies in Absprache mit der PSt. Dietzenbach tun. Soviel zum Thema „Rechtssicherheit“ und Eigeninitiative.
„Fazit ist“, so der BI-Sprecher abschließend, „das vermutlich nur wenige der ca. 130 Anwesenden befriedigt nach Hause gingen. Beleg dafür ist m.E., das sich vor Versammlungsende nur noch ca. 20 Besucher in der Kulturhalle verloren hatten“.
Siehe auch Heimatblatt:
– Wie toll es war auf der Titelseite.
– Die Kritik auf Seite 9
Heimatblatt vom 29.11.2024
Stadtverordnetenversammlung 3.12.2024.
U.a Parkplatz statt sozialer Wohnungsbau.
Statt Wohnbebauung ein Parkplatz.
Vorweg: Dass eine Kommune ab 2026 Räumlichkeiten für die Schulkindbetreuung auch eine Mensa bereitstellen muss, ist seit spätestens 2021 bekannt. Hätte der Magistrat mit diesem Wissen nicht schon vor Jahren anders planen müssen? Ich darf nicht daran denken, was dem Bürger die Planung(en) (Kuddelmuddel) „Altes Feuerwehrhaus“ bisher gekostet hat. Gut aufbereitet wäre das etwas für „extra 3 – Der Irrsinn der Woche“
Gehen Sie am 3.12.2024 zur Stadtverordnetenversammlung. Dort können Sie live erleben, wie man in Rödermark mit dem Geld der Bürger umgeht. Thema: Grundstückstausch. Der Magistrat wird sich die Erlaubnis von der Stadtverordneten abholen, um wertvolle Grundstücke für Wohnbebauung gegen eine Parkplatzfläche einzutauschen. Natürlich wird der Bürger dafür zahlen, dass auf der getauschten Fläche die Kosten für die Errichtung des Parkplatzes von den Bürgern übernommen werden.
Aus dem Antrag: Die Kommunalen Betriebe errichten auf der zu tauschenden Teilfläche einen Parkplatz für die Frankfurter Volksbank Rhein/Main eG als Ersatz für die entfallenen Parkplätze. Siehe.
Wenn Ihnen einer erzählen sollte, das sei ja im Rahmen des Stadtumbaus so geplant gewesen und wird jetzt umgesetzt, so ist das zunächst einmal richtig. Nur sah der Ursprungsplan eine völlig andere Nutzung vor und hat mit der jetzigen Planung zur Nutzung wenig gemeinsam. Die ISEK-Förderung entfällt für die neue Planung komplett.
Ich habe den Überblick darüber verloren, was eigentlich genau der vorletzte letzte Stand der Planung, die auch als Kuddelmuddel bezeichnet wurde, war. u Kuddelmuddel: Scharfe Kritik. Planung zur Alten Feuerwehr, ein einziges Kuddelmuddel.
Bei Unternehmen der freien Wirtschaft, bei denen man aufs Geld schauen muss, könnte es nach der Nachkalkulation eines Projektes (gibt es das eigentlich auch bei der öffentlichen Verwaltung?) wie -Altes Feuerwehrhaus, die Kosten auf den Tisch des Herrn liegen, dass die Chefs der Planer ihren Hut nehmen müssen.
Bedenken Sie: Haushaltsmäßig erleben wir ein Waterloo. Bürgermeister zur Haushaltssituation
Der Landtagskandidat der AL/Die Grünen hatte für das jetzt nach Vorstellung des Magistrats1 in einen Parkplatz umzuwandelnde Gelände einen sinnvolleren Vorschlag gemacht. Würdevolles Altern: Betreutes Wohnen im Ortskern von Ober-Roden als wichtiger Schritt für Teilhabe & Stadtentwicklung. Auf das Abstimmverhalten der SPD zu dem Antrag des Magistrats –dürfen wir den Tauschertrag unterzeichen-, die immer wieder nach sozialem Wohnungsbau ruft, bin ich gespannt.
Für den Abschluss des Grundstückstauschvertrages ist ein entsprechender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.
1Der Magistrat kann sich nicht auf eine der Planungen in der Vergangenheit beziehen. Die alten Planungen sind wohl schon in der Mülltonne. Wir sind bei einer NEUPLANUNG. Die könnte wohl auch ohne Parkplatztausch ohne weiteres möglich sein.
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Rödermark intern.Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?