Bürgerversammlung
Thema: Straßenbeitragssatzung
am 8. November ab 19 Uhr
in der Kulturhalle
Wird der Konjunktiv Bürgermeister Kern retten?
Ich muss denjenigen die Illusion rauben, die noch meinen, die Straßenbeitragssatzung gibt es ohne weitere Kosten für den Bürger. Diejenigen, die die letzte Bürgerversammlung oder Stadtverordnetenversammlung besucht haben, könnten diese Meinung – Straßenbeitrag gibt es für umme – vertreten.
Natürlich wäre ich froh, wenn wir nicht mit weiteren Beiträgen belastet werden. Sollte es so kommen, werde ich mich bei Bürgermeister Kern für meine negative Betrachtungsweise entschuldigen.
Erinnern wir uns: – die Bürger werden nicht weiter belastet bzw. die Straßenbeiträge werden z.B. über die Grundsteuer B kompensiert. Bei der Stadtverordnetenversammlung und der ersten Bürgerversammlung konnte man ähnliches vernehmen.
Der Straßenbeitrag wird kompensiert. Die Bürger werden nicht belastet.
Natürlich sollte man dieser „Wahrnehmung“ gleich eine Absage erteilen. Mir jedenfalls fehlt es an der Vorstellungskraft, wie man unsere Straßen ohne zusätzliche Einnahmen „grundhaft sanieren“ will. Wir reden hier von einem Betrag von bis zu 2 Mio. Euro JÄHRLICH, wenn man in einem angemessenen Zeitraum wieder ordentliche Straßen haben will. Anmerkung. Bei 2 Mio. im Jahr hätte man den von der Fachabteilung der Stadt genannten Sanierungsstau in knapp 8 Jahren abgebaut.
[..]Dem Bürgermeister ist durchaus bewusst, wie es um die innerstädtischen Straßen bestellt ist. 15 Millionen Euro (15.000.000,00) sind nach den Berechnungen der Bauverwaltung nötig, damit der Verkehr auf dem 100 Kilometer langen Netz wieder holperfrei rollen kann. Bescheiden nehmen sich gegen diese Summe die Mittel aus, die im Doppelhaushalt 2015/2016 zur Verfügung stehen: 825.000 Euro für Unterhaltung und Investitionen, dazu 200.000 Euro für Feld und Wirtschaftswege.[..] Quelle: OP-Online
Die Aussage zu den 15.000.000,00 Euro ist schon über zwei Jahre alt. Die Straßen sind nicht besser geworden. Aber wahrscheinlich die Kosten höher. 🙁
Der Weg zu einem Straßenbeitrag, ohne die Bürger zu belasten. Ein modernes Märchen?
Wie viele es bei der Stadtverordnetenversammlung und auch auf der Bürgerversammlung verstanden haben (auch die Presse), sollen die Bürger durch den bevorstehenden Straßenbeitrag nicht belastet werden. Bürgermeister Kern hofft, – man konnte allerdings den Eindruck gewinnen er will und wird -, durch Kompensationsmaßnahmen die Bürger vor zusätzlichen Ausgaben bewahren. Er denkt da an das Absenken der Grundsteuer B.
Wie der Bürgermeister das machen will, dürfte wohl das Thema der am 8.11.2017 terminierten Bürgerversammlung sein. Ausführungen zu „Abrechnungsgebiete, anfallende Beiträge, Fälligkeiten …..“ können eigentlich auf dieser Versammlung komplett entfallen. Der Bürger soll ja nicht belastet werden. Thema dürfte die Kompensation sein. Der Bürger bekommt einen Bescheid und schon auf dem Bescheid – z.B. die Gutschrift auf die Grundsteuer B. Demnach muss es einen Deckel für den Straßenbeitrag geben. Straßenbeitrag nicht höher als die Grundsteuer B.
Leitfaden, der sich aus der ersten Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag ergeben hat.
„Wenn der Haushalt 2019 ausgeglichen ist, kann das RP gegen Grundsteuersenkung nichts mehr sagen“
„Durch den Straßenbeitrag soll keine zusätzliche Belastung auf die Bürger zukommen.“
„Der Verwaltungsaufwand für die wiederkehrenden Beiträge ist riesig. Unangemessene Art der Gemeindefinanzierung.“
Es werden 1 1/2 Mitarbeiter benötigt. Kosten 80.000,00 Euro oder weniger (BM Kern)„Kompensation über Grundsteuersenkung“
Zu Kompensation Herr Dr. K. (Zuhörer) „Es werden Weichmacher verteilt.“„In 2019 die ersten Maßnahmen und dann in 2020 die ersten Bescheide“
„Für unbebaute Grundstücke, für die ein Bebauungsplan existiert, wird nach Bebauungsplan abgerechnet. Stehen zwei Geschosse im Bebauungsplan und es wird nur eingeschossig gebaut, werden weiterhin zwei Geschosse abgerechnet“
Feststellung: „Seit 1977 keine grundhafte Sanierung der Straßen auf der Bulau“„Auf der Bulau sind keine Maßnahmen geplant!“
Die Straße ist 40 Jahre alt. Lesen Sie dazu den Blog von Dr. Rüdiger Werner.„Die wiederkehrenden Beiträge können nicht auf die Mieter umgelegt werden.“
Schlussfolgerung: Die Mieten werden steigen.„Die in den wiederkehrenden Beiträgen enthaltenen Lohnkosten können steuerlich nicht geltend gemacht werden.“
„Die Einnahmen und Ausgaben wurden angesprochen. Machen wir uns doch nichts vor, wenn die Finanzen in Rödermark in Ordnung wären, bräuchte man keine Straßenbeitragssatzung.“
„Grundsteuer erhöhen und gleichzeitig grundhafte Sanierungen angehen; geht nicht.“
„Um die Kosten für die geplanten Sanierungsarbeiten in Höhe von 1 Mio. jährlich zu kompensieren, muss die Grundsteuer um 100 Prozentpunkte abgesenkt werden.“
„BM Kern erwähnte, dass es in der Verwaltung Pläne gibt, die den Straßenzustand beschreiben und damit den Beginn der notwendigen Maßnahmen bestimmt werden kann.“
Es wurde kein Plan vorgelegt und auch keine Zahlen genannt. Warum auch? Konnte man nicht oder wollte man nicht. Hier ein alter Plan. Da dürften die notwendigen Maßnahmen etwas unter 10.000.000,00 Euro liegen.
01.05.2014 Bürgermeister Kern. [..]Straßensanierungen sind nur dann möglich, wenn sich die Stadt das Geld über Beiträge von den Bürgern zurückholt[..] Quelle: OP-Online.de
Stavo am 16.05.2017
In dem Zusammenhang -Straßenbeitrag und Belastung der Bürger – fiel Kompensationsmaßnahme und keine Mehrbelastung der Bürger-. [..]
Man hat den Bürgern Sand in die Augen gestreut, wenn es um Straßenbeitrag ging. (Sand in die Augen streuen wurde mehrfach genannt)
„Glauben Sie denn im Ernst daran, das RP macht das mit, wenn Sie für den Straßenbeitrag eine Kompensationsmaßnahme planen? Wenn Sie das sagen, streuen Sie den Bürgern Sand in die Augen“. Und Herr Schultheis weiter: „Wollen Sie die Bürger für dumm verkaufen, wenn Sie sagen, dass auf mehrere Jahre weder Grundsteuer B noch die Gewerbesteuer erhöht wird?“ Quelle: Blog für Rödermark
Bürgerversammlung 09.06.2017
Ein Besucher bei der Bürgerversammlung zu Bürgermeister Kern zur geplanten Kompensation der Straßenbeiträge Herr Dr. K. „Es werden Weichmacher verteilt.“
[..]Bürgermeister Kern hat ja vor, die Bürger überhaupt nicht zu belasten. Er will sogar die Grundsteuer senken – Kompensation- . Der Haken an der Sache ist – Bürgermeister Kern sprach immer im Konjunktiv, also absolut unverbindlich. Und wenn es so weit ist, befindet er sich im Ruhestand.[..]
Offenbach Post. Notizbuch der Woche 17.06.2017
Siehe auch
» Argumentationshilfe für den BM von seiner Koalition
» Bürgerversammlung Straßenbeitrag
» Das Notizbuch der Woche zu einer unbefriedigenden Bürgerversammlung
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.