Rodaustraße bleibt zunächst so, wie sie ist.

Die Rodaustraße bleibt, wie sie ist. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer Sitzung am Dienstag, die Planungen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung auf unbestimmte Zeit zu verschieben.
Quelle:OP-Online

Dass die finanzielle Lage der Stadt Rödermark unter der Regie von AL/Die Grünen und CDU sowie eines hauptamtlichen Magistrats mit gleicher Parteizugehörigkeit nicht besonders rosig ist, dürfte bekannt sein.
Ebenso dürfte bekannt sein, dass dafür nicht allein die Stadtregierung verantwortlich ist. Die Belastungen, die Land und Bund an die Kommunen weitergeben, sind erheblich.

Dennoch hat die Verwaltung durchaus Möglichkeiten, dem etwas entgegenzusetzen.
Statt sich jedoch in Verschönerungsprojekte zu vertiefen und Mittel, die eigentlich für den Straßenbau vorgesehen sind, in solche Projekte umzuleiten, sollte man sich zunächst um das Wesentliche kümmern.

Für die neue Ober-Röder Ortsmitte müssen Straßen hinten anstehen
Trotz der schwierigen Haushaltslage hat die Stadtverordnetenversammlung grünes Licht gegeben für die Städtebaumaßnahme im Bereich Rathausplatz, Trinkbornschule, Bücherei und Kulturhallenvorplatz. Lesen Sie den Artikel bei OP-Online

Siehe auch
» Politik in Rödermark: Augen zu und durch.
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

Einfach so. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025

Aus dem Haushaltsplan 2024-2025
Aus dem Haushaltsplan 2024-2025

11.12.2023
[..]Mit der Anschaffung von zehn Elektro-Fahrrädern setzt die Stadtverwaltung ein Zeichen für mehr „grüne Mobilität“ bei innerörtlichen Dienstfahrten. Investiert wurden 22.610 Euro, um den kleinen Fuhrpark zu erwerben.[..]
Die Vorteile liegen auf der Hand. In mehrfacher Hinsicht können Pluspunkte unter ökologischen und ökonomischen Aspekten verbucht werden. Weniger Dienstfahrten mit dem Auto, Verringerung des Schadstoffausstoßes – und trotzdem bequeme und schnelle Mobilität für die Bediensteten der Stadt.
[..] Quelle: OF-News.de

Siehe auch
» Zehn Elektro-Fahrräder für die Stadtverwaltung.

Die Freude hätte Bürgermeister Rotter evtl. schon vor Jahren haben können.

Bürgermeister Jörg Rotter freut sich über „ein Grobkonzept“, das die Weichen für einen Vollsortimenter am Rödermarkring stellt

Vielleicht hätte Herr Rotter sich schon einige Zeit früher freuen können. Er hätte lediglich den bereits vor der Kommunalwahl 2021 von seiner Verwaltung eingereichten und mit Mehrheit beschlossenen Beschluss umsetzen müssen.

Jetzt können sich nun nicht nur der Bürgermeister, sondern auch viele Bürgerinnen und Bürger in Rödermark darüber freuen, dass der Zufall es gut mit ihnen gemeint hat.
Wie man lesen, wurde ganz zufällig ein bereits vermarktetes Grundstück zurückgegeben, und die Verwaltung hat nun die Möglichkeit, dort einen neuen Bebauungsplan für einen großflächigem Einzelhandel erstellen zu lassen.

Ob da wohl wieder die gute Fee ihre Finger im Spiel hat? In der Vergangenheit war die gute Fee ja immer mal wieder für angenehme Überraschungen gut.


Zentrale Lage: Rewe-Marktpläne sollen reifen
Seit über zwei Jahrzehnten wird lebhaft diskutiert: Wo könnte und sollte er denn im Stadtteil Ober-Roden vor Anker gehen, der Neubau eines modernen Supermarkts mit Vollsortimenter-Ausstattung? Kommunalpolitik, Konsumenten, potenzielle Kundschaft: Sie alle haben die Frage schon unzählige Male unter die Lupe genommen, doch ein konkretes Ergebnis kam bislang nicht zustande. Das könnte sich nun tatsächlich in absehbarer Zeit ändern. Bürgermeister Jörg Rotter informierte kürzlich in einer Magistratspressekonferenz über „ein Grobkonzept“, das der Handelskonzern Rewe und die kommunale Verwaltungsspitze angedacht haben.
Lesen Sie weiter bei Roedermark.de

» Freude über das Grobkonzept

Wegen 60.000 € den Verlust von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen riskieren?

Das wird die spannende Frage bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung sein.
Wegen 60.000 € den Verlust von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen riskieren?

Satzung aus dem Mai beibehalten oder geringere Spielapparatesteuer?

Die Entscheidung darüber werden zwar die Stadtverordneten (Koalition) treffen müssen, aber die eigentliche Entscheidung trifft wohl die Verwaltung. Wie das? Bei dem im Vorfeld stattgefundenen Finanzausschuss wurde von einem Mitglied der Koalition in etwa erwähnt, dass man in den Reihen der Stadtverordneten wohl keinen Finanzexperten hat, der zu diesem Fall etwas sagen kann. Man wird auf die Aussage der Verwaltung warten und dann entscheiden. Siehe auch Artikel: Reduzierung auf Anwesenheit

Dass sich niemand über eine Erhöhung von Gebühren oder Steuern freut, dürfte selbstverständlich sein. In diesem Fall geht es um gleich drei Steuererhöhungen, die zu tragen sind: Grundsteuer und Gewerbesteuer (wie für jeden anderen Gewerbetreibenden in Rödermark) sowie zusätzlich die Erhöhung der Spielapparatesteuer. Hier der einstimmige Beschluss Mai 2025

Die Aussagen der beiden Spielhallenbetreiber hierzu sind eindeutig: Die im Mai geplante Steuererhöhung sei wirtschaftlich nicht tragbar. Sollte sie in 2026 weiterhin bestehen bleiben, sehe man sich wohl gezwungen, den Betrieb einzustellen.

Nur eine Drohung der Spielhallenbetreiber? Nach dem, was ich in einer öffentlichen Fraktionssitzung hören konnte, erscheint mir das nicht so. Auch die dort vorgetragenen Zahlen des anwesenden Steuerberaters ließen den Schluss zu, dass eine Schließung tatsächlich unvermeidbar wäre.

Ob die Spielhallenbetreiber mit dem Änderungsantrag der FDP ihren Betrieb fortführen können, ist derzeit unklar. (Vielleicht kann ein FDP-Stadtverordneter dazu im Kommentarbereich etwas beitragen.)

Die Satzung ist am 1.7.1025 in Kraft getreten.

Fazit
Eine Fehleinschätzung der Verwaltung, die ja wohl indirekt die Entscheidung darüber trifft, wie die Koalition abstimmen sollte, könnte den Verlust von Arbeitsplätzen sowie von Gewerbe- und Spielapparatesteuer bedeuten. Der Einnahmeverlust könnte die geplanten Einnahmen von 60.000 € pro Jahr deutlich übersteigen.

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

Haushalt, Quartalbericht. Weiters zum Artikel vom 26.10.2025

Nachfragen, die sich aus dem Artikel
Anstieg der Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen in einem Jahr um mehr als 5,5 Mio. Euro
ergeben haben.
Weitere Fragen? Wie gehabt über die Kommentarfunktion

Die Bürgerinnen und Bürger werden von der Verwaltung im Laufe eines Jahres durch Quartalsberichte darüber informiert, inwieweit die im Haushaltsplan festgelegten Ziele erreicht wurden oder nicht. Diese Berichte sagen jedoch zunächst nichts darüber aus, ob es der Kommune insgesamt gut geht. Wie bereits erwähnt, spiegeln sie lediglich das Ergebnis eines Planungszeitraums von ein bis zwei Jahren wider.

Die Berichte sind kein Selbstzweck, sondern richten sich an die Bürgerinnen und Bürger sowie an die Stadtverordneten. Sie sollen anhand der Zahlen nachvollziehen können, wie die Verwaltung im laufenden Jahr die gesetzten Ziele erreicht und ob das Jahr voraussichtlich mit einem Minus oder einem Plus abgeschlossen wird.

Rödermark hat für die Jahre 2024 und 2025 einen Doppelhaushalt verabschiedet. Die Planzahlen des aktuellen Quartalsberichts basieren auf den Vorgaben des Finanzplanungserlasses 2024, der Ende 2023 erstellt wurde. Die darin enthaltenen Prozentsätze dienen den Kommunen als Orientierungshilfe, um die Haushaltsansätze des Vorjahres an den aktuellen Planungszeitraum anzupassen.

Auch für die Gewerbesteuer wird ein Steigerungssatz empfohlen, der allerdings nicht im Zusammenhang mit dem Hebesatz der Kommune steht. Bei den Gemeindesteuern kann jede Kommune mit eigenen Annahmen planen. Dazu gehören unter anderem die Anteile der Gewerbesteuer, die über den Hebesatz beeinflusst werden können, sowie Grundsteuer, Vergnügungssteuer, Spielapparatesteuer, Hundesteuer usw.

Im Finanzplanungserlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Festlegung der Steigerungsraten die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Ein Blick in den Haushaltsplan zeigt jedoch, dass die dort angegebenen Steigerungsraten weitgehend übernommen wurden.


Jetzt zum Quartalbericht Q3 2025.

Geplantes Ergebnis aus dem Doppelhaushalt 2024/2025

Quartalbericht Q3

Die im Quartalsbericht aufgeführten Ausgangszahlen sind diejenigen, die im Doppelhaushalt 2024/2025 (Anfang 2024) als Planungsgrundlage festgesetzt wurden.
Siehe: (Einnahmen sind mit – gekennzeichnet)
-87.599.582 || 87,445.148 || -154.434

In der Hochrechnung des Quartalsberichts sind berücksichtigt.
Im Quartalsbericht sind neu bekannt gewordene Daten (Bescheid, Steuerschätzung 05/2025 und Orientierungsdaten aus 10/2025) eingeflossen. Die gestiegene Kreis-/Schulumlage wurde berücksichtigt sowie die wegen der Hebesatzerhöhung gestiegene Gewerbesteuer und Grundsteuer. Wie aber das Ziel für die Gewerbesteuereinnahmen, kann ich nicht ermitteln.

Gewerbesteueransatz Haushaltsplan 2024/2025 Seite 40 19.840.000

Im ersten Halbjahr zuzüglich Q3 belaufen sich die Einnahmen durch die Gewerbesteuer auf 12.863.961 € Quelle: Stand 21.10.2025

Das mit der Gewerbesteuer aus dem -Bericht zum Quartal- bekomme ich nicht geregelt

Bei gleichbleibendem Gewerbesteueraufkommen (Jahresabschluss 2024 i.H.v. 16,840 Mio. €) wird mit Mehreinnahmen in Höhe von 0,9 Mio. € jährlich gerechnet: (Also 17.740.000 Siehe

Dabeiwird davon ausgegangen, dass bei der Gewerbesteuer noch rund 0,4 Mio. € bis zum Jahresende zu erwarten sind. Damit würde ein Ergebnis bei der Gewerbesteuer von 17,2 Mio. € erzielt werden. Quelle: Bericht zum 3. Quartal 2025

Da in den Quartalsberichten Bruttozahlen genannt werden, gehe ich davon aus, dass mit den 400.000 € ebenfalls der Bruttobetrag gemeint ist. Die Abzüge sind unter den Ausgaben aufgeführt

Sollte der Ansatz aus dem Haushaltsplan (19.840.000) zählen, würden zur Planerfüllung im Q4 6.976.039 € notwendig.
Sollte das Ziel 17.740.000 zählen, wären im Q4 4.536.039 € notwendig.
Sollte der Ziel 17.200.000 zählen, wären im Q4 4.336.099 € notwendig.

Das Jahresergebnis weist im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag von 5.264.399 (+ 371.744 außerordentliches Ergebnis 5.636.143)
Ordentliches Ergebnis: laufende, regelmäßig wiederkehrende Geschäftsvorgänge.
Außerordentliches Ergebnis: außergewöhnliche, nicht wiederkehrende Vorgänge.

Wie finanziert man das, was man sich in einem Jahr vorgenommen hat?
Idealerweise könnten die Einnahmen die Ausgaben decken. Leider ist dies zurzeit in Rödermark nicht der Fall. Für solche Situationen wurden in guten Jahren Rücklagen gebildet, und ein gewisses Finanzpolster aufbauen. (Anfangsbestand Finanzmittel).
Das Jahr 2024 konnte noch mit Rücklagen in Höhe von 6.935.471,57 (Seite 9) und einem Finanzpolster (Anfangsbestand) von 10.713.035,58 (Seite 33) begonnen werden.
 
Im Jahresabschluss 2024 können Sie nachlesen, dass die Rücklagen Anfang 2025 (Seite 9) nur noch 2.073.000,00 Euro betragen und damit nicht ausreichen, den zu erwartenden Fehlbetrag in Höhe von 5.636.143,00 Ende 2025 auszugleichen.

a haben wir aber noch das Finanzpolster (geplanter Endbestand an Zahlungsmittel) (Seite 32) in Höhe von 7.435.327,75 €. Wo sich das Geld befindet, sehen Sie hier. Rüklagen dürften in 2025 komplett aufgebraucht sein.

All dies gilt, wenn es so weitergeht wie bisher, was jedoch wahrscheinlich nicht der Fall sein wird. Die Kommunalen Betriebe werden aufgelöst und in den Kernhaushalt der Stadt übergehen. Ende 2024 verfügten die Kommunalen Betriebe über ein Rücklagenpolster von insgesamt ca. 27,3 Mio. Euro (Siehe 36)

Mal sehen, wie lange es dauern wird, bis die Stadt Rödermark die von der KBR übertragenen Rücklagen aufgebraucht hat.“

» Finanzplanungserlass (2023 für 2024)
» Finanzplanungserlass (2024 für 2025)
» Doppelhaushalt 2024/2025
» Jahresabschluss 2024
» Bericht zum 3. Quartal 2025
»
Quartalsbericht. Erstes Quartal
» Stadt: Entwicklung Haushalt 2025