Bürger in Rödermark in Aufregung. In 2023 werden die Straßenbeiträge eingezogen.

Kreis Offenbach.
Kommunale Steuer in 2023. Quelle: BdSt
Kreis Offenbach.
Kommunale Steuer in 2023. Quelle: BdSt

Folgendes kann man beim Bund der Steuerzahler lesen. 14.06.2023.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise hat Rödermark 2023 einmalige Beiträge eingeführt und verlangt diese nun als einzige im Kreis. Damit erheben noch neun Kreiskommunen überhaupt keine Straßenbeiträge, während Dietzenbach, Mainhausen und Obertshausen weiterhin wiederkehrende Straßenbeiträge verlangen.
Quelle: Steuerzahler Hessen.

Obiges ist eine Fehlinformation des BdSt
In Rödermark gibt es keinen Straßenbeitrag.

In 2018 wurde der Beschluss gefasst, dass in Rödermark keine Straßenbeiträge zu zahlen sind. Bürgermeister Kern sei Dank.
1) Gemäß dem Ursprungsantrag (Die Satzung zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge vom 01. Januar 2018 wird gemäß dem in der Anlage beigefügten Entwurf aufgehoben.)

Einmalige Beiträge waren in Rödermark kein Thema. Wenn ein Straßenbeitrag, dann waren es die „wiederkehrenden Beiträge“, die auch beschlossen wurden. Der Beschluss wurde jedoch kurz danach rückwirkend aufgehoben.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Im Juni 2018 wurde einen Satzung nach nur einem Tag Laufzeit wieder einkassiert.

Aufhebung Straßenbeitrag
Aufhebung Straßenbeitrag

Im Juni 2018, also vor 5 Jahren,
wurde in Rödermark der Beschluss zur Beitragssatzung „Wiederkehrende Beiträge“ zurückgenommen.

Nur das Wesentliche.
Die Satzung zum Straßenbeitrag „Wiederkehrende Beiträge“ wurde nach einem Tag Laufzeit wieder einkassiert.

Artikel I
Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS), in Kraft seit 01. Januar 2018, wird aufgehoben.
Artikel II
Die Aufhebung tritt rückwirkend zum 02.01.2018 in Kraft.

🙂 🙂 Dass wir in Rödermark keine Straßenbeitragssatzung haben, ist aus meiner Sicht ausschließlich Bürgermeister Kern zu verdanken. 🙂 🙂


Oh schau mal, die Straße wird gemacht.
Rein theoretisch könnte es passieren, dass Straßen aus Gefälligkeitsgründen „grunderneuert werden“, bei denen es absolut nicht notwendig wäre. Da ja jetzt keiner da ist, der sich über „unnötige“ Grunderneuerung aufregt, weil man ja nichts zu zahlen hat, gibt es auch keinen Grund, sich bei der Verwaltung zu beschweren. Ist aber nur rein theoretisch möglich.
Da wir ja die Stadtverordneten haben, die laut HGO die Verwaltung zu überwachen haben, kann das in der Praxis wohl kaum vorkommen.

Siehe auch
» 19.06.2018 Wiederkehrende Beiträge werden abgeschafft.
» Satzung aufgehoben


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Sondersitzung BUSE 08.12.2022

Sondersitzung BUSE 8.12.2022. Anwesend waren mehr Zuhörer als Stadtverordnete
Sondersitzung BUSE 8.12.2022. Anwesend waren mehr Zuhörer als Stadtverordnete

Nachtrag 22.12.2022

» Erkenntnisse der Fokusgruppen
 
Präsentation Planungsbüro von Mörner
» LKW Durchfahrtsverbot.
Präsentation Dipl.-Ing. Klaus Freudl
» Anliegerparken


Die Sondersitzung BUSE am 8.12.2022 taugt nicht dazu, allen Anwohnern der besprochenen Gebiete Hoffnung zu machen, dass sich bezüglich ihres Anliegens eine Besserung abzeichnen wird.
Der Antrag der ‚Freien Wähler Rödermark‘, den anwesenden Bürgern das Rederecht zu erteilen, wurde von den Stadtverordneten angenommen. Angesichts der zahlreichen anwesenden Bürger war dies auch zu erwarten.

Zu beiden Themen:
Parken um den Bahnhof Ober-Roden„. Das Fazit vom Gutachter. Anwohnerparken nicht durchsetzbar. Hier besteht laut Gutachter kein Handlungsbedarf. Erwähnenswert ist der Zähltag. Am 2.6.2022 wurde die Anzahl der freien Parkplätze (von 400) ermittelt. Im Juni wurde das 9-Euro-Ticket eingeführt.
Ich bin nicht sicher. Ich glaube, es waren 100 freie Parkplätze.
 
Lkw-Durchfahrtsverbot Nieder-Röder-Straße“ wohl die einzige Möglichkeit, eine Verkehrsberuhigung/Lärmminderung herbeizuführen. Allerdings müssen hier die Nachbarkommunen mitspielen. Wird wohl ein längerer Prozess werden, dessen Ende wohl, wie bei der Ortsumgehung Urberach, nicht alle Bürger erleben werden. Diejenigen, die besser Bescheid wissen als ich, sind wesentlich optimistischer. Auch ich hoffe, dass die Fachleute recht behalten.

Das Ergebnis der Gutachten wird zeitnah auf der Webseite der Stadt Rödermark veröffentlicht. Ich hoffe, es werden auch die Messprotokolle/Zählprotokolle mit veröffentlicht. Man wird dann mit Erstaunen lesen können, wie langsam (sic!) in Rödermark die Fahrzeuge unterwegs sind.

Die für mich erschreckende Erkenntnis ist die,
mit welchen Informationen in unserem Land Entscheidungen getroffen werden. Eine einzige Messung genügt, um daraus das Mittel zu bestimmen, das für alle weiteren Maßnahmen herangezogen wird. Um das zu verdeutlichen, zeigte ein Bürger einen Vergleich auf: Wenn man den Kopf im Kühlschrank stecken hat und die Füße im Backofen, dann dürfte im Schnitt die Temperatur noch zum Überleben reichen. Fazit. Mit einem tiefgefrorenen Kopf und angebrannten Füßen lässt sich gut weiterleben.

Jetzt liegen die Parameter aus dem Gutachten
für den leidgeplagten Bürger rund um den Bahnhof, der Kipferl Kreuzung und Rodaustraße vor. Die Parameter geben wenig Hoffnung auf Besserung. Die Stadt hat jetzt ein Mittel an der Hand, um bei künftigen Problemen auf diese Gutachten hinzuweisen und sich auf den Standpunkt zu stellen: „Uns sind die Hände gebunden.

Geschwindigkeitsüberprüfung/Blitzer
Vom Ordnungsamt werden solche Aktionen als wenig erfolgversprechend angesehen.
Auch wohl deshalb, weil in verschiedenen Rödermärker Facebook-Gruppen regelmäßig und zeitnah vor mobilen Blitzern gewarnt wird. Fragen Sie einmal die leidgeplagten Anwohner, was die von diesen Meldungen halten.

Lärm durch schlechte Straßen und deren Behebung
Bürger, die sich zu Wort gemeldet haben, bemängelten den seit geraumer Zeit schlechten Zustand der Straßen. Die Straßenschäden werden der Verwaltung mit Bild und Text gemeldet. Ein nicht unerheblicher Teil der Lärmbelästigung ist auf den schlechten Zustand der Straßen zurückzuführen.

Ein schwieriges Thema.
Auch, wenn es sich um Straßen der Stadt Rödermark handelt.
Ich bin aber auch sicher, dass Kreativität und der Griff in die nicht standardmäßig vorgegebenen Schubladen, zu akzeptablen Lösungen führen könnten.


» Siehe hierzu auch den Artikel bei OP-Online


Gespräch nach der Sitzung. Hier die versprochene Erklärung.
 
Fragen, die sich aus dem Sitzungsverlauf ergeben haben.
Rettungsschirm
Ja, wir haben den in der Sitzung angesprochenen ERSTEN Rettungsschirm hinter uns gelassen. Rödermark hat aber einen weiteren Rettungsschirm in Anspruch genommen. „Hessenkasse“ genannt. Die Hessenkasse unterliegt allerdings anderen Regeln als der „erste Rettungsschirm“. Bei der Hessenkasse werden teilweise Schulden gestrichen. Für den Rest der Schulden zahlt jeder Bürger (egal ob Baby oder Greis) 25,00 € pro Jahr und das 20 Jahre lang. Bei 28.000 Einwohnern 700.000,00 €, die über den Haushalt der Stadt zu begleichen sind. „Rödermark hängt weiter am Tropf.“

Schlechter Straßenzustand. Rödermark erhebt keine Straßenbeiträge.
Vorweg. Wir müssen in Rödermark dankbar dafür sein, dass Bürgermeister Kern sich gegen die Einführung einer Straßenbeitragssatzung gestellt hat. Auch seine Entscheidung, die Einführung der „wiederkehrenden Beiträge“ nach nur einem Tag wieder zurückzunehmen, — ein Segen für die Bevölkerung.
Eine Steuer ist NICHT zweckgebunden.
 
Die Aussage, gefallen in der Ausschusssitzung – wir haben keine Straßenbeitragssatzung -, kann man so nicht stehen lassen.
Richtig ist: Es werden keine Straßenbeiträge über eine Satzung erhoben. Beiträge zur grundhaften Sanierung der Straßen werden über eine erhöhte Grundsteuer B gezahlt. Schon in 2005 hat der Kämmerer und Erste Stadtrat Herr Sturm so gehandelt. Hier die entsprechende Aussage:
[..] kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten? Antwort des Ersten Stadtrates: (Herr Sturm in 2005)
Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.
Quelle
2013. Artikel bei fr-online bestätigt:
[..]Die Stadt Rödermark habe vor einigen Jahren die Grundsteuer in zwei Etappen erhöht – statt der Einführung von Straßenbeiträgen. Kern sieht durchaus die Möglichkeit, die Grundsteuer ein drittes Mal nach oben zu setzen. Das wäre dann allerdings erst 2017 der Fall. [..] In 2020 war es dann soweit. Von 540 Prozentpunkte auf 715.

In Rödermark werden die Kosten, die durch eine „grundhafte Sanierung“ der Straßen entstehen, nicht über eine Satzung eingezogen, sondern sind schon seit mindestens 2005 (für mich die erste dokumentierte Aussage) ein Bestandteil der Grundsteuer B.

Straßenbeitrag mit Satzung
Im Schnitt werden 50% der Kosten über die Satzung und 50% aus dem laufenden Haushalt bestritten.
In Rödermark (glücklicherweise) ohne Satzung.
Im Schnitt werden 50% der Kosten über die Grundsteuer B eingezogen. 50% wie bei Bestehen einer Satzung aus dem laufenden Haushalt.

Wie hoch könnte der Betrag sein, den der Bürger zurzeit zahlt?
In den 190 Prozentpunkten in 2006 auf 715 Prozentpunkte angestiegenen Grundsteuer B dürfte sich ein nicht unerheblicher Anteil an „Straßenbeitrag“ befinden. Seit 2005 sind Aussagen von Stadtkämmerer und Bürgermeister dokumentiert, die eine Grundsteuererhöhung damit begründen, weil in Rödermark kein Straßenbeitrag erhoben wird. Dass den Bürgern der Anteil (Prozentpunkte) nicht bekannt gegeben wird, der für die „grundhafte Sanierung“ gedacht ist, ist aus Sicht der Verwaltung/Stadtkämmererin verständlich. Könnte Diskussionen auslösen, die unangenehm werden könnten.
Siehe Zusammenfassung Grundsteuer B
 
Wir können getrost davon ausgehen, dass sich der von den Bürgern jährlich geleistete Anteil zu einem „Straßenbeitrag“ zurzeit so um die 100 Prozentpunkte (von 715) bewegen könnte. In Euro ausgedrückt, mehr als 1.000.000,00 Mio. Dieser Betrag wird von der Stadt jährlich über die Grundsteuer B eingezogen und sollte den Regeln nach 50% (Schnitt) der Kosten für die „grundhafte Sanierung“ decken. Dies bedeutet auch, wir könnten in Rödermark im Prinzip jährlich 2 Mio. Euro in die „grundhafte Sanierung“ investieren. 50% der Kosten müssen auch mit einer Straßenbeitragssatzung über den normalen Haushalt finanziert werden.

Investiert die Stadt nicht jährlich den Betrag von 1 Mio.
für die „grundhafte Sanierung“,  könnte man auf den Gedanken kommen, dass die Stadt den Bürgern einen gewissen Betrag der erhobenen Grundsteuer B zurückerstatten müsste.

Festzuhalten sei.
Der Bürger leistet seinen finanziellen Anteil, dass die bestehende Infrastruktur nicht verkommt. Wenn die Stadt nicht mindestens 2 Mio. jährlich (laut von der Stadt in Auftrag gegebenem Gutachten sind 2.200.000,00 notwendig) in die „grundhafte Sanierung“ der Straßen investiert, könnte man dem Bürgermeister und seiner Kämmerin dann den Vorwurf machen, man geht nicht sorgsam mit dem Geld der Bürger um? Lässt man in Rödermark die bestehende Infrastruktur verkommen, weil man sich durch neue, teilweise völlig überflüssige Projekte verzettelt und deshalb Geld fehlt?

Grundsteuer ist nicht zweckgebunden


Für Rödermark angedacht, als noch eine Straßenbeitragssatzung im Gespräch war.
Anliegerstraßen: 75 Prozent der Kosten dürfen umgelegt werden
Haupterschließungsstraßen: 50 Prozent dürfen umgelegt werden
Hauptverkehrsstraßen: 25 Prozent dürfen umgelegt werden
Schnitt 50%


Unsortiert:
» Zusammenfassung Haushalt/Schutzschirm/Hessenkasse
» Zusammenfassung: Grüne Mitte, Odenwaldstr. Kapellenstr. Babenhäuser Str., Freiherr vom Stein Str. Stadtgrün, Stadtumbau, Radwege
» Hessenkasse. Weniger hilfsbedürftige Kommunen als gedacht.
» Messenhausen. Kritik an Verkehrsbelastung reißt nicht ab
» Messenhausen. Verkehrsberuhigung wegen Unfallschwerpunkt?

Die für die Babenhäuser Straße gewährten Landeszuschüsse in Höhe von 188.270.00 € zuzügl. Zinsen (ca. 162.000,00 Stand Oktober 2017) wurden zurückgefordert. Grund: Die 30-Zone in der Babenhäuser Straße ist nicht zulässig.
Siehe auch Mitteilungen vom Magistrat.
» Der Schildawald zu Ober-Roden. Babenhäuser Straße
» Verwaltungsgericht. Klage

» Konzept für grundhafte Sanierung der Straßen liegt jetzt vor.
» Die ungeschminkte Wahrheit über den Straßenzustand?
» Zusammenfassung Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Straßenbeitrag lässt aufhorchen.

Straßenbeitrag im Gespräch?
Straßenbeitrag im Gespräch?

Es gibt Worte, auf die man sehr sensibel reagiert.
Zum Artikel „Fast drei Millionen Euro Miese“ in der Offenbach Post vom 9.12.2021 hat Herr Löw – Angemerkt (nur Printausgabe)-:
Was tun gegen künftige Haushaltslöcher. (..) die Einführung von Straßenbeiträgen oder (..)“

Es bleibt zu hoffen, dass dies nur die Überlegungen von Herrn Löw sind und nicht bei einem evtl. geführten Vorab-Gespräch zum o.g. Artikel von der Verwaltung der Stadt angesprochen wurde.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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ISEK. Wird das Grunderneuern von Straßen auch mit 2/3 gefördert?

Wir bezahlen nur 1/3
Wird Fortgeschrieben.
Grundhafte Sanierung der Straßen im ISEK-Programm


Förderprogramm Straßenbau Innerer Ring. Förderquote ca. 30 %
Herr Dr. Werner fragt nach der Förderquote bei den Straßenbaumaßnahmen, weil ein fiktiver Prozentsatz für die nicht vorhandene Straßenbeitragssatzung angenommen wird.
Herr Kron teilt mit, dass die effektive Förderquote bei ca. 30 % liegt. Quelle: ri.roedermark.de


Step 1
Achte bei „Sonstige Finanzierungsquellen“ auf —- Beitrag, Erschließungskosten unterstellt.
 
Beitrag unterstellt bei Umgestaltung 1. Ring wohl bei Dockendorfstraße, Heitkämperstraße, Pfarrgasse, Glockengasse.
Erschließungskosten unterstellt wohl bei Gartenstraße.
 
Im ISEK ist der förderfähige Betrag aufgeführt. Bei den Projekten mit den vorgenannten Zusätzen dürften die tatsächlichen Kosten mindestens doppelt so hoch sein. Also wahrscheinlich nix mit „wir bezahlen nur 1/3 (siehe oben)“.

» Bild aus der Broschüre ISEK Seite 139



Step 2
Innerstädtisch Geschäftszone? Aus dem Einzelhandelskonzept Seite 35
Siehe auch ISEK Printausgabe Seite 109


Für die Straßen innerhalb der roten Umrandung dürfte das, was unter 1aufgeführt ist, greifen.


Step 3
Im Bild unter Step 1) steht: Gem. RiLiSE Nr. 9.6.2 Beiträge unterstellt

Hier RiLiSE 9.6.2 (Hervorhebungen durch den Admin)
Soweit Beiträge nach anderen Rechtsvorschriften (wie BauGB, KAG, HBO) erhoben werden können, ist die Förderung auf die insoweit nicht gedeckten Ausgaben beschränkt.
Sofern keine Festlegungen über Straßenbeiträge in einer Satzung nach dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) getroffen sind, werden folgende Beiträge im Vomhundertsatz des beitragsfähigen Aufwandes unterstellt:
– 75 Prozent, wenn die Straßen, Wege, Plätze überwiegend dem Anliegerverkehr,
– 50 Prozent, wenn die Straßen, Wege oder Plätze überwiegend dem innerörtlichen
Durchgangsverkehr und
– 25 Prozent, wenn die Straßen, Wege oder Plätze überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen.

1Satz 1 und 2 gelten abweichend von Nr. 1.2 ANBest-GK aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses nicht für Quartiersplätze sowie bei vorhandenen oder vorhersehbaren Funktionsverlusten auch nicht für Fußgängerzonen und innerstädtische Geschäftszonen.

Siehe: RiLiSE Richtlinen


Step 4

Die unter Step 3 erwähnte ANBest-GK
1.2 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter) und der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich. Die einzelnen Ausgabeansätze dürfen um bis zu 20 vom Hundert überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann. Beruht die Überschreitung eines Ausgabeansatzes auf behördlichen Bedingungen oder Auflagen, insbesondere im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens, sind innerhalb des Gesamtergebnisses des Finanzierungsplans auch weitergehende Abweichungen zulässig. Die Sätze 2 bis 4 finden bei Festbetragsfinanzierung keine Anwendung
Siehe: RiLiSE Nebenbestimmungen


Step 5
Wenn in einer Stadt eine Straßenbeitragsstzung vorhanden ist, könnte man die im Sinne von ANBest-GK (Step 4) anpassen.


Step 6
Es wäre angebracht, zu dem förderfähigen Betrag auch einmal die Gesamtkosten (z.B. bei Gebäuden das Inventar, die zusätzlichen Personalkosten etc.) aufzuführen, anstatt immer wieder zu sagen: „Wir bezahlen ja nur 1/3“.


Quelle: https://static.werdenktwas.de/domain/223/fs/Kachel_Frderprogramm/180803_Prsentation_Rd_ISEK_1.Lopa.pdf
Quelle: https://static.werdenktwas.de/domain/223/fs/Kachel_Frderprogramm/180803_Prsentation_Rd_ISEK_1.Lopa.pdf


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

In Rödermark verrotten die Straßen mehr und mehr. Das sagen nicht nur die Zahlen.

Straßenschäden
Straßenschäden

Ich würde gerne von den Bürgermeisterkandidaten wissen, wie diese gedenken, den weiteren Verfall unserer Infrastruktur zu verhindern. Hier -Straßen-
 
Die von der Stadt genannten Zahlen zeigen, dass zu dem bereits bestehenden Investitionsstau im Straßenbau von 20 Mio. € jährlich etwa 2,5 Mio. € (2013-2017) hinzukommen. Nach diesen, von der Stadt genannten Zahlen, müssen jährlich mindestens 3,5 Mio. (plus Preissteigerung) aufgebracht werden, damit wir in 20 Jahren wieder über eine ordentliche Infrastruktur (Straßen) verfügen.
 
Die beschlossene Höhe der Investitionen von BIS ZU 1 Mio.pro Jahr, ist für mich ein sehr schlechter Witz.
 
Bevor man Gedanken an irgendwelche neuen hochtrabenden und kostenintensiven Projekten verschwendet, sollte man darüber einmal nachdenken.

Zum Thema
Mindestens einmal in der Woche kann man in Zeitungsartikeln lesen, wie schlecht es den Straßen in Deutschland geht. Da wird von den Bundesstraßen berichtet. Wie geht es den Gemeindestraßen? Den Straßen in Rödermark? Glaubt man den Worten der zuständigen Mitarbeiter bei der Stadt Rödermark, kommt man zu dem Schluss – ganz beschissen; Tendenz steigend.

Vorweg etwas zur Aufklärung.
Nachdem Rödermark unter den ersten Rettungsschirm gekrochen ist, wurden die Zügel angezogen und das Geldausgeben erschwert. Rödermark durfte ohne eine Straßenbeitragssatzung keine Straßen -GRUNDHAFT- erneuern. Sollte Rödermark eine Straßenbeitragssatzung einführen oder auf eine bessere Lösung – wiederkehrende Beiträge – warten? Bürgermeister Kern hat sich für -warten- entschieden. Mieter dürften diese Entscheidung -warten- verteufeln. Mieter werden bei einer Straßenbeitragssatzung/wiederkehrende Beiträge finanziell nicht belastet und dem schleichenden Verfall der Straßen wäre Einhalt geboten.
 
Nachdem klar war, dass Hessen wiederkehrende Beiträge erlaubt, hat Rödermark den Straßenbeitrag –wiederkehrende Beiträge– eingeführt. Kurz nach der Einführung (es wurden noch keine Beitragsbescheide für die Bürger erstellt) ergab sich eine bessere Lösung. Dieser Lösung gebe ich den Titel –Königsweg-. Königsweg deshalb.

  • Kein sündhaft teurer Aufwand für die Beitragserhebung.
  • Keine Rechtsunsicherheit.
  • Gerechte Verteilung der Kosten.
  • Eigentümer und Mieter zahlen für die Straßen im Ort.

Alles super oder nicht? Ich denke (bin kein Mieter) schon.
Die Kehrseite sind die verrotteten Straßen die die Stadt vor fast unlösbare Probleme stellt. Nach der endgültigen Entscheidung auf einen Straßenbeitrag wurde weder vom amtierenden Magistrat (Kern, Rotter) noch von der Koalition ein realistischer Plan vorgelegt. Ganz das Gegenteil ist der Fall. Ein Antrag „Der Magistrat wird daher erstens beauftragt den mittelfristigen Investitionsbedarf zur Sanierung der Straßen in Rödermark zu ermitteln und zweitens innerhalb von 6 Monaten der Stadtverordnetenversammlung ein Finanzierungs- und Sanierungskonzept zur Beschlussfassung vorzulegen.Mit Stimmen der Koalition (Grüne/CDU) abgelehnt. quelle: bgb-roedermark
 
Von den Bürgermeisterkandidaten würde ich gerne hören, wie man dem Problem der langsam verrottenden Infrastruktur der Stadt, ohne ein notwendiges -Finanzierungs- und Sanierungskonzept-, Einhalt gebieten will.

Was als Fakt hier aufgeführt wird, kann nur von denjenigen angezweifelt werden, die den Worten des zuständigen Mitarbeiters in der Verwaltung bzw. des Magistrats keinen Glauben schenken.
 
» 06.03.2013 sprach man von 10 Mio.
Herr Kron gibt einen Überblick über die akut anstehenden „Grundhaften Sanierungen“, die in den nächsten 3 – 8 Jahren anstehen, das erforderliche Finanzvolumen hierzu beträgt ca. 10 Millionen Euro. Quelle
 
» 10.09.2015 waren es schon 15 Mio.
Dem Bürgermeister ist durchaus bewusst, wie es um die innerstädtischen Straßen bestellt ist. 15 Millionen Euro sind nach den Berechnungen der Bauverwaltung nötig, damit der Verkehr auf dem 100 Kilometer langen Netz wieder holperfrei rollen kann. Quelle
 
» 08.11.2017 Letzter mir bekannter Stand 20 Mio.
Die schlimmsten Befürchtungen werden weit übertroffen.
 
Siehe auch – Rödermark. Die ungeschminkte Wahrheit über den Straßenzustand?

Von 2013 auf 2017 eine Steigerung von 10 Mio. pro Jahr 2,5 Mio.
Um dem weiteren Verfall der Straßen Einhalt zu gebieten, müssen wir jährlich 2,5 Mio. investieren. Diese Summe entspricht etwa 250%-Punkten der Grundsteuer B. Wenn wir außerdem planen, 1 Mio. von dem Altbestand abzubauen, würden wir, um den Betrag in 20 Jahren zu tilgen, weitere 100%-Punkte der Grundsteuer B benötigen.
 
Es soll Leute geben, die genau diese Zahlen kennen und auch vorgeschlagen haben, jährlich bis zu 4,5 Mio. in die grundhafte Sanierung der Straßen zu investieren.

Natürlich wird etwas unternommen.
Man wird BIS zu 1 Mio. jährlich investieren. Und das muss reichen.
Toll.

Rödermark kann mehr.
Wir brauchen nur den/die richtige(en) auf dem Bürgermeistersessel.
Denken Sie daran. Frischer Wind tut gut.

Langen verlangt weiter einen Straßenbeitrag.

Ist es für die Bürger gut, wenn die Stadt Gebühren über eine Straßenbeitragssatzung einzieht? Straßenbeiträge fallen an, wenn eine Straße grundhaft saniert werden muss.
In der FR zu lesen: Magistrat Langen: Es geht nicht ohne Straßenbeiträge.

Dass in Rödermark Straßen grundhaft zu sanieren sind, steht außer Frage. Genauso steht außer Frage, dass der angepeilte Betrag von 1 Mio. pro Jahr für die grundhafte Sanierung um mindestens 2 Mio. € zu niedrig angesetzt sein dürfte. Jedem, der 1 + 1 zusammenzählen kann, dürfte das klar sein. Um z.B. 3 Mio. € investieren zu können, muss die Einnahmeseite erhöht werden. Aber mit der geplanten 1 Mio. € wird es schon eng werden. Schauen wir uns im kommenden Haushalt die Grundsteuer B etwas genauer an.

Weiterhin dürfte klar sein, dass Bürger der Stadt dafür zu zahlen haben. Völlig unabhängig davon, ob es eine Straßenbeitragssatzung gibt oder nicht. Den Weg, den die Stadt Rödermark eingeschlagen hat, die Kosten über die Grundsteuer B einzutreiben, bezeichne ich als den Königsweg.

  • Sehr hohe Kosten für Berechnung des Straßenbeitrags für jedes Grundstück in Rödermark entfallen.
  • Erstellen und Versenden von Beitragsbescheiden entfällt.
  • Weitere, jährlich anfallende Kosten für mindestens eine Halbtagskraft entfallen.
  • Prozessrisiko entfällt
  • Kosten werden auf mehr Schultern verteilt und darum für jeden überschaubarer.

 
Weiterführend
Zusammenfassung Straßenbeitrag


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Stavo 19.06.2018 und ein ganz dummer Spruch. Was nichts kostet taugt nichts!

Stavo 19.06.2018 und ein ganz dummer Spruch. Was nichts kostet taugt nichts!
Der Weg in die parlamentarische Sommerpause hätte sich ein mancher etwas angenehmer vorstellen können. Ging es doch über so vorteilhafte Themen wie, abdrücken von Schulden an das Land, aufheben des ungeliebten Straßenbeitrags, kostenfreier Kita-Besuch für die ersten sechs Stunden. Es wurde aber eine lange Sitzung mit teilweise heftigen Redebeiträgen. Positiv. Alle Anträge wurden mit Mehrheit verabschiedet.

Babenhäuser Straße. Kein Antrag. Mitteilung vom Magistrat.
Begonnen wurde mit einer wenig erfreulichen Nachricht. Die für die Babenhäuser Straße gewährten Landeszuschüsse in Höhe von 188.270.00 € zuzügl. Zinsen (ca. 162.000,00 Stand Oktober 2017) wurden zurückgefordert. Grund: Die 30-Zone in der Babenhäuser Straße ist nicht zulässig. Siehe auch Mitteilungen vom Magistrat.
Rödermark hat gegen diese Rückforderung Rechtsmittel eingelegt. Was Rückforderungen betrifft, bleibt eigentlich noch der Betrag, der den Erziehern im Rahmen einer versprochenen aber nicht eingehaltenen Zusage zur Höhergruppierung zu zahlen hätte.

Kostenfreie Kita und – was nichts kostet taugt nichts.
Nachdem der Antrag – Neufassungen der „Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen ………….. TOP 8 der Tagesordnung – von Herrn Rotter verlesen war, und er um Zustimmung für die neue Kindergartensatzung gebeten hatte, folgte ein Redebeitrag zum eingereichten SPD-Antrag. Die SPD Rödermark würde es gerne sehen, wenn der KITA-Besuch grundsätzlich kostenfrei wäre. Grundsätzlich kostenfreie Kita in Rödermark? Nein. Warum erläuterte Herr Rotter in einem kurzen Leitsatz – was nichts kostet taugt nichts! Was er letztendlich mit diesem Spruch sagen wollte, hat sich mir nicht erschlossen. Aber die Grundlage für jedwede Interpretationen wurde gelegt.
Mit diesem, recht deplatzierten Spruch, (Was nichts kostet taugt nichts.) , werden jegliche kostenfreie Angebote, auch die der Stadt, de Facto als – taugt nichts- abgestempelt. Der bisher kostenpflichtige Kita-Besuch (sechs Stunden) war gut. Dem Spruch zufolge taugt der jetzt nichts mehr, da jetzt kostenfrei. Kostenfreier Schulbesuch und die dort geleistete Ausbildung – taugt nichts –
Eigentlich hätte Herrn Rotter die Rede von Herrn Dr. Werner gefallen müssen. Hat sie aber nicht. Herr Werner bemängelte in seiner Rede den Bildungsstand der Kinder und das bei bisher KOSTENPFLICHTIGEN Kitas. Und jetzt kostenfrei für halbe Tage. Das kann ja laut Rotter nicht gutgehen. Was nichts kostet taugt nichts.
Die armen Kinder im Rodgau. Die müssen schon immer in eine kostenfreie Kita gehen.
BTW. Wenn man über Kita redet, kommt man automatisch auch auf die Schwierigkeiten Personal zu bekommen. Das, was den Rödermäkern Erziehern zugesagt wurde, hat Obertshausen umgesetzt.

Hessenkasse. Der nächste Rettungsschirm auch für Rödermark
Der Beschluss steht und ist auch alternativlos. Rödermark schlüpft unter den nächsten Rettungsschirm. Ca. 28 Mio. € an Kassenkredite wird Rödermark durch die Teilnahme an der Hessenkasse los sein. Jeder Bürger (egal ob Baby oder Greis) wird mit 25,00 € belastet, die 20 Jahre lang über den Haushalt der Stadt zu begleichen sind. Über den Haushalt, in dem als Einnahmen z.B. die Grundsteuer B verbucht wird. Wenn es mit den Einnahmen eng wird, was meinen Sie, was dann passiert?
Einen Ausflug in die Landespolitik, die den Zuhörern bei der Stavo die Wahrheit über das Schwarz/Grüne Geschenk erläuterte, war Herrn Herr Michael Gensert doch ein wenig zu viel. Fakt ist aber, dass nach den Erläuterungen der aufgetragene Glanzlack des Wahlgeschenks „Hessenkasse“ stark an Glanz verloren hat.

Straßenbeitrag. Konnte dank der FDP abgeschafft werden.
Die Straßenbeitragssatzung hat in Rödermark glücklicherweise nur eine Lebensdauer von einem Tag gehabt. Den Antrag, die Straßenbeitragssatzung wieder abzuschaffen, haben alle Fraktionen zugestimmt. Und das ist auch gut so. Ermöglicht wurde die Abschaffung des ungeliebten Straßenbeitrags durch eine Gesetzesinitiative der FDP. Das Problem – Wie geht es weiter?
Den Verwaltungsmoloch sind wir jetzt los und die Stadt Rödermark spart dadurch eine ganze Menge Geld. Ein wenig irritiert werden diejenigen sein, die noch die Worte von Bürgermeister Kern in den Ohren haben – keine zusätzliche Belastung der Bürger durch den Straßenbeitrag. Kosten kompensieren war des Bürgermeisters Beruhigungspille. Und jetzt, obwohl sich für die Stadt durch die Kompensationsansage nichts geändert hat, das Gestöhne über die Finnzierung.
Allen dürfte klar sein, dass eine Mio. € jährlich für die grundhafte Sanierung der Straßen zu wenig ist. Das ist nicht einmal der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Je nach Fraktion werden Zahlen von bis zu 4 Mio. € jährlich genannt. Allen war aber auch klar, dass die Stadt die unbedingt notwendigen Mittel nicht aufbringen kann. Um das mal zu verdeutlichen. 3 Mio. € für die grundhafte Sanierung bedeuten ein Grundsteuer B Erhöhung von 300%-Punkte. Schade, dass ich das Manuskript der Rede von Herrn Hartung nicht vorliegen habe. Da wurde viel Wahres gesagt.
Über zusätzliche Gewerbeeinnahmen durch Neuansiedlung die Last für die Bürger erheblich zu senken, ist in Rödermark nicht in Sicht. Man kümmert sich in Rödermark nicht so richtig um neue Gewerbeansiedlung. Gegen einen Rossmann hat man sich gestellt und ein EDEKA kommt nicht infrage. Man sollte einmal nach einem Betrieb zur Fertigung von Filzpantoffeln umsehen. Ein solcher Betrieb bekäme dann bestimmt eine Zustimmung.
Ein Antrag der SPD (TOP13), die Verwaltung möchte doch bitte einmal ein realistisches Finanzierungskonzept zur Sanierung der Straßen in Rödermark vorlegen, wurde abgelehnt. Man hat doch eine Liste mit den Aufwendungen in Höhe von 20 Mio. Euro vorliegen. Das sollte doch mal reichen. Das muss man sich mal so langsam auf der Zunge zergehen lassen. Eine (nicht mehr aktuelle) Excel-Tabelle, die nur einen Buchteil der Straßen in Rödermark enthält, soll als Planungsgrundlage dienen. Es geht ja nur um die Verplanung von 20 Mio. Euro. Und da ist doch die Frage erlaubt, wie gedenkt die Stadt das Geld dafür bereitzustellen. Und zwar mehr als eine Mio. pro Jahr.
Gut, die verplante eine Mio. € pro Jahr ist eigentlich schon zu viel für Rödermark. Wir haben ja auch noch Feste zu finanzieren.

Grundsteuer B.
Nach dieser Stavo bin ich sicher, es wird zu einer Grundsteuer B Erhöhung kommen. Wenn nicht im Abschiedshaushalt von Roland Kern, spätestens zum ersten Haushalt des neuen Bürgermeisters. Innerhalb einiger Redebeiträge, auch von BM Kern, wurde eine Grundsteuer B Erhöhungen nicht explizit erwähnt, aber die Nebensätze lassen nichts Gutes ahnen. Man sprach von den bisher nicht vorhandenen Aufwendungen und evtl. nachlassender Wirtschaftsleistung.
Kosten, die bisher nicht im Haushalt aufgetaucht sind: Hessenkasse Rödermark, Hessenkasse Kreis, Stadtumbau und Stadtgrün, erhöhte Kreisumlage, Kosten für die grundhaften Sanierungen. Der Haushalt 2019 wird ein spannendes Werk und wird die fehlenden Bemühungen nach Einnahmen durch neue Gewerbebetriebe schonungslos aufdecken. Die Arroganz, einem potenten Gewerbebetrieb (EDEKA), den sich auch noch die Bevölkerung wünscht, die Ansiedlung zu untersagen, kommt einem wirtschaftlichen Selbstmord sehr nahe.

Siehe auch
» OP-Online. Wie viele Millionen sind nötig?
» Eltern-Entlastung geht SPD nicht weit genug
» Zusammenfassung- Babenhäuser Straße.
» Zusammenfassung – Mehr Geld für die Erzieher.
» Zusammenfassng – Rossmann, EDEKA
» Zusammenfassung – Straßenbeitrag, Kompensation.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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