Änderungsantrag FWR. Vom Magistrag gefordertes Entgelt ist zu hoch.

Badehaus Nutzungsentgelt für Vereine

Bei Eröffnung des Badehauses 2006 wurde von der Stadtverordnetenversammlung ein Nutzungsentgelt von € 5,00 je Bahnstunde beschlossen. Dies geschah in vollem Bewusstsein, dass dies deutlich unter den durch den Badehausbetrieb anfallenden Kosten liegt und stellte wie auch die Vermietung von Sporthallen an Vereine einen Teil der Vereinsförderung dar. Seit 2006 wurde dieser Entgeltbetrag nicht angehoben, sodass eine Anpassung an die gestiegenen Kosten geboten erscheint was von den betroffenen Vereinen grundsätzlich akzeptiert wird. Die Verbraucherpreise für das vom Badehaus zur Wärmeerzeugung genutzte Erdgas sind von Mai 2006 bis Oktober 2017 um 5,4% gestiegen, die Tarifgehälter bei den Kommunen sind im gleichen Zeitraum um ca. 28% angehoben worden.[..]Hier der ganze Antrag der FWR

Vorschlag FWR
Nutzungsentgelt bis zum 31.12.2017 € 5,00
Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2018 € 6,00
Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2019 € 7,00
Für die Folgejahre wird eine durchschnittliche jährliche weitere Erhöhung um 2,5% vorgesehen. Die tatsächliche Anpassung des Nutzungsentgeltes wird nach jeweils vier Jahren durch eine Erhöhung um 10% erfolgen.

Vorschlag Magistrat
Nutzungsentgelt bis zum 31.12.2017 € 5,00
Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2018 7,00 Euro brutto/Bahnstunde
Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2019 8,00 Euro brutto/Bahnstunde
Für die Folgejahre wird eine durchschnittliche jährliche Erhöhung der Nutzungsentgelte um 2,5 % pro Jahr (=durchschnittliche Inflationsrate) vorgesehen. Die Erhöhung wird jeweils nach drei Jahren durch eine tatsächliche Erhöhung der Nutzungsentgelte umgesetzt.

Anträge
» Magistrat der Stadt
» Freie Wähler Rödermark.
Rotter geht nach VFS-Attacke in die Offensive.
Stadtrat wirft dem Vorstand Stimmungsmache vor.

Siehe auch
» Schwimmen lernen wird in Rödermark teurer.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Widerstand gegen den Entwurf „wiederkehrenden Beiträge“.

FDP zum geplanten Straßenbeitrag

Straßenschäden
Straßenschäden

Die Stadt muss Hausbesitzer für die Sanierung von Straßen zur Kasse bitten. Am Dienstag wird das Parlament die Einführung jährlich wiederkehrender Beiträge beschließen. Mehrere Parteien wollen die Belastung der Bürger deckeln beziehungsweise neutralisieren. Quelle: OP-Online

Warum wird wahrscheinlich die FDP (evtl. auch die FWR) dem Entwurf der Satzung „wiederkehrende Straßenbeiträge“ des Magistrats nicht zustimmen?
Sind die wiederkehrenden Beiträge abzulehnen? Nein, darum geht es nicht. Es geht darum, dass man die schwammigen Aussagen zu einer Entlastung der Bürger festzurrt. Der Bürgermeister hat auf beiden Bürgerversammlungen (1 .. 2) anklingen lassen, dass die Bürger durch den Straßenbeitrag nicht weiter belastet werden. Wie der Bürgermeister das verbindlich schaffen will, ist nicht einmal im Ansatz zu erkennen. Wenn er, so wie es auch ganz unverbindlich in einem Antrag der Koalition niedergeschrieben wurde, die Kompensation über eine Grundsteuer B Senkung schaffen will, soll er (oder die Koalition) einmal sagen, wie man dieses Kunststück verwirklichen kann.

Nur zur Verdeutlichung, wovon man reden muss, wenn man eine Kompensation anstrebt.
Z.B. bedeutet eine komplette Kompensation der 1.000.000.00 Euro beitragspflichtiger Straßensanierung p.Jahr aus heutiger Sicht ca. 100 Prozentpunkte Grundsteuer B Senkung. Bei den tatsächlich notwendigen Aufwendungen von 3.000.000 Euro p. Jahr wären wir schon bei einer Senkung von 300 Prozentpunkte. Damit wäre Rödermark dann wieder bei 240% Grundsteuer B. Wer glaubt das? (Grundsteuer ab 01.01.2011 330%; heute 540%.)
Wie kommt man auf die 3 Mio. Euro p.Jahr für die beitragspflichtige Straßensanierung? Ganz einfach. Laut Berechnung der Stadt werden jedes Jahr für 2,5 Mio. € an beitragspflichtige Straßensanierung hinzukommen. Um 1 Mio. € jährlich verlangsamt sich demnach die Verrottung der Straßen. 🙁 🙁 🙁

Zur Erinnerung. Man hatte die Grundsteuer um 40% Punkte erhöht,
um für ein Straßensanierungsprogramm 2005-2008 keine Straßenbeitragssatzung einführen zu müssen. Nach Abarbeitung des Sanierungsprogramms sollte in 2011 die Grundsteuer B (Top 4) wieder reduziert werden. Ein Antrag der FDP, die Grundsteuer wieder um 40%-Punkte zu senken, wurde abgelehnt. Da es sich bei der Grundsteuer B NICHT um zweckgebundene Einnahmen handelt, braucht man die Gelder nicht zwingend für die Straßensanierung einzusetzen. 🙁 🙁 🙁

Entlastung festzurren. JETZT.
FDP fordert einen Gemeindeanteil von 40%. Die Freien Wähler eine festgeschriebene Verpflichtung zu einer Grundsteuer B Senkung um 40 Prozentpunkte sowie einen Gemeindeanteil von 45% zum Straßenbeitrag.
Ich gehe davon aus, dass die Koalition dem Antrag des Magistrats Folge leisten wird. Ich denke, die Koalition wird kaum den Forderungen der FDP (oder der weitergehenden der FWR) zustimmen. Als Totschlagargument könnte vom Bürgermeister Kern einen Hinweis auf die rechtliche Situation sein – mehr als 30% Gemeindeanteil geht nicht. Ob das allerdings den Tatsachen entspricht, wagt die FDP zu bezweifeln. Andere Städte machen vor, wie man den Gemeindeanteil festsetzen kann. Und warum sollte man nicht eine Satzung mit 40% oder höher verabschieden, die sofort ein wenig zur Entlastung der Beitragszahler beiträgt? Sollte die Satzung von einer übergeordneten Behörde nicht akzeptiert werden, hat die Stadt eben ihren zweiten Fehler bei der Satzung gemacht. Gegen eine Ablehnung könnte dann Bürgermeister Kern auch gerichtlich vorgehen; wenn er es dann wollte.
Rechtliche Bedenken gab es anfänglich auch bei dem Zuschlag des Abrechnungsgebietes Bulau zu Urberach.

Die FWR fordern mit ihrem Antrag den von Bürgermeister Kern angedeuteten Vorschlag zu bestätigen. Senkung der Grundsteuer B. Ob eine Grundsteuer B Senkung im Rahmen einer Kompensation für den Straßenbeitrag von übergeordneten Behörden genehmigt wird, ist eine offene Frage.

Was zu den Sanierungskosten gesagt wurde, kann man vermutlich in die Tonne treten.
Mit dem, was die Stadt bisher geplant hat, ist gelinde gesagt nicht gut (euphemistisch). Der von der Stadt genannte Plan sieht die Sanierung von ca. 10% der Straßen im Stadtgebiet vor. Und das in einem Zeitraum von 20 Jahren.
Man darf auch nicht vergessen, dass innerhalb der 20 Jahre eine gewaltige Kostensteigerung hinzukommt.
🙁 🙁 🙁

Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen
Sehen Sie hier die noch einzuplanenden Kosten für die Stadt in den kommenden Jahren. Wenn Sie starke Nerven haben, lesen Sie diesen Artikel.

Hier können Sie die in etwa anfallenden Beiträge grob und unverbindlich ausrechnen lassen.
 
 Siehe Anträge.
» Magistrat mit der Satzung.
» Koalition (CDU/AL)
» FWR (Anheben Gemeindeanteil)
» FWR (Senkung Grundsteuer)
» FDP
 
Siehe auch
» Ausschusssitzung BUSE 23.11.2017
» Straßenbeitrag. Gemeindeanteil um 10%-Punkte anheben
» Der Fluch eines Doppelhaushalt. Der Opposition könnten Zahlen fehlen.
» Zusammenfassung Straßenbeitrag.
 
Nachtrag: Vergleiche Aussage zur Senkung der Grundsteuer B
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Grundsteuer B wird ab dem Jahr der ersten Erhebung von Straßenbeiträgen um 40 Punkte reduziert. Unmissverständlich. Aus dem Antrag der FWR. Hervorhebung durch den Admin.

Durch die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen sollen die Bürger nicht zusätzlich belastet werden. Die durch die Erhebung von Straßenbeiträgen eintretende Höherbelastung soll daher durch eine Absenkung der Grundsteuer B kompensiert werden. Ausreichende Finanzmittel zur Durchführung notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein. Schwammig. Unverbindlich. Aus dem Antrag der Koalition. Hervorhebung durch den Admin.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Rödermark. Gemeinsam gegen den Leerstand.

Rödermark. Gemeinsam gegen den Leerstand. Aber bitte ohne die Stadt.
Durch gemeinsame Anstrengungen von Gewerbetreibenden und Stadt wird es doch möglich sein, weiteren Leerstand im Ort zu begegnen. Geschäftsleute und Stadt arbeiten kräftig daran.
Ob sich nach der Schließung vom NKD dort etwas tun wird? Man hört noch nichts.

Bald in Rödermark. GuFiE = Gesundheit, Fitness und Erlebnis
Unternehmer Norbert Rink, Adi Akinwale und Julia Rink nehmen so richtig Geld in die Hand, um im ehemaligen Möbelhaus Weber ein -Gesundheitszentrum- einzurichten.
Aus der Not heraus zeigt Karl-Heinz Schrod im ehemaligen italienischen Supermarkt seine Oldtimer.
Wie es gehen kann, zeigt Bäckerei Köhler. Man hat einen Bäckermeister gesucht und gefunden, der die traditionsreiche Bäckerei im Sinne des Bäckerhandwerks fortführt. Man ist nicht den einfachen Weg gegangen und hat seinen Laden an einen Backshop vermietet.

Auch die Stadt zeigt sich kreativ
und beseitigt zügig einen Leerstand. Die Parfümerie Brehm wird zur neuen Rezeption des Rathauses. Die Gewerbeimmobilie wird zum Rathausempfang, der auch seinen Namen verdient und damit das ganze Rathaus aufwertet. Der Bürger kann sich auch über einen neuen Service freuen. Kann man künftig dort auch Anträge ausfüllen? Könnte ein Grund sein. Bisher ging das scheinbar nicht. „Dort ist nicht mal Platz, um einen Antrag auszufüllen. OP-Online
Durch die Nutzung der Gewerbeimmobilie durch die Stadt erspart man sich die aufwendige und ressourcenfressende Suche nach einem Nachmieter.

Ob diese Entwicklung auch so im teuer erkauften Einzelhandelskonzept der Stadt zu finden ist?
 
Siehe auch.
» Wandel im Ober-Röder Handel nimmt Fahrt auf
» Rödermark. Eine Leerstand wird wieder belebt.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Sozialer Wohnungsbau

Ein Hinweis auf eine Zusammenfassung (kein Anspruch auf Vollständigkeit) zu – Sozialer Wohnungsbau in Rödermark -.
 
Siehe auch
Fachabteilung Senioren, Sozialer Dienst. Strukturdaten, Berichte, Perspektiven 2017
 


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Ausschusssitzung BUSE 23.11.2017

Ausschusssitzung BUSE 23.11.2017
Ich möchte nur zu dem aus meiner Sicht wichtigsten Tagesordnungspunkt – Straßenbeitrag – etwas schreiben.
Eine zur Abstimmung geplante Satzung wurde von der Genehmigungsbehörde beanstandet. Die Satzung muss nicht wie vorgesehen am 1.1.2019, sondern schon ab 1.1.2018 in Kraft treten.

FDP fordert 40% Gemeindeanteil. Die FWR wollen dort sogar 45% stehen haben.
Knackpunkt war und dürfte sein, wenn sich die Koalition nicht bewegen lässt, hier nochmal nachzudenken, den Eigenanteil der Stadt auf mindestens 40% anzuheben.
Hinweise auf Gerichtsurteile, die einen Anteil von 40% als unzulässig betrachten, kann ich im Internet NICHT finden. Obwohl, sich genau darauf die Argumentation eines Stadtverordneten bezog.

Es gibt genügend Städte, die für alle Abrechnungsgebiete einen Gemeindeanteil von über 30% angesetzt haben. Z.B. Dietzenbach von 37% bis 57%. Man darf natürlich nicht verschweigen, dass es auch „bürgerfeindliche“ Kommunen gibt, die den in Hessen geforderten Mindestanteil der Gemeinde auf 25% festsetzen.

Sehen wir uns einen Richterspruch aus Neustadt an. Gut; Neustadt bzw. Obersülzen liegt in die Pfalz. Für Hessen ist mir ein diesbezügliches Urteil nicht bekannt. Man könne also auf den Gedanken kommen, bei Rechtsstreitigkeiten wird auf Neustadt verwiesen und das war es dann auch.

Was spricht dagegen, einen Gemeindeanteil von bis zu 50% festzusetzen? Wenn die Kommunalaufsicht etwas dagegen hat, könnte der Bürgermeister, so wie auch für die Babenhäuser Straße und die Erzieher, die Angelegenheit gerichtlich klären lassen.

Ich denke aber, der Stadt fehlt die Kohle, um einen höheren Gemeindeanteil zu übernehmen. Eine Grundsteuererhöhung, die meiner Meinung nach kurz bevorsteht, würde bei einer Grundsanierung von 1 Mio. Euro und 40% Gemeindeanteil 40-Prozentpunkte ausmachen. Damit würde einen Teil der Bürger entlastet. Die Prozentpunkte dürften doch im Sinne „Solidargemeinschaft“ angebracht sein. So wie die Solidargemeinschaft ALLER Rödermärker den Stadtumbau – Ortskern Ober-Roden – bezahlen wird. Da geht es im Schnitt um 330.000,00 Euro p.Jahr. In Grundsteuerpunkte ausgedrückt ca. 33.

Die Grundsteuererhöhung würde doch den Mieter belasten und den Vermieter entlasten? Oder?
Richtig. Wäre da nicht der von Bürgermeister Kern bei der Bürgerversammlung ergangene Vorschlag an die Vermieter: „Sprecht mit den Mietern und erhöht die Miete. Für einen Betrag von 10,00 € mtl. wird der bestimmt Verständnis haben (aus dem Gedächtnis)“
Fazit: Je höher der Gemeindeanteil, umso niedriger die Mieterhöhung.

Reicht die geplante Mio. für die Straßensanierung
Natürlich nicht. Die zurzeit geplanten Investitionen für die grundhaften Sanierungen sind weniger als ein „Tropfen auf den heißen Stein“. Mit den 1 Mio. Euro wird der Verfall der Straßen ein wenig abgemildert. Die von der Stadt Rödermark bekannt gegebenen Zahlen sagen aus, – jedes Jahr wächst der Anteil der grundhaft zu sanierenden Straßen um 2,5 Mio. an -. Im Plan sind 20 Mio. Euro für die nächsten Jahre vorgesehen. Bei einer Mio. jedes Jahr also 20 Jahre. Die reichen gerade einmal dazu aus, um weniger als 10% der Straßen in Rödermark grundhaft zu sanieren. 🙁
Macht euch darauf gefasst, es wird zukünftig an 2 Stellschrauben gedreht. Grundsteuer B wird man anheben und aus den bei der Bürgerversammlung genannten 84,00 Euro für den Straßenbeitrag werden garantiert bald 250,00 bis 300,00 Euro. Ein erhöhter Gemeindeanteil könnte etwas zur Entlastung beitragen.

Prüft ganz kritisch die Aussagen des Bürgermeisters, der Koalition und dem zurzeit noch schweigsamen Ersten Stadtrat.

Die Nebelkerze Kompensation
Die versprochene Kompensation wurde auch angesprochen. Konkretes, so wie von der FDP und den FWR gefordert, konnte man nicht vernehmen. Mehr als nur eine ganz vage Hoffnung gab es von der CDU nicht. AL/Die Grünen waren zu diesem Thema komplett zugeschnürt.
Zu einer Bemerkung zur Kompensation die Antwort der FWR. „Die Kompensation saugen WIR uns nicht aus den Fingern. Der Bürgermeister hat bei der Bürgerversammlung gesagt, es soll keiner durch den Straßenbeitrag belastet werden (aus dem Gedächtnis)“

Zu Grundsteuererhöhung
Evtl. wird die Stadt durch den Fleiß der Gewerbetreibenden entlastet. Wie man hören kann, sind die Gewerbesteuereinnahmen stark gestiegen. Damit dürfte sich eine Grundsteuer B Erhöhung nach hinten verschieben. Siehe dazu: Rödermark. Grundsteuererhöhung, ich seh Dich kommen.

Siehe auch
» VG NEUSTADT: AUSBAUBEITRAGSSATZUNG: GEMEINDEANTEIL VON 40 V.H. KANN NICHT BEANSTANDET WERDEN
» Beanstandete Satzung
» Pressemeldung Ausbaubeitragssatzung: Gemeindeanteil von 40 v. H. kann nicht beanstandet werden

Ich habe kurz im Internet nachgesehen und so auf die Schnelle 15 Satzungen (nicht nur Hessen) gefunden, bei denen der Gemeindeanteil über 30% bis zu 70% beträgt. Wenn einer die Links haben möchte, bitte per eMail anfordern. ( webmaster — ätt — Patchworkmarkt.com )

Diejenigen, die nicht an Mike Hughes Theorie glauben, sollten Aussagen/Versprechungen von vielen Politikern kritisch gegenüberstehen. Zunächst immer davon ausgehen, die sagen nicht die ganze Wahrheit oder lassen wesentliches aus.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.