03/2019. Grundsteuer in Hessen. Städte über 20.000 Einwohner Einwohner.
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Die Grundsteuer erfährt im Berechnungsverfahren eine Runderneuerung. Was anscheinend bleibe wird, ist die Finale Berechnung der Steuerlast.
Siehe auch vergleiche.de
Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz
-Bundesweit-…………….. -Bundesweit-……..-Kommune-
D.h. Wie bisher kann die Kommune über den Hebesatz (in Rödermark zurzeit 540 Prozentpunte) die Einnahmen der Grundsteuer steuern.
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Grundsteuer bis 31.12.2006 190%
» Grundsteuer ab 01.01.2007 330%
» Grundsteuer ab 01.01.2013 450%
» Grundsteuer ab 01.01.2015 540%
» Grundsteuer ab 01.01.2020 715%
» Kommunale Steuer im Kreis Offenbach im Jahr 2017. Stand April 2017
» Kommunale Steuer im Kreis Offenbach im Jahr 2020. Stand Mai 2020
» Kommunale Steuer im Kreis Darmstadt/Dieburg 2020. Stand Mai 2020
» Hier die Haushaltspläne, Reden u.v.a.m.
Einiges zur Grundsteuer B in Rödermark und den darin „eingebauten“ Straßenbeiträgen.
Zunächst zwei Informationen über den Zusammenhang der Grundsteuer B und den Praktiken der Stadt Rödermark. Eine, meiner Meinung nach, – verkappte – Straßenbeiträge über die Grundsteuer B einzuziehen statt in der Vergangenheit eine Straßenbeitragssatzung einzuführen (Siehe auch Bürgermeister Kern am 25.03.2013 sowie den bisher nicht aufgehobenen StaVO-Beschluss vom 29.06.2005)
„Wir sind nicht Feuer und Flamme für die neuen gesetzlichen Möglichkeiten“, erklärt er. Die Stadt Rödermark habe vor einigen Jahren die Grundsteuer in zwei Etappen erhöht – statt der Einführung von Straßenbeiträgen. Kern sieht durchaus die Möglichkeit, die Grundsteuer ein drittes Mal nach oben zu setzen. Das wäre dann allerdings erst 2017 der Fall. Quelle: fr-Rundschau am 25.05.2013
29.06.2005 Rödermark: 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses .
[..]Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrates:
„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“[..]
Also, 40% der Grundsteuer B sind für den Straßenerhalt gedacht.
Weiteres zur Straßenbeitragssatzung bzw. wiederkehrende Beiträge.
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» 19.05.2015 Stavo. Grundsteuerbremse abgelehnt.
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» 19.05.2015 Die Grundsteuerbremse muss her
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» 25.02.2015 Rödermark. Grundsteuer B + 90 Punkte geplant
» 04.01.2015 Grundsteuererhöhung OHNE Anhebung des Hebesatzes
2014
» 08.08.2014 SPD sieht sich im Urteil bestätigt
» 25.07.2014 Straßenbeitrag, Grundsteuer und Abschreibung
» 19.06.2014 Verwaltungsgericht Gießen untersagt Grundsteuererhöhung
» 13.08.2014 Dreieich. Straßenbeitrag über die Grundsteuer B
2013
» 13.08.2013 Der „kommunale Rettungsschirm“ ein Erfolgsmodell
» 30.07.2013 Grundsteuer Straßenbeitrag. Alles nach Gesetz?
» 12.03.2013 Den Bürgern weitere Belastungen verkaufen
» 10.03.2013 Grundsteuer B und Straßenbeitrag
» 12.03.2013 FDP. Keine weitere Erhöhung der Grundsteuer
» 02.02.2013 Gebührenbescheid. Jetzt werden einige wach.
2012
» 2012 Erhöhung der Grundsteuer B
» 04.12.2012 Haushaltskonsolidierungskonzept 2013 (Steuererhöhungen)
» 04.12.2012 STAVO 4.12.2012
2010
» 04.05.2010 FDP. Rücknahme der Grundsteuererhöhung. StaVO.
» 18.02.2010 Zahlen Hausbesitzer die Zeche?
2007
» Mai 2007 Anschreiben zur Grundsteuererhöhung von 290% auf 330%
» 21.03.2007 9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
2005
» 30.06.2005 Straßeninvestitionsprogramm 2005 – 2008
» 29.06.2005 Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?