Wir bezahlen ja nur ein Drittel!

Wenn es um die Kosten von Projekten im Rahmen des Stadtumbaus (ISEK) geht, hört man oft: „Wir bezahlen ja nur ein Drittel!“

Diesen Spruch möchte ich etwas gerade rücken.

Bei solch einer pauschalen Aussage könnte bei den Bürgern der Eindruck entstehen, dass bei Gesamtkosten von 1.000.000,00 € WIR immer nur 330.000,00 Euro (ein Drittel) zu tragen haben. Die Wirklichkeit sieht anders aus.
Beispielrechnung: Straßenbaumaßnahme im Ortskern von Ober-Roden. Die Kosten, die WIR zu zahlen haben, könnten nicht 330.000,00 €, sondern satte 835.000,00 €1 betragen. Ausgehend von einer Gesamtsumme von 1 Mio.

Warum? Man muss RiLiSe kennen.1
Zunächst muss man wissen, von welcher Summe wir tatsächlich nur ein Drittel zu zahlen haben. Bezieht sich dieses Drittel auf die Gesamtkosten des Projekts oder auf eine andere Summe?
Grundsätzlich wird nur der sogenannte „förderfähige Anteil“ berücksichtigt. Dieser förderfähige Anteil könnte u.U. jedoch weniger als 25 % der Gesamtkosten betragen. Das bedeutet, dass bei einer Gesamtsumme von 1.000.000,00 € der förderfähige Anteil möglicherweise nur 250.000,00 € beträgt. Von diesen 250.000,00 € werden wir dann einen Zuschuss von ca. 165.000,00 € (zwei Drittel) erhalten.

Wer ist mit „wir“ gemeint? Meint derjenige, der diesen Spruch äußert, die Stadt? In diesem Fall wäre das grundsätzlich korrekt.

Doch eigentlich kann mit „wir“ nur die Bürger gemeint sein.
Die Einnahmen der Stadt bestehen hauptsächlich aus Steuern und Gebühren der Bürger. Andere Einnahmen, wie z.B. Verwarnungsgelder, Holz- oder Grundstücksverkäufe, machen nur einen geringen Anteil aus.

Letztlich tragen WIR, die Steuerzahler, nicht nur ein Drittel der Kosten, sondern 100%. Bund oder Land wird Steuergelder verwenden müssen, um die Zuschüsse zu finanzieren.

Beispielrechnung bei grundhafter Sanierung einer Straße.
1 RiLiSe bei einer Straße, die nach der Straßenbeitragssatzung mit einem Anwohneranteil von 75% und einem Stadtanteil von 25% bewertet wird. Siehe: 9.6.2



Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Stehen wir nach 5 Jahren kostenintensiver Planungsarbeit wieder am Ausgangspunkt?

Neue Planung für das „Bürgerhaus Alte Wache“ alias „Altes Feuerwehrhaus“.

Zur Überschrift: Nicht ganz.
Nach drei Fehlversuchen –wohin mit dem JuZ– jetzt der Motzenbruch.
Wurden eigentlich schon die anliegenden Bürger darüber informiert, dass in ihrer Nachbarschaft ab 2025 in Jugendzentrum eröffnet wird?
Präsentation Juz/Jugendzentrum Motzenbuch

Ein weiterer Prüfauftrag für:
» das Raumangebot für eine Ganztagsbetreuung für Grundschüler unter Einbeziehung der Fläche des Volksbankparkplatzes. Die Untersuchung hat ergeben, dass die Teilniederlegung nur mit einem unvertretbaren Aufwand verbunden wäre.
Für die Bereitstellung von Ganztagsangeboten erscheint es zielgerichteter, durch einen (kompletten) Neubau zu realisieren.
Weitere Beratungen der Stadtverordneten in einer Sondersitzung des HFW (Finanzausschuss) und BUSE (Bauausschuss).
«
Hier der ganze Text Mitteilungen BUSE 26.06.2024

Zwischenfrage: Ist die Verkehrssituation vor der Kulturhalle derart dramatisch, dass man eine Verbreiterung der Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Erwägung ziehen sollte? Die Frage resultiert aus einer Passage des vorgenannten Prüfauftrags.

Was wäre wohl der heutige Stand,
wenn man aus den denkbaren Szenarien den ersten Punkt konsequent verfolgt hätte?
Erhalt des gesamten Ensembles, unter Beibehaltung der vorhandenen Nutzungen und Aufzeigen kleiner Modernisierungsmaßnahmen, mit dem
Ziel einer Optimierung und Behebung der vorhandenen Missstände. Im Beschluss vom 19.02.2019 zum -„Stadtumbau in Hessen“/ Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden -„
Quelle Seite 36
Hier der Beschluss auf Seite 5

Hätte man das Vorgenannte konsequent umgesetzt, dann:
»Man hätte sich unnötige Planungskosten erspart. Ganz zu schweigen vom Zeitaufwand.
»Das JuZ würde im neuen Glanz an alter Stelle erstrahlen
»Das unnötig ausgegebene Geld könnte für weitere Projekte, die jetzt evtl. eingestampft werden müssen, zur Verfügung stehen.

Ob dieser Teil des Beschlusses jetzt noch umgesetzt werden muss?
Das betroffene Grundstück befindet sich im Eigentum der Volksbank, die darauf ihre Stellplätze nachgewiesen hat. Der Ersatz für die Stellplätze der Volksbank soll auf den städtischen Grundstücken Dieburger Straße 29 und 31 geschaffen werden. Ein entsprechender Grundstückstauschvertrag ist in Vorbereitung. Siehe

Siehe
» Altes Feuerwehrhaus. Aus Feuerwache wird Schulmensa
» ISEK. Digitale Beschlussfassung
» Abbruch von zwei Wohnhäusern

Was ist ISEK?
Integrierte Städtebauliche EntwicklungsKonzepte (ISEK)


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Dockendorffstraße. Wer den Schaden hat muss leiden.

Risse in den Wänden.

[..] Ein Jahr nach dem Ende der Pflasterarbeiten in der Dockendorffstraße sind noch nicht alle Folgen ausgestanden. Regenwasser fließt nicht immer dort ab, wo es soll, [..]Die Haustür läss sich nur noch mit Mühe schließen …[]
Siehe StadtPost Seite 2


Fazit der Anwohner: Die Stadt lässt sich feiern und wir sitzen im Dreck. (Quelle Stadtpost)

Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem ISEK. Stadtumbau und Stadtgrün

ISEK. Integriertes Städtebaulichees Entwicklungskonzept 2019
ISEK. Integriertes Städtebaulichees Entwicklungskonzept 2019

Was ist ISEK?
Integrierte Städtebauliche EntwicklungsKonzepte (ISEK)

ISEK ist der Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung der nächsten Jahre. ISEK ist Grundlage für die Förderung der Maßnahme aus der Städtebauförderung. Der Betrag, den Rödernmark für Fördermaßnahmen ausgeben könnte, liegt meines Wissens nach so um die 15 Mio. Euro.
In Ober-Roden sind Förderungen vorgesehen für den Ortskern (Stadtumbau) sowie in Urberach (Zukunft Stadtgrün).

Die FDP Rödermark hat den Magistrat aufgefordert, eine schriftliche Auskunft zum aktuellen Stand vorzulegen.

Der Magistrat wird beauftragt, möglichst noch vor der Sommerpause 2024 zu einem BUSE-Fachausschuss den aktuellen Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem ISEK schriftlich vorzulegen, damit alle Fraktionen die Möglichkeit haben, im Fachausschuss dazu (Nach-)Fragen zu stellen.
Ausgangspunkt für den vorstehend genannten, schriftlichen Bericht des Magistrates sollen die Maßnahmenblätter der 61 im ISEK beschriebenen Maßnahmen sein:
Wie ist der aktuelle Stand der jeweiligen Maßnahme?
Wurde sie abgeschlossen?
Wurde sie verändert? Wurde sie verworfen? Warum wurden sie verändert/verworfen?
Welche Fördermittel wurden genehmigt? Wann müssen diese verausgabt sein?
Welche Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2024/2025 zur Verfügung?
Welche Maßnahmen sind neu hinzugekommen?
Welche Fördermittel wurden genehmigt? Wann müssen diese verausgabt sein?
Welche Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2024/2025 zur Verfügung?
Quelle: BUSE, 26.06.2024
Hervorhebung durch den Admin

Die Tabelle mit den Erläuterungen zu den Sachständen der einzelnen Maßnahmen der beiden Förderprogramme Ortskern Ober-Roden (Stadtumbau) und Urberach-Nord (Zukunft Stadtgrün) wurde den Ausschussmitgliedern übersandt.

Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wird auf die Ausschusssitzung nach der Sommerpause verschoben.
Quelle: https://ri.roedermark.de

In der Antwort des Magistrats erhalten Sie Antworten zu den Projekten, Kosten und geleistetet Zuschüssse.
Richten Sie Ihr Augenmerk auf die Spalte: 1 a -Bearbeitungsstand

Siehe auch:
» Zusammenfassung. ISEK. Integriertes Stadtentwicklungskonzept. Stadtgrün Urberach. Städtebauförderung
» FDP. Sachstand Förderprogramme (ISEK)


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Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.