Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
[..] LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung Stand 2017
Allgemeines Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) haben die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden (§ 47e BImSchG) Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Nach § 47d Abs. 2 BImSchG soll es auch Ziel dieser Lärmaktionspläne sein, „ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen“. Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen, ansonsten alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten[..] Quelle: umwelt.hessen
Die folgenden Dokumente werden deshalb hier aufgeführt, weil dort die S1/S2 sowie das Parkplatzproblem in Ober-Roden seinen Niederschlag findet. Für Rödermärker dürfte ein Blick in die Dokumente nicht verkehrt sein. Nicht mehr und nicht weniger.
Tarifgerechtigkeit bei DADINA und RMV – Einführung eines Ortstarifes/Kurzstreckentarifs unabhängig von Gemeindegrenzen
Die Fahrtarife müssen gerecht und bezahlbar werden. Beispielsweise sind insbesondere die Ticketpreise für eine Fahrt von Münster nach Frankfurt unangemessen teuer. Viele potentielle Nutzer des Zustiegs in Münster zur S-Bahn-Station Ober Roden/Rödermark fahren mit dem PKW nach Ober-Roden, wo ohnehin schon eine prekäre Situation auf den Park&-Ride Plätzen besteht. Der Parkdruck durch außerörtliche ÖPNV-Nutzer wird in die Wohnstraßen verlagert. Wenn die Fahrt ab Münster zu teuer ist und zudem zu wenige Parkmöglichkeiten in Ober-Roden bestehen, verliert der ÖPNV an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem PKW-Verkehr. Dies gilt analog für die Fahrt von Münster über Dieburg nach Darmstadt. Quelle: Stellungnahmen_zum_NVP-Entwurf
Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN! Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark
von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.
Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774.HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)
[..]n der einschlägigen wissenschaftlichen Diskussion wird bereits jetzt davon ausgegangen, dass die Gemeinden vor der ersten Hauptfeststellung im Jahr 2022 den Hebesatz erhöhen, und sich damit die im Gesetz vorgesehene „Aufkom-mensneutralität“ der Grundsteuerreform auf dieses höhere Niveau bezieht (vgl. Scheffler/Hey, ifst-Schrift 530 (2019), S. 52 bis 54). Das Ziel der Aufkommensneutralität wäre damit nur formal erreicht, materiell würde die Grundsteuerreform jedoch zu einer Erhöhung des Steueraufkommens führen. Aus Sicht der Fragesteller sollte dieser Aspekt in der laufenden Diskussion stärker thematisiert werden, damit bei den Bürgerinnen und Bürgern keine falschen Erwartungshaltungen geweckt werden. Die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag hat aus diesem Grund die Initiative der „Grundsteuer-Bremse“ angestoßen, durch die sich Gemeinden bundesweit dazu verpflichten, die Reform der Grundsteuer nicht für Steuererhöhungen zweckzuentfremden (vgl. „Der Grundsteuer-Horror der Steuerberater“, in: FAZ vom 12. März 2019, S. 16 Quelle[..]
Die Fragen.
1. Warum spricht sich die Bundesregierung für eine aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer aus?
2. Wird das Ziel der Bundesregierung, ab 2022 eine Aufkommensneutralität der Grundsteuer zu etablieren, auf den Bund, das jeweilige Bundesland oder die einzelne Gemeinde bezogen?
3. Weshalb soll nach Ansicht der Bundesregierung die Aufkommensneutralität der Grundsteuer ab dem Stichtag 1. Januar 2022 bestehen, und nicht früher oder später?
4. Wie lange soll nach Ansicht der Bundesregierung die Aufkommensneutrali-tät der Grundsteuer für die Zeit nach 2022 fortbestehen, wenn die Gemeinden dem Wunsch der Bundesregierung nachkommen und ihr Hebesatzrecht auf Basis des Grundsteuer-Reformgesetzes (Scholz-Modell) zur Aufkommens-neutralität nutzen?
5. Wie wird sich auf Basis der Schätzungen des Arbeitskreises Steuerschätzung das Steueraufkommen aus der Grundsteuer für die nächsten fünf Jahre ent-wickeln (bitte tabellarisch darstellen, nach Grundsteuer A und B aufschlüs-seln und – sofern möglich – nach Bundesland sortieren)
6. Wird es nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund der Neuregelung des Grundsteuerrechts bei einzelnen Grundstücken zu Verschiebungen der steu-erlichen Belastung kommen, und wenn ja, wie ist dies aus Sicht der Bundes-regierung mit dem Koalitionsvertrag vereinbar, in dem man sich gegen Steu-ererhöhungen ausgesprochen hat?
7. Wie wird die Bundesregierung darauf reagieren, wenn die Hebesätze in zahl-reichen Kommunen kurz vor dem Stichtag 1. Januar 2022 deutlich angeho-ben werden und damit die Bemühungen untergraben werden, Aufkommens-neutralität bei der Reform der Grundsteuer zu etablieren?
8. Welche Konsequenzen treten nach Einschätzung der Bundesregierung ein, wenn Kommunen, die überschuldet sind und deswegen ihre Hebesätze nicht senken dürfen, die Reform gar nicht aufkommensneutral ausgestalten kön-nen? Soll dafür dann eine andere Kommune die Hebesätze stärker senken, damit Aufkommensneutralität gewährleistet wird?
Bemerkung Deshalb hatten sich die Länder in letzter Sekunde noch eine „Öffnungsklausel“ erkämpft. Heißt: Wenn sie wollen, dürfen sie einfach ein komplett eigenes Gesetz machen. Und nun ist klar: Nicht nur Bayern wird solch einen Sonderweg gehen!
Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN! Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark
von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.
Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774.HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)
Der Antrag wird nun vom LandHessen geprüft. Sollte es zustimmen, müssen sich der Kreis und die betroffenen Kommunen grundsätzlich mit einer Quote von bis zu 30 Prozent an der staatlichen Beihilfe beteiligen. Quelle: Dreieich Zeitung Seite 7
Pressemeldung.
FDP Rödermark fordert effektive Maßnahmen gegen den alltäglichen
Parkdruck am und insbesondere um den Bahnhof in Ober-Roden!
Liberale fordern Förderung des lokalen ÖPNV und zugleich effektive Maßnahmen zur spürbaren Verringerung des Pendler-Parkdrucks in Ober-Roden.
Die FDP Fraktion Rödermark fordert den Magistrat zur nächsten Sitzung der Rödermärker Stadtverordnetenversammlung (03.09.2019) eindrücklich auf, endlich effektive Maßnahmen zur spürbaren Verminderung des tagtäglichen, massiven Parkdrucks am sowie im Umfeld (Nebenstraßen) des Bahnhofs in Ober-Roden zu ergreifen. Damit einhergehend soll eine grundsätzliche Förderung des Schienen-ÖPNV in Rödermark erreicht werden.
Die FDP Fraktion in der Rödermärker Stadtverordnetenversammlung hat dazu (Wortlaut)
zur nächsten (03.09.2019) Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beantragt:
1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark stellt fest, dass dem – insbesondere auch mit Blick auf die Zukunft – massiven PKW-Parkdruck am und im weiteren Umfeld des Bahnhofs Ober-Roden dringend entgegengewirkt und damit die grundsätzliche einhergehende Attraktivität des ÖPNV gesteigert werden muss.
2) Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, mit dem Ziel der nachhaltigen Verringerung des PKW-Parkdrucks am P+R Parkplatz (inklusive der umliegenden Straßen) am/um den Bahnhof Ober-Roden sowie der dadurch möglichen Erreichung der Attraktivitätssteigerung des ÖPNV (S-Bahn) alle nötigen Gespräche mit den beteiligten Kommunen: der KVG, dem RMV sowie der DaDiNa zu führen. Ganz wesentliche Aspekte dieser Gespräche sollen unter anderem sein: a. Einführung eines Zwischentarifes b. Verbesserung und Optimierung der Taktung zwischen Bus, Dreieichbahn und SBahn c. Schaffung einer ergänzenden Buslinie zur Abdeckung von Taktungslücken Richtung
Dieburg
3) Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, hinsichtlich der vorstehend genannten Arbeitsaufträge sowie deren Ergebnisse schnellstmöglich den kommunalen Gremien in Rödermark formal zu berichten.
Rödermark intern. Beschäftigte bei der Stadt Rödermark. Ohne KBR, FB4 (Kinder) und Beamte.
Im Jahr 2018 99 Beschäftigte.
Im Jahr 2024 waren es schon 139 Beschäftigte
2019 insgesamt 277 -- 2024 Insgesamt 382
Die Anzahl der Mitarbeiter für 2024 muss evtl. nach unten korrigiert werden. Evtl. um 40 Mitarbeiter im FB4
„LANGUSTE“ bundesweiten Liegenschafts-und Grundstücksdatenbank zur vollautomatisierten Wertfeststellung
Bei der Diskussion über die geplanteCO2-Steuer und die Vermögenssteuer darf man die Grundsteuer nicht außer Acht lassen.
Ich meine jetzt nicht die turnusmäßigen Erhöhungen, die uns die Kommunen immer wieder gerne aufs Auge drücken, sondern die Grundsteuerreform. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, eine neue Berechnungsmethode einzuführen. Dazu ist es erforderlich, alle Grundstücke in der BRD neu zu erfassen und zu bewerten. Wie viele Grundstücke sind das? Hier eine Übersicht.
Man kann heute nicht mit Gewissheit sagen, wie hoch die zusätzliche Belastung oder auch die Entlastung der Bürger nach der Neuberechnung sein wird. Was man aber der eigenen Kommune abverlangen kann, ist eine klare Aussage, die da lauten könnte: „Erhöhen sich durch die neue Berechnungsmethode die Einnahmen der Grundsteuer B, wird man über die Senkung des Hebesatzes dafür sorgen, dass sich die Einnahmen NICHT erhöhen werden. Bei Einnahmeminderung kann der Hebesatz angehoben werden.“
Weder Bürgermeister noch Kämmerer können damit argumentieren: „Wir können nichts dafür. Kommt von oben“. Solche Argumente wären natürlich totaler Blödsinn. Die Kommunen steuern die Höhe der Einnahmen aus der Grundsteuer HEUTE und KÜNFTIG über den Hebesatz.
Gut, man kann sagen: „Erst in ?2022 (2025)? greifen evtl. die neuen Berechnungsmethoden.“ Wenn man aber als Beispiel die Reaktionszeit auf verschiedene andere Anfragen an den hauptamtlichen Rödermärker Magistrat heranzieht, dürften 3 oder 6 Jahre Vorbereitung für die Komplexität der Sache angemessen sein.
Heute die Antworten des Bundesministeriums der Finanzen
[..]Für den Erfolg der Reform der Grundsteuer ist es von entscheidender Bedeutung, dass die technischen Möglichkeiten geschaffen werden, um Daten, die für die Berechnung der Grundsteuer gebraucht werden, austauschen zu können[..] Siehe: Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer
Man ist laut Bundesregierung nicht im Verzug, weil man von Anfang an mit Verzug gerechnet hat.
Aus Sicht der Bundesregierung befindet sich der Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE aufgrund der frühzeitigen Planungen nicht in Verzug. Die Bundesregierung ging bereits bei der Konzeption des zu reformierenden Grundsteuer- und Bewertungsrechts davon aus, dass zum Hauptfeststellungstichtag 1. Januar 2022 die Grundstücksdatenbank LANGUSTE nicht zur Verfügung stehen würde. Mit einer Bereitstellung kann frühestens im Laufe des Hauptfeststel-lungszeitraums 2022 gerechnet werden.[..] Siehe: Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer
Wird die Bundesregierung den Bundesländern durch finanzielle Unterstüt-zung oder durch Bereitstellung von zusätzlichem Personal beim verzögerten Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE helfen, um die Adminis- trierbarkeit der Grundsteuerreform zu erhöhen, und wenn nicht, inwiefern wird die Bundesregierung sonst Unterstützung leisten? Der Bund wird die Länder bei der Umsetzung der Reform in geeigneter Art und Weise unterstützen. Eine personelle und finanzielle Unterstützung des Bundes ist derzeit nicht beabsichtigt. Die Verwaltungs- einschließlich der Personalhoheit hinsichtlich der Grundsteuer obliegt den Ländern bzw. Kommunen. Siehe: Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer
Bemerkung Deshalb hatten sich die Länder in letzter Sekunde noch eine „Öffnungsklausel“ erkämpft. Heißt: Wenn sie wollen, dürfen sie einfach ein komplett eigenes Gesetz machen. Und nun ist klar: Nicht nur Bayern wird solch einen Sonderweg gehen!
Rödermark intern. Beschäftigte bei der Stadt Rödermark. Ohne KBR, FB4 (Kinder) und Beamte.
Im Jahr 2018 99 Beschäftigte.
Im Jahr 2024 waren es schon 139 Beschäftigte
2019 insgesamt 277 -- 2024 Insgesamt 382
Die Anzahl der Mitarbeiter für 2024 muss evtl. nach unten korrigiert werden. Evtl. um 40 Mitarbeiter im FB4
Wir reden über CO2-Steuer. Eine Vermögensteuer soll her, damit wir Geld für unsere Klimaziele haben. Um unseren kleinen Anteil an der weltweiten CO2-Verschumutzung zu leisten (was auch richtig ist) werden Milliarden investiert.
Und was hat tRump vor?
[..]Im Südosten Alaskas liegt der größte intakte gemäßigte Regenwald der Erde. Er steht unter besonderem Schutz – das will Präsident Donald Trump jetzt aber ändern. Der amerikanische Präsident Donald Trump will den Regenwald in Alaska zur Abholzung freigeben.[..] faz.net Siehe auch
» Liste der größten Kohlenstoffdioxidemittenten
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes(OZG) müssen die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen bis zum 31.12.2022 auch on-line anbieten. Allerdings ist nicht ohne Weiteres klar, welche Verwaltungsleistungen es in Deutschland genau gibt und welche Digitalisierungspotenziale bei der Umsetzung des OZG gehoben werden sollen. Das vorliegende Dokument soll hierfür Klarheit schaffen, indem es die online anzubietenden Verwaltungsleistungen in etwa 575 OZG-Leistungen zusammenfasst. Die etwa 575 umzusetzenden OZG-Leistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen sind anhand von Lebens- und Geschäftslagen systematisiert. Jedes dieser Lebens-bzw. Geschäftslagenpakete umfasst durchschnittlich etwa 10 Verwaltungsleistungen.
Ausgangspunkt für die Identifikation der umzusetzenden Verwaltungsleistungen bildet der Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung(LeiKa ), in dem die meisten Leistungen von deutschen Verwaltungen erfasst sind.
[..] Quelle: OZG Umsetzungskatalog
Das Föderale Informationsmanagement (FIM) dient dazu, leicht verständliche Bürgerinformationen, einheitliche Datenfelder für Formularsysteme und standardisierte Prozessvorgaben für den Verwaltungsvollzug bereitzustellen. Ziel ist es, den Übersetzungs- und Implementierungsaufwand rechtlicher Vorgaben zu senken. Länder und Kommunen sollen – bezogen auf die redaktionelle und organisatorische Umsetzung eines Verwaltungsverfahrens – nicht mehr für sich alleine agieren müssen. Stattdessen können sie auf qualitätsgesicherte Vorarbeiten der nächsthöheren Verwaltungsebene zurückgreifen.
Durch Anklicken der Grafik sehen Sie FIM in einem Filmchen.
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
Cookie
Dauer
Beschreibung
cookielawinfo-checkbox-analytics
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional
11 months
The cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
cookielawinfo-checkbox-others
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
cookielawinfo-checkbox-performance
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
viewed_cookie_policy
11 months
The cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
Performance cookies are used to understand and analyze the key performance indexes of the website which helps in delivering a better user experience for the visitors.
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
Advertisement cookies are used to provide visitors with relevant ads and marketing campaigns. These cookies track visitors across websites and collect information to provide customized ads.