NACHTRAG: 01.05.2025

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Stadtverordnetenversammlung 24.03.2015. Auszug aus dem Sitzungssaal
In 2015 ging es darum, dass die Grundsteuer B um 90 Punkte erhöht werden soll.
Jetzt geht es darum, dass sich innerhalb des Jahres 2025 die Grundsteuer um insgesamt 535 Punkte auf 1.250 Punkte (85+450) erhöhen wird, wenn die Stadtverordneten der Bitte des Magistrats nachkommen und dem Antrag zustimmen.

DIE ZWEITE GRUNDSTEUERERHÖHUNG FÜR 2025 IN RÖDERMARK
Antrag der Verwaltung im
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss – 08.05.2025
Tagesordnung
Es gibt mehr arme Menschen in Deutschland, und jetzt werden diese noch ärmer. Siehe:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Hebesatz der Grundsteuer B, gemäß beigefügtem Satzungsentwurf, rückwirkend zum 01.01.2025 von bisher 800 auf 1.250 Hebesatzpunkte anzuheben. Quelle
Bestimmte die Bürgermeisterwahl 2025 die Vorgehensweise?
Die Verantwortlichen könnten argumentieren, dass die erste Grundsteuererhöhung keine Mehreinnahmen für die Stadt bringen sollte – sie sei aufkommensneutral. Da bereits Ende 2024 war ein ganz miserabler Haushalt 2024 FAKT. Da wäre es angebracht gewesen, den korrekten (notwendigen) Hebesatz schon zum 1.1.2025 in die Haushaltssatzung aufzunehmen. Inzwischen glaubt in Rödermark wohl kaum noch jemand, dass diese Vorgehensweise nicht im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bürgermeisterwahl stand. Steht der GEWERBESTEUERHAMMER NOCH BEVOR. Der Magistrat hat ja noch Zeit bis zur Juni Sitzung.
Ganz unverbindlich.
Die drei höchsten Hebesätze im Kreis Offenbach:
Heusenstamm 1.327
Langen: 1.269
Rödermark geplant: 1.250
Sind wir in Rödermark eigentlich noch Spitzenreiter bei der Hundesteuer?
Zahlen zu einigen Haushalten 2025 im Kreis Offenbach
Beachtenswerter Antrag der SPD Rödermark und Anfrage FDP Rödermark.
Hoffentlich wird der Bürger dadurch aufgeklärt, wie hoch in Euro die – fehlende Unterstützung von oben – sein sollte.
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, bei welchen Pflichtaufgaben der Stadt Rödermark das Konnexitätsprinzip durch das Land Hessen und den Bund verletzt wird.
Die Höhe der hierdurch vorenthaltenen Finanzmittel ist jeweils zu ermitteln.
Quelle: ALLRIS
Eine gleichgeartete Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung von der FDP Rödermark.
In welcher Höhe finanziert die Stadt Rödermark aktuell Leistungen, die allein durch Landes- und Bundesgesetze sowie entsprechende Vorgaben als (gesetzliche) Pflichtleistungen vorgegeben sind?Welche Erstattungen und/oder Kompensationen erhält die Stadt Rödermark dafür von Land und Bund? Wie hoch ist im Ergebnis die Unterfinanzierung durch Land und Bund dabei wofür genau?
Bei welchen Leistungen in wessen (Land/Bund) Auftrag sieht der Magistrat in welcher finanziellen Höhe das Konnexitätsprinzip zu Lasten von Rödermark verletzt?
Quelle: ALLRIS
Ganz ehrlich. Wurde auch langsam mal Zeit, dass man diese Frage stellt.
https://www.roedermark.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1000234&refresh=false&TOLFDNR=1000681
Bin mal gespannt, ob bei der Juni-Sitzung die Gewerbesteuer auch noch angehoben wird.?
So einen Anstieg hatten wir nicht einmal in der Konsolidierungsphase!
» Grundsteuer ab 01.01.2011 330%
» Grundsteuer ab 01.01.2013 450%
» Grundsteuer ab 01.01.2015 540%
» Grundsteuer ab 01.01.2020 715%
» Grundsteuer ab 01.01.2025 800 %
» geplant 01.01.2025 Grundsteuer 1.250%
Kann es daran liegen, dass der Bürgermeister und die Stadtkämmerin mit den Anforderungen ihres Amtes überfordert sind?
„Ein Antrag der Koalition, der schon vor einem Jahr angebracht gewesen wäre.
Bereits bei der Verabschiedung des Haushalts 2024/2025 war bekannt, dass 2025 erhebliche Mittel fehlen würden.
Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird beauftragt, Vorschläge zur Einsparung von Personalaufwendungen zu entwickeln, die noch in diesem Jahr haushaltswirksam sind und geeignet sind, eine Belastung der Bürger mit Steuern zu begrenzen. Siehe
Siehe auch:
» Wie hoch in EURO eine ausreichende Finanzierung sein müsste.
» Was bleibt von der Rentenerhöhung über?
» Keine Steuererhöhung in Rödermark

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