
Der Kindergarten Motzenbruch war der erste kommunale Kindergarten in Ober-Roden.
Der Beschluss wurde 1970 gefasst.
Archiv der Kategorie: Kindergarten
Geschützt: 2023 Frage: Ein JUZ im Badehaus?
Einfach so. Kinderbetreuung
Kita und Kindertagespflege zur Randzeitenbetreuung
1. Ausgangslage
Viele Kitas können aufgrund des Fachkräftemangels keine durchgehende Betreuung von früh morgens (z. B. ab 6:00 Uhr) bis zum regulären Beginn (z. B. 8:00 Uhr) sicherstellen. Eltern, die beruflich früh starten müssen, sind auf verlässliche Angebote angewiesen. Tagespflegepersonen besitzen eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII und können flexibel kleinere Gruppen betreuen.
2. Zielsetzung
Schaffung eines niederschwelligen Betreuungsangebots in den frühen Randzeiten (z. B. 6–8 Uhr). Nutzung bereits vorhandener Kita Infrastruktur, ohne zusätzliches Kita-Personal zu binden. Entlastung von Kitas, Unterstützung der Eltern und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
3. Umsetzungsidee
Kooperation zwischen Kita-Träger und Tagespflegeperson(en). Die Tagespflege findet in den Räumen der Kita statt, jedoch organisatorisch und rechtlich klar getrennt von der regulären Kita-Betreuung.
Zeitliche Aufteilung:
6:00–8:00 Uhr: Betreuung durch Tagespflegeperson(en).
Ab 8:00 Uhr:
Übergang in regulären Kita-Betrieb.
Gruppengröße:
nach den üblichen Vorgaben der Kindertagespflege (meist max. 5 Kinder pro Person, ggf. mehr in Großtagespflege mit Ausnahmegenehmigung).
4. Rechtliche & organisatorische Rahmenbedingungen
Pflegeerlaubnis liegt vor, Jugendamt stimmt der Nutzung der Kita-Räume zu.
Miet-/Nutzungsvereinbarung:
symbolische Raumnutzungsgebühr (z. B. 10 € pro Stunde).
Versicherungsschutz:
Kinder sind über die Kindertagespflege unfallversichert.
Haftpflichtversicherung der Tagespflegeperson wird erweitert, Träger prüft Gebäudeversicherung.
Elterninformation:
Klare Kommunikation, dass die Betreuung von 6–8 Uhr in der Tagespflege erfolgt und danach ein fließender Übergang in den Kita-Betrieb stattfindet.
5. Vorteile
Flexible, bedarfsgerechte Lösung ohne zusätzliches Kita-Personal.
Mehr Vereinbarkeit für Eltern mit atypischen Arbeitszeiten.
Bessere Nutzung bestehender Räume, keine Doppelstrukturen notwendig.
Tagespflegepersonen werden stärker in die kommunale Betreuungslandschaft eingebunden.
Siehe auch:
» Beschäftigte aus anderen Berufen gestattet
Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
Das wäre doch was.
Landesregierung will Quereinstieg in Kita-Teams erleichtern
Mit einem „Kita-Paket“ versucht SPD-Sozialministerin Hofmann, den Fachkräftemangel in hessischen Kindertagesstätten zu verringern.
[..]Denn nicht nur ausgebildete Erzieherinnen betreuen Kita-Kinder. Bislang sind in den Teams maximal 25 Prozent Beschäftigte aus anderen Berufen gestattet – Sozialassistentinnen zum Beispiel. Ihr Anteil darf dem Gesetzentwurf zufolge auf 30 Prozent steigen. Dazu muss das Kinder- und Jugendhilfegesetz geändert werden.[..]
Lesen Sie den Srtikel bei: Hesseschau.de
Siehe auch
» Kita und Kindertagespflege zur Randzeitenbetreuung
Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
CDU-Fantasiestunde – frei nach dem Stammtisch-Prinzip. Was ist nur aus der CDU geworden?
Die FDP-Fraktion in Rödermark weist die jüngsten pauschalen Vorwürfe und populistischen Angriffe der CDU in Bezug auf die Kita-Gebühren sowie die Stadtumbaumaßnahmen entschieden zurück. „Diese Art der Rhetorik ist nicht nur unangebracht, sondern auch schädlich für eine sachorientierte politische Debatte“, erklärt Hans Gensert, Vorsitzender der FDP Rödermark. Lesen Sie den Artikel bei der FDP Rödermark