Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
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Rund zehn Prozent der Kommunen erhöhen Hundesteuer
Knapp zehn Prozent der hessischen Gemeinden haben 2024 bei der Hundesteuer aufgeschlagen. In einigen Orten müssen Hundehalter bestimmter Rassen sogar 1.200 Euro zahlen. Kritik kommt vom Bund der Steuerzahler.
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Die Ziffern auf der Karte. Querverweis auf die Liste der Flurbezeichnungen.
Hier im Beispiel jedoch ohne Bezug. https://www.openstreetmap.org/copyright
Zu dem Artikel Neues für Hundehalter in 2024.
Nachdem ich immer und immer wieder Kommentare zum obigen Artikel wegen nicht zu akzeptierenden Vorwürfen streichen musste, habe ich mich entschlossen, die kommenden Kommentare ohne Hinweis zu entfernen.
Die Frage in den Kommentaren zu – Karte selber (Verwaltung) erstellen –
möchte ich jedoch aufgreifen. Ja, man kann. Und das dazu noch recht einfach. Man braucht nicht unbedingt einen Externen zu beauftragen.
ABER.
Man kann aber nicht erwarten, dass sich in dem zuständigen Fachbereich ein Mitarbeiter befindet, der sich dieser Sache annimmt bzw. annehmen kann. Und ob sich in der -EDV- dafür einer ein wenig Zeit nimmt?!
Vielfältige Möglichkeiten.
Wunsch eines Stadtverordneten. Recht problemlos lassen sich sogar die Positionen der Tütenspender eintragen. Sollte sich ein Standort ändern oder wegfallen, lässt sich das mit einem Mausklick erledigen.
Evtl. könnte man Jugendliche finden,
die im JuZ ein Projekt – Orientierungskarte für Hundehalter – beginnen. Man braucht nur einen PC mit Internetanschluss und ein wenig Ortskenntnisse. Auch eine Standortanzeige auf einem Handy ist ohne APP mit HTML möglich.
Was man so alles ohne großen Programmieraufwand machen kann:
Ein Beispiel. Klicken Sie auf das Bild und dann auf eine der angezeigten Nadeln. Karte mit Bänken https://www.openstreetmap.org/copyright
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Nachtrag. Beschlussvorschlag (TOP 10):
Der Magistrat beschließt die Neufassung der Satzung über die Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit gemäß dem beigefügten Entwurf mit Anlagen.
Im Gemarkungsgebiet Rödermark sollen in der städtischen Flur die asphaltierten und geschotterten Wege laut beigefügtem Plan und anhängender Wegeliste (mit Flurbezeichnung) während der Brut- und Setzzeit (vom 01.03. bis 15.06.) von der
Leinenpflicht befreit werden. Die Hunde sollen nur auf diesen Wegen frei laufengelassen werden.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen
Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (10), SPD (2), FWR (4), FDP (3), AfD (1)
Ablehnung: SPD (2)
Enthaltung: ./.
Gültigkeit hat nur der Plan auf der städt. Homepage.
Gestern, 23.11.2023, bei der BUSE-Sitzung wurde beschlossen, den Stadtverordneten am 5.12.2023 zu empfehlen, dem „Entwurf der Satzung über die Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit“ zuzustimmen. Man kann davon ausgehen, dass am 5.12.2024 dem Entwurf zugestimmt wird und die Satzung in Kraft tritt.
Es wurde bei der Vorstellung erwähnt, dass jetzt ein Mittel (Karte und Flurnamen sind wohl gemeint) zur Verfügung steht, um bei Verstößen gegen die Satzung die Geldbuße, bis zu 50.000,00 €, gerichtlich (gerichtsfest) einzufordern.
Mal sehen, wie das den Hundehaltern zur Verfügung gestellte Material angenommen wird. Man braucht die Flurnamen nicht zu kennen und eigentlich auch die Karte nicht, weil die Anleinpflicht auf asphaltierten und geschotterten Feld- und Wirtschaftswegen nicht besteht.
Bei -geschottert- könnte es Diskussionen geben; sollte man meinen. Zu der Aussage „asphaltierten und geschotterten Feld- und Wirtschaftswege– gibt es ja die Karte und die Liste mit den Flurnamen. Damit ist, so habe ich es verstanden, alles getan, um auch bei Verstößen die verhängten Bußgelder zweifelsfrei eintreiben zu können.
Es dürfte auch nicht so schlimm sein, dass auf der Karte die Flurnamen nicht verzeichnet sind.
Die Satzung sollte man zur Verdeutlichung (wie auch immer) ein wenig erweitern.
1.) Da die Wegnamen (Flurbezeichnungen) nicht auf der Karte verzeichnet sind, wird eine Liste mit Flurbezeichnungen beigelegt.
2.) Einen Link zu einer Karte, auf der die Flurnamen verzeichnet sind.
Man könnte sich aber auch einmal überlegen, den Hundehaltern folgende Broschüre des Heimat- und Geschichtsvereins als Orientierungshilfe zur Verfügung zu stellen. Flurbezeichnungen. Wichtig für Hundehalter
Themen u.a.
Gebührenerhöhungen
Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit
Urbanes Gebiet Odenwaldstraße
Haushaltseinbringung Doppelhaushalt 2024-2025.
Die wichtigste Sitzung dürfte die Stadtverordnetenversammlung sein. Dort wird letztendlich beschlossen, was in den beiden vorausgegangenen Sitzung (BUSE, HFuW) beraten wurde
Für die Anwohner Odenwaldstraße könnte ein Vortrag in der BUSE-Sitzung von Interesse sein.
Thema: Urbanes Quartier Odenwaldstraße – Ergebnisse einer Machbarkeitsprüfung im Rahmen der sog. „Baulandoffensive“ Vortrag Bauverwaltung
Ansonsten steht bei der Stadtverordnetenversammlung 5.12.2023 u.a. zur Entscheidung an:
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Abwassergebühr für die Jahre 2024 bis 2026 auf EUR 2,93 je m³ für die Schmutzwassereinleitung und auf EUR 0,42 je m² für die Niederschlagswassereinleitung zu ändern. Der beigefügte Entwurf der Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Rödermark – 4. Änderung – wird beschlossen.
Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2024 bis 2026
und Änderung der Abfallsatzung.
Die Grundgebühr wird leicht sinken.
Allerdings sinkt die Zahl der enthaltenen Leerungen von 13 auf 12. Der Preise für eine zusätzliche Leerung sowie der für einen Restabfallsack werden angehoben.
Hier der Link, der Sie zu den Terminen, den Aktenmappen mit den Anfragen, Anträgen sowie weiteren Anlagen führt.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt.
Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst.
Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %. Hier der Beschluss
Themen / Anlagen HFuW
» Neuwahl/Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson
» Bildung von Kommissionen für die Legislaturperiode 2021-2026
» Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark
» Satzungsänderung Vergnügungs- und Spielapparatesteuer
» Satzung über die Leinenpflicht für Hunde
» Zisternensatzung der Stadt Rödermark
» Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2024 bis 2026
» Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2024 bis 2026
» Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2023
» Prüfung: Einführung Grundsteuer C ab 2025
» Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Rödermark HFuW
Themen / Anlagen StaVo
» Aktualisierung Nahversorgungskonzept
» Hissen der Flagge des Staates Israel an/vor den Rathäusern?
» Doppelhaushalt 2024/2025
» Beteiligungsbericht 2022
» Neuwahl/Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson
» Bildung von Kommissionen für die Legislaturperiode 2021-2026
» Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark – 17. Änderung –
» Satzungsänderung Vergnügungs- und Spielapparatesteuer
» Satzung über die Leinenpflicht für Hunde
» Zisternensatzung der Stadt Rödermark
» Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2024 bis 2026
» Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2024 bis 2026 7
» Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2023
» Prüfung: Einführung Grundsteuer C ab 2025
» Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Rödermark Stavo
Vorstehende Angaben ohne Gewähr. Tagesordungspunkte können sich kurzfristig ändern.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
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