Mit riesen Schritten dem Kollaps entgegen?

Nachtrag. Artikelende.
 
Warum ist der Jahresabschluss 2024 noch nicht öffentlich?


Liste der Straßensanierung.20.000.000,00 Mio. stehen demnach an.
Liste der Straßensanierung.20.000.000,00 Mio. stehen demnach an.

Siehe auch: Straßenbau unter dem Schutzschirm


Wir halten fest.
Laut dem Fraktionsvorsitzenden der CDU bei der Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2025 ist derzeit wohl das wichtigste Projekt in Rödermark „Freiflächen funktionale Ortskern(siehe Antrag der Verwaltung Stadtplanung).
Das Geldausgeben scheint demnach wichtiger zu sein, als sich um die Einnahmen zu kümmern.
Die Entwicklung von Gewerbeflächen, die zur Finanzierung der geplanten Ausgaben beitragen könnten, hat offenbar keine hohe Priorität.

Eigentlich müsste das Gewerbe oberste Priorität haben. Ich kann zwar nicht beurteilen, wie sich dieser Verlust gewerbesteuermäßig auswirkt, aber erfreulich ist so etwas bestimmt nicht.


Um die Umgestaltung der Plätze vor dem Rathaus und der Kulturhalle
finanzieren zu können, werden kurzerhand 1 Mio. Euro aus dem Budget für den Straßenbau verplant.
Anmerkung. An der von der Stadtverordnetenversammlung am 8.12.2017 beschlossenen Bruttoinvestitionssumme von 1 Million Euro für die grundhafte Sanierung von Straßen wird festgehalten: Siehe: Niederschrift Stavo 19.06.2018.TOP 10
Dass dieser Betrag (1 Mio.) rund 1,2 Mio. Euro unter dem Bedarf liegt, den ein von der Stadt beauftragtes Gutachten als angemessen ansieht, wollen wir hier einmal außer Acht lassen.
Anmerkung: In der Zwischenzeit dürfte durch Preissteigerungen bedingt nicht mehr mit 2,2 Mio. bedarfgerecht zu rechnen sein, sondern eher mit ca. 4,0 Mio (Siehe Artikelende). Man würde demnach nicht 1,2 Mio unter „bedarfsgerecht„, sondern mit 3 Mio.


Wie will man einen Sanierungsstau von 20 Mio. Euro abbauen,
wenn man jährlich gerade einmal 1 Mio. Euro investieren will – und diesen Mindestbetrag auch noch für die Umgestaltung von Plätzen zweckentfremdet? Je länger man den Renovierungsstau hinausschiebt, desto mehr müssen die Bürger bezahlen
Nun ja, vielleicht denkt man sich: ‚Unsere Straßen sind sowieso schon so kaputt, kaputter geht’s nicht.
Unser Kinder und Enkel werden die Zeche zahlen müssen.

100 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B entsprechen in etwa 962.700 €1.

Es werden auch Personalressourcen für Projekte verbraucht,
die den Bürger am Ende durch Folgekosten zusätzlich stark belasten, während zugleich die Möglichkeit NICHT genutzt wird, durch Einnahmen das Haushaltsdefizit zu senken. Dies birgt die Gefahr, dass Rödermark mit Konsequenzen rechnen kann, wenn das Haushaltsdefizit nicht in den Griff bekommt und weiterhin Ausgaben getätigt werden, für die offensichtlich kein Geld vorhanden ist.
100 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B entsprechen in etwa 962.700 €1.

Ab 2018 sind die Kommunen bei einem nicht ausgeglichenem
Haushalt Straßenbeiträge nicht mehr verpflichtet, einen Straßenbeitrag zu erheben.
 
Die Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen, im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen. Von der Verpflichtung, Entgelte vorrangig zu erheben, sind Straßenbeiträge nach den §§ 11 und 11a des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) ausgenommen. § 92 Abs. 4 bleibt unberührt. (Stand 09.2025) Quelle: Hier immer die aktuelle Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=GemO_HE_!_93


Zu den Straßen und dem schlechten Zustand gibt es eine Vorgeschichte.
Als Bürgermeister Kern 2013 den ersten Schutzschirmvertrag unterschrieb, verpflichtete man sich strengen Regeln: Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Rödermark erreichte diesen 2019) musste ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden. Zur Konsolidierung gehörte neben Einsparungen auch, alle möglichen Steuer- und Gebührenerträge auszuschöpfen.

Warum gab es in der Konsolidierungsphase keine grundhafte Sanierung einer Straße?
Hätte man in dieser Zeit eine grundhafte Sanierung einer Straße in Auftrag gegeben und damit den Konsolidierungspfad verlassen, wäre Rödermark gezwungen gewesen, eine Straßenbeitragssatzung zu beschließen.

Roland Kern hat zwar einen Straßenbeitrag (die wiederkehrenden Beiträge) eingeführt, aber nach einem Tag Laufzeit wieder abgeschafft. Und damit haben wir in Rödermark, dank der ablehnenden Haltung von Herrn Kern, keine Straßenbeitragssatzung.


1In älteren Beiträgen werden unterschiedliche Beträge genannt. Ist den Hebesätzen geschuldet.


Nachtrag 25.09.2025. Quelle: Antworten zu den Fragen Stavo 23.09.2025
Die Gesamtausgaben der grundhaften Erneuerungen von Straßen, Wegen, Plätzen, Wirtschafts-
wegen und Brücken lagen in den Jahren 2020-2024 bei:
2020: 1,58 Mio. €
2021: 0,6 Mio. €
2022: 1,57 Mio. €
2023: 1,43 Mio. €
2024: 1.36 Mio. €
In dem Zeitraum von 2020 bis 2024 wurden folgende Straßen, Wegen, Plätzen, Wirtschaftswegen und Brücken grundhaft erneuert:
Bahnhofstraße, Berliner Straße, Tilsiter Straße, Breslauer Straße, Bachgasse, Pfarrgasse, Heitkämper Straße einschl. Parkplätze, Glockengasse, Dockendorffstraße, Mainstraße, (Bonhoefferstraße), Durchgangswege Johann-Strauß Straße, Brücke „Am Zilligarten“, nördlicher Feldweg BG „An der Rennwiesen, Radweg „Darmstädter Straße zum Bienengarten“, Radweg „verlängerter Sperberweg“, Gehwege Wingertstraße und Talstraße.
In 2025 werden die investiven Ausgaben im Straßenbau bei etwa 1,55 Mio. € liegen.

Leider sind in dem Beschluss (TOP 10), mit dem man festlegte, 1 Mio. jährlich in den Straßenbau zu investieren, keine Steigerungsraten vorgesehen.
 
[..]bei der Erstellung des Straßenkatasters 2018 als Basis für die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung wurde mit 185 €/qm gerechnet.[..] Quelle: Allris
Das bedeutet, dass wir heute nicht mehr 1 Mio. ansetzen müssen, sondern 1,75 Mio.
 
Die durchschnittlichen Kosten für grundhafte Straßenerneuerungen mit Straßenbegleitgrün im innerörtlichen Bereich einschließlich Baunebenkosten für Planungen, Bauüberwachungen, Gutachten, Vermessungen, Beweissicherungen, etc. sind von 260 €/m² (brutto) auf mittlerweile 325 €/m² (brutto) gestiegen.
Hier wurde evtl. schon der QM-Preis von 2020 als Ausgansbetrag genannt.

» Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge

In dieser schwierigen Situation nicht kaputtsparen. Nicht bei Freiflächen.

Beschlussvorschlag:
Die Gegenfinanzierung wird mit der Schiebung von ca. 1 Mio. Euro für den Straßenbau
gewährleistet.Quelle:Seite 169

Bürgermeister Rotter: „Wir dürfen uns in dieser schwierigen Situation aber auch nicht kaputtsparen. Wir können nicht alles zuschließen, nicht alles aufgeben.“
Quelle: Roedermark.de

Richtig. Aber Förderprogramme können leicht dazu führen, dass Gelder in eigentlich unnötige Projekte fließen. Der Blick für das Wesentliche geht dabei oft verloren. Ortsverschönerungen sind sicher sinnvoll – aber nur dann, wenn nach solchen Maßnahmen auch noch ausreichend Mittel für wirklich notwendige Aufgaben zur Verfügung stehen. Siehe1

Anmerkung. Wenn es nicht reicht, erhöhen wir die Grundsteuer oder führen eine Straßenbeitragssatzung ein. Bei einer Straßenbeitragssatzung trifft man nicht die Mieter. 🙁

In Rödermark investiert man lieber in Freiflächen als in den Erhalt der bestehenden Infrastruktur.
Geld (920.000 €), das dringend für den Straßenerhalt benötigt wird, soll in Maßnahmen zur Ortsverschönerung fließen.
Siehe1 Es sollte daher überlegt werden, ob Investitionen im Bereich Straßenbau nicht dahingehend zurückgestellt werden sollten, um die Finanzierung der Einzelmaßnahme „Freiflächen funktionaler Ortskern“ innerhalb der Städtebauförderung sicherstellen zu können. Quelle
Wie im Gutachten aus dem Jahr 2021 hervorgeht, muss Rödermark bedarfsgerecht 2,2 Mio. € in Straßenunterhaltungsmaßnahmen investieren.

Die FDP hat mittels einer Anfrage an die Verwaltung (siehe Seite 12) erfragt, wie viel in den Jahren 2020 bis 2024 – ohne Fördermittel – in die grundhafte Erneuerung von Straßen investiert wurde.

Da im Gutachten auch Reparaturen in die notwendigen Investitionen von 2,2 Mio. € einbezogen werden, wäre es sinnvoll gewesen, diesen Betrag ebenfalls gesondert abzufragen.

Laut Gutachten müssten in Rödermark
bedarfsgerecht jährlich mindestens 2,2 Mio. € in unser Straßen investiert werden. Dann hätten wir in zehn Jahren den jetzigen Bedarf abgearbeitet. Aber das Geld scheint nicht zur Verfügung zu stehen.

Siehe:
Im HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 ab Seite 47 können Sie nachlesen, was an Straßenbaumaßnahmen in Planung ist. Bedarfsgerecht wären 2,2 Mio. p.Jahr.“

1) 2024 || 2 2025 || 3 2026
1) 2024 || 2 2025 || 3 2026

Laut Gutachten von November 2021 müsste Rödermark in 10 Jahren 20,2 Mio. Euro (Stand 11/2021) für bedarfsgerechte Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen des Straßennetzes investieren. Oder anders ausgedrückt: Bedarfsgerecht wären jährlich 2.2 Mio.

Warum wird der Jahresabschluss 2024 nicht veröffentlicht?
Es geht ja schließllich auch um die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2024.
Mit der Entlastung bestätigt das Gremium, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung rechtmäßig und wirtschaftlich war und keine wesentlichen Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften vorliegen.


Siehe Aktenmappe Stavo.Seite 171
1 Der genannte Eigenanteil (Anm. Admin 920.000,00) entspricht in etwa der Höhe der (investiven) Haushaltsmittel, welche pro Jahr für den Straßenbau vorgesehen sind. Es sollte daher überlegt werden, ob Investitionen im Bereich Straßenbau nicht dahingehend zurückgestellt werden sollten, um die Finanzierung der Einzelmaßnahme „Freiflächen funktionaler Ortskern“ innerhalb der Städtebauförderung sicherstellen zu können.
Hervorhebung duch den Andmin.

Siehe auch
» Einzelmaßname 31. Freiflächn funktionaler Ortskern
» ISEK. Integriertes Städtebauliches Entwicklungs Konzept

» Handlungsempfehlung im Gutachten ab Seite: 34
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

 

Bürger in Rödermark in Aufregung. In 2023 werden die Straßenbeiträge eingezogen.

Kreis Offenbach.
Kommunale Steuer in 2023. Quelle: BdSt
Kreis Offenbach.
Kommunale Steuer in 2023. Quelle: BdSt

Folgendes kann man beim Bund der Steuerzahler lesen. 14.06.2023.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise hat Rödermark 2023 einmalige Beiträge eingeführt und verlangt diese nun als einzige im Kreis. Damit erheben noch neun Kreiskommunen überhaupt keine Straßenbeiträge, während Dietzenbach, Mainhausen und Obertshausen weiterhin wiederkehrende Straßenbeiträge verlangen.
Quelle: Steuerzahler Hessen.

Obiges ist eine Fehlinformation des BdSt
In Rödermark gibt es keinen Straßenbeitrag.

In 2018 wurde der Beschluss gefasst, dass in Rödermark keine Straßenbeiträge zu zahlen sind. Bürgermeister Kern sei Dank.
1) Gemäß dem Ursprungsantrag (Die Satzung zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge vom 01. Januar 2018 wird gemäß dem in der Anlage beigefügten Entwurf aufgehoben.)

Einmalige Beiträge waren in Rödermark kein Thema. Wenn ein Straßenbeitrag, dann waren es die „wiederkehrenden Beiträge“, die auch beschlossen wurden. Der Beschluss wurde jedoch kurz danach rückwirkend aufgehoben.


Im Juni 2018 wurde einen Satzung nach nur einem Tag Laufzeit wieder einkassiert.

Aufhebung Straßenbeitrag
Aufhebung Straßenbeitrag

Im Juni 2018, also vor 5 Jahren,
wurde in Rödermark der Beschluss zur Beitragssatzung „Wiederkehrende Beiträge“ zurückgenommen.

Nur das Wesentliche.
Die Satzung zum Straßenbeitrag „Wiederkehrende Beiträge“ wurde nach einem Tag Laufzeit wieder einkassiert.

Artikel I
Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS), in Kraft seit 01. Januar 2018, wird aufgehoben.
Artikel II
Die Aufhebung tritt rückwirkend zum 02.01.2018 in Kraft.

🙂 🙂 Dass wir in Rödermark keine Straßenbeitragssatzung haben, ist aus meiner Sicht ausschließlich Bürgermeister Kern zu verdanken. 🙂 🙂


Oh schau mal, die Straße wird gemacht.
Rein theoretisch könnte es passieren, dass Straßen aus Gefälligkeitsgründen „grunderneuert werden“, bei denen es absolut nicht notwendig wäre. Da ja jetzt keiner da ist, der sich über „unnötige“ Grunderneuerung aufregt, weil man ja nichts zu zahlen hat, gibt es auch keinen Grund, sich bei der Verwaltung zu beschweren. Ist aber nur rein theoretisch möglich.
Da wir ja die Stadtverordneten haben, die laut HGO die Verwaltung zu überwachen haben, kann das in der Praxis wohl kaum vorkommen.

Siehe auch
» 19.06.2018 Wiederkehrende Beiträge werden abgeschafft.
» Satzung aufgehoben