Kategoriearchiv: Rödermark
Nur mein Gefühl?
Nur mein Gefühl?
Rödermark versinkt zunehmend im Chaos. Hier läuft längst alles aus dem Ruder.
H.J.
Geschützt: Für die Erhaltung der Straßen sind Jährlich 2,2 Mio. BEDARFSGERECHT
Zahlen, die sich in den Haushalten der Kommunen im Kreis Offenbach positiv auswirken.
Budgetrecht ist Königsrecht des Parlaments
Dietzenbach, Krst.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 12.178.623 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 1.087.501 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 3.186.955 € investieren.
Davon stehen 693.540 € durch das Landesprogramm und 2.493.415 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 22.910.122 €.
Wurde durch den Kommunalen Schutzschirm des Landes um insgesamt 37.813.441 € entschuldet.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 53.100.000 € entschuldet.
Dreieich, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 10.620.960 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 301.638 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 989.026 € investieren.
Das Investitionsvolumen steht durch das Landesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 1.037.200 €.
Wurde durch den Kommunalen Schutzschirm des Landes um insgesamt 41.733.833 € entschuldet.
Kann mit Hilfe der HESSENKASSE des Landes bis zu 4.350.340 € investieren.
Egelsbach
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 2.956.024 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 297.326 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 359.158 € investieren.
Das Investitionsvolumen steht durch das Landesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 86.671 €.
Wurde durch den Kommunalen Schutzschirm des Landes um insgesamt 3.384.612 € entschuldet.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 13.800.000 € entschulde
Hainburg
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 4.734.081 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 373.443 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 1.324.483 € investieren.
Davon stehen 326.731 € durch das Landesprogramm und 997.752 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 6.890.885 €.
Kann mit Hilfe der HESSENKASSE des Landes bis zu 3.381.100 € investieren
Heusenstamm, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 5.917.586 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 599.017 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 698.722 € investieren.
Das Investitionsvolumen steht durch das Landesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 9.650.846 €.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 7.600.000 € entschuldet.
Langen (Hessen), St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 12.677.936 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 1.233.708 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 3.372.479 € investieren.
Davon stehen 734.500 € durch das Landesprogramm und 2.637.979 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 18.638.024 €.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 27.500.000 € entschuldet.
Mainhausen
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 2.605.589 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 137.536 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 628.414 € investieren.
Davon stehen 234.804 € durch das Landesprogramm und 393.610 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 2.017.322 €.
Kann mit Hilfe der HESSENKASSE des Landes bis zu 833.340 € investieren.
Mühlheim am Main, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 10.518.483 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 908.180 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 2.792.839 € investieren.
Davon stehen 618.560 € durch das Landesprogramm und 2.174.279 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 19.845.825 €.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 22.500.000 € entschuldet.
Neu-Isenburg, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 9.193.516 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 486.215 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 1.701.691 € investieren.
Das Investitionsvolumen steht durch das Landesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 0 €.
Mühlheim am Main, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 10.518.483 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 908.180 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 2.792.839 € investieren.
Davon stehen 618.560 € durch das Landesprogramm und 2.174.279 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 19.845.825 €.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 22.500.000 € entschuldet.
Obertshausen, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 8.300.975 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 787.256 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 2.136.186 € investieren.
Davon stehen 579.466 € durch das Landesprogramm und 1.556.720 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 13.606.051 €.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 8.000.000 € entschuldet.
Rödermark, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 9.524.021 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 889.157 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 2.529.670 € investieren.
Davon stehen 598.366 € durch das Landesprogramm und 1.931.304 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 14.762.045 €.
Wurde durch den Kommunalen Schutzschirm des Landes um insgesamt 12.260.962 € entschuldet.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 27.900.000 € entschuldet.
Rodgau, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 14.920.400 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 1.439.500 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 4.005.714 € investieren.
Davon stehen 852.787 € durch das Landesprogramm und 3.152.927 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 23.212.467 €.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 43.000.000 € entschuldet.
Seligenstadt, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 6.822.414 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 670.746 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 732.567 € investieren.
Das Investitionsvolumen steht durch das Landesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 8.974.919 €.
Kann mit Hilfe der HESSENKASSE des Landes bis zu 5.015.210 € investieren.
Leserbrief. Nicht kneifen (nicht nur) bei Hitze…
Nicht kneifen (nicht nur) bei Hitze…
Werter „anonymer Orwischer“, urlaubsbedingt kommt meine Antwort zu Ihrem Soloauftritt beim Bürgermeister-Dialog in der Kelterscheune Mitte Juli leider etwas später. Wie in der PM der Stadt und im Heimatblatt vom 17. Juli zu lesen war, stellten Sie dort die berechtigte Frage, warum in der Rodaustraße kein Tempo-30 angeordnet wird.
Die seit Jahren bekannten, ablehnenden Argumente des Bürgermeisters, warum dies als, Zitat „rechtlich nicht wasserdicht“, verworfen worden sei, brauche ich nicht zu wiederholen.
Wie bereits vielfach beschrieben, obliegt es der städtischen Straßenverkehrsbehörde („Ordnungsamt“) seit Änderung der StVO in 2024 (!), innerörtlich Geschwindigkeitsbeschränkungen, so z.B. Tempo-30, unter bestimmten Voraussetzungen selbständig auf Orts- , aber auch Landstraßen anzuordnen (§ 45 Abs. 9 StVO).
Entlang der Rodaustraße existieren mit den Spielplätzen Bruchwiesenstraße, Spielplatz am Stadtpark/Entenweiher, dem Johanniter-Mini-Kiga und der Sozialeinrichtung Seniorenhilfe Im Mühlengrund allein vier Objekte, die explizit als Örtlichkeiten für mögliches Tempo-30 genannt sind.
Der geforderte unmittelbare Bereich ist m.E. genauso erfüllt, wie die Tatsache, das in den Nahbereichen dieser Einrichtungen ein „….starker Ziel- und Quellverkehr aller Verkehrsarten mit seinen kritischen Begleiterscheinungen“ gegeben ist. Sogenannte qualifizierte Gefahrenlagen oder eine bestimmte Unfallhäufigkeit sind nicht erforderlich; auch die vorhandene Fußgängerampel spricht grundsätzlich nicht dagegen.
Bei zig tausend Fahrzeugen am Tag, darunter ca. 200 Schwer-LKW, wären infolge der erheblichen Straßenschäden u.a. auch über Begründungen aus dem Bereich Lärmschutz für die geplagten Anwohner nachzudenken, wie das z.B. in der Nieder-Röder-Str. der Fall war.
Werter „anonymer Orwischer“, in der PM der Stadt steht ferner zu lesen, dass eine Stellungnahme der Stadt dazu wenige Tage später per Mail verschickt werde. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir diese zukommen lassen könnten (e-mail: L3097@t-online.de). Letztendlich würde es bestimmt viele interessieren, was plötzlich auf der Ober-Rodener-Str. geht, was auf der Rodaustr. nicht gehen soll. Vielen Dank dafür.
Norbert Kern
BIVER – OG Ober-Roden