Etwas zur Grundsteuer B und Gewerbesteuer.

Grundsteuer
Grundsteuer

Etwas zur Grundsteuer B und Gewerbesteuer.

Die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer entsprechen nicht nur ca. 30% der Einnahmen im ordentlichen Ergebnis der Stadt, sondern sind auch Steuern, die durch die Stadt über einen Hebesatz beeinflussbar sind.
Ein hoher Gewerbesteuer-Hebesatz ist sicherlich nicht dienlich, wenn man Unternehmen nach Rödermark holen möchte. Das ist allerdings in Rödermark weniger von Bedeutung, da dank der Politik in den letzten Jahren durch fehlende Gewerbeflächen dafür gesorgt wurde, dass sich neue Gewerbetreibende in nennenswerter Größe hier nicht niederlassen können. Ein moderater Hebesatz für die Gewerbesteuer soll auch das Abwandern von zahlungskräftigen Gewerbesteuerzahlern verhindern. Was allerdings in Rödermark nicht immer gelingt.

Noch liegt in Rödermark der Grundsteuer-Hebesatz B bei 715%.
Es ist zurzeit nichts bekannt, dass sich in 2023 daran etwas ändern könnte, was aber nicht auszuschließen ist.

Wenn über die Erhöhung der Grundsteuer diskutiert wird
und was anschließend zu zahlen ist, gab es ganz wilde Spekulationen. Ohne dass man es begründen konnte, regten sich diejenigen auf, die schon die Bescheide zur Grundsteuer für den 01.01.2025 erhalten haben. Man konnte auch nicht sagen, ob man mit dem aktuellen Hebesatz von 715% in 2025 mehr oder weniger zahlen muss.
Es kam heraus, dass bei einer Erhöhung des Hebesatzes einiges durcheinander geworfen wird.



Die Ankündigung, die Grundsteuer steigt um 125% wäre falsch.
Es müsste heißen, die Grundsteuer steigt um 125%-PUNKTE.

Rechenweg.
Gesetzt sei einmal eine zu zahlende Grundsteuer von 429,00€.
Dieser Betrag ergibt sich aus einem Grundsteuermessbetrag von z.B. 60,00€ (legt das Finanzamt für jedes einzelne Gebäude/Wohnung fest) und einem Hebesatz von z.B. 715% (legt die Kommune fest). Also: 60,00 * 7,15 = 429,00 zu zahlende Grundsteuer B

Falsch. Erhöhung um 125%
Das wäre dann eine Steigerung von 429,00 auf 965,25€ (429,00/100*225).

Richtig. Erhöhung um 125%-PUNKTE
Sie addieren eine angekündigte Steigerung (Prozent-PUNKTE) auf den zurzeit gültigen Hebesatz.
Steigerung von 429,00 auf 504,00 (60*8,40) — 8,40 = (715+125)/100

Zahlen aus dem Haushalt (Entwurf) 2023
Einnahmen ordentliches Ergebnis 77.920.204,00€
Gewerbesteuer (geplant) 16.000.000,00€
Grundsteuer B (geplant) 7.676,000,00€
Grundsteuer B Hebesatz 715%
Gewerbsteuer Hebesatz 380%


Rödermark intern
Die Tilgung alter und neuer Darlehen kann in Rödermark nicht aus der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert werden.

26.09.2019 HiB. Grundsteuer wird neu geregelt

Wehret den Anfängen. Damit wir Bürger nicht weiter ausgenommen werden wie die Weihnachtsgänse, müssen wir darauf achten, wo in den anstehenden Fällen das Land, der Bund und auch die Kommune weitere Geldquellen anzapfen könnte.

Grundsteuerbremse. JETZT
Grundsteuerbremse. JETZT

Aktuell das Land.
Das Land will Gelder behalten, die den Kommunen zustehen. Die Kommunen benötigen jeden Cent. Da Rödermark nach dem Willen der Schwarz/Grünen Landesregierung wohl jährlich auf ca. 750.000,00 € verzichten muss, wird eine Grundsteuererhöhung wohl unausweichlich sein. Siehe hierzu: ACHTUNG. Das Land will uns zustehendes Geld behalten. Es geht um mehr als 750.000,00 €

Anstehende Grundsteuerreform:
In dem Gesetzentwurf und dem von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf heist es:
[..]“An die Gemeinden wird daher appelliert, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen, um ein konstantes Grundsteueraufkommen zu sichern„[..]
 
Der vorstehende Satz richtet sich an die Kommunen, dass man einer Grundsteuererhöhung, die durch die Grundsteuerreform kommen könnte, entgegenwirken soll.
 
Die Hebesätze an die neue Grundsteuer sollten so anpasset werden, dass die Reform nicht zu einer Steuererhöhung missbraucht wird. Die Reform sollte aufkommensneutral umgesetzt werden.
 
Die Einnahmen über die Grundsteuer B stehen der erhebenden Gemeinde/Stadt zu. Für die Berechnung der Grundsteuer benötigt die Stadt Steuermessbetrag und Hebesatz. Steuermessbetrag wird vom Finanzamt festgelegt, Hebesatz von der Stadt. Das bisherige, dreistufige Besteuerungsverfahren (1. Ermittlung des Grundsteuerwertes, 2. Steuermesszahl, 3. Hebesatz) soll beibehalten werden. Seite 10
 
Sollte sich im Rahmen der Grundsteuerreform der Steuermessbetrag nach oben verändern, wird sich auch die Belastung der Bürger erheblich erhöhen. Die Stadt ÄNDERT NICHT den Hebesatz und trotzdem könnte sich die Grundsteuer erheblich erhöhen. Dem muss entgegengewirkt werden. Es muss eine Grundsteuerbremse zum Schutz der Bürger eingeführt werden.
Für einen Beschluss zu einer Grundsteuerbremse benötigt man NICHT den genauen/finalen Gesetzestext. Die Grundsteuerbremse kann SOFORT beschlossen werden.
 
Die Grundsteuerbremse kann sich selbstverstädlich NICHT auf einzelne Grundstücke beziehen, sondern nur auf die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer.
 
Ein erste Versuche zur Einführung einer Grundsteuerbremse gab es in 2015 von FWR und FDP. Der Grund seinerzeit war nicht die Grundsteuerreform.
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Berlin: (hib/HLE) Die Grundsteuer in Deutschland wird umfassend reformiert. Dieses Ziel verfolgt der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (19/13453). Für die Erhebung der Steuer soll in Zukunft nicht mehr auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können. Dafür soll mit einem gesonderten Gesetz das Grundgesetz geändert werden.

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15.10.2019. Anträge/Anfragen zur Stavo, Stadtverordnetenversammlung.

Anträge zur Stavo am 15.10.2019
Anträge zur Stavo am 15.10.2019

Was für eine Freude. ALLE SITZUNGEN FINDEN IN DER HALLE URBERACH STATT

Die Anträge/Anfragen zur kommenden Sitzungsrunde stehen fest.

Was man den Tagesordnungspunkten nicht entnehmen kann, sind ausstehende Fragen zu den Schrankenschließzeiten. Die Antworten der Stadt liegen seit der letzten Stadtverordnetenversammlung zwar vor, aber aus Zeitgründen wurden Rückfragen auf die nun kommenden Sitzungsrunde verschoben. Wird bestimmt spannend werden.

weiterlesen 15.10.2019. Anträge/Anfragen zur Stavo, Stadtverordnetenversammlung.

Wunderbare Fragen zur Grundsteuerreform.

Steuerlast
Steuerlast

FDP fordert Grundsteuerbremse.

[..]n der einschlägigen wissenschaftlichen Diskussion wird bereits jetzt davon ausgegangen, dass die Gemeinden vor der ersten Hauptfeststellung im Jahr 2022 den Hebesatz erhöhen, und sich damit die im Gesetz vorgesehene „Aufkom-mensneutralität“ der Grundsteuerreform auf dieses höhere Niveau bezieht (vgl. Scheffler/Hey, ifst-Schrift 530 (2019), S. 52 bis 54). Das Ziel der Aufkommensneutralität wäre damit nur formal erreicht, materiell würde die Grundsteuerreform jedoch zu einer Erhöhung des Steueraufkommens führen. Aus Sicht der Fragesteller sollte dieser Aspekt in der laufenden Diskussion stärker thematisiert werden, damit bei den Bürgerinnen und Bürgern keine falschen Erwartungshaltungen geweckt werden. Die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag hat aus diesem Grund die Initiative der „Grundsteuer-Bremse“ angestoßen, durch die sich Gemeinden bundesweit dazu verpflichten, die Reform der Grundsteuer nicht für Steuererhöhungen zweckzuentfremden (vgl. „Der Grundsteuer-Horror der Steuerberater“, in: FAZ vom 12. März 2019, S. 16 Quelle[..]

Die Fragen.
1. Warum spricht sich die Bundesregierung für eine aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer aus?

2. Wird das Ziel der Bundesregierung, ab 2022 eine Aufkommensneutralität der Grundsteuer zu etablieren, auf den Bund, das jeweilige Bundesland oder die einzelne Gemeinde bezogen?

3. Weshalb soll nach Ansicht der Bundesregierung die Aufkommensneutralität der Grundsteuer ab dem Stichtag 1. Januar 2022 bestehen, und nicht früher oder später?

4. Wie lange soll nach Ansicht der Bundesregierung die Aufkommensneutrali-tät der Grundsteuer für die Zeit nach 2022 fortbestehen, wenn die Gemeinden dem Wunsch der Bundesregierung nachkommen und ihr Hebesatzrecht auf Basis des Grundsteuer-Reformgesetzes (Scholz-Modell) zur Aufkommens-neutralität nutzen?

5. Wie wird sich auf Basis der Schätzungen des Arbeitskreises Steuerschätzung das Steueraufkommen aus der Grundsteuer für die nächsten fünf Jahre ent-wickeln (bitte tabellarisch darstellen, nach Grundsteuer A und B aufschlüs-seln und – sofern möglich – nach Bundesland sortieren)

6. Wird es nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund der Neuregelung des Grundsteuerrechts bei einzelnen Grundstücken zu Verschiebungen der steu-erlichen Belastung kommen, und wenn ja, wie ist dies aus Sicht der Bundes-regierung mit dem Koalitionsvertrag vereinbar, in dem man sich gegen Steu-ererhöhungen ausgesprochen hat?

7. Wie wird die Bundesregierung darauf reagieren, wenn die Hebesätze in zahl-reichen Kommunen kurz vor dem Stichtag 1. Januar 2022 deutlich angeho-ben werden und damit die Bemühungen untergraben werden, Aufkommens-neutralität bei der Reform der Grundsteuer zu etablieren?

8. Welche Konsequenzen treten nach Einschätzung der Bundesregierung ein, wenn Kommunen, die überschuldet sind und deswegen ihre Hebesätze nicht senken dürfen, die Reform gar nicht aufkommensneutral ausgestalten kön-nen? Soll dafür dann eine andere Kommune die Hebesätze stärker senken, damit Aufkommensneutralität gewährleistet wird?

Zu all diesen Fragen gibt es hier die Antwort.

Bemerkung
Deshalb hatten sich die Länder in letzter Sekunde noch eine „Öffnungsklausel“ erkämpft. Heißt: Wenn sie wollen, dürfen sie einfach ein komplett eigenes Gesetz machen. Und nun ist klar: Nicht nur Bayern wird solch einen Sonderweg gehen!

Eine wunderbare Nachricht. Languste ist nicht in Verzug.

Languste nicht im Verzug.
Languste nicht im Verzug.

„LANGUSTE“ bundesweiten Liegenschafts-und Grundstücksdatenbank zur vollautomatisierten Wertfeststellung

Zu der geplanten CO2-Steuer und die Vermögensteuer, darf man die Grundsteuer nicht vergessen. Ich meine jetzt nicht die turnusmäßigen Erhöhungen, die uns die Kommunen immer wieder gerne aufs Auge drücken, sondern die Grundsteuerreform. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, eine neue Berechnungsmethode einzuführen. Dazu ist es erforderlich, alle Grundstücke in der BRD neu zu erfassen und zu bewerten. Wie viel Grundstücke sind das? Hier eine Übersicht.

Man kann heute nicht mit Gewissheit sagen, wie hoch die zusätzliche Belastung oder auch die Entlastung der Bürger nach der Neuberechnung sein wird. Was man aber der eigenen Kommune abverlangen kann, ist eine klare Aussage, die da lauten könnte: „Erhöhen sich durch die neue Berechnungsmethode die Einnahmen der Grundsteuer B, wird man über die Senkung des Hebesatzes dafür sorgen, dass sich die Einnahmen NICHT erhöhen werden. Bei Einnahmeminderung kann der Hebesatz angehoben werden.
Weder Bürgermeister noch Kämmerer können damit argumentieren: „Wir können nichts dafür. Kommt von oben“. Solche Argumente wären natürlich totaler Blödsinn. Die Kommunen steuern die Höhe der Einnahmen aus der Grundsteuer HEUTE und KÜNFTIG über den Hebesatz.

Gut, man kann sagen: „Erst in ?2022 (2025)? greifen evtl. die neuen Berechnungsmethoden.“ Wenn man aber als Beispiel die Reaktionszeit auf verschiedene anderer Anfragen an den hauptamtlichen Rödermärker Magistrat heranzieht, dürften 3 oder 6 Jahre Vorbereitung für die Komplexität der Sache angemessen sein.

Heute die Antworten des Bundesministeriums der Finanzen
[..]Für den Erfolg der Reform der Grundsteuer ist es von entscheidender Bedeutung, dass die technischen Möglichkeiten geschaffen werden, um Daten, die für die Berechnung der Grundsteuer gebraucht werden, austauschen zu können[..] Siehe: Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer

Man ist laut Bundesregierung nicht im Verzug, weil man von Anfang an mit Verzug gerechnet hat.

Aus Sicht der Bundesregierung befindet sich der Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE aufgrund der frühzeitigen Planungen nicht in Verzug. Die Bundesregierung ging bereits bei der Konzeption des zu reformierenden Grundsteuer- und Bewertungsrechts davon aus, dass zum Hauptfeststellungstichtag 1. Januar 2022 die Grundstücksdatenbank LANGUSTE nicht zur Verfügung stehen würde. Mit einer Bereitstellung kann frühestens im Laufe des Hauptfeststel-lungszeitraums 2022 gerechnet werden.[..] Siehe: Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer

Wird die Bundesregierung den Bundesländern durch finanzielle Unterstüt-zung oder durch Bereitstellung von zusätzlichem Personal beim verzögerten Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE helfen, um die Adminis- trierbarkeit der Grundsteuerreform zu erhöhen, und wenn nicht, inwiefern wird die Bundesregierung sonst Unterstützung leisten? Der Bund wird die Länder bei der Umsetzung der Reform in geeigneter Art und Weise unterstützen. Eine personelle und finanzielle Unterstützung des Bundes ist derzeit nicht beabsichtigt. Die Verwaltungs- einschließlich der Personalhoheit hinsichtlich der Grundsteuer obliegt den Ländern bzw. Kommunen. Siehe: Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer

Die Antworten des Bundesministeriums der Finanzen sind dem Transparenzverteiler der FDP Rödermark unter „Heute im Bundestag (HiB)“ entnommen.

Siehe auch
» In 2015 FDP und FWR Grundsteuerbremse dringend nötig
» Zusammenfassung Grundsteuer B

Bemerkung
Deshalb hatten sich die Länder in letzter Sekunde noch eine „Öffnungsklausel“ erkämpft. Heißt: Wenn sie wollen, dürfen sie einfach ein komplett eigenes Gesetz machen. Und nun ist klar: Nicht nur Bayern wird solch einen Sonderweg gehen!

Horrorzahlen zur Grundsteuer B

Horrorzahlen zur Grundsteuer B
Heute auf Seite 2 der Bild.
Grundsteuer bis zu 4794 Prozent rauf.

Das muss nicht bedeuten, dass wir in Rödermark die in der Bild erwähnte Steigerung von 31,00 € auf 1538,00 € zu erwarten haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Rödermark einen Steuerzahler gibt, der für 768 qm Wohnfläche 31,00 € Grundsteuer zahlt.

Es gibt auch ein Beispiel für weniger Grundsteuer B. Neu 186,00 €. Bisher 243,00 €.

Man hat als Kommune den Schlüssel zur Höhe der Grundsteuer in der Hand. Zauberwort Hebesatz. Der liegt in Rödermark zurzeit bei 540%-Punkte.

Warten wir einmal ab, wie es in Rödermark sein wird. Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung festgehalten und von den Stadtverordneten beschlossen.

Siehe auch
» 22.07.2016 Grundsteuerbremse dringend nötig

» 18.05.2015 Die FDP und Freien Wähler haben einen Antrag zu einer „Grundsteuerbremse“ gestellt.

» 31.03.2015 Rödermark. Grundsteuerbremse. Versuch einer Erklärung.
 


Rödermark intern
Der Bürger hat es geschafft. In 2019 hatten wir in Rödermark einen ausgeglichenen Haushalt. Herr Löw (Offenbach Post) schrieb 2017 in der OP unter -Angemerkt -auf den Punkt -. [..]Steuerzahler hats gerichtet. Fakt ist auch: Sparvorschläge oder kreative Ideen, die die Stadtkasse füllen, blieben in den letzten Jahren unter dem Rettungsschirm Mangelware. Ich finde, was H. Löw 2017 schrieb, stimmt auch noch in 2023.

Bürger werden erneut zur Kasse gebeten.

Drei Monate nach der Bürgermeisterwahl kommt der erste Hammer. Was seit mindestens 2009 regelmäßig von der Kommunalaufsicht gefordert wurde

 
Zur Erinnerung
» Grundsteuer ab 01.01.2007 330%
» Grundsteuer ab 01.01.2013 450%
» Grundsteuer ab 01.01.2015 540%

» Gewerbesteuer 01.01.2013 350%
» Gewerbesteuer ab Haushaltsjahr 2016 380%
» Hundesteuer 2013 verdoppelt
 
 
Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern
Rödermark liegt im Speckgürtel von Frankfurt. Und was macht Rödermark mit diesem Standortvorteil?

Rödermark soll/darf nicht -zubetoniert werden-

Rödermark soll/darf nicht -zubetoniert werden-

Seit Beginn der Wahlkampfzeit um den Bürgermeisterposten in Rödermark, kann man in einigen Kommentaren von „zubetonieren unserer Stadt“ lesen. Erst recht, als der Bürgermeisterkandidat der CDU, Carsten Helfmann (für viele schon a.k.a -Zubetonierer-) die Bildfläche betreten hat.

Dabei kann man den Vorwurf –Zubetonierer– in Richtung Carsten Helfmann wohl kaum stehen lassen. Nicht Carsten Helfmann, man mag mich berichtigen, sondern seine Vorgänger (nicht CDU) haben die Voraussetzungen für den „Park 45“ geschaffen. Seine Vorgänger haben die notwendigen Vorarbeiten geleistet und Grundstücke erworben bzw. getauscht. Was sollte Herr Helfmann jetzt machen? Die Grundstücke waren da. Die Grundstücke mussten jetzt nur noch bebaut werden. Carsten Helfmann konnte einfach nicht anders und wurde quasi zum Erfolg gezwungen. (Lesen Sie die Bilanz die CDU Mehrheit in Eppertshausen. Park 45)

Zurück zum -Zubetonieren-. Ich will mich jetzt weder für Gewerbebebauung noch für Wohnbebauung aussprechen. Ich will aber auf einen Artikel in der Offenbach Post zur Stadt Seligenstadt hinweisen, der ein grundsätzliches Problem aufzeigt.

Bei den Investitionen der Stadt Seligenstadt sind keine Prestigeobjekte zu entdecken. Geld ist nur für das Notwendigste da. Der überwiegende Teil aller Investitionen wurden durch Grundstücksverkäufe finanziert. Da diese Finanzquelle (wie auch in Rödermark) endlich ist, ist man darauf angewiesen neue Grundstücke zu erschließen.

Zu Rödermark
– Notwendige Investitionen Straßenbau mindestens 15.000.000,00 Euro.
– Personalkosten für 2017 16.513.144,00 Euro. (2015 13.878.827,00 Euro)
– Steigerung p.Jahr Personalkosten ca. 500.000,00 Euro. (+3% p.Jahr)
– Fehlbetrag in 2017 ca. 50.000.000,00 Euro.
– Erwerb der Kulturhalle in 2017 1.430.500,00 Euro.
– Zinsaufwand Darlehn in 2017 ca. 401.000,00 Euro.
– Zinsaufwand Kontokorrent (Überziehungskredit) in 2017 ca. 350.000,00 Euro.
Es kommen noch viele weiter Kosten hinzu wie: Instandhaltung, Feuerwehr, Vorsorgeaufwendungen, Sachleistungen, Gebäudekosten, EDV, Zuschüsse Badehaus, Bauhof, Abschreibungen …….. (Vollständige Liste siehe Haushaltsplan)

Selbst wenn man in Rödermark den längst überfälligen Straßenbeitrag einführt, muss die Stadt ca. 25% der Kosten übernehmen. Die Gehaltssteigerungen müssen bezahlt werden. Betrachte man nur diese wenigen Posten und fragt sich dann mal – wie will die Stadt das bezahlen? – Steuer und Gebühren jährlich erhöhen? Dann erübrigt sich die vom Bund der Steuerzahler geforderte Grundsteuerbremse. Wir können auch jedes Jahr den Mitarbeiterbestand um 4 Mitarbeiter reduzieren. Dann hätten wir zumindest die Steigerung der Personalkosten wieder reingeholt.

Eines macht der jetzige Bürgermeister als Einsparmaßnahme schon. Ohne Investitionsprogramm vom Bund oder Land wird schon seit Jahren keine Straße mehr ordentlich grunderneuert. Diese Aufgabe muss nach seiner Amtszeit sein Nachfolger erledigen. Dann werden es durch die jetzige Verhinderung bestimmt mehr als 15.000.000,00 Euro sein.

Natürlich wollen wir keinen Park 45 in der „grünen Mitte“. Aber grundsätzlich die Augen vor neuen Gewerbegebieten/Wohngebiete verschließen, geht nicht. Auch die von vielen so gepriesene Innenverdichtung, wenn es um Wohnbebauung geht, hilft hier nicht wirklich. Wie soll die Stadt ihre Pflichtaufgaben erfüllen, wenn die notwendigen Einnahmen fehlen? Das Geschrei wäre groß, wenn man so kostenträchtige Einrichtungen/Posten wie Badehaus, Kulturhalle, Schillerhaus, Bürgerhaus Waldacker, Vereinsförderung, Straßenreinigung, Klimamanager, Forschungsprojekt im Jägerhaus……usw. schließt oder streicht.

Helfen uns Angebote für günstige Grundstücke an junge Familien?
1) Wo gibt es Einnahmen.
Die Grundsteuer. Anteil Einkommensteuer, Umsatzsteuer. Einkaufen in den Geschäften im Ortskern.
2) Wo sind die Ausgaben?
Kindergarten. Schule. Spielplatz. Jugendarbeit. Freizeitfläche für Jugendliche wie Bolzplatz, Skateranlage……
Da die preiswerten Grundstücke für junge Familien meist recht klein sind, ist auch nur ein recht kleines Haus möglich. Werden die Kinder erwachsen, müssen die aus Platzgründen ausziehen und Rödermark bleibt auf den unter 2) genannten Kosten sitzen.

Also, was denken Sie, ist besser für die zurzeit in Rödermark lebenden Bürger?
Gewerbe- oder Wohnbebauung oder nichts von dem?

Der Artikel ist nicht als Meinung für oder gegen eine Bebauung zu verstehen. Der Artikel zeigt einige Fakten, die zum Nachdenken anregen sollen. Insbesondere sollen die sich angesprochen fühlen, die eine weitere Bebauung von Rödermark grundsätzlich ablehnend/zustimmend gegenüber stehen.
Zu den getätigten Aussagen sollen Sie sich Ihre eigene Meinung bilden.


Rödermark intern
Die Tilgung alter und neuer Darlehen kann in Rödermark nicht aus der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert werden.

Bürgermeisterkandidat der FDP bei den Freien Wähler

Nachtrag 16.09.2016. Plan zur „Grünen Mitte“.

Tobias Kruger zu Gast bei den Freien Wähler
Tobias Kruger zu Gast bei den Freien Wähler

Gestern (13.09.2016) war der Bürgermeisterkandidat der FDP Rödermark Tobias Kruger zu Gast bei den Freien Wähler. Die Veranstaltung war gut besucht, aber die Anzahl der Besucher der vorangegangenen Veranstaltungen (Samuel Diekmann, Karl Schäfer) wurde knapp verfehlt.
 
Tobias Kruger stellte seine Vorstellungen von einem Rödermark unter seiner Führung vor.

Bei der Präsentation seiner Vorstellungen konnte er sein hervorragendes Wissen zur Orts- und Kreispolitik nicht verbergen. Wäre auch verwunderlich gewesen. Tobias Kruger ist einer der dienstältesten Stadtverordneten und seit zwei Jahren Fraktionsgeschäftsführer der FDP im Kreis Offenbach.

Das Wichtigste stellte er an den Anfang. Motivation der Arbeitnehmer in der Stadt steigern durch mehr Verantwortung und Eigeninitiative. Handeln statt verwalten ist die Maxime. Die Mitarbeiter dazu sind in der Verwaltung vorhanden.

Die Bürger sollen besser von der Stadt bedient werden. Verlängerte Öffnungszeiten des Bürgerbüros werden in einer Verwaltung unter Bürgermeister Tobias Kruger zur Realität. Rödermark wird sich unter seiner Regie zu einer modernen Stadt entwickeln. E-Government ist kein Zauberwort, aber in Rödermark, je nach Definition, nur vereinzelt zu finden. Die sich ergebenen Möglichkeiten werden die Wartezeiten/Durchlaufzeit für die Bürger im Bürgerbüro drastisch verkürzen. „Z.B. kommt man mit bereits ausgefüllten Formularen zu fest vereinbarten Terminen, die auch für Samstage gemacht werden können, ins Bürgerbüro“ so Tobias Kruger.

Bürgermeistersprechstunden werden weiterhin abgehalten. Die vorgetragenen Belange werden bearbeitet und man wird die Bürger über den Bearbeitungsstand unterrichten.

Die fehlenden Gewerbe- und Wohnbauflächen mussten natürlich angesprochen werden und damit auch die schon seit Jahren immer wieder ins Gespräch gebrachte „Grüne Mitte“. Herr Kruger hat die „Grüne Mitte“ nicht neu definiert, sondern auf bestehende Unterlagen zurückgegriffen. Die Entwicklungsmöglichkeiten für dieses Gebiet, das man allerdings noch nicht als sauber umrissene „Grüne Mitte“ bezeichnen kann, wurden erklärt.

Damit man sich im weiteren Vortrag über ein festes Gebiet unterhalten kann, wurde das aufgezeigte Gebiet (Plan) vorübergehend als die finale „Grüne Mitte“ angenommen. Ein neues Gewerbegebiet, in dem Bereich Umspannwerk Richtung Offenthal, bietet ein enormes Potenzial. Dieses Gebiet ist auf dem Plan nicht eingezeichnet.

Rödermark. Grüne Mitte.
Rödermark. Grüne Mitte.

Die Grüne Mitte nach Definition von Bürgermeisterkandidat Tobias Kruger geht vom Eichenbühl bis über den Alten Seeweg hinweg. Dieser Raum soll der Naherholung vorbehalten werden. Die darin befindliche Wohnbauvorratsfläche östlich des Spessartrings soll als Tauschfläche für andere Gebiete, die bezüglich Naherholung und Naturschutz weniger kritisch sind, genutzt werden.
Gelb: Grüne Mitte; Orange: Wohnbauvorratsflächen laut regionalem Flächennutzungsplan (RegFNP) (für das Areal am alten Festplatz Ober-Roden wird die Satzung demnächst rechtsgültig); Cyan: Gewerbevorrats- bzw. Weißflächen (Nutzungsart bleibt der Stadt vorbehalten) nach RegFNP (für das Perlite-Gelände nahe dem Badehaus gibt es einen gesonderten Stadtverordnetenbeschluss); Pink: Vorratsflächen für Allgemeinbedarf und Sport nach RegFNP Quelle: FDP-Roedermark.de

Zu dem Plan. Ich habe gebeten, mir den Plan zur Verfügung zu stellen. Noch habe ich den nicht.

Auf diesem Plan sind die Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnbebauungen und Gewerbeflächen ausgewiesen, bei denen recht schnell und problemlos eine Bebauung möglich wäre. Eine stark eingeschränkte und sensible Bebauung innerhalb der „Grünen Mitte“ ist zwar nicht unmöglich, aber sehr schwer zu realisieren. Hinzu kommt, durch die personelle Vertretung der Stadt im Umlandverband*, die z.B. neue Gewerbeflächen nicht gerade fördern will, steht sich in Rödermark selbst im Weg.
Anm. im Umlandverband* wird die Flächennutzung der Kommunen für einen längeren Zeitraum festgelegt. D.h. wird in einer Kommune eine falsche Politik bezüglich der Bebauung (Gewerbe, Wohngebiet) betrieben, wird man für einen längeren Zeitraum die Stadtentwicklung lahmlegen. Eine nachträgliche Änderung des Flächennutzungsplans ist zwar möglich, aber sehr, sehr schwer durchzusetzen.

Die einzig richtige Schlussfolgerung „lass uns die problemlosen Gebiete entwickeln und während dieser Zeit (Anm. ca. 8 Jahre) dringend benötigte Flächen auch an den Rändern der Grünen Mitte finden.“

Tobias Kruger: „Die Wirtschaftsförderung muss aufgewertet werden. Die zurzeit vorhandenen Mitarbeiter dürfen nicht weiter am Gängelband des Bürgermeisters hängen. Es braucht eine Wirtschaftsförderung, die in Augenhöhe des Bürgermeisters aufgestellt ist. Eigenständig und mit weitreichenden Vollmachten.“

Bei den Finanzen soll endgültig „Hoffnung und Glück“ durch einen Plan ersetzt werden.

Tobias Kruger sprach sich grundsätzlich gegen den geplanten Doppelhaushalt aus, mit dem BM Roland Kern seinen Nachfolger für weitere 2 Jahre die Hände binden wird. Nicht nur Tobias Kruger lehnt einen Doppelhaushalt ab, auch der Bürgermeisterkandidat der SPD, Samuel Diekmann, lehnt mit seiner Fraktion einen Doppelhaushalt ab.

Zu Beiträgen, Steuer und Gebühren. Wie sagte Tobias Kruger: „Er lehnt einen Straßenbeitrag ab“. Gleichzeitig lenkte er mit folgenden Worten ein: „Werden wir vom Regierungspräsident (RP) gezwungen, müssen wir wohl einen solchen Beitrag, für Rödermark die -wiederkehrenden Beiträge-, einführen.“ In Praxis sieht das so aus. Da Tobias Kruger die Verrottung der Straßen aufhalten will/muss, wird man nicht darum herumkommen, Straßen einer grundhaften Sanierung zu unterziehen. Jetzt genau verlangt der RP einen Straßenbeitrag.

Zu den KiTa Gebühren meinte Tobias Kruger: „Die eingenommenen Gebühren für die KiTas decken gerade einmal ca. 14% der Kosten. Da kann man auf den Gedanken kommen, auf diese 14% soll die Stadt verzichten und die KiTas kostenfrei anbieten. Nur, die Kosten werden weiterhin ansteigen und damit der Deckungsgrad weiter sinken. Können diese Kosten nicht aus dem normalen Haushalt gedeckt werden, ist zwangsläufig eine Grundsteuererhöhung die Folge.“ Fazit, zahlen muss man immer. Auch wenn es kostenfrei erscheint.
Und weiter: „Dass auch im KiTa-Bereich nach meiner Meinung generell gelten muss, dass Leistung einen Wert haben muss und dass dazu regelmäßig der Dialog mit den Eltern zu suchen ist.“

Die Diskussion in Rödermark eine Grundsteuerbremse einzuführen soll angestoßen werden.

Visionen wurden in einem gewissen Rahmen vorgestellt.

Nach seinem Vortrag die obligatorische Fragerunde. Wenn ich jetzt schreibe „es war die längste Fragerunde bei den bisherigen Vorstellungen der BM-Kanditaten“ könnte der Eindruck entstehen, der Vortrag war nicht erschöpfend. Ich denke, die Zuhörer haben erkannt, hier können Fragen an einen Kandidaten gestellt werden, der auch schlüssige Antworten hat. Gut, es wurde die längste Fragerunde.
Vereinsförderung, Nahverkehr, innerörtlicher Verkehr, Bürgernähe, Sicherheit, Quartiere, Bahnschranken. Interessanterweise keine Frage zu Sauberkeit und Ordnung.

Hierzu alle Fragen und Antworten niederzuschreiben, würde den Rahmen sprengen. Tobias Kruger hat zugesagt, zu all diesen Themen eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Sollten sich weitere Fragen ergeben, kann man diese über seine Homepage, tobias-kruger.de, gerne stellen. Eine schnelle Beantwortung wurde versprochen.
 
NACHTRAG Admin.
*Regionalverband FrankfurtRheinMain aka Umlandverband.
 
 
» BM-Kandidat der SPD Rödermark, Samuel Diekmann, bei den Freien Wähler Rödermark.
» BM-Kandidat der AL/Die Grünen, Karl Schäfer, bei den Freien Wähler Rödermark.


Rödermark intern
Rödermark liegt im Speckgürtel von Frankfurt. Und was macht Rödermark mit diesem Standortvorteil?

In 2015 FDP und FWR Grundsteuerbremse dringend nötig

Grundsteuerbremse dringend nötig

Grundsteuerbremse für Rödermark
Grundsteuerbremse für Rödermark

[..]Um für seine Forderung nach einer GrundsteuerObergrenze zu werben, ist der Bund der Steuerzahler Hessen zur Zeit auf einer so genannten „Grundsteuer decklen!-Tour“ durch hessische Kommunen unterwegs. Lesen Sie den Artikel bei OP-Online

Bereits am 19.05.2015 haben FDP Rödermark und Freie Wähler Rödermark einen Antrag zur Grundsteuerbremse den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Antrag wurde von der Koalition CDU und AL/Die Grünen abgelehnt .

Ich bin mir fast sicher, die Grundsteuerbremse wird sich schwerlich einführen lassen. Die Stadtkämmerer hätten es dann sehr schwer, einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erstellen. Der einfachste Weg, der keinen großartigen Arbeitsaufwand nach sich zieht, entfällt. Die Grundsteuer mehrfach kräftig (so in Rödermark) anheben und der Haushalt kann genehmigt werden. Die wenigen Bürger, die sich dann gegen eine Grundsteuererhöhung wehren, bekommt man schnell in den Griff. Rödermark. Bürger werden von einigen Stadtverordneten bei der Stavo ausgelacht. Und sei es durch eine bloße Erwähnung in der Stadtverordnetenversammlung, die dann für allgemeine Erheiterung eines Teils der Stadtverordneten sorgte und Entsetzen bei den Bürgern.

An Einsparen bzw. dem Erschließen anderer Geldquellen, z.B. Gewerbeansiedlung, braucht man keinen weiteren Gedanken zu verschwenden. Die Grundsteuer machts

Der BdSt Hessen auf Tour: Grundsteuer deckeln!
BdSt Hessen besucht Städte und Gemeinden mit besonders hoher Grundsteuerbelastung / Bürger für Thema sensibilisieren / Hessen sollte Grundsteuerbremse und -obergrenze einführen. Lesen Sie den Artikel beim Bund der Steuerzahler.

Siehe auch
» Rödermark. Stadtverordnetenversammlung 19.05.2015


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