Änderungsantrag FWR. Vom Magistrag gefordertes Entgelt ist zu hoch.

Badehaus Nutzungsentgelt für Vereine

Bei Eröffnung des Badehauses 2006 wurde von der Stadtverordnetenversammlung ein Nutzungsentgelt von € 5,00 je Bahnstunde beschlossen. Dies geschah in vollem Bewusstsein, dass dies deutlich unter den durch den Badehausbetrieb anfallenden Kosten liegt und stellte wie auch die Vermietung von Sporthallen an Vereine einen Teil der Vereinsförderung dar. Seit 2006 wurde dieser Entgeltbetrag nicht angehoben, sodass eine Anpassung an die gestiegenen Kosten geboten erscheint was von den betroffenen Vereinen grundsätzlich akzeptiert wird. Die Verbraucherpreise für das vom Badehaus zur Wärmeerzeugung genutzte Erdgas sind von Mai 2006 bis Oktober 2017 um 5,4% gestiegen, die Tarifgehälter bei den Kommunen sind im gleichen Zeitraum um ca. 28% angehoben worden.[..]Hier der ganze Antrag der FWR

Vorschlag FWR
Nutzungsentgelt bis zum 31.12.2017 € 5,00
Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2018 € 6,00
Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2019 € 7,00
Für die Folgejahre wird eine durchschnittliche jährliche weitere Erhöhung um 2,5% vorgesehen. Die tatsächliche Anpassung des Nutzungsentgeltes wird nach jeweils vier Jahren durch eine Erhöhung um 10% erfolgen.

Vorschlag Magistrat
Nutzungsentgelt bis zum 31.12.2017 € 5,00
Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2018 7,00 Euro brutto/Bahnstunde
Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2019 8,00 Euro brutto/Bahnstunde
Für die Folgejahre wird eine durchschnittliche jährliche Erhöhung der Nutzungsentgelte um 2,5 % pro Jahr (=durchschnittliche Inflationsrate) vorgesehen. Die Erhöhung wird jeweils nach drei Jahren durch eine tatsächliche Erhöhung der Nutzungsentgelte umgesetzt.

Anträge
» Magistrat der Stadt
» Freie Wähler Rödermark.
Rotter geht nach VFS-Attacke in die Offensive.
Stadtrat wirft dem Vorstand Stimmungsmache vor.

Siehe auch
» Schwimmen lernen wird in Rödermark teurer.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

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