Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein 3,5 Hektar großes Gebiet entlang des nördlichen Abschnitts der Dieburger Straße und des südlichen Abschnitts der Frankfurter Straße zwischen dem Bahnübergang sowie der Einmündung der Mainzer Straße. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausschluss unerwünschter Nutzungen wie z.B. Vergnügungsstätten sowie Shisha-Bars geschaffen werden.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A68 „Ortskern Ober-Roden“. Er soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch sowie als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch soll durchgeführt werden. [..]
Quelle: BUSE 04.06.2025
Am 5.6.2025 Sitzung HFuW.
Themen u.A.:
– Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern
– KFZ-Kennzeichen für Rödermark
– Personalabbau
– Erhöhung der Gewerbesteuer
– Hopper – Ausstieg oder grundlegende,kostengünstige und transparente Reform Hier die Aktenmappe
Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark Taktieren vor Regieren
Die FWR reagieren mit großem Unverständnis auf das Gebaren von CDU/AL und des Magistrats angesichts der Entscheidung in der Stavo vom 20.05.2025, die Entscheidung über die neue Hebesatzsatzung zu schieben.
Der erst unmittelbar vor der Sitzung – auch vorbei an allen Fraktionsvorsitzenden – eingereichte Änderungsantrag von CDU/Al Die Grünen sollte erreichen, dem Magistrat bis zur nächsten Stavo Zeit zu verschaffen, ein umfangreiches Maßnahmenpaket umzusetzen, mit dem Ziel, die prognostizierte Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B im Vorfeld einer Entscheidung wieder zu reduzieren.
Dieser Steilvorlage ist der Magistrat mit Bürgermeister Rotter an der Spitze nur zu gern gefolgt, man wolle nochmal „in sich gehen“ und Impulse aus der Bevölkerung aufgreifen und über etwaige weitere Maßnahmen beraten, welche eine Reduzierung des angestrebten neuen Hebesatzes veranlassen könnten. Für die zahlreichen Besucher der Stadtverordnetenversammlung und für die Mehrheit der Abgeordneten eine unerwartete Wendung, erwartete man doch eine politische Auseinandersetzung über die Anhebung des Hebesatzes.
Natürlich hat der Magistrat jederzeit das Recht, seine eigene Vorlage zu schieben und zu überdenken, allerdings wird man durch den Zeitpunkt und die Art und Weise dieses Vorgehens den Vorwurf eines politischen Taktierens schwerlich von sich weisen können.
Zum einen muss die Koalition aus CDU/AL vor versammeltem Haus den Bürgerinnen und Bürgern keine schmerzvolle finanzielle Belastung aufbürden, zum anderen kann sich der Magistrat bei der nächsten Stavo durch einen Vorschlag einer maßvolleren Anhebung des Hebesatzes zum politischen Wohltäter gerieren.
Die Frage bleibt allerdings: Warum jetzt erst? Vier Sitzungen der AG Haushalt mit Vertretern aller Fraktionen und des Magistrats hatten zum Ergebnis, dass man um eine Erhöhung des Hebesatzes nicht umhinkomme, zumindest nach Sichtweise des Magistrats. Nicht alle Fraktionen – so auch die FWR – folgten dieser Einschätzung.
Welche Legitimation hat dieses Gremium also, welches Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung sollen die Bürgerinnen und Bürger gewinnen, wenn Beratungsergebnisse auf der politischen Bühne kurzerhand gekippt werden, um anscheinend der angespannten Stimmung in der Bevölkerung Rechnung zu tragen?
Übrig bleibt aus Sicht der FWR ein kompletter Totalschaden: Die Bürgerinnen und Bürger werden aufs Neue vertröstet, der Magistrat wird die von ihm erweckten Hoffnungen in irgendeiner Weise erfüllen müssen und die Koalition hat bewiesen, dass man für ein politisches Manöver auch demokratische Gepflogenheiten getrost unter den Teppich kehren kann.
Ein positives Signal bleibt allerdings: Die zahlreichen Besucherinnen und Besucher dürften zurecht mit dem Gefühl die Veranstaltung verlassen haben, mit ihrem Erscheinen tatsächlich politischen Einfluss genommen zu haben. Die FWR hoffen, dass sich dieser Trend fortsetzt.
Rödermark intern Der Versuch, den Hebesatz der Grundsteuer um 450% anzuheben, ist nach Bürgerprotest zunächst gescheitert. Nach den Protesten sah sich der Magistrat wohl gezwungen, die Hebesatzerhöhung neu zu überdenken.
Beschluss 17.06.2026: Grundsteuer und Gewerbesteuer rückwirkend ab 1.1.2025 990% bzw. 400%
Mal sehen, wann der Verwaltung in 2025 das Geld ausgehen wird. (Fehlende Liquidität)
Nach der kurzfristig gestoppten Grundsteuer-Erhöhung muss der Magistrat aufs Tempo drücken und Sparvorschläge bei den städtischen Finanzen liefern. Die Fraktionen sehen verschiedene Wege aus der Haushaltskrise, aber kein Vorbild in Dietzenbach.[..]Die Zielmarke sei klar: Man peile an, bei der Grundsteuer unter 1000 zu bleiben, erklärt Gensert auf Nachfrage.[..]
Quelle: OP-Online.de
Rödermark intern Der Versuch, den Hebesatz der Grundsteuer um 450% anzuheben, ist nach Bürgerprotest zunächst gescheitert. Nach den Protesten sah sich der Magistrat wohl gezwungen, die Hebesatzerhöhung neu zu überdenken.
Beschluss 17.06.2026: Grundsteuer und Gewerbesteuer rückwirkend ab 1.1.2025 990% bzw. 400%
Mal sehen, wann der Verwaltung in 2025 das Geld ausgehen wird. (Fehlende Liquidität)
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