Rödermark. Etwas zur Odenwaldstraße.

Zu dem Thema Odenwaldstraße bald wieder Rennstrecke?
 
Die Webseiten der Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung (HSVV) sind nicht mehr zu erreichen.

 
Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung (Die Webseiten der Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung sind nicht mehr zu erreichen.)
 Nichtförderfähige Sammel-, Quartier- und Gewerbestraßen

Nicht förderfähig sind grundsätzlich dagegen Straßen:
» ohne überörtliche Verbindungsfunktion,
 
» Straßen in Gewerbe- und Industriegebieten, die ausschließlich oder überwiegend der inneren Verkehrserschließung des Gebietes dienen.
 
» ohne Einrichtungen mit zentralörtlicher Funktion, die am Ortsrand enden oder dort in Feldwege übergehen,
 
» in kleineren Ortschaften, die in geringer Entfernung weitgehend parallel zu klassifizierten Straßen verlaufen oder als Schleichweg zur Umgehung klassifizierter Straßen genutzt werden (Ausnahme: die Straße hat eine wichtige Funktion als Umleitungsstrecke oder erfüllt die Kriterien der förderfähigen Straßentypen),
 
» mit Zielen außerhalb der Bebauung, die zu Ausflugszielen, kulturellen Einrichtungen, Sportstätten führen, deren Einzugsgebiet auf die Kommune oder deren Nachbarorte beschränkt ist (z.B. Waldparkplätze, Grillplatz, Ausflugslokale mit geringem Einzugsbereich)
 
» Tempo 30-Zonen (Zonenschilder) oder Verkehrsberuhigte Bereiche nach StVO

3.7.5.4 Unvereinbarkeit von Tempo 30 – Zonen, Verkehrsberuhigte Bereiche
Der Einrichtung von Tempo-30-Zonen liegt ein flächenhafter Ansatz nach der Straßenverkehrsordnung zugrunde, der in Wohngebieten die Erhöhung der Verkehrssicherheit bewirken soll. In Gewerbe- und Industriegebieten ist die Einrichtung nicht zugelassen. Die Anordnung soll auf Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde erfolgen, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtsstraßennetz festgelegt wird. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), noch auf weitere Vorfahrtsstraßen erstrecken.
Die Einbindung einer Straße in eine Tempo-30-Zone führt zwingend dazu, dass es sich nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handeln kann. Folglich darf eine Verkehrsinfrastrukturförderung nicht erfolgen bzw. müssen bereit gestellte Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung zurückgefordert werden, wenn diese Ausschilderung nachträglich eingerichtet wird.
Im Unterschied zur Unvereinbarkeit von Tempo-30-Zonen und der Verkehrsinfrastrukturförderung ist die Anordnung von ZEICHEN 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit), z.B. im Bereich von Querungsstellen im Zuge von Schulwegen oder anderen punktuellen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, nicht förderschädlich.
Auch die Ausweisung einer Straße zum „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ ist nicht förderfähig. Gemäß der STVO wird der „verkehrsberuhigte Geschäftsbereich/Tempo 20-Zone“ den Zonengeschwindigkeiten zugeordnet (entsprechend der Einrichtung von Tempo-30-Zonen, ZEICHEN 274.1 und 274.2). Die Einbindung einer Straße in eine geschwindigkeitsreduzierte Zone bedeutet daher, dass es sich nicht oder nicht mehr um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handelt. Folglich sind die so ausgeschilderten Straßen nicht förderfähig, müssen ggf. bereit gestellte Fördermittel zurückgefordert werden.
Ist eine Straße oder eines Straßenabschnittes als „Verkehrsberuhigter Bereich“ (STVO ZEICHEN 325, ZEICHEN 326) ausgewiesen, handelt es sich ebenfalls nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße, so dass im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung keine Zuwendungen gewährt werden können.
 

Die gesamten Dokument können Sie hier downloaden: Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung
Die Links befinden sich auf der angewählten Seite oben rechts unter Downloads.
 
30-er Zone und zulässige Höchstgeschwindigkeit 30
Aus wikipedia:
Tempo-30-Zonen, die dort amtlich Tempo 30-Zone[3] heißen, können in Deutschland auf der Basis des § 45 Abs. 1c der StVO eingerichtet werden. Der Beginn der Zone wird mit Zeichen 274.1 und das Ende der Zone mit Zeichen 274.2 gekennzeichnet. Nach § 45 Abs. 1c StVO ist die Vorfahrt innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel „Rechts vor links“ festgelegt (§ 8 StVO), für ältere ampelgeregelte Einmündungen besteht jedoch Bestandsschutz. In Tempo-30-Zonen dürfen darüber hinaus keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden. Seit dem 1. Februar 2001 müssen in Deutschland Tempo-30-Zonen nicht mehr durch Hindernisse auf der Fahrbahn angekündigt werden. Mit der neu eingeführten Vorschrift des § 39 Abs. 1a StVO wurde festgelegt, dass der Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtstraßen mit der Anordnung von Tempo-30-Zonen jederzeit zu rechnen hat.
Quelle: Wikipedia


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Renaturierung der Rodau

Bürgermeister Kern als Baggerfahrer und die Rodauschiffer mit dem Rodau-Lied.
 
Hier der Film bei youtube.de


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Stadtverordnetenversammlung 21.06.2011

Von der STAVO gibt es wenig zu wenig zu berichten. Ein Höhepunkt war die Rede von H. Michael Gensert zur Neuausrichtung des IC-Rödermarks. Ich muss allerdings eingestehen, was H. Gensert mit dieser Rede interessantes für Rödermark transportieren wollte, ist mir wohl entgangen.

Ist aber nicht so wichtig. Hauptsache, die Stadtverordneten haben es verstanden.

Ansonsten paradiesische Zustände, wenn da nicht die SPD wäre. Da gab es zumindest einmal Einwände. Der Einwand von Herrn Schultheis SPD zu den angestrebten Grundstückspreisen, war mehr als flach.
Einer fachlich fundierten Rede von Herrn Lauer zu dem Thema IC-Rödermark schimmerte eine gewisse Resignation vor der Mehrheit der CDU AL/Die Grünen durch.

Interessant war die Information von Bürgermeister Kern zur Odenwaldstraße/Freiherr-vom-Stein-Straße und Babenhäuserstraße. Hier scheint die Sachlage doch nicht so eindeutig zu sein, wie bei der letzten STAVO angeklungen. (Siehe hierzu: Odenwaldstraße bald wieder Rennstrecke?) Genaues konnte man jetzt den Aussagen von H. Kern nicht entnehmen. Jedenfalls scheint es nicht so wie berichtet zu sein: „Der Stadt Rödermark trifft keine Schuld. Zu dem damaligen Zeitpunkt gab es laut Bürgermeister Kern die jetzt angemahnten Bedingungen nicht.
Es steht ein Betrag von 1,3 Mio (einschl. der Zinsen) zur Debatte.
Hier müssen wir abwarten, was da noch passieren wird. Im günstigsten Fall (aus finanzieller Sicht) bauen wir Schilder (30 km) ab und die genannten Straßen werden wieder Vorfahrtsstraße.

Nachtrag 25.06.2011
Lesen Sie diesen Artikel hier. Ein Dokument der Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung
 

Spielergemeinschaft JSG Ober-Roden
Interessanter als die Neuigkeiten von der Stadtverordnetenversammlung dürfte für einen Großteil der Bürger die Zusammenarbeit im Jugendbereich zwischen der TGO und Germania-Ober-Roden sein. Hier wird demnächst in der Fußballwelt die Jugendspielvereinigung, JSG Ober-Roden vertreten sein. Als besonderer Ansporn dürfte für die Kinder/Jugendlichen die Tatsache sein, sportlich braucht man nicht erfolgreich zu sein. Ein Aufstieg in die Hessenliga ist für die Spielervereinigung ausgeschlossen.

 
Ist das der Anfang? Hier ein älterer Artikel. Rödermark. Sondersitzung der STAVO und Vereine
UNBEDINGT AUF DAS DATUM DER VERÖFFENTLICHUNG ACHTEN!

Nachtrag 23.06.2011
Wenn man bei op-online den Bericht von der Stadtverordnetenversammlung liest, meint man gerade, es wären zwei verschiedene Veranstaltungen gewesen. Hier wird klar, wie ein geschulter Journalist (H. Löw) und ein Freizeitschreiber (Ich) die Situation beurteilt. Natürlich würde ich, wenn man sich keine eigene Meinung bilden konnte, den Ausführungen von H. Löw mehr Glauben schenken.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Videoüberwachung am Bahnhof Ober-Roden

Ende Mai soll wie berichtet wird, am Bahnhof Rödermark-Ober-Roden eine Videoüberwachungsanlage in Betrieb genommen werden. Siehe OP-Online
 
Ich hoffe, ich war gestern auch am richtigen Bahnhof. Ich war am Bahnhof von Ober-Roden. Meine Gratulation an den Hersteller der Videoüberwachungsanlage: „Die Firma Bosch“. Die Videoüberwachung ist so geschickt angebracht und auch so klein, dass man diese mit bloßem Auge nicht ausmachen kann. Das (klein und nicht sichtbar) wird bestimmt auch der Grund der Stadt Rödermark gewesen sein, bei der Firma Bosch die Überwachungsanlage zu ordern und nicht bei der ortsansässigen und Gewerbesteuerzahlende Firma VIDEOR.
 
Es fehlt jetzt noch der zugesagte Schilderwald, der auf diese raffinierte Überwachungsanlage hinweist.
 
Wenn ein Bürger eine Überwachungskamera ausfindig gemacht hat, bitte ich um die Zusendung eines Fotos.
 

Siehe:Rödermark Videoüberwachung. Bahnhof Rödermark/Ober-Roden.
 
Siehe auch
» Rödermark. Bahnhof Ober-Roden. Zusammenfassung


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Rödermark Odenwaldstraße. Parken vor dem Abgrund beim Netto

Vergessen Sie niemals wo und wie Sie geparkt haben, wenn Sie auf der Odenwaldstraße / Otzbergstr. beim Netto Marken-Discount einkaufen gehen.
 

Parken in der Odenwaldstraße beim Netto
Parken in der Odenwaldstrasse / Otzbergstr. beim Netto

 
Parken vor dem Abgrund
Parken vor dem Abgrund

Nehmen wir einfach einmal an, dass im Abgrund Kinder spielen.
 
Ich habe NETTO Marken-Discount auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. Ich bin ja mal gespannt, ob die antworten werden. Bei meiner Mail habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Antwort hier veröffentlicht wird.
 
Nachtrag 07.07.2011
Siehe: Rödermark. LEBENSGEFÄHRLICH. Netto in Rödermark
 
Nachtrag 08.07.2011
Netto in Rödermark. Baukontrolle Dietzenbach kümmert sich darum.

Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.