Grundsteuerbremse. Versuch einer Erklärung.

Gescheiterte Pläne zur Planungssicherheit der Bürger
 
Der Protest der Bürger gegen die Erhöhung der Grundsteuer B Erhöhung ist erfolglos verpufft. Die Grundsteuer B  ist WIEDER (zuletzt 2013 auf 450%) erhöht worden. Das Karussell der Erhöhungen dreht sich immer schneller.
Ein Antrag der FDP-Rödermark und Freien Wähler Rödermark zum Thema Grundsteuer B ist jedoch noch im Geschäftsgang.

Ein Deckel für die Grundsteuer

Im Einzelnen:

Für die Grundsteuer B sind für den Bürger letztendlich zwei Werte von Wichtigkeit.
1) Steuermessbetrag, Messbetrag (Beispiel/Berechnung. Älterer Artikel)
2) Hebesatz

Die Kommune (Stadt Rödermark) kann nur den 2)Hebesatz beeinflussen.
An der Berechnung/Höhe zum 1)Steuermessbetrag wird zurzeit auf Bundesebene gearbeitet.

Ein kleines Rechenbeispiel. Entspricht NICHT genau der Realität, verdeutlicht aber, wie sich der zu zahlende Betrag der Grundsteuer B ändern kann.
1)Messbetrag (105,00 Euro) x 2)Hebesatz (540%) = 105/100*540 = 567,00 €

Verändert sich jetzt der 1)Messbetrag auf z.B. 120,00 Euro sieht der Betrag für die Grundsteuer B so aus:
1)Messbetrag (120,00 Euro) x 2)Hebesatz (540%) = 120/100*540 = 648,00 €

Wie sie sehen, ist der 2)Hebesatz, den die Gemeinde ändern kann, nicht geändert worden. Der zu zahlende Betrag für die Grundsteuer B ist jedoch um satte 81,00 € (648,00-567,00) gestiegen.

Zurück zur Stadt Rödermark
Die Stadt Rödermark hat in letzter Zeit den 2)Hebesatz 2x verändert.
Von 340 auf 450 (2013)
Von 450 auf 540 (2015/2016)

Wer nachdenkt, kann vermuten, dass die nächste Grundsteuer B Erhöhung nicht lange auf sich warten lässt.

Wir müssen Straßen reparieren. Dazu hat Bürgermeister Kern gesagt: „In den kommenden Jahren werden die Straßen nach einem neuen Verfahren repariert“. Straßen werden demnach NICHT GRUNDERNEUERT.

Man kann mir doch nicht erzählen, dass in 2017/2018 aus der Grundsteuererhöhung in 2015 die Grunderneuerung der Straßen gezahlt werden kann. Wie will die Stadt Rödermark künftig die Grunderneuerung der Straßen durchführen, wenn die zusätzlichen Einnahmen aus der Grundsteuererhöhung schon in 2015/2016 KEINE Grunderneuerung zulässt?

Jetzt kommt die FDP und Freien Wähler mit einem Vorschlag. Wenn jemand sagt, die wollen die Grundsteuer B auf 600% deckeln, ist das nicht ganz richtig. Was falsch ist, ist diese Aussage populistisch so auszuwerten, als wolle man die Bürger weiter belasten. Das kann man machen, wenn man die Bürger für dumm verkaufen will oder den Antrag der FDP / Freien Wähler nicht verstanden hat. Trifft letzteres zu, nehme ich das „populistisch“ und „Bürger für dumm verkaufen“ zurück.

Was sollte bewirkt werden?

Sollte nach der kommenden Kommunalwahl weiterhin eine Schwarz/Grüne Mehrheit im Stadtparlament sitzen, gehen FDP und Freien Wähler davon aus, dass sich die Grundsteuer B weiterhin erhöhen wird. In weiser Voraussicht wollte (FDP und Freie Wähler) man die Grundsteuer B auf eine zulässige Höchstgrenze deckeln. Der Deckel ist nicht nur 600%, sondern auch ein Höchstbetrag der Grundsteuer B, die sich mit dem 1)Steuermessbetrag aus 2014 errechnet, und ist so zu verstehen:

Deckel 1 = 600%
Deckel 2 = 630,00 Euro (für dieses Beispiel)
1)Messbetrag (105,00 Euro) x 2)Hebesatz (600%) = 105/100*600 = 630,00 €

Sollte sich der 1) Steuermessbetrag von 105,00 Euro auf z.B. 120,00 € erhöhen,
1)Messbetrag (120,00 Euro) x 2)Hebesatz (600%) = 120/100*600 = 720,00 €
würde die Stadt Rödermark, ohne den 2)Hebesatz zu erhöhen, durch die gute Fee zusätzlich 90,00 € von den Bürgern bekommen. Man wird jetzt sagen: „Das ist eine Entscheidung von oben auf die wir keinen Einfluss haben“. Und diese Aussage wäre sogar richtig.

In dem Beispiel (120 €, 600%) wird zwar der 2)Hebesatz (600%) nicht überschritten, jedoch wird der Deckel 2 630,00 € um 90,00 Euro überschritten. (720,00 – 630,00)

Der Hebesatz muss auf 525% gesenkt werden.
1)Messbetrag (120,00 €) x 2)Hebesatz (525%) = 120/100*525 = 630,00 Euro.

Wie Sie sehen, bleibt für den Bürger der zu zahlende Betrag bei dem Vorschlag der FDP und Freien Wähler gleich, auch wenn der 1) Steuermessbetrag sich erhöhen sollte.

Die Rechnung ist vereinfacht dargestellt. Die von FDP und Freien Wähler vorgeschlagene Berechnung soll über die Gesamteinnahmen der Stadt aus der Grundsteuer B erfolgen.

Hier können Sie mit den Werten Messbetrag und Hebesatz ein wenig rechnen.
 
Mehr über den Rechenweg, der zum 1) Steuermessbetrag, Messbetrag führt, können Sie hier nachlesen.

Siehe auch
» Rödermark. Stadtverordnetenversammlung 19.05.2015
» Grundsteuerbremse dringend nötig
» Antrag der FDP und Freien Wähler (wird aktualisiert)
» Gesetzt Bewertungsgesetz
» Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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