Zeitpunkt ab 2011 wurde deshalb gewählt, weil mir ab da die Haushaltpläne zur Verfügung stehen.
Gundsteuer unter Bürgermeister Roland Kern:
» Grundsteuer ab 01.01.2011 330%
» Grundsteuer bis 31.12.2019 540%
Ein Anstieg in dieser Zeit um 210 Prozentpunkte.
Gundsteuerererhöhung unter Jörg Rotter
» Stand 31.12.2019 540%
» Grundsteuer 01.01.2025 Vorraussichtlich 1.250 %
Ein Anstieg in dieser Zeit um 710 Prozentpunkte.
P R E S S E M I T T E I L U N G
Massive Grundsteuererhöhung in Rödermark steht an
FDP fragt: Defizit fremdverschuldet oder auch selbst gemacht?
Am 20. Mai werden die Rödermärker Stadtverordneten darüber abstimmen müssen, ob der Hebesatz für die Grundsteuer in Rödermark um satte 450 Prozentpunkte auf dann 1.250 Prozentpunkte angehoben werden soll. Das wäre eine massive Steigerung um über 50%! Die FDP-Fraktion wird diesem ungenierten Griff in die Geldbörse der Bürgerinnen und Bürger natürlich nicht zustimmen.
„Ich bin in der Offenbach Post vom 17.04.2025 mit den Worten zitiert worden «Wenn Sparpotenziale ausgeschöpft sind, bleibt nur die Steuererhöhung.» Nicht zitiert wurde leider der danach folgende entscheidende Satz «Die FDP glaubt nicht, dass alle Sparpotenziale ausgeschöpft sind.»“, stellt FDP-Finanzexperte Dr. Rüdiger Werner klar. „Wir sind es leid, ständig medienwirksam zu hören oder zu lesen, wie schlimm es doch den Kommunen geht, weil Bund und Land für die von Ihnen bestellten Aufgaben nicht auskömmlich bezahlen, es auf der anderen Seite aber seitens der Regierenden offensichtlich keine ergebnisoffene Überprüfung der städtischen Ausgaben gegeben hat. Eine Grundsteuer-Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger in dieser Höhe darf es aus Sicht der Liberalen daher nicht geben.“
Die FDP-Fraktion hat daher aktuell zwei Anfragen an den Magistrat gestellt: Zum einen wollen die Liberalen wissen, wie hoch die Einsparungen durch die von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossenen Wiederbesetzungssperre bei der Stadt bisher waren. Wiederbesetzungssperre heißt hier, dass freiwerdenden Personalstellen erst nach einem halben Jahr wiederbesetzt werden dürfen. Die Entscheidung im Einzelfall hierzu wurde auf Initiative von CDU und AL/Grüne auf den Magistrat übertragen. Zum anderen wollen die Freien Demokraten wissen, wie hoch der Betrag tatsächlich ist, der von Bund und Land zur Bewältigung der von Ihnen bestellten Aufgaben zu wenig bezahlt wird. Klare Frage der FDP: Was haben Bund und Land beschlossen, wofür die Stadt Rödermark wie viel zahlen muss?
„Sicherlich und unbestritten gibt es schon länger eine ganz erhebliche Unterfinanzierung der Kommunen, z.B. im Bereich der Kinderbetreuung.“, stellt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger fest. „Die entscheidende Frage ist dabei jedoch: Wie hoch ist diese finanzielle Deckungslücke für die Kommunen tatsächlich? Liegt sie in Rödermark in der Höhe des aktuellen Haushaltsdefizites in Höhe von 8,4 Mio. €. Oder sind es für Rödermark vielleicht doch nur 3 Mio. € und der Rest des Defizites ist hausgemacht? Diese Frage ist wichtig und berechtigt, denn es kann nicht sein, dass die unstrittige Unterfinanzierung durch Bund und Land als Argument dafür herhalten muss, auf spürbare eigene Sparanstrengungen in Rödermark zu verzichten – zu Lasten aller Bürgerinnen und Bürger.“
Zu den Einsparmöglichkeiten, die die FDP sieht, gehören neben den Personalkosten unter anderem auch die geplanten Investitionen und die freiwilligen Leistungen der Stadt. „Einsparungen beim Personal bedeuten in der Regel, dass einige wünschenswerten Dienstleistungen der Stadt nur verzögert oder eingeschränkt erbracht werden können. Das müssen wir dann akzeptieren“, sagt Dr. Werner. „Investitionen in die Infrastruktur zu streichen oder zu verzögern, tut uns als Liberale besonders weh, weil wir das als Kernaufgabe der Stadt sehen. Doch wenn der Geldbeutel leer ist, ist es aus unserer Sicht eine Pflicht, zumindest auf sämtliche Investitionen, die die Stadt nur «schön» machen, aber nicht zwingend notwendig sind, vorerst zu verzichten. Auch bei den freiwilligen Leistungen sehen wir ein Einsparpotenzial von rund 250.000 €. Wir wollen die Vereinsförderung und die Kultur- und Heimatpflege (Weihnachtsmärkte, Kerb, Seniorenfeiern etc.) unbedingt auf dem jetzigen Niveau erhalten. Alle anderen freiwilligen Leistungen, wie beispielsweise die Geschwisterkinderregelung in den Kindergärten, gehören aber zumindest ergebnisoffen auf den Prüfstand.“
„Aus Sicht der FDP ist es außerdem ungerecht, dass bei den jetzt vorliegenden Vorschlägen des Magistrates nur die Bürger die Zeche zahlen müssen und die Unternehmen außen vor Bleiben“, meint FDP-Stadtverbandsvorsitzender Hans Gensert. „Würde man den Gewerbesteuerhebesatz um 20 Prozentpunkte erhöhen, würde das für die Unternehmen verkraftbar sein, aber rund 800.000 € zusätzlich in die Kasse spülen. Die Grundsteuererhöhung könnte entsprechend niedriger ausfallen. Das hätte man parallel diskutieren müssen.“
Das nüchterne Fazit der FDP lautet: Ganz verhindern können hätte man eine Grundsteuererhöhung unter den gegebenen Rahmenbedingungen leider nicht. Aber bei echtem Sparwillen hätte man zumindest die Größenordnung minimieren können. „Einen echten, spürbaren Sparwillen sehen wir auf Seiten der Stadt nicht“, so Gensert abschließend.
Kommt jetzt noch die Erhöhung der Gewerbesteuer in Rödermark?
Dietzenbach denkt zurzeit über eine Anhebung von 405 Punkte auf 450 Punkte nach.
Grundsteuer in Dietzenbach voraussichtlich 1.120 Punkte.Quelle
Der Doppelhaushalt 2024/2025 weist für das Jahr 2025 im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von rund 0,15 Millionen Euro aus. Somit konnte der Haushalts- ausgleich trotz Kostensteigerungen in allen Bereichen, wie z. B. bei Bauvorhaben, Personalaufwendungen oder Energiekosten, hergestellt werden. Dies trotz einer bereits im Jahr 2024 durchgeführten Erhöhung der Kreis- und Schulumlage in Höhe von 2,4 Millionen, die sich auch im Haushaltsjahr 2025 voll auswirkt. Quelle: Allris
Anmerkung:
Im Doppelhaushalt wird für Ende des Haushaltsjahrs 2025 ein Überschuss von 154.434,00 Euro ausgewiesen. Bei diesem Ergebnis sind die schon beim Haushaltsbeschuss (März 2024) bekannte Steigerung der Kreisumlagen schlichtweg NICHT enthalten. Nur einen Tag nach Beschlussfassung des Doppelhaushalts der Stadt Rödermark, hat der Kreistag die bereits allseits bekannte Erhöhung der Kreisumlagen offiziell beschlossen. Wäre diese Mehrbelastung im Doppelhaushalt der Stadt Rödermark berücksichtigt worden, hätte sich statt eines kleinen Überschusses ein Defizit von geschätzten 4,4 Millionen Euro ergeben.
Weiß der Geier, warum man diese Mehrausgaben nicht im Haushalt aufgeführt hat. Die Bürgerinnen und Bürger wurden damit im Glauben gelassen, im Jahr 2025 sei die Haushaltslage wieder im grünen Bereich. Eine ehrliche, transparente Haushaltsplanung sieht anders aus.
Mittlerweile ist bedingt durch äußere Einflüsse mit Ausfällen bei den Erträgen sowie mit Mehraufwendungen zu rechnen: Es ergeben sich Minderträge bei der Schlüsselzuweisung in Höhe von 3,5 Millionen Euro, bei der Einkommen- und Umsatzsteuer in Höhe von rund 0,75 Millionen und legt man das Jahresergebnis 2024 zu Grunde, bei der Gewerbesteuer in Höhe von rund 3 Millionen Euro. Quelle: Allris
Anmerkung:
Es ist schon erstaunlich, wie optimistisch ein Haushalt in Rödermark geplant wird. Mich beschleicht das Gefühl, dass man die fehlenden Einnahmen etwas schönrechnet, um sie den hohen Ausgaben anzupassen. Für 2025 hat man sich bei den Einnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KfA, Schlüsselzuweisung) um glatte 3.645.675,00 € verschätzt. Geplant waren 19.511.522,00, tatsächlich werden es voraussichtlich aber nur 15.865.847,00 € sein – also 3.645.675 € weniger bzw. eine Abweichung von etwa 18,7 %.
Ein Blick auf das Haushaltsjahr 2026 zeigt eine weitere Steigerung auf 20.111.516,00 €. Ich will es nicht verkomplizieren, aber als Faustregel gilt: Einer der Gründe für den Anstieg des kommunalen Finanzbedarfs sind unter anderem auch die niedrigen Einnahmen aus der Gewerbesteuer.
Merken: Im Haushaltsjahr 2023 konnte insbesondere aufgrund besonders niedriger Gewerbesteuereinnahmen im Referenzzeitraum bedingt durch die Coronakrise eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 16.277.600 € veranschlagt werden“ Quelle: Doppelhaushalt 2024/2025
Kommunaler Finanzausgleich für 2025. Stand 05.05.2025
Insgesamt entsteht eine Mehrbelastung von 8,35 Millionen Euro, die sich rechnerisch um den Überschuss aus dem Haushaltsplan in Höhe von 0,15 Millionen Euro auf 8,2 Millionen Euro reduziert. Der mittlerweile fertiggestellte Jahresabschluss 2024 weist einen Rücklagenbestand in Höhe von 2 Millionen aus. Diese 2 Millionen können zur Reduzierung des Fehlbetrags verwendet werden, so dass ein Fehlbetrag von 6,2 Millionen Euro verbleibt. Es wird vorgeschlagen, von den 6,2 Millionen Euro 4,2 Millionen Euro über eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 450 Punkte von bisher 800 auf nunmehr 1.250 Punkte vorzunehmen. Der verbleibende Fehlbetrag entspricht der Höhe nach der Anhebung der Kreis- und Schulumlage des Jahres 2025 und bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen. Quelle: Allris
Anmerkung:
Meine Schätzung von Anfang 2025 war 6.529.661,00. Laut Verwaltung: ein Fehlbetrag von 6,2 Millionen Euro verbleibt.
Was sagt uns das? Nach aktueller Vorausschau steht Rödermark Ende 2025 ohne Rücklagen da – mit einem deutlichen Defizit in der Stadtkasse. UND;Der verbleibende Fehlbetrag entspricht der Höhe nach der Anhebung der Kreis- und Schulumlage des Jahres 2025 und bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen
Die finanzielle Lage ist alarmierend. Verantwortlich hierfür sind maßgeblich der Magistrat sowie die schwarz-grüne Koalition, deren Entscheidungen zu dieser Entwicklung beigetragen haben. Toll gemacht. 🙁
Doch damit nicht genug: Weitere erhebliche Ausgaben stehen bevor – beispielsweise für den Park an der Trinkbornschule, das Gelände rund um die Kirche, die Schule im Breidert, das alte Feuerwehrhaus um nur einige zu nennen. Diese Projekte treiben nicht nur die Verschuldung weiter in die Höhe, sondern erhöhen auch die Zinslast und die künftige Tilgungsverpflichtung der Stadt.
Da keine genauen Zahlen vorliegen, auf denen die von der Verwaltung genannte Vorschau basiert, lässt sich auch nicht beurteilen, ob das Defizit von 6,2 Mio. Euro auf einer ähnlich fehlerhaften Schätzung beruht wie die oben genannte Schlüsselzuweisung (KfA) für 2025. Zudem ist nicht ersichtlich, ob in der Vorschau die im letzten Finanzplanungserlass (Seite 5) abgesenkten Planzahlen zur Steigerung der Steuereinnahmen bereits berücksichtigt wurden. Es hat allerdings den Anschein, dass bei dem Bericht für Q1 noch die HÖHEREN Planzahlen -Finanzplanungserlass 2024- herangezogen wurden.
Schaut man sich der Bericht zu Q1 der Verwaltung an, wird man feststellen, dass dieser von gleichen Zahlen ausgeht, wie im Haushaltsplan 2024/2025 vorgesehen.
Q1 sieht nicht gut aus.
Damit dürfte auch die im Finzplanungserlass für 2025 vorgegebenen MINDERUNG der Steuereinnahmen NICHT eingearbeitet sein.
ca. 2.000.000 Erhöhung Kreis- und Schulumlage um 3,5 % bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen
Dieser Satz bedeutet doch wohl: Die Kommune kann diese zusätzlichen 2 Millionen Euro aus ihrem aktuellen Haushalt nicht decken. Es handelt sich scheinbar um ein Defizit, das im Haushaltsplan als „nicht finanzierbar“ dargestellt wird.
Doch was genau heißt das eigentlich?
Wenn diese Zahlungspflicht gegenüber dem Kreis besteht, dann muss die Kommune sie auch leisten – unabhängig von ihrer Haushaltslage. Das wirft Fragen auf:
War die Grundsteuererhöhung um 450 Punkte zu niedrig angesetzt?
Wenn klar war, dass 2 Mio. € mehr Kreis- und Schulumlagen anfallen, wäre dann nicht eine Erhöhung um 650 Punkte notwendig gewesen?
Was bedeutet „nicht finanzierbar ausgewiesen“ konkret?
Ist das nur eine formale Haushaltskennzeichnung oder drohen den Bürgern weitere Belastungen, wenn keine zusätzlichen Einnahmen erschlossen werden?
Es lesen ja Stadtverordnete mit:
Bitte erklärt doch einem Bürger (die Hoffnung stirbt zuletzt), was dieser Satz für die Bürger praktisch bedeutet.
Könnte das ein Hinweis auf weitere Steuer- oder Gebührenerhöhungen sein?
Übrigens: Ob die 2 Mio. € bereits im „verbleibenden Fehlbetrag von 6,2 Mio. € nach Rücklagenentnahme“ enthalten sind oder noch hinzukommen – in Rödermark fällt das kaum noch ins Gewicht. Ob 200, 400 oder 600 zusätzliche Prozentpunkte – auf die Grundsteuer kommt es ohnehin nicht mehr an. 🙁
Dem aktuellen Magistrat traue ich mittlerweile weitere diesbezügliche Schreckensmeldungen zu.
Es ist der hauptamtliche Magistrat gemeinsam mit seiner Koalition, der die Verantwortung dafür trägt, wie es heute um Rödermark bestellt ist – im Guten wie im Schlechten
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
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