[..]Für die verbindliche Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands der Kinder sowie für deren anschließende Förderung sollen den Kitas personelle Ressourcen für die Erhebung im Umfang von zwei Stunden je Kind sowie für die Planung und Begleitung der Förderung im Umfang von mindestens dreißig Minuten je Kind pro Woche zur Verfügung gestellt werden. Bei Kindern, die nicht in Kindertageseinrichtungen betreut werden, soll ebenfalls eine Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands und eine anschießende Förderung erfolgen. Dies soll durch Landesrecht geregelt werden.
Der Bund entlastet die Länder für die durch die Regelungen entstehenden Mehrausgaben über einen Verzicht von Einnahmen aus der Umsatzsteuer, die stattdessen den Ländern zugute kommen sollen (1,5 Millionen Euro 2027 und 2028; 1,2 Millionen Euro 2029 und in den Jahren 2030 bis 2023 rund 990 Millionen Euro jährlich). „Für die Umsatzsteuermindereinnahmen des Bundes ist im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 und im Finanzplan bis 2030 im Einzelplan 60 Vorsorge getroffen. Der haushaltsrelevante Erfüllungsaufwand für den Bund in Höhe von jährlich fünf Millionen Euro ab 2027 ist im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 und im Finanzplan bis 2030 im Einzelplan 17 berücksichtigt“, heißt es weiter im Gesetzentwurf.[..]
Hier der ganze Gesetzentwurf der Bundesregierung
Ob das auch nur annähernd reichen wird? 🙁
