Badehaus. Mehrerlöse Schwimmbad

Mehrerlöse Schwimmbad
 
In der Liste Defizitabbau Stadt Rödermark 2013 bis 2020 steht:
 

Mehrerlöse Schwimmbad 50.000,00 Euro

 
Was genau mag damit gemeint sein?
Mehrerlös durch Steigerung der Anzahl Badegäste?
Oder ist an die Erhöhung der Eintrittspreise gedacht?
 
Wieso nicht Steigerung der Besucherzahlen?
Wenn das klappen würde, überschreitet man meiner Meinung nach die Kapazität des Badehauses. Ich gehe 2-3 x die Woche ins Schwimmbad. Ich versuche Zeiten zu nutzen, die ein zügiges Schwimmen ermöglichen. Gelingt auch manchmal für kurze Zeit.
 
Einschränkungen
» Das Badehaus ist 2x in der Woche geschlossen.
» 1 Bahn ist für sportliche Schwimmer reserviert.
» An einem Tag 1 Stunde Wassergymnastik.
» Warmwassertag (nicht unbedingt für sportliches Schwimmen geeignet)
 
Kapazität
Max. 25 Schwimmer im Becken ermöglichen gerade noch ein einigermaßen vernünftiges Schwimmen. Mit 25 Badegästen im Nichtschwimmerbecken ist auch diese Kapazität erschöpft. 50 Besucher in beiden Becken dürfte die Kapazitätsgrenze sein.
[..]sanken von 102?800 im Jahr 2007 auf 83?500 im vorigen Jahr.[..] OP-Online.de 13.07.2012
Wenn wir für 2007 mit 6 Tagen Öffnungszeiten rechnen, hatte man einen Schnitt von 329 Besuchern am Tag.
Rechen wir 2013 mit 5 Tagen Öffnungszeit und der Besucherzahl von 2011, ist das ein Schnitt von 321 Besuchern am Tag.
 

Schwimmbäder (auch Sauna) die sich ständig an der Auslastungsgrenze bewegen dürften nach kurzer Zeit wieder weniger Besucherzahlen haben.
 
Die geplanten 50.000,00 Euro bei einem Eintrittspreis von 3,50 Euro und max. 260 Tagen (52 Wochen x 5 Tage) ergeben pro Tag 55 Besucher mehr (50.000/3,50 = 14.285 Besucher. 14.285/260 = ca. 55).
 
Das wären dann 376 Besucher p. Tag. (2007 waren es 329 am Tag)
 
Es könnte aber auch sein, die Stadt streicht den Mitarbeitern der Stadt den KOSTENFREIEN Zugang zum Schwimmbad.
 
Da die ersten Mehreinnahmen von 25.000,00 Euro für 2014 eingeplant sind, werden wir ja dazu bald etwas in der Stadtverordnetenversammlung zu hören bekommen.
 
Bei der Sauna sind keine Mehreinnahmen vorgesehen. Hier soll es eine Ergebnisverbesserung (40.000,00 Euro) richten.
 


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Grünpflege Reduzierung

Grünpflege Reduzierung
 
In der Liste Defizitabbau Stadt Rödermark 2013 bis 2020 steht:
 

Grünpflege Reduzierung 187.000,00 Euro


 
Ein Grund den vor langer, langer Zeit ins Leben gerufenen Lobstebbel wieder aufleben lassen.
 

[..]Lobstebbel gibt es, wenn Patenschaften für Bäume, Büsche und Beete im Straßenraum zu übernommen werden. Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger soll sichtbar werden ? und zwar mit Namenstafeln, die auf Holzpfählen angebracht sind, den sogenannten ?Lobstebbeln?.[…]Quelle: Webseite der Stadt Rödermark

Siehe auch
Rödermark. Was ist ein Lobstebbel?


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Anträge zur Stadtverordnetenversammlung 19.03.2013

Bekannte Anträge zur StaVO am 19.03.2013
 
 
Antrag zur Änderung der Hauptsatzung (SPD, FDP, Freie Wähler)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark
in § 4 (2) wie folgt:
„Die Anzahl der Stadträte beträgt 7 (sieben). Die Stelle der Ersten Stadträtin/des Ersten Stadtrates sowie die Stellen der weiteren Stadträtinnen/Stadträte werden ehrenamtlich verwaltet.“
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt weiterhin: Die o.g. Satzungsänderung bzw. die geänderte Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gemeinsamer Antrag der SPD, FDP und Freien Wähler

Dazu weitere Informationen später. Siehe auch www.oben-sparen.de
 
 
Keinen Klimaschutzbeauftragten / Klimaschutzmanager einstellen (Stadtverordneter Tobias Kruger)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Blick auf die Vorlage VO/0286/12, dass kein Klimaschutzmanager eingestellt wird und die urspüngliche Beschlussfassung vom 13.11.2012 entsprechend korrigiert wird.
 
Antrag des Stadtverordneten Tobias Kruger zum Klimamanager/Klimaschutzbeauftragten

 
 
Stadtbus einstellen. FDP

Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich intensive Gespräche der KVG OF sowie mit allen weiteren beteiligten Personen und Institutionen (Kreis Offenbach, RMV, Busunternehmer, etc.) zu führen mit dem Ziel, den Probebetrieb des Stadtbusses (möglichst) vorzeitig (vor dem Ende des Probebetriebes im Dezember 2014) abzubrechen bzw. einzustellen und alternative Möglichkeiten für den Schülerverkehr zu finden.
 
Antrag der FDP zum Stadtbus

 
 
Ausstieg Ringmaster. FDP

Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich alle nötigen Schritte zu unternehmen, um zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus dem System Ringmaster komplett auszusteigen. Über den Gang der Verhandlungen bzw. den dann aktuellen Sachstand ist in der ersten Sitzung des Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Energie nach der Sommerpause zu berichten.
 
Antrag der FDP zum Ringmaster

 
 
Berichtsantrag Neue Rundfunkgebühr. SPD
Der Magistrat wird daher gebeten darüber zu berichten:

a) Wie sieht die Situation in Rödermark hierzu aus?
b) Was wurde bisher an Gebühren gezahlt?
c) Welche Gebühren sollen/müssen zukünftig an die GEZ entrichtet werden?
d) Welche Strategie verfolgt der Magistrat in dieser Frage?

 
Berichtsantrag Neue Rundfunkgebühr


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Veröffentlicht in Stavo

Kulturhalle. Weitere. Kosten in Höhe von 1,6 – 1,7 MIO. EURO?

In der Liste Defizitabbau Stadt Rödermark 2013 bis 2020 steht:
 

Wegfall der Leasingrate ab 2. Hj 2017 / 1. Hj. 2018: jeweils 545.835,00 EURO

Ob man das als Konsolidierungsmaßnahme bezeichnen kann, sei dahingestellt. Was wichtig ist zu wissen. Der Leasingvertrag läuft zwar aus. Es gibt einen RESTWERT.
 
Nach meinen Informationen beträgt der von der Stadt zu ZAHLENDE RESTWERT zwischen 1,6 Mio. und 1,7 Mio. Euro.
Wie hoch wird die Grunderwerbssteuer sein? Im Grundbuch dürfte zurzeit der Leasinggeber stehen. Da 2018 der Leasingvertrag ausläuft, ist ein evtl. Restkaufwert zu zahlen. Da jetzt die Stadt Rödermark sich wohl ins Grundbuch eintragen wird, könnte die Grunderwerbssteuer fällig werden.
 

Konsolidiert ca. 1,09 Mio. und ca. 1,7 Mio. EURO neue Schulden.
 
Siehe auch
» Kulturhalle Rödermark KG. Bilanz
» Rödermark. Schuldenstand und Kassenkredite


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?