Vorweg.
Vorab.
Bei der BUSE-Ausschusssitzung (24.11.2021) gab es einen recht merkwürdigen Vorgang. Die FDP-Fraktion beantragte die Vorverlegung eines Tagesordnungspunktes, der Interessen der Bürgerinitiative BI Rodaustraße und BIVER (Ortsgruppe Ober-Roden) betraf. Damit die Anwesenden der Bürgerinitiative nicht bis zum Sitzungsende warten müssen, lautete die bürgerfreundliche Begründung. Die Rede von Bürgermeister Rotter zu dem – Vorziehen -, die ich hier ganz vorsichtig als –so nicht angebracht– bezeichnen möchte, wurde von Herrn Schickel (Vorsitzender Ausschuss BUSE [Al/Die Grünen]) mit den Worten „das war ein eindeutiges Votum gegen den Antrag, der damit abgelehnt ist“ umgesetzt. Ich habe erwartet, dass über einen Antrag einer Fraktion die Mitglieder des Ausschusses abstimmen müssen und die Rede eines „Gastes mit Rederecht“ dazu nicht ausreicht. Der Vorsitzende des Bauausschusses, Herr Schickel, sah das wohl anders. Die Frage bleibt. War das in Ordnung?
Hier der Artikel im Heimatblatt.
BI Rodaustraße und BIVER Ortsgruppe Ober-Roden sehen erheblichen Klärungsbedarf in der Sache
Vor dem Hintergrund der vergangenen Ereignisse und Beschlüsse, sehen die Vertreter der BI Rodaustraße und BIVER Ortsgruppe Ober-Roden, Jakob Rhein und Norbert Kern, erheblichen Klärungsbedarf in der Sache.
Der ganze Artikel im Heimatblatt Rödermark auf Seite 2
Siehe auch
» Antwort Verkehrsentlastung Rodaustraße
» 08.06.2021 Anfrage zu Verkehrsentlastung
» 24.11.2021 Corona. Reicht es, wenn alle eine Maske tragen?
Zusammenfassung: KL-Trasse, Umgehung Urberach, Bundesstraße 486, Kipferl-Kreuzung, Rodaustraße
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?