Frühlingsmarkt: Viel los auf der bunten Meile

Bummeln vom Marktplatz bis zum Bücherturm fand den erhofften Anklang

So gab es reichlich Lob, das Bürgermeister Jörg Rotter und der Leiter der Wirtschaftsförderung, Till Andrießen, natürlich gerne hörten. Die städtische Wirtschaftsförderung, die das Stelldichein der 44 Händler, Gastro -Experten und Kulturschaffenden auf der Bummelmeile zwischen Marktplatz und Bücherturm unter Federführung von Alfons Hügemann vorbereitet hatte[..]

ACHTUNG.So klang das 2025<


2026

Wegen hoher Kosten fällt der Frühjahrsmarkt in Ober-Roden aus. Der Dinjerhof rettet mit seinem Hobbymarkt die liebgewonnene Tradition. Quelle: OP-Online.de

So klingt es 2026.
Vermutlich deshalb, weil die Kosten wohl nicht in das (noch anzufertigende) Haushaltssicherungskonzept passen.
Das Ergebnis der Schwarz/Grünen Koalition in Rödernark?

Eventuell hätte man den Frühlingsmarkt retten können, wenn man mit den Stimmen der Koalition bereits vor der Kommunalwahl die Grundsteuer B auf 2.500 Punkte erhöht hätte.

Siehe auch
» Mal ganz ehrlich! Wenn man den Frühlingsmarkt aufgibt, beerdigt man dann auch offiziell den Ortskern?
 

Ober-Roden hat den niedrigsten Grundsteuerhebesatz……….

Niedrigster Grundsteuerhebesatz in Ober-Roden
Aus der nachstehend wiedergegebenen Tabelle ist eindeutig zu erkennen, daß die Gemeinde Ober-Roden ihre Bürger grundsteuerlich am geringsten belastet. Alle übrigen Gemeinden im Erhebungsgebiet (Hessen) liegen höher und nur einige wenige kleinere Gemeinden haben einen vergleichbar niedrigen Hebesatz
Ober Rodener Anzeigeblatt 27.03.1974

Nach der Absenkung von 135% waren es nur noch 100%.

Wer bestellt, bezahlt

Beispiel:
Bestellt wird die Senkung der Mehrwertsteuer.
Wer zahlt letztendlich?

In den Nachrichten hört neuerdings öfters: „Wer bestellt, bezahlt“ – das sogenannte Konnexitätsprinzip.

Der Kommunale Finanzausgleich (KFA) soll sicherstellen, dass die Kommunen ausreichend finanzielle Mittel für die vom Bund übertragenen Pflichtaufgaben erhalten. Dabei muss es sich nicht einmal um neue Aufgaben handeln – auch Änderungen auf Bundesebene können die kommunalen Finanzen erheblich beeinflussen.

Nehmen wir an, die Bundesregierung beschließt (bestellt), die Mehrwertsteuer für ein bestimmtes Produkt von 19 % auf 7 % zu senken. Dem Umsatzsteuertopf, aus dem auch der KFA gespeist wird, fehlen dann plötzlich erhebliche Einnahmen (?z. B. rund 3,6 Mrd. €?).
Nimmt man das Konnexitätsprinzip ernst, müsste der Bund diese Mindereinnahmen durch andere Quellen vollständig ausgleichen.

Geschieht das nicht, kann sich die Bundesregierung öffentlich für ihr Geschenk an eine bestimmte Branche feiern lassen – während die Kommunen die finanziellen Folgen tragen und Stadtkämmerer schließlich gezwungen sein könnten, etwa die Grundsteuer zu erhöhen.

Wichtig ist zudem: Eine Senkung der Mehrwertsteuer muss vom Bundesrat genehmigt werden. Damit liegt die letztendliche Verantwortung bei den Landtagen. Sie entscheiden, ob ein solches Geschenk ohne vollständigen Ausgleich für die Kommunen überhaupt gemacht werden darf.

Transparenz beim Grundsteuerbescheid

War die erste Grundsteuererhöhung im Jahr 2025 aufkommensneutral?

Grundsteuer Q1 2024. Vor der Grundsteuerreform 715%
1.897.962 €
Grundsteuer Q1 2025. Nach der Grundsteuerreform 800% (aufkommensneutral)
1.935.613 €

Man kann sagen, die Vorgabe der Grundsteuerreform, die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten, wurde erfüllt.
Quelle: https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/finanzen


Mehr Transparenz bei der Bürgerversammlung gefordert.
Ich frage mich, wo kann die Verwaltung beim Grundsteuerbescheid für mehr Transparenz sorgen?
Das Finanzamt teilt den Eigentümern per Anschreiben mit, wie hoch der Messbetrag für ihr Anwesen/Haus/Wohnung ist. Dieser, vom Finanzamt festgelegte Messbetrag, ist auf dem Grundsteuerbescheid der Stadt aufgeführt.
Der Hebesatz (das, was die Kommune beiträgt) wird mit dem Haushaltsplan der Stadt veröffentlicht. Zusätzlich berichtet die Presse über die Hebesatzerhöhung ausführlich.

Multipliziert man den Messbetrag mit dem Hebesatz und dividiert das Ergebnis durch 100, dann erhält man den zu zahlenden Betrag.
Z.B. Hebesatz 990. Messbetrag 50 = 990*50/100 = 495,00 € Grundsteuer B zu zahlen.
Oder einfacher: 9,90 x 50 = 495,00 €

Wie ein Vermieter die Grundsteuererhöhung weitergibt, ist nicht bekannt und sicherlich nicht Aufgabe einer Stadtverwaltung.
Aber: Nach § 259 BGB muss die Abrechnung klar, übersichtlich und nachvollziehbar sein.

Die Information, wie sich der Messbetrag errechnet, konnte der Eigentümer bei der notwendigen Erhebung zur Grundsteuerreform den zugestellten Informationen entnehmen. Da es sich um einen Vorgang des Finanzamtes handelt, kann die Verwaltung der Stadt Rödermark auch hierzu wohl kaum eine Aussage machen.

Kurzum: Die Verwaltung informiert aus meiner Sicht vollumfänglich.

Die weitere, anfänglich geplante Grundsteuererhöhung auf 1.250% war aus meiner Sicht realistisch und notwendig.
Die Absenkung auf 990% ist Augenwischerei.

Die Forderung nach mehr Transparenz wurde bei der Bürgerversammlung gestellt.