Im März 2026 sind Kreistagswahlen.

[..]Mal auf Tuchfühlung zum Bürgermeister gehen, nah dran sein am wichtigsten Weichensteller der Stadtpolitik, ihm auf Augenhöhe begegnen und Fragen stellen, Lob und Kritik formulieren, über Wünsche sprechen… All das ist möglich im Rahmen des neuen Dialogformats „Plausch auf der Couch“. Quelle:Webseite der Stadt Rödermark [..]

Ob es eine Wahlwerbung unter dem Thema „Plausch auf dem Sofa mit den/der/die XXX“ auf die Webseite der Stadt Rödermark schaffen würde?
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

FREIE WÄHLER Rödermark verabschieden Liste zur Kommunalwahl 2026

Pressemeldung Freie Wähler Rödermark


Der wiedergewählte Vorstand (v.l.n.r.): Björn Beicken (Stellvertreter), Peter Schröder (Schatzmeister), Yvonne van Baal (Schriftführerin), Norbert Braun (Stellvertreter), Stefan Schefter (Vorsitzender)

Am 13.11.2025 vollzogen die FREIE WÄHLER Rödermark in ihrer Mitgliederversammlung zwei wichtige und wegweisende Schritte. Zum einen galt es, den Vorstand turnusgemäß neu zu wählen und zum anderen die Kandidatenliste für die anstehende Kommunalwahl zu verabschieden.

Sowohl der Vereinsvorsitzende Stefan Schefter als auch der Fraktionsvorsitzende Björn Beicken hoben die vertrauensvolle und fruchtbare Zusammenarbeit innerhalb des Vorstands und der Fraktion hervor. Schefter betonte vor allem die Vielzahl an Aktivitäten des Vereins, die einen regen Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern zur Folge gehabt hätten: „Wir haben viele Gespräche geführt, Eindrücke gewonnen und Ideen gesammelt für unsere parlamentarische Arbeit!“, so Schefter. Diese Ideen umzusetzen, machte sich die Fraktion zur Aufgabe: „Wir haben viele Impulse gesetzt, Anregungen eingebracht und eine pragmatische Politik eingefordert.“ Mit dem Erreichten zeige er sich sehr zufrieden, so Beicken abschließend. Das Engagement wurde von den Mitgliedern dementsprechend einstimmig gewürdigt, so wurde der gesamte Vorstand um seinen Vorsitzenden Stefan Schefter erneut im Amt bestätigt. Bereits im Vorstand als Beisitzer wurde Norbert Braun jetzt als stellvertretender Vorsitzender gewählt.

Stefan Schefter wird neben seinem Amt als Vereinsvorsitzender auch die Liste der FREIE WÄHLER Rödermark zur Kommunalwahl 2026 anführen. Ihm folgen nach einstimmigem Beschluss Björn Beicken und Manfred Rädlein auf den Plätzen 2 und 3. „Wir sind sehr stolz, 31 Kandidatinnen und Kandidaten ins Rennen schicken zu können. So viel wie keine andere Oppositionspartei in Rödermark!“, freut sich Peter Schröder, der auf Platz 4 kandidiert, über die Verabschiedung der Liste. „Wir haben viele neue Gesichter dazu gewinnen können, allein 6 der ersten 10 Plätze sind neu besetzt.“ So bekommen die FREIE WÄHLER Rödermark mit Yvonne van Baal, ehemalige Verwaltungsangestellte in Diensten der Stadt Rödermark, zusätzliche Expertise in ihre Reihen. Aber auch viele altbekannte Gesichter komplettieren die Liste: „Das zeigt, dass wir in der Lage sind, neue Mitstreiter, die auch Verantwortung übernehmen wollen, für uns zu gewinnen, aber auch verdiente Unterstützer weiterhin an uns zu binden“, so Schröder abschließend.

Programmatisch wollen die FWR ihren erfolgreichen Kurs fortsetzen: „Wir werden unser Wahlprogramm auf die drei wichtigsten Themen fokussieren. Das sind aus unserer Sicht die Finanzen, das Thema „Verkehr“ und der Bereich „Soziales“, wagt Stefan Schefter einen Ausblick. Unter dem Motto „Anpacken für Rödermark“ wollen die FWR für ihre Anliegen und Schwerpunkte werben. „Die Verschlankung und Digitalisierung der Verwaltung, eine Sozialpolitik, die alle Generationen gleichermaßen fördert und eine transparente und nachvollziehbare Verkehrspolitik werden unsere Kernpunkte bilden!“, so Schefter. „Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und mit diesem Selbstbewusstsein werden wir auch versuchen, die Leute von unserer bürgernahen Politik zu überzeugen. Dass wir dazu in der Lage sind, haben wir die vergangenen Jahre mehr als deutlich gemacht!“

Björn Beicken, Pressesprecher FWR


Auswahl an Kandidaten (v.l.n.r.): Birger Flath, Herbert Lotz, Björn Beicken, Hans Günter Werner, Peter Schröder, Norbert Braun, Yvonne van Baal, Stefan Schefter, Dr. Ute Eckenbach

Was genau bedeutet: bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen

Die Resignation in Rödermark – mit dieser Koalition und ihrem hauptamtlichen Magistrat treibt es mir den Puls bis ins Augenlid.


2025
8.350.000 € mögliche Entstehung Fehlbetrag 2025
-150.000 € Überschuss ordentliches Ergebnis Haushaltsplan 2025
----------------
8.200.000 € verbleibender Fehlbetrag 2025
-2.000.000 € Entnahme aus Rücklage
---------------
6.200.000 € verbleibender Fehlbetrag nach Entnahme Rücklage
ca. 2.000.000 Erhöhung Kreis- und Schulumlage um 3,5 % bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen
0 € Stand Rücklagen zum 31.12.2025

Quelle: Entwicklung Haushalt 2025

ca. 2.000.000 Erhöhung Kreis- und Schulumlage um 3,5 % bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen
Dieser Satz bedeutet doch wohl: Die Kommune kann diese zusätzlichen 2 Millionen Euro aus ihrem aktuellen Haushalt nicht decken. Es handelt sich scheinbar um ein Defizit, das im Haushaltsplan als „nicht finanzierbar“ dargestellt wird.

Doch was genau heißt das eigentlich?
Wenn diese Zahlungspflicht gegenüber dem Kreis besteht, dann muss die Kommune sie auch leisten – unabhängig von ihrer Haushaltslage. Das wirft Fragen auf:

  • War die Grundsteuererhöhung um 450 Punkte zu niedrig angesetzt?
    Wenn klar war, dass 2 Mio. € mehr Kreis- und Schulumlagen anfallen, wäre dann nicht eine Erhöhung um 650 Punkte notwendig gewesen?
  • Was bedeutet „nicht finanzierbar ausgewiesen“ konkret?
    Ist das nur eine formale Haushaltskennzeichnung oder drohen den Bürgern weitere Belastungen, wenn keine zusätzlichen Einnahmen erschlossen werden?
  • Es lesen ja Stadtverordnete mit:
    Bitte erklärt doch einem Bürger (die Hoffnung stirbt zuletzt), was dieser Satz für die Bürger praktisch bedeutet.
    Könnte das ein Hinweis auf weitere Steuer- oder Gebührenerhöhungen sein?

    Übrigens: Ob die 2 Mio. € bereits im „verbleibenden Fehlbetrag von 6,2 Mio. € nach Rücklagenentnahme“ enthalten sind oder noch hinzukommen – in Rödermark fällt das kaum noch ins Gewicht. Ob 200, 400 oder 600 zusätzliche Prozentpunkte – auf die Grundsteuer kommt es ohnehin nicht mehr an. 🙁

    Dem aktuellen Magistrat traue ich mittlerweile weitere diesbezügliche Schreckensmeldungen zu.

    Es ist der hauptamtliche Magistrat gemeinsam mit seiner Koalition, der die Verantwortung dafür trägt, wie es heute um Rödermark bestellt ist – im Guten wie im Schlechten

     
    #Kommunalwahl2026
    Kommunalwahl 2026


    Rödermark intern
    Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
    Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
    Kurz und bündig:
    Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
    Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

    Ende 2025 hat der Magistrat das Sparbuch (Rücklagen) leergefegt.

    Es wird der Koalition 2026 zur Kommunalwahl schwerfallen, einen glaubwürdigen Wahlkampf zu führen.

    Die bisherige Arbeit der Koalition in Verbindung mit dem hauptamtlichen Mitgliedsratsgespann ist äußerst unbefriedigend.


    Quelle: Entwicklung Haushalt 2025

    Wie interpretieren Sie das? Hat Rödermark ohne Grundsteuererhöhung Ende 2025 ein Defizit von 8.200.000 Euro?
    Von diesen 8.200.000 Euro kann man gemäß Stadtverordnetenbeschluss (die Zustimmung fehlt noch) die erneute Grundsteuererhöhung in Höhe von 4.200.000 Euro abziehen.
    Es verbleibt also ein Minus von 4.000.000 Euro. Die Rücklagen sind vollständig aufgebraucht.

    Wird der Magistrat in Rödermark in 2026 dem bewährten Muster aus 2025 folgen und erst nach einer Wahl, diesmal der Kommunalwahl, eine neue Haushaltssatzung vorlegen, die einen Hebesatz von etwa 1.700 Prozentpunkten enthält?

    #Kommunalwahl2026
    Kommunalwahl 2026


    Rödermark intern
    Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
    Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
    Kurz und bündig:
    Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
    Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.