Die Rodaustraße bleibt, wie sie ist. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer Sitzung am Dienstag, die Planungen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung auf unbestimmte Zeit zu verschieben.
Quelle:OP-Online
Dass die finanzielle Lage der Stadt Rödermark unter der Regie von AL/Die Grünen und CDU sowie eines hauptamtlichen Magistrats mit gleicher Parteizugehörigkeit nicht besonders rosig ist, dürfte bekannt sein.
Ebenso dürfte bekannt sein, dass dafür nicht allein die Stadtregierung verantwortlich ist. Die Belastungen, die Land und Bund an die Kommunen weitergeben, sind erheblich.
Dennoch hat die Verwaltung durchaus Möglichkeiten, dem etwas entgegenzusetzen. Statt sich jedoch in Verschönerungsprojekte zu vertiefen und Mittel, die eigentlich für den Straßenbau vorgesehen sind, in solche Projekte umzuleiten, sollte man sich zunächst um das Wesentliche kümmern.
Für die neue Ober-Röder Ortsmitte müssen Straßen hinten anstehen
Trotz der schwierigen Haushaltslage hat die Stadtverordnetenversammlung grünes Licht gegeben für die Städtebaumaßnahme im Bereich Rathausplatz, Trinkbornschule, Bücherei und Kulturhallenvorplatz. Lesen Sie den Artikel bei OP-Online
Gastbeitrag.
War die Heitkämperstraße schon derart kaputt, dass man diese grundhaft erneuern musste?
Man bedenke, dass man Straßenbauarbeiten für Straßen, die es wirklich notwendig haben, verschieben muss, weil das Geld nicht reicht.
Da die Bürger nicht zur Ausschusssitzung der Stadtverordneten eingeladen waren, kann man sich nur eine Meinung aus dem Bericht der Offenbach-Post bilden.
„Der Magistrat war schlecht auf die Sitzung vorbereitet.“
Ist meine Meinung.
Fazit zu Beginn:
Wäre es nicht sinnvoll, den Saunabetreiber für zwei Jahre von der Pachtzahlung (nicht jedoch von den Umlagen) zu befreien und ihm zu gestatten, die erforderlichen Maßnahmen auf eigene Kosten durchführen zu lassen? Nach fünf Jahren könnte das Thema erneut überprüft werden. Ein Fachbetrieb schätzte die Kosten für die Arbeiten auf ca. 80.000 €. Laut Verwaltung: 750.000 €.
So wäre sichergestellt, dass der Saunabetrieb nach „öffentlichen Standards“ weitergeführt werden kann und nicht durch Leerstand gefährdet ist – so wie es offenbar derzeit beim Schasser der Fall ist.
Angesichts der ohnehin überstrapazierten Gemeindekasse ist derzeit kein Raum für unnötige Ausgaben, die die Bürger durch eine weitere Grundsteuererhöhung zusätzlich belasten würden.
Der Aussage des Bürgermeisters zur Sauna im Badehaus
bei OP-Online kann man nur schwer folgen.
Zitat OP-Online: „[…] Arbeiten zwingend nötig seien, um den Betrieb nach öffentlichen Standards fortzuführen […]“. Was meint Bürgermeister Rotter damit genau?
Die Sauna dürfte doch wohl dem „öffentlichen Sicherheits-Standard“ entsprechen. Andernfalls wäre sie ja geschlossen worden.
Das kann nicht die beabsichtigte Aussage (Sicherheits) gewesen sein. Wahrscheinlich wollte der Bürgermeister nur darauf hinweisen, dass sich die Sauna in einem schlechten Zustand befindet und daher die Gäste sich unwohl fühlen und der Einrichtung fernbleiben.
Doch das erscheint wenig plausibel: Wenn die Besucherzahlen tatsächlich so schlecht wären, müsste der Saunabetreiber doch das Pachtende herbeisehnen. Ich bin überzeugt, dass Geschäftsleute so etwas besser einschätzen können als z.B. ein Beamter auf Zeit ohne Einsicht in die Bücher. Schließlich arbeiten die Pächter mit Geld, das sie selbst verdienen müssen.
im Laufe der Zeit wird man wohl mehr als eine Million Euro an Einnahmen durch Pacht und Nebenkosten erzielt haben. Abgesehen von den Arbeitsplätzen, die durch die Aufgabe des Saunabetriebs verloren gehen würden. Die Sauna ist kein Luxusobjekt, sondern eine gute Einnahmequelle für die Stadt.
Dass es schlecht um Rödermarks Finanzen steht,
dürfte sich mittlerweile auch in den kleinsten Ecken herumgesprochen haben. Rödermark ist zurzeit nicht in der Lage, den Eigenanteil für die Ortsverschönerung aufzubringen. Deshalb: „Die Gegenfinanzierung wird mit der Schiebung von ca. 1 Mio. Euro für den Straßenbau gewährleistet.“ Quelle
In Rödermark hat man festgeleg, jedes Jahr eine Mio. in den Straßenbau zu investieren. Laut einem Gutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hat, müssten es aber 2,2 Millionen Euro sein.
Die Straßen, die zu den schönen Plätzen führen, verrottern zunehmend schneller. Wir halten fest:
Um den Eigenanteil an einem Förderprogramm begleichen zu können, müssen dringend erforderliche Straßenbaumaßnahmen zurückgestellt werden. Diesen schlechten Plan hat sich die Verwaltung bereits absegnen lassen. Siehe:
Die genannten Kosten von 750.000,00 €sind NICHT die Kosten, die entstehen, wenn man die Sauna in eine Kindertagesstätte umbauen wird. Die 750.000,00 sind für mich als abschreckende Zahl für Renovierungskosten zu werten, die den Weiterbetrieb der Sauna als unmöglich erscheinen lassen sollen. Eine Kostenaufstellung des Saunabetreibers, der Interesse an der Weiterführung hat, beläuft sich auf knapp 80.000,00 €.
Wie will die Stadt die Umbaumaßnahmen
der Sauna in eine Kindertagesstätte stemmen? Weiter Kosten für Umbau/Renovierung stehen wahrscheinlich für die Gastronomie in der Kultuhalle an! Mehr dazu weiter unten.
[..] Die Räume der Sauna könnten künftig als Standort für eine neue Kindertagesstätte dienen. [..] Das bisherige Kita-Grundstück könnte anschließend verkauft oder anders genutzt werden.[..] Quelle: OP-Online
Ein schlechter Plan und sehr teurer Plan.
Liegt ein durchdachter Finanzierungplan der/des
Stadtkämmerin/Bürgermeisters vor?
Wie sieht der konkrete Plan aus, falls der Saunabetrieb eingestellt wird? Wie sieht der Finanzierungsplan für eventuell anstehende Umbauarbeiten der Sauna zu einem Kindergarten aus? Wird zunächst das Gelände Taubhaus 1 verkauft, um die Umbaukosten überhaupt tragen zu können? Das erscheint eher unwahrscheinlich.
Ist ein Kindergartenneubau unbedingt erforderlich? Hat man nicht im Doppelhaushalt 2024/2025 noch Investitionen für die Kita Taubhaus bis 2028 vorgesehen? Wann will man mit der Prüfung beginnen, ob man den Saunabetrieb in eine Kita umwandeln kann? Was ist, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass die Räumlichkeiten nicht geeignet sind? Was macht man dann, der Vertrag mit dem Pächter ist ja gekündigt? In der Weitsicht des Haushaltsplans hat man mit einem Abriss vor 2029 wohl nicht eingeplant. Werden für dieses Vorhaben Straßenbaumaßnahmen weiter verschoben? Hat man den Pachtausfall und den Wegfall von Arbeitsplätzen beachtet?
(Rotter schlug vor, zu prüfen, ob ein Umzug ins Badehaus möglich wäre. Siehe)
Eile dürfte nicht angebracht sein! Warum gibt man sich nicht bis 2030 die Zeit, um einen vernünftigen und durchdachten Plan auszuarbeiten?
Hat man schon mit den Eltern gesprochen,
deren Kinder dann im weit entfernten Badehaus untergebracht werden sollen?
Wie erklären Sie das den Arbeitnehmern, die nach einer Schließung ihren Arbeitsplatz verlieren, um anschließend eventuell jahrelang einen Leerstand zu erleben?
Arbeitnehmer 2023 Insgesamt 21.
Was ist mit der Kulturhalle?
Es wird kolportiert, dass Rödermark zwischen 600.000 und 900.000 Euro investieren müsste, damit ein neuer Pächter dort Gäste bedienen kann. Wie lange würde es dauern, bis sich diese Investition amortisiert? Und wie sollen diese Kosten beglichen werden, wenn bereits kein Geld mehr vorhanden ist, um den Eigenanteil für die Ortsverschönerung zu zahlen?
Immer daran denken, dass geplant ist, die Kommunalen Betriebe KBR in den Kernhaushalt der Stadt zu überführen. Schulden oder Guthaben der GmbH werden dann das Konto der Stadt entsprechend belasten oder entlasten
Fazit
Wäre es nicht sinnvoll, den Saunabetreiber für zwei Jahre (bei 5 Jahre Pachtvertrag) von der Pachtzahlung (nicht jedoch von den Umlagen) zu befreien und ihm zu gestatten, die erforderlichen Maßnahmen auf eigene Kosten durchführen zu lassen? Nach fünf Jahren könnte das Thema erneut überprüft werden.
Ein Fachbetrieb schätzte die Kosten für die Arbeiten auf ca. 80.000 €. Laut Verwaltung: 750.000 €.
So wäre sichergestellt, dass der Saunabetrieb nach „öffentlichen Standards“ weitergeführt werden kann und nicht durch Leerstand gefährdet ist – so wie es offenbar derzeit beim Schasser der Fall ist. Arbeitsplätze bleiben erhalten.
Für die neue Ober-Röder Ortsmitte müssen Straßen hinten anstehen
Trotz der schwierigen Haushaltslage hat die Stadtverordnetenversammlung grünes Licht gegeben für die Städtebaumaßnahme im Bereich Rathausplatz, Trinkbornschule, Bücherei und Kulturhallenvorplatz. Lesen Sie den Artikel bei OP-Online
Da man für die geplanten Verschönerungsarbeiten kein Geld hat, bedient man sich an den Geldern, die eigentlich für die Erhaltung unserer Infrastruktur gedacht sind. 2018 wurde beschlossen, dass man 1 Mio. jährlich für den Straßenbau auszugeben gedenkt.
Sehen Sie, wie nach diesem Beschluss die Kosten für Straßensanierungen explodiert sind!
[..]bei der Erstellung des Straßenkatasters 2018 als Basis für die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung wurde mit 185 €/qm gerechnet.[..] Quelle: Allris
Die Preise sind mittlerweile auf 325 €/m² gestiegen. Siehe
Wir halten fest.
Laut dem Fraktionsvorsitzenden der CDU bei der Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2025 ist derzeit wohl das wichtigste Projekt in Rödermark „Freiflächen funktionale Ortskern“ (siehe Antrag der Verwaltung Stadtplanung).
Das Geldausgeben scheint demnach wichtiger zu sein, als sich um die Einnahmen zu kümmern.
Die Entwicklung von Gewerbeflächen, die zur Finanzierung der geplanten Ausgaben beitragen könnten, hat offenbar keine hohe Priorität.
Eigentlich müsste das Gewerbe oberste Priorität haben. Ich kann zwar nicht beurteilen, wie sich dieser Verlust gewerbesteuermäßig auswirkt, aber erfreulich ist so etwas bestimmt nicht.
Um die Umgestaltung der Plätze vor dem Rathaus und der Kulturhalle
finanzieren zu können, werden kurzerhand 1 Mio. Euro aus dem Budget für den Straßenbau verplant. Anmerkung.An der von der Stadtverordnetenversammlung am 8.12.2017 beschlossenen Bruttoinvestitionssumme von 1 Million Euro für die grundhafte Sanierung von Straßen wird festgehalten: Siehe: Niederschrift Stavo 19.06.2018.TOP 10
Dass dieser Betrag (1 Mio.) rund 1,2 Mio. Euro unter dem Bedarf liegt, den ein von der Stadt beauftragtes Gutachten als angemessen ansieht, wollen wir hier einmal außer Acht lassen. Anmerkung: In der Zwischenzeit dürfte durch Preissteigerungen bedingt nicht mehr mit 2,2 Mio. bedarfgerecht zu rechnen sein, sondern eher mit ca. 4,0 Mio (Siehe Artikelende). Man würde demnach nicht 1,2 Mio unter „bedarfsgerecht„, sondern mit 3 Mio.
Wie will man einen Sanierungsstau von 20 Mio. Euro abbauen,
wenn man jährlich gerade einmal 1 Mio. Euro investieren will – und diesen Mindestbetrag auch noch für die Umgestaltung von Plätzen zweckentfremdet? Je länger man den Renovierungsstau hinausschiebt, desto mehr müssen die Bürger bezahlen
Nun ja, vielleicht denkt man sich: ‚Unsere Straßen sind sowieso schon so kaputt, kaputter geht’s nicht. Unser Kinder und Enkel werden die Zeche zahlen müssen.
100 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B entsprechen in etwa 962.700 €1.
Es werden auch Personalressourcen für Projekte verbraucht,
die den Bürger am Ende durch Folgekosten zusätzlich stark belasten, während zugleich die Möglichkeit NICHT genutzt wird, durch Einnahmen das Haushaltsdefizit zu senken. Dies birgt die Gefahr, dass Rödermark mit Konsequenzen rechnen kann, wenn das Haushaltsdefizit nicht in den Griff bekommt und weiterhin Ausgaben getätigt werden, für die offensichtlich kein Geld vorhanden ist. 100 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B entsprechen in etwa 962.700 €1.
Ab 2018 sind die Kommunen bei einem nicht ausgeglichenem
Haushalt Straßenbeiträge nicht mehr verpflichtet, einen Straßenbeitrag zu erheben.
Die Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen, im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen. Von der Verpflichtung, Entgelte vorrangig zu erheben, sind Straßenbeiträge nach den §§ 11 und 11a des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) ausgenommen. § 92 Abs. 4 bleibt unberührt. (Stand 09.2025) Quelle: Hier immer die aktuelle Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=GemO_HE_!_93
Zu den Straßen und dem schlechten Zustand gibt es eine Vorgeschichte.
Als Bürgermeister Kern 2013 den ersten Schutzschirmvertrag unterschrieb, verpflichtete man sich strengen Regeln: Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Rödermark erreichte diesen 2019) musste ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden. Zur Konsolidierung gehörte neben Einsparungen auch, alle möglichen Steuer- und Gebührenerträge auszuschöpfen.
Warum gab es in der Konsolidierungsphase keine grundhafte Sanierung einer Straße?
Hätte man in dieser Zeit eine grundhafte Sanierung einer Straße in Auftrag gegeben und damit den Konsolidierungspfad verlassen, wäre Rödermark gezwungen gewesen, eine Straßenbeitragssatzung zu beschließen.
Roland Kern hat zwar einen Straßenbeitrag (die wiederkehrenden Beiträge) eingeführt, aber nach einem Tag Laufzeit wieder abgeschafft. Und damit haben wir in Rödermark, dank der ablehnenden Haltung von Herrn Kern, keine Straßenbeitragssatzung.
1In älteren Beiträgen werden unterschiedliche Beträge genannt. Ist den Hebesätzen geschuldet.
Nachtrag 25.09.2025. Quelle: Antworten zu den Fragen Stavo 23.09.2025 Die Gesamtausgaben der grundhaften Erneuerungen von Straßen, Wegen, Plätzen, Wirtschafts-
wegen und Brücken lagen in den Jahren 2020-2024 bei:
2020: 1,58 Mio. €
2021: 0,6 Mio. €
2022: 1,57 Mio. €
2023: 1,43 Mio. €
2024: 1.36 Mio. €
In dem Zeitraum von 2020 bis 2024 wurden folgende Straßen, Wegen, Plätzen, Wirtschaftswegen und Brücken grundhaft erneuert:
Bahnhofstraße, Berliner Straße, Tilsiter Straße, Breslauer Straße, Bachgasse, Pfarrgasse, Heitkämper Straße einschl. Parkplätze, Glockengasse, Dockendorffstraße, Mainstraße, (Bonhoefferstraße), Durchgangswege Johann-Strauß Straße, Brücke „Am Zilligarten“, nördlicher Feldweg BG „An der Rennwiesen, Radweg „Darmstädter Straße zum Bienengarten“, Radweg „verlängerter Sperberweg“, Gehwege Wingertstraße und Talstraße.
In 2025 werden die investiven Ausgaben im Straßenbau bei etwa 1,55 Mio. € liegen.
Leider sind in dem Beschluss (TOP 10), mit dem man festlegte, 1 Mio. jährlich in den Straßenbau zu investieren, keine Steigerungsraten vorgesehen.
[..]bei der Erstellung des Straßenkatasters 2018 als Basis für die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung wurde mit 185 €/qm gerechnet.[..] Quelle: Allris
Das bedeutet, dass wir heute nicht mehr 1 Mio. ansetzen müssen, sondern 1,75 Mio.
Die durchschnittlichen Kosten für grundhafte Straßenerneuerungen mit Straßenbegleitgrün im innerörtlichen Bereich einschließlich Baunebenkosten für Planungen, Bauüberwachungen, Gutachten, Vermessungen, Beweissicherungen, etc. sind von 260 €/m² (brutto) auf mittlerweile 325 €/m² (brutto) gestiegen.
Hier wurde evtl. schon der QM-Preis von 2020 als Ausgansbetrag genannt.
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