Beim Nikolausmarkt, 06.und 07.12., hatte ich Dienst auf der Pfarrgasse. In dieser Zeit konnte ich beobachten, wie sich Rollstuhlfahrer sowie Bürger mit einem Rollator über die Abflussrinne quälen mussten. Teilweise war es ohne fremde Hilfe nicht möglich, dieses Hindernis zu überwinden.
Natürlich habe ich die Betroffenen nicht nur angesprochen, sondern ihnen auch geholfen, die Querrinne zu überwinden.
Ich kann nur hoffen, dass ich nicht irgendwann auch einmal auf einen Rollator angewiesen bin und mich damit auf Festen rund um die Kirche in Ober-Roden mit einem Rollator oder Rollstuhl bewegen muss.
Antrag der FDP zu Planungen zur Verschönerung des Parks an der Rilkestraße –
Zukünftig mehr Kostenkontrolle! Siehe
Vorweg.
Als der Beschluss zu den Verschönerungsmaßnahmen in Ober-Roden und Urberach gefasst wurde, lagen die Corona-Pandemie und der Ukrainekrieg noch vor uns. Die finanzielle Situation war zu diesem Zeitpunkt eine völlig andere. Nun stellt sich die Lage so dar, dass in Rödermark wohl aufgrund fehlender finanzieller Mittel Straßenbauprojekte zurückgestellt werden müssen, um den Eigenanteil für die Verschönerungsarbeiten aufbringen zu können.
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils soll durch zeitliche Zurückstellung investiver Maßnahmen im Bereich Straßenbau erfolgen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
Die Gegenfinanzierung wird mit der Schiebung von ca. 1 Mio. Euro für den Straßenbau gewährleistet.
Quelle: https://www.roedermark.sitzung-online.de
Zum FDP-Antrag
Lassen wir einmal den Sinn oder Unsinn der geplanten Verschönerungsmaßnahmen außen vor und konzentrieren uns auf den im Antrag stehenden Satz: Im Rahmen der Ausschussberatungen hat sich herausgestellt, dass ein Abbruch der Planungen zum jetzigen Zeitpunkt wohl im Ergebnis in einem finanziellen Nachteil für die Stadt Rödermark münden könnte. Quelle
Die FDP meint offenbar mit finanziellen Nachteil, weil bei Abbruch Fördermittel ausbleiben.
Ich kann mir kaum vorstellen,
dass es keine Möglichkeit gibt, Fördermittel für bereits durchgeführte Planungsarbeiten bei einem Projektabbruch wegen begründeter Geldnot zu erhalten. Mit der Regel »keine Förderung bei Abbruch« treibt das Land die Kommunen doch in noch größere finanzielle Not. Kann das wirklich das Ziel sein?
Rödermark stellt rund 1 Mio. € für Verschönerungsmaßnahmen wie Parkanlagen bereit und verschiebt gleichzeitig dringend notwendige Instandhaltungsarbeiten an der Infrastruktur. Die Begründung lautet offenbar: „Keine Fördermittel bei Abbruch.“
Wie stellt sich bei einem fiktiven Projekt
die Situation für das Land dar? Nehmen wir einmal an, die Planungskosten würden bei 50.000 € liegen, das Gesamtprojekt bei 850.000 €.
Die von Land zu zahlenden Fördermittel betragen 566.666,66 €.
Bei einem Abbruch nach den Planungsarbeiten:
Planungskosten: 50.000 €. Bei einer Förderung zahlt das Land 33.333 Euro.
Für beide Parteien wäre es doch eine Win-Win Situation, wenn ein Abbruch mit Gewährung der Förderung möglich wäre:
Das Land zahlt wesentlich weniger,
als wenn die Stadt ein Projekt zunächst weiterverfolgt, das man sich eigentlich nicht leisten kann.
Die Stadt hat eine fertige Planung,
die sie später wieder aus der Schublade ziehen kann, sobald wieder Geld zur Verfügung steht. Es dürfte auch sichergestellt sein, dass es in Zukunft geförderte Projekte für Verschönerngsmaßnahen geben wird.
Hat die Verwaltung diesbezüglich
schon einmal Kontakt mit der Landesregierung aufgenommen? Wenn ja, wie lautete die Antwort?
Wir lesen bei OP-Online: [..] dann bitte nächstes Jahr: 1500 oder 1600 Hebesatzpunkte Grundsteuer B.
(Hinweis darauf, dass das passieren kann (wird), wenn man Ausgaben nicht deckelt)
Quelle: OP-Online
Vor der Bürgermeisterwahl 2025 wurde der Hebesatz
für die Grundsteuer B auf 800 Punkte festgesetzt. Nach der Wahl erfolgte am 20.05.2025 eine weitere Grundsteuererhöhung für das Jahr 2025 – rückwirkend zum 01.01.2025 – von 800 auf 1.250 Punkte. Siehe
Auch eine Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung
von Kindern in den Tageseinrichtungen sollte beschlossen werden.
Wie vor beschrieben – der Plan des Magistrats. Rödermark steht auf: Bürgerprotest gegen die Grundsteuererhöhung sowie gegen die Kostenbeitragssatzung für Kinder in den Tageseinrichtungen der Stadt Rödermark.
Solche Erhöhungen (Grundsteuer, Kinderbetreuung) sind vermutlich der Notwendigkeit geschuldet, um die vom Magistrat geplanten Ausgaben finanzieren zu können.
Doch scheinbar ist das nicht der Fall: Die Entscheidungen wurden zurückgestellt.
Was danach geschah, lässt sich aus meiner Sicht nicht
mehr als verantwortungsvolle Haushaltspolitik beschreiben. Entweder braucht man das Geld – sei es durch Misswirtschaft oder durch eine ungünstige Wirtschaftslage – oder eben nicht. Doch es wirkt so, als hätten die Würfel entschieden. Die Grundsteuer sinkt auf 990 Prozentpunkte.
Allein die Rücknahme der geplanten Grundsteuererhöhung um
260 Prozentpunkte entzieht dem Haushalt 2025 rund 2,5 Mio. Euro an Einnahmen. War also die erste Planung seriös? Hat man gedacht: Versuchen wir es mal und schauen, wie der Bürger reagiert?
Die geplanten Einsparungen decken bei weitem nicht den Ausfall,
der durch die Absenkung auf den Hebesatz von 990 % notwendig gewesen wäre. Siehe
Die ersten Auswirkungen erleben wir bereits jetzt:
Ausgaben zur Ortsverschönerung können nur dadurch gedeckt werden, dass Gelder, die eigentlich für den Erhalt der bestehenden Infrastruktur vorgesehen waren, zweckentfremdet und zur Verschönerung von Plätzen umgeleitet werden. Siehe: Mit riesen Schritten dem Kollaps entgegen?
Das zurzeit wichtigste Projekt in Rödermark.
Das Projekt „Freiflächen funktionaler Ortskern“ ist laut Herrn Michael Gensert (CDU) zurzeit das wichtigste Projekt in Rödermark.
Personalressourcen setzt man vorzugsweise für Projekte ein, die Geld kosten, anstatt zunächst Projekte zu bearbeiten, die Geld einbringen. Die momentane Vorgehensweise muss man mal belastbar und nicht mit Gebrabbel erklären.
Da sich der Magistrat kaum um die mögliche Neuausweisung
von Gewerbeflächen – etwa im Gebiet Germania Nord – kümmert, stehen die Chancen auf eine Steigerung der Einnahmen mehr als schlecht. Der Grund für die Haushaltsmisere ist also nicht nur, dass die finanzielle Ausstattung zur Erfüllung der Pflichtausgaben zu niedrig ist, sondern auch , dass der Rödermärker Haushalt insgesamt unterfinanziert ist.
Der vom Magistrat nicht in Zahlen angemahnte Fehlbetrag dürfte sich möglicherweise auf rund 3,84 Millionen Euro belaufen.
Die Unterfinanzierung könnte um etwa 900.000 Euro geringer
ausfallen – abhängig von der Höhe der Gewerbesteuereinnahmen.
Statt zu jammern, sollten sich die Bürgermeister zu einer Protestaktion vor dem Landrat versammeln – so wie es die Bürger Rödermarks (unter anderem mit Protesten gegen die Grundsteuer) bereits vor dem Rathaus in Ober-Roden getan haben. Ziel könnte es sein, den Landtag dazu zu bewegen, die sogenannte „Abzockumlage“ bzw. „Heimatumlage“ abzuschaffen. Dann würde dem Land zwar Geld für den KfA fehlen, doch das sollte das Problem der Landesregierung sein.
Hinauszögern ist sehr teuer. Gerne zur Haushaltskosmetik genutzt.
Zahlen zu den Straßen
» Rödermark hat 324 Straßen mit fast 87 Kilometern Länge und rund 860.000 Quadratmetern Fläche. Quelle
» In 5 Jahren stieg der Preis für den QM von 280,00€ auf 325,00€. Quelle
» Steigerungvon ca. 3% in jedem Jahr.
Hätte man die Straßen, die man 2020 für 1,58 Mio saniert hat, heute sanieren, würden wir dafür 1,83 Mio bezahlen.
Schauen wir uns mal die Entwicklung in Verbindung
mit dem Beschluss der Stadtverordneten aus 2018 an, bei dem man sich verpflichtet hat, eine Mio. in den Straßenbau zu investieren. Bei der Beschlussfassung lag der QM-Preis bei 185,00€ Quelle Also eine Preissteigerung von ca 75%.
Mit anderen Worten: Die eine Mio. aus 2018 hätte man auf 1.750.000,00 (Stand 2025) aufstocken müssen.
Wobei dieser Betrag noch weit unter dem Betrag liegt, den ein von der Verwaltung der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten als bedarfsgerecht betrachtet.
Wir halten fest.
Laut dem Fraktionsvorsitzenden der CDU bei der Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2025 ist derzeit wohl das wichtigste Projekt in Rödermark „Freiflächen funktionale Ortskern“ (siehe Antrag der Verwaltung Stadtplanung).
Das Geldausgeben scheint demnach wichtiger zu sein, als sich um die Einnahmen zu kümmern.
Die Entwicklung von Gewerbeflächen, die zur Finanzierung der geplanten Ausgaben beitragen könnten, hat offenbar keine hohe Priorität.
Eigentlich müsste das Gewerbe oberste Priorität haben. Ich kann zwar nicht beurteilen, wie sich dieser Verlust gewerbesteuermäßig auswirkt, aber erfreulich ist so etwas bestimmt nicht.
Um die Umgestaltung der Plätze vor dem Rathaus und der Kulturhalle
finanzieren zu können, werden kurzerhand 1 Mio. Euro aus dem Budget für den Straßenbau verplant. Anmerkung.An der von der Stadtverordnetenversammlung am 8.12.2017 beschlossenen Bruttoinvestitionssumme von 1 Million Euro für die grundhafte Sanierung von Straßen wird festgehalten: Siehe: Niederschrift Stavo 19.06.2018.TOP 10
Dass dieser Betrag (1 Mio.) rund 1,2 Mio. Euro unter dem Bedarf liegt, den ein von der Stadt beauftragtes Gutachten als angemessen ansieht, wollen wir hier einmal außer Acht lassen. Anmerkung: In der Zwischenzeit dürfte durch Preissteigerungen bedingt nicht mehr mit 2,2 Mio. bedarfgerecht zu rechnen sein, sondern eher mit ca. 4,0 Mio (Siehe Artikelende). Man würde demnach nicht 1,2 Mio unter „bedarfsgerecht„, sondern mit 3 Mio.
Wie will man einen Sanierungsstau von 20 Mio. Euro abbauen,
wenn man jährlich gerade einmal 1 Mio. Euro investieren will – und diesen Mindestbetrag auch noch für die Umgestaltung von Plätzen zweckentfremdet? Je länger man den Renovierungsstau hinausschiebt, desto mehr müssen die Bürger bezahlen
Nun ja, vielleicht denkt man sich: ‚Unsere Straßen sind sowieso schon so kaputt, kaputter geht’s nicht. Unser Kinder und Enkel werden die Zeche zahlen müssen.
100 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B entsprechen in etwa 962.700 €1.
Es werden auch Personalressourcen für Projekte verbraucht,
die den Bürger am Ende durch Folgekosten zusätzlich stark belasten, während zugleich die Möglichkeit NICHT genutzt wird, durch Einnahmen das Haushaltsdefizit zu senken. Dies birgt die Gefahr, dass Rödermark mit Konsequenzen rechnen kann, wenn das Haushaltsdefizit nicht in den Griff bekommt und weiterhin Ausgaben getätigt werden, für die offensichtlich kein Geld vorhanden ist. 100 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B entsprechen in etwa 962.700 €1.
Ab 2018 sind die Kommunen bei einem nicht ausgeglichenem
Haushalt Straßenbeiträge nicht mehr verpflichtet, einen Straßenbeitrag zu erheben.
Die Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen, im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen. Von der Verpflichtung, Entgelte vorrangig zu erheben, sind Straßenbeiträge nach den §§ 11 und 11a des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) ausgenommen. § 92 Abs. 4 bleibt unberührt. (Stand 09.2025) Quelle: Hier immer die aktuelle Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=GemO_HE_!_93
Zu den Straßen und dem schlechten Zustand gibt es eine Vorgeschichte.
Als Bürgermeister Kern 2013 den ersten Schutzschirmvertrag unterschrieb, verpflichtete man sich strengen Regeln: Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Rödermark erreichte diesen 2019) musste ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden. Zur Konsolidierung gehörte neben Einsparungen auch, alle möglichen Steuer- und Gebührenerträge auszuschöpfen.
Warum gab es in der Konsolidierungsphase keine grundhafte Sanierung einer Straße?
Hätte man in dieser Zeit eine grundhafte Sanierung einer Straße in Auftrag gegeben und damit den Konsolidierungspfad verlassen, wäre Rödermark gezwungen gewesen, eine Straßenbeitragssatzung zu beschließen.
Roland Kern hat zwar einen Straßenbeitrag (die wiederkehrenden Beiträge) eingeführt, aber nach einem Tag Laufzeit wieder abgeschafft. Und damit haben wir in Rödermark, dank der ablehnenden Haltung von Herrn Kern, keine Straßenbeitragssatzung.
1In älteren Beiträgen werden unterschiedliche Beträge genannt. Ist den Hebesätzen geschuldet.
Nachtrag 25.09.2025. Quelle: Antworten zu den Fragen Stavo 23.09.2025 Die Gesamtausgaben der grundhaften Erneuerungen von Straßen, Wegen, Plätzen, Wirtschafts-
wegen und Brücken lagen in den Jahren 2020-2024 bei:
2020: 1,58 Mio. €
2021: 0,6 Mio. €
2022: 1,57 Mio. €
2023: 1,43 Mio. €
2024: 1.36 Mio. €
In dem Zeitraum von 2020 bis 2024 wurden folgende Straßen, Wegen, Plätzen, Wirtschaftswegen und Brücken grundhaft erneuert:
Bahnhofstraße, Berliner Straße, Tilsiter Straße, Breslauer Straße, Bachgasse, Pfarrgasse, Heitkämper Straße einschl. Parkplätze, Glockengasse, Dockendorffstraße, Mainstraße, (Bonhoefferstraße), Durchgangswege Johann-Strauß Straße, Brücke „Am Zilligarten“, nördlicher Feldweg BG „An der Rennwiesen, Radweg „Darmstädter Straße zum Bienengarten“, Radweg „verlängerter Sperberweg“, Gehwege Wingertstraße und Talstraße.
In 2025 werden die investiven Ausgaben im Straßenbau bei etwa 1,55 Mio. € liegen.
Leider sind in dem Beschluss (TOP 10), mit dem man festlegte, 1 Mio. jährlich in den Straßenbau zu investieren, keine Steigerungsraten vorgesehen.
[..]bei der Erstellung des Straßenkatasters 2018 als Basis für die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung wurde mit 185 €/qm gerechnet.[..] Quelle: Allris
Das bedeutet, dass wir heute nicht mehr 1 Mio. ansetzen müssen, sondern 1,75 Mio.
Die durchschnittlichen Kosten für grundhafte Straßenerneuerungen mit Straßenbegleitgrün im innerörtlichen Bereich einschließlich Baunebenkosten für Planungen, Bauüberwachungen, Gutachten, Vermessungen, Beweissicherungen, etc. sind von 260 €/m² (brutto) auf mittlerweile 325 €/m² (brutto) gestiegen.
Hier wurde evtl. schon der QM-Preis von 2020 als Ausgansbetrag genannt.
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