NACHTRAG ::: Ich habe den Verdacht, es wird ernst. Steht der nächste Gebührenhammer an?

» Stavo 8.12.2017. Wiederkehrende Beiträge verabschiedet.
In 2018 wieder abgeschafft.
In 2027 oder 2028 ein neuer Anlauf?

Wie hoch wird dann die jährliche Belastung sein?
Natürlich kann ich keine seriösen Zahlen nennen. Was ich nennen kann, ist ein Link auf einen Artikel mit einem Rechenbeispiel aus 2017.
 
» Bericht von der Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag am 8.11.2017.
 
Siehe weiter unten: Beträge je Quadratmeter in Münster.
 

Siehe auch: Straßenbeiträge sind weiterhin ein Aufreger
In dem OP-Artikel vom 10.07.2017 steht u.a.
Die will die Stadt zunächst auf eine Million Euro pro Jahr deckeln, teilte Bürgermeister Roland Kern am Mittwochabend bei einer Bürgerversammlung vor rund 400 Teilnehmern – meist Haus- und Grundstücksbesitzer – mit. 30 Prozent der Kosten trägt die Kommune selbst, 70 Prozent müssen Immobilienbesitzer bezahlen. [..]
Zwei Punkte:
 
eine Million Euro pro Jahr deckeln
» Da der Betrag auf eine Mio. gedeckelt werden soll, fallen auch niedrigere Beiträge an. Allerdings müsste Rödermark — Bedarfsgerecht — 2,2 Mio. jährlich ausgeben.

30 Prozent der Kosten trägt die Kommune selbst
» In der 2017 beschlossenen Satzung ist ein höherer Betrag angesetzt. 50%. Bei einer evtl. neuen Satzung ist unbedingt darauf zu achten, dass dieser Anteil nicht verringert wird.

Da es ohnehin schon die Spatzen von den Dächern pfeifen,
sollte sich Herr Rotter bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung zu diesem Thema äußern.
Geplant Ja/Nein?
Wenn ja, ab wann?
Mit welchen Kosten kann der Bürger rechnen?

Siehe auch
» Einfach mal damit befassen, weil es kommen könnte.
» Bericht von der Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag am 8.11.2017


Recht schnell kam der Hinweis:
„Die Bereiche im Ort, bei denen gerade die Straße gemacht wurde, sind fein raus.“
Dem ist nicht so.
In der Satzung zu den 2017 schon mal geplanten wiederkehrenden Beiträgen, sind folgende Abrechnungsgebiete aufgeführt:

Abrechnungsgebiet 1:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Ober-Roden im Sinne von § 11a Abs. 2 b KAG

Abrechnungsgebiet 2:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Urberach (mit Bulau) im Sinne von § 11a Abs. 2 b KAG

Abrechnungsgebiet 3:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Waldacker im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG

Abrechnungsgebiet 4:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Messenhausen im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG

Der beitragsfähige Aufwand wird nach den Investitionsaufwendungen für den Um- und Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen (grundhafte Erneuerung) im Abrechnungsgebiet ermittelt. Nicht beitragsfähig sind die Kosten für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung

Quelle: Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge


Hier die Satzung 2026 aus Münster, bei der auch die Beiträge genannt sind. Der Beitragssatz je Quadratmeter Veranlagungsfläche beträgt im Jahr 2024
im Abrechnungsgebiet 1, Ortsteil Münster, 0,1381567 €
im Abrechnungsgebiet 2, Ortsteil Altheim, 0,7791602 €
Quelle: SATZUNG über die Festlegung von Beitragssätzen

Einfach mal damit befassen, weil es kommen könnte.

2017

Satzung 2017:

Die wiederkehrenden Straßenbeiträge wurden nach einer Laufzeit von einem Tag wieder abgeschafft.

Es wurden KEINE Beiträge erhoben.
Die Aufhebung tritt rückwirkend zum 02.01.2018 in Kraft

Ich habe behauptet, dass die wiederkehrenden Beiträge auf die Mieter umgelegt werden können.
Diese Aussage scheint nicht richtig zu sein.

Siehe auch
» Ich habe den Verdacht, es wird ernst. Steht der nächste Gebührenhammer an?
» Wer den Mund so spitz macht, muss auch pfeifen
» Die Anregung, überhaupt eine Bürgerversammlung abzuhalten, kam NICHT vom hauptamtlichen Magistrat (Bürgermeister, Erster Stadtrat). Erst durch den Vorschlag von H. Michael Gensert (CDU) wurde der Termin angesetzt.“

Die Ruhe vor dem Sturm? Zur Grundsteuererhöhung auch Wiederkehrende Straßenbeiträge?

Nehmen wir einmal an,
eine Grundsteuererhöhung von 500 Prozentpunkte wäre
in irgendeiner Stadt notwendig.

Die Grundsteuer wird jedoch nicht um 500 Prozentpunkte erhöht, sondern nur um 300 Prozentpunkte.

Für die fehlenden 200 Prozentpunkte wird eine Straßenbeitragssatzung
eingeführt. Z.B. die wiederkehrenden Straßenbeiträge. Diese Kosten kann ein Hauseigentümer nicht nicht direkt auf die Mieter umlegen. Ich denke allerdings, dass Vermieter im Laufe der Zeit einen Weg finden werden, die Mieter indirekt an den Kosten zu beteiligen.

Wie teuer wird das für die Hausbesitzer werden?
Schwer zu sagen. Zunächst müsste man sich darüber einigen, wie hoch der Eigenanteil der Stadt ausfällt.
Ein Beispiel aus einer hessischen Stadt: Für Grundstücke mit etwa 600 Quadratmetern könnten dadurch grob 300 bis 600 Euro pro Jahr anfallen.

Wiederkehrende Beiträge gab es in Rödermark bereits unter Bürgermeister Roland Kern. Einen Tag nach Inkrafttreten wurden sie allerdings wieder abgeschafft.

Wiederkehrende Beiträge sind im Gegensatz zur Grundsteuer ZWECKGEBUNDEN. Also nur für die grundhafte Sanierung der Straßen.

Siehe auch
» Kommunalwahl 2026. Es wird ein Blindflug.
» Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge

Mit riesen Schritten dem Kollaps entgegen?

Nachtrag. Artikelende.
 
Warum ist der Jahresabschluss 2024 noch nicht öffentlich?


Liste der Straßensanierung.20.000.000,00 Mio. stehen demnach an.
Liste der Straßensanierung.20.000.000,00 Mio. stehen demnach an.

Siehe auch: Straßenbau unter dem Schutzschirm


Wir halten fest.
Laut dem Fraktionsvorsitzenden der CDU bei der Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2025 ist derzeit wohl das wichtigste Projekt in Rödermark „Freiflächen funktionale Ortskern(siehe Antrag der Verwaltung Stadtplanung).
Das Geldausgeben scheint demnach wichtiger zu sein, als sich um die Einnahmen zu kümmern.
Die Entwicklung von Gewerbeflächen, die zur Finanzierung der geplanten Ausgaben beitragen könnten, hat offenbar keine hohe Priorität.

Eigentlich müsste das Gewerbe oberste Priorität haben. Ich kann zwar nicht beurteilen, wie sich dieser Verlust gewerbesteuermäßig auswirkt, aber erfreulich ist so etwas bestimmt nicht.


Um die Umgestaltung der Plätze vor dem Rathaus und der Kulturhalle
finanzieren zu können, werden kurzerhand 1 Mio. Euro aus dem Budget für den Straßenbau verplant.
Anmerkung. An der von der Stadtverordnetenversammlung am 8.12.2017 beschlossenen Bruttoinvestitionssumme von 1 Million Euro für die grundhafte Sanierung von Straßen wird festgehalten: Siehe: Niederschrift Stavo 19.06.2018.TOP 10
Dass dieser Betrag (1 Mio.) rund 1,2 Mio. Euro unter dem Bedarf liegt, den ein von der Stadt beauftragtes Gutachten als angemessen ansieht, wollen wir hier einmal außer Acht lassen.
Anmerkung: In der Zwischenzeit dürfte durch Preissteigerungen bedingt nicht mehr mit 2,2 Mio. bedarfgerecht zu rechnen sein, sondern eher mit ca. 4,0 Mio (Siehe Artikelende). Man würde demnach nicht 1,2 Mio unter „bedarfsgerecht„, sondern mit 3 Mio.


Wie will man einen Sanierungsstau von 20 Mio. Euro abbauen,
wenn man jährlich gerade einmal 1 Mio. Euro investieren will – und diesen Mindestbetrag auch noch für die Umgestaltung von Plätzen zweckentfremdet? Je länger man den Renovierungsstau hinausschiebt, desto mehr müssen die Bürger bezahlen
Nun ja, vielleicht denkt man sich: ‚Unsere Straßen sind sowieso schon so kaputt, kaputter geht’s nicht.
Unser Kinder und Enkel werden die Zeche zahlen müssen.

100 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B entsprechen in etwa 962.700 €1.

Es werden auch Personalressourcen für Projekte verbraucht,
die den Bürger am Ende durch Folgekosten zusätzlich stark belasten, während zugleich die Möglichkeit NICHT genutzt wird, durch Einnahmen das Haushaltsdefizit zu senken. Dies birgt die Gefahr, dass Rödermark mit Konsequenzen rechnen kann, wenn das Haushaltsdefizit nicht in den Griff bekommt und weiterhin Ausgaben getätigt werden, für die offensichtlich kein Geld vorhanden ist.
100 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B entsprechen in etwa 962.700 €1.

Ab 2018 sind die Kommunen bei einem nicht ausgeglichenem
Haushalt Straßenbeiträge nicht mehr verpflichtet, einen Straßenbeitrag zu erheben.
 
Die Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen, im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen. Von der Verpflichtung, Entgelte vorrangig zu erheben, sind Straßenbeiträge nach den §§ 11 und 11a des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) ausgenommen. § 92 Abs. 4 bleibt unberührt. (Stand 09.2025) Quelle: Hier immer die aktuelle Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=GemO_HE_!_93


Zu den Straßen und dem schlechten Zustand gibt es eine Vorgeschichte.
Als Bürgermeister Kern 2013 den ersten Schutzschirmvertrag unterschrieb, verpflichtete man sich strengen Regeln: Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Rödermark erreichte diesen 2019) musste ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden. Zur Konsolidierung gehörte neben Einsparungen auch, alle möglichen Steuer- und Gebührenerträge auszuschöpfen.

Warum gab es in der Konsolidierungsphase keine grundhafte Sanierung einer Straße?
Hätte man in dieser Zeit eine grundhafte Sanierung einer Straße in Auftrag gegeben und damit den Konsolidierungspfad verlassen, wäre Rödermark gezwungen gewesen, eine Straßenbeitragssatzung zu beschließen.

Roland Kern hat zwar einen Straßenbeitrag (die wiederkehrenden Beiträge) eingeführt, aber nach einem Tag Laufzeit wieder abgeschafft. Und damit haben wir in Rödermark, dank der ablehnenden Haltung von Herrn Kern, keine Straßenbeitragssatzung.


1In älteren Beiträgen werden unterschiedliche Beträge genannt. Ist den Hebesätzen geschuldet.


Nachtrag 25.09.2025. Quelle: Antworten zu den Fragen Stavo 23.09.2025
Die Gesamtausgaben der grundhaften Erneuerungen von Straßen, Wegen, Plätzen, Wirtschafts-
wegen und Brücken lagen in den Jahren 2020-2024 bei:
2020: 1,58 Mio. €
2021: 0,6 Mio. €
2022: 1,57 Mio. €
2023: 1,43 Mio. €
2024: 1.36 Mio. €
In dem Zeitraum von 2020 bis 2024 wurden folgende Straßen, Wegen, Plätzen, Wirtschaftswegen und Brücken grundhaft erneuert:
Bahnhofstraße, Berliner Straße, Tilsiter Straße, Breslauer Straße, Bachgasse, Pfarrgasse, Heitkämper Straße einschl. Parkplätze, Glockengasse, Dockendorffstraße, Mainstraße, (Bonhoefferstraße), Durchgangswege Johann-Strauß Straße, Brücke „Am Zilligarten“, nördlicher Feldweg BG „An der Rennwiesen, Radweg „Darmstädter Straße zum Bienengarten“, Radweg „verlängerter Sperberweg“, Gehwege Wingertstraße und Talstraße.
In 2025 werden die investiven Ausgaben im Straßenbau bei etwa 1,55 Mio. € liegen.

Leider sind in dem Beschluss (TOP 10), mit dem man festlegte, 1 Mio. jährlich in den Straßenbau zu investieren, keine Steigerungsraten vorgesehen.
 
[..]bei der Erstellung des Straßenkatasters 2018 als Basis für die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung wurde mit 185 €/qm gerechnet.[..] Quelle: Allris
Das bedeutet, dass wir heute nicht mehr 1 Mio. ansetzen müssen, sondern 1,75 Mio.
 
Die durchschnittlichen Kosten für grundhafte Straßenerneuerungen mit Straßenbegleitgrün im innerörtlichen Bereich einschließlich Baunebenkosten für Planungen, Bauüberwachungen, Gutachten, Vermessungen, Beweissicherungen, etc. sind von 260 €/m² (brutto) auf mittlerweile 325 €/m² (brutto) gestiegen.
Hier wurde evtl. schon der QM-Preis von 2020 als Ausgansbetrag genannt.

» Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.