NABU fordert Anleinpflicht in der ganzen Gemarkung

Private Aufnahme NABU
Private Aufnahme NABU

Pressemeldung NABU Rödermark

Jedes Jahr im ausklingenden Winter ruft die Stadt ihre Bürger auf, Ihre Hunde während der ab 1. März beginnenden Brut‐ und Setzzeit bitte an die Leine zu nehmen, um Bodenbrüter und die Jungtiere von Reh, Hase & Co. nicht zu gefährden. Jedes Jahr rufen Rödermarks Naturschützer parallel dazu auf, dies in der gesamten Feldflur zu tun und nicht nur in den eingezeichneten Gebieten. Auch bittet der NABU darum, bis Mitte Juni nur die Hauptspazierwege zu nutzen und Trampelpfade zu meiden. Und jedes Jahr halten sich viele Bürger daran. Und dennoch ist die Zahl derer, die sich nicht an Appelle und Verbote halten, viel zu hoch. Die Folge ist, dass weiterhin jedes Jahr viele Bruten aufgrund zu häufiger Störungen aufgegeben werden, dass Rehe zu Tode gehetztwerden, dass unsere Feldflur immer ärmer wird.

In dem Presseaufruf der Stadt heißt es: „…in bestimmten mit Schildern gekennzeichneten Gebieten…“. Und genau darin sehen die Rödermärker Naturschützer ein großes Problem. Der Leinenzwang gilt nur in den Landschaftsschutzgebieten (LSG). In gut der Hälfte der Feldflur gibt es keinen Leinenzwang, d.h. auch in der Brut‐ und Setzzeit können hier Hunde ohne Leine laufen. „Feldlerche, Kiebitz, Fasan, Stockente, Reh, Hase & Co. kennen jedoch die willkürlichen Grenzen der Landschaftsschutzgebiete nicht, sie brüten bzw. werfen dort, wo die Bedingungen für sie am besten sind, und das ist oftmals außerhalb der LSG“, erläutert NABU Vorstandsmitglied Sven Burger das Problem. „Der Kiebitz z.B. hält sich ausschließlich in Gebieten auf, in denen es zur Brutzeit keinen Leinenzwang gibt. Über die Hälfte der verbliebenen Feldlerchen Rödermarks brütet in solchen Gebieten, die oftmals besonders interessante Strukturen aufweisen.“

Der NABU Rödermark fordert daher die Politik auf, endlich zu handeln. „Wir fordern in der Brutund Setzzeit eine generelle Anleinpflicht außerhalb der bebauten Ortslagen, wie es sie in Rodgau schon seit Jahren gibt. Dann gibt es auch keine Diskussionen mehr, ob ein Hund hier freilaufen darf oder nicht“, macht NABU‐Ortsgruppenvorsitzender Dr. Rüdiger Werner die Position der Naturschützer deutlich. Aus Sicht des NABU ist es Besitzern wie auch ihren Hunden zuzumuten, ein Viertel des Jahres nur mit Leine unterwegs zu sein, wobei eine Leine nicht länger als 5 Meter sein sollte. Außerdem fordert der NABU mehr Kontrollen, denn ohne Kontrolle bleibt jede Verschärfung der Satzung wenig wirkungsvoll. Die NABU‐Ortsgruppe ist offen dafür, dass als Alternative mehrere offizielle Hundespielwiesen als Freilaufangebote ausgewiesen werden. Auch hier sieht sie die Stadt in der Verantwortung, tätig zu werden.

Dr. Werner weiter „Wir wollen eigentlich lieber aufklären statt verbieten, müssen aber immer mehr feststellen, dass wir nicht alle Menschen erreichen, dass Menschen teilweise sehr aggressiv auf unsere Bitten reagieren, den Hund anzuleinen oder hier nicht langzulaufen. Daher ist die geforderte Ausweitung der Gebiete mit Leinenzwang für uns unumgänglich, um die Lage für Vögel und Wild wieder zu verbessern. Zusätzlich planen wir, in Zukunft kleine Hinweistafeln aufzustellen, die auf die durch dieses Fehlverhalten bedrohte Tierwelt aufmerksam machen sollen.“

Der Appell des NABU an alle Spaziergänger, Jogger und Radfahrer – egal, ob mit oder ohne Hund – lautet: bleiben sie von Anfang März bis Ende Juni auf den Wegen, meiden Sie Trampelpfade, gehen Sie nicht querfeldein, betreten Sie keine Wiesen und Ackerflächen, bleiben Sie von Hecken und Gebüschen fern und leinen Sie ihre Hunde an. Die Natur wird es ihnen danken!

Siehe auch (Leinenzwang, Anleinpflicht)
Frau Erste Stadträtin Schülner berichtet hierzu, dass ein Termin mit den Landwirten und Jagdpächtern ansteht. Außerdem wird die Karte überarbeitet und ein zusätzlicher Sicherheitsdienst abgestellt.
Siehe die Niederschrift BUSE


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

So etwas geht zu weit!

Gasrkommentar
Gastkommentar

Gastkommentar

In der Nacht von Samstag auf Sonntag haben irgendwelche Vandalen offensichtlich alle Wahlplakate der AfD heruntergerissen und teilweise in viele kleine Stücke gerissen. Nun teile ich gewiss nicht die Inhalte der AfD und man mag zu dieser Partei stehen wie man will, aber so etwas geht für mich zu weit. Selbst unter dem Gesichtspunkt, dass die AfD die städtische Plakatordnung massiv missachtet hat: Das ist Vandalismus und Sachbeschädigung und mit meinem Demokratieverständnis in keinster Weise zu vereinbaren. Ich möchte auch Parteien mit extremistischen Anlagen wie die heutige AfD lieber mit Worten und Argumenten bekämpfen und nicht mit Gewalt.

Und ich möchte alle warnen, die jetzt heimlich Beifall klatschen. Das ist nicht der richtige Weg! Heute ist es die AfD, morgen vielleicht die Linke und dann trifft es irgendwann auch die Parteien in der Mitte. Respekt und Toleranz sind ein hohes Gut in unserer freiheitlichen Gesellschaft und man sollte es auch denjenigen gegenüber aufbringen, die selbst nicht gerade Respekt und Toleranz vorleben.

Dr. Rüdiger Werner, FDP Rödermark
 


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Zugriffe auf den Blog für Rödermark. Auf Leserwunsch veröffentliche ich hier einen kleinen Teil meiner Zugriffsstatistik.

Statistik
Statistik

Im Zusammenhang mit einem Artikel wurde ich gefragt: „Wie viel Leute lesen eigentlich den Blog pro Tag?“
Natürlich führe ich eine anonymisierte Statistik darüber, wie viel Leser aus Deutschland (nur Rödermark geht nicht, weil ich dann nicht mehr anonym zählen kann) wann und zu welchen Uhrzeiten den Blog für Rödermark besucht haben. Gerne komme ich dem Wunsch nach und veröffentliche hier den Teil der Statistik, der den Gesamtbericht zeigt.

weiterlesen Zugriffe auf den Blog für Rödermark. Auf Leserwunsch veröffentliche ich hier einen kleinen Teil meiner Zugriffsstatistik.

Alle Jahre wieder. Leinenpflicht

Leinenzwang in Rödermark
Leinenzwang in Rödermark

Wie in den letzten Jahren müssen in Rödermark die Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juni in den dafür ausgewiesenen und mit entsprechenden Schildern gekennzeichneten Gebieten wieder an die Leine. Die Leine darf maximal 5 Meter lang sein. Die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwanges kann auf der Homepage der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) oder im Rathaus Urberach eingesehen werden. Auskünfte zur Anleinpflicht geben im Rathaus Urberach Hale Temür unter Tel. 911-807 oder Christian Runkel, Tel. 911-830.
Weiter bei roedermark.de

Ein vernünftiger Link auf die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwangs wäre nicht schlecht gewesen. 🙁 Für 120,00€ Hundesteuer könnte man diesen Service erwarten.

ACHTUNG: Die Karte ist ganz großer Mist.
Hier mein Link auf die Karte mit den Freilauffächen
 
Siehe auch
» NABU fordert Anleinpflicht in der ganzen Gemarkung
 
Siehe auch (Leinenzwang, Anleinpflicht)
Frau Erste Stadträtin Schülner berichtet hierzu, dass ein Termin mit den Landwirten und Jagdpächtern ansteht. Außerdem wird die Karte überarbeitet und ein zusätzlicher Sicherheitsdienst abgestellt.
Siehe die Niederschrift BUSE

Müllsünder lassen die Stadtkasse in Offenbach klingeln.

Müllsammelaktion Umweltfreunde Rödermark. 12.10.2019
Müllsammelaktion Umweltfreunde Rödermark. 12.10.2019

Eine Meldung, die über einen Betrag berichtet, den die Stadt Rödermark von Müllsündern eingetrieben hat, habe ich noch nicht lesen können.

[..]Im Abfallbereich brummte es im abgelaufenen Jahr besonders“, wie Weber bestätigt. „Trotz nahezu gleichbleibender Meldungen konnten mehr Müllsünder ermittelt werden als in den Jahren zuvor“, ergänzt Daniel Krüger: „Insgesamt wurden im letzten Jahr 59.310,94 Euro an Bußgeldern festgesetzt, in Vorjahr waren es noch 32.841,46 Euro.“ [..] Quelle Offenbach.de

Aus der Abfallsatzung der Stadt Rödermark
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,–EUR geahndet werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das satzungsmäßige Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden



Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.