Dr. Stephan Orlemann hat einen Aufruf gegen „Kollegen“, die Corona verharmlosen, gestartet. 65 namhafte Mediziner haben bisher unterschrieben. Weiter bei OP-Online
Monat: Dezember 2020
SPD fordert Umbau des Eppertshäuser Knotens als eigenständige Verkehrsmaßnahme
Pressemeldung der SPD Rödermark.
Scheindebatten und Populismus beenden.
SPD fordert Umbau des Eppertshäuser Knotens
als eigenständige Verkehrsmaßnahme
Die SPD meldet sich nach interner Diskussion in der Fragestellung des Eppertshäuser Knotens und einer möglichen Ortsumfahrung Urberach zu Wort. Die aktuell geführten Debatten der politischen Gegner bewertet die SPD als reinen Populismus. Der diene im Moment nur dazu, die Meinungshoheit bei diesem Thema zu erlangen. Probleme würden dadurch nicht gelöst.
Das Ziel der Sozialdemokraten ist es, die überhitzte Debatte schnell zu beenden und mit konkreten Lösungsvorschlägen zu einer Versachlichung der Politik zurück zu kehren. Zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 9. Februar 2021 wird die SPD daher antragsinitiativ und ihre Vorstellungen zum weiteren Vorgehen in dieser Frage zur Abstimmung stellen.
In dem Antrag soll der Magistrat beauftragt werden, bei allen Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Ortsumfahrung Rödermark-Urberachs den Umbau des Eppertshäuser Knotens und den direkten Anschluss der B 45 an die K 180 als eigenständige Maßnahme, unabhängig von den Entscheidungen zu einer Ortsumfahrung, anzustreben.
Die SPD erinnert hierbei daran, dass der Eppertshäuser Knoten als Auffahrt vom damals vorgesehenen Odenwaldzubringer auf die B 45 geplant und realisiert wurde. Die Abfahrt über den Erdkautenweg wurde als Provisorium erstellt. Diese sollte nach dem Bau des Odenwaldzubringers wieder verändert werden. Die Linienführung der einzelnen Teile des Eppertshäuser Knotens deute offensichtlich darauf hin, dass die Abfahrt auf die B 486 in dieser Form nur eine vorübergehende Anbindung darstellen sollte
Nachdem der so genannte Odenwaldzubringer wegen eines Verwaltungsgerichtsurteils heute nicht mehr realisiert werden kann, sind Alternativen zur jetzigen Abfahrt von der B45 auf die B 486 oder andere Straßen denkbar. So könnte eine direkte Zufahrt von der B 45 auf die Kreisstraße K 180 Eppertshausen – Messel die Attraktivität der jetzt schon vorhandenen K-L-Trasse als Umfahrung von Urberach erhöhen und zu einer Verkehrsentlastung in Urberach beitragen.
„Der Umbau des Eppertshäuser Knotens ist daher unabhängig von den weiteren Entscheidungen zur K-L-Trasse zu sehen und hat als eigenständiges Verkehrsprojekt für den Verkehr in Urberach eine große Bedeutung. Die aktuell vorhanden Grundlagen des Bundes-verkehrswegeplans und vorliegenden Zusagen, eine Neuordnung des Verkehrs für das stark belastete Urberach sicherzustellen, sind noch nie so gut gewesen wie aktuell“, so Norbert Schultheis, SPD-Fraktionsvorsitzender. Überdies müssten nach seiner Ansicht ohnehin alle realistischen Varianten der Projekte vergleichend bewertet werden. Denn das sei der tiefere Sinn jedweder Planfeststellungsverfahren.
OZG und die Digitalisierungsfabrik
OZG und die Digitalisierungsfabrik
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Informationsbrief zum Onlinezugangsgesetz (OZG)
Nr. 1 / Dezember 2020, OZG-Umsetzung in Hessen
Referat VII 9 – Projektreferat II (OZG)
Abteilung Cyber- und IT-Sicherheit, Verwaltungsdigitalisierung
Die Digitalisierung schreitet voran. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet alle deutschen Behörden, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 zusätzlich elektronisch zur Verfügung zu stellen. Allein die hessischen Kommunen müssen hierzu rund 500 kommunale Leistungen digital anbieten, auf Landesebene sind es ebenfalls rund 500 Leistungen. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, persönlich in der Behörde vorzusprechen. Der digitale Antrag ist die konsequente Ergänzung des umfangreichen Angebots der Verwaltung für die hessischen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Hier der ganze Report.
» Nr. 4 / Januar 2022, OZG-Umsetzung in Hessen.
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
FREIE WÄHLER Rödermark starten mit frischem Wind in das Wahljahr
Pressemitteilung. Freie Wähler Rödermark.
FREIE WÄHLER Rödermark starten mit frischem Wind
in das Wahljahr
Zuhören und handeln. Mit diesem Motto wollen die FREIEN WÄHLER Rödermark den kommenden Kommunalwahlen ihren Stempel aufdrücken. Schon bei der Abstimmung über die Kandidatenlisten am 05.11.2020 wurden Teile des neuen Programms vorgestellt, das wieder das Thema „Bürgernähe“ klar in den Vordergrund stellt: „ Wir wollten bewusst auf Themen setzen, welche die Menschen auch über die Zeit der Pandemie hinaus beschäftigen wird. Hierbei war uns bei den Themen wichtig, einen starken Fokus auf Umwelt, Freizeitgestaltung, KInderbetreuung und Digitalisierung zu legen, als Ergänzung zu unseren bewährten Positionen zu einer soliden Finanz- und Wirtschaftspolitik”, so Jan Sittig (Vorsitzender der Jungen FREIEN WÄHLER).
Dass sich die FWR darüber hinaus der Realisierung eines “Stadtparks” mit Nachdruck widmen wollen, freut vor allem dessen jahrelangen Unterstützer und Verfechter Manfred Rädlein. Doch nicht nur programmatisch, sondern auch personell wollen sich die FWR weiterentwickeln.
Mit den etablierten Kräften um Vereins- und Fraktionsvorsitzenden Peter Schröder bewerben sich auch neue Gesichter auf den oberen Listenplätzen für einen Platz in der Stadtverordnetenversammlung. „Wir haben uns ganz bewusst für eine Balance zwischen Erfahrung und Innovation entschieden!“, so Schröder. Gerade die neuen Bewerber wie Stefan Schefter, Björn Beicken oder Dietmar Schrod hätten das Programm mit ihren Schwerpunkten bereits deutlich beeinflusst. Schrod bewertet das Ergebnis durchwegs positiv: Man sei sich einig, dass das vielfältige sportliche und kulturelle Angebot durch gezielte Förderung und Erweiterung Rödermark in Zukunft noch stärker prägen solle. Auch Schefter und Beicken sehen ihre Positionen zur Digitalisierung und Kinderbetreuung deutlich vertreten. Besonders freut sich der FREIE WÄHLER Vorstand aber, dass mit Sera Üretmen (Platz 5) und Jan Sittig (Platz 3) zwei sehr junge Kandidaten den engeren Kreis der Bewerber für die Stadtverordnetenversammlung komplettieren. „Wir wollten mit dem Motto Zuhören und handeln die Stärken der Freien Wähler, nämlich Nähe zu und Einsatz für die Bürger zusammenführen. Mit den neuen Gesichtern und Programmpunkten sind wir dafür optimal aufgestellt!“
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Märchenstunde der CDU zur Höhergruppierung der Erzieher/-innen
Pressemeldung FDP Rödermark.
Märchenstunde der CDU zur
Höhergruppierung der Erzieher/-innen.
FDP stellt klar:
Kein „Coup“ – Rotter hat von Anfang an versagt.
Sich die Welt an der Wahrheit vorbei schönzureden, wie man sie politisch gerne hätte, das scheint vor der Kommunalwahl die neue Masche der CDU Rödermark zu sein. Nach den völlig unhaltbaren Vorwürfen an die FDP, ständig vertrauliche Informationen an einen unabhängigen Rödermärker Blog weiterzugeben, wird nunmehr das Märchen verbreitet, dem Bürgermeister (Rotter) sei mit der finanziellen Höhergruppierung aller Erzieher/-innen ein grandioser politischer Coup gelungen, der Rödermark voranbringt. Im ersten Fall wurde seitens der CDU eine bloße Behauptung aufgestellt und mehrfach fälschlich wiederholt. Trotz mehrfacher Nachfragen konnte bis heute kein einziger Beweis für die Weitergabe vertraulicher Informationen geliefert werden. Wen wundert es, denn die Vorwürfe wurden bloß erfunden – „Fake News“ nennt man das richtigerweise heutzutage.
Im Falle der Vergütung der Erzieherinnen und Erzieher wird jetzt endlich etwas glattgebügelt, was Bürgermeister Rotter selbst verschuldet hat. Es waren 2014 seine (damals noch im Amt des Ersten Stadtrats) stümperhaft verfassten Schreiben an die Erziehungskräfte, die der Auslöser des Streits um die Vergütung dieser Mitarbeitergruppe waren. Die unter seiner Leitung als damaliger Erster Stadtrat gemachten Fehler haben zu völlig berechtigten Klagen der eigenen Mitarbeiter gegen die Stadt geführt und hat die Stadt Rödermark neben den gerichtlichen Verfahrenskosten vor allem großes Vertrauen unter den Erzieher/-innen gekostet – völlig verständlich.
Es war 2017 als der heutige Bürgermeister Jörg Rotter und seine ihm stets folgsame CDU die Zweiklassenvergütung bei den Erziehungskräften vorgeschlagen und durchgesetzt haben. Erst nach 5 Jahren sollte die Vergütung von neu angestellten Erziehungskräften auf das Niveau der Mitarbeiter, die schon vor der ersten Höhergruppierung 2014 angestellt waren, angehoben werden. Auf einem höchst angespannten Arbeitsmarkt, wo sich die Bewerber/-innen die Stelle aussuchen können, ist das kein gutes Argument für die Stadt Rödermark.
Fazit: Der jetzt beschlossene Schritt zur Höhergruppierung aller Erzieher/-innen ist aus Sicht der FDP Rödermark völlig richtig und schon längst überfällig. Es waren Jörg Rotter und seine willfährige CDU, die durch ihr stümperhaftes Verhalten eine zeitnahe Besserbezahlung der Erzieher/-innen unnötig verspielt und damit den akuten Fachkräftemangel in Rödermark deutlich verstärkt haben. Aber das liest man bei der CDU natürlich nicht. (Hier die PM)
Die PM bezieht sich auf diese Pressemeldung der CDU.
Siehe auch
» Zusammenfassung Höhergruppierung.
Nachtrag 12.01.2021
Die Offenbach Post berichtete am 12.01.2021 in der Printausgabe.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.