Grundsteuerreform aufkommensneutral. Rödermark gehört scheinbar nicht dazu.

Besorgniserregender Trend: Hessens Städte finanziell immer stärker unter Druck
Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Haushalts- und Steuerpolitik der 59 hessischen Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern / Mehr als 70 Prozent ohne ausgeglichenen Haushaltsplan / Steuererhöhungen nahmen zu / Mehrheit will Grundsteuer aufkommensneutral umstellen.
Lesen Sie den Artikel bei Bund der Steuerzahler

Mehrheit will Grundsteuer aufkommensneutral umstellen“ kann man beim Bund der Steuerzahler lesen. Wirft man einen Blick in das .pdf Dokument, wird man feststellen, dass Rödermark wohl nicht zu den Kommunen gehört, die dem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums bzw. Finanzamts Hessen folgen werden.


Was kann man beim Bundesfinanzministerium zur Grundsteuerreform lesen?
[..]Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern. [..]
Quelle: Bundesfinanzministerium


Könnte die finanzielle Lage nicht besser aussehen, wenn man mit den Steuergeldern etwas sorgsamer umgehen würde? Siehe: 34 Mio. Miete für 95% Leerstand. Hessen hats ja. 🙁. Nicht nur im Land. Sondern auch in den Städten und Gemeinden. Wäre den Kommunen nicht geholfen, wenn das Land Hessen aufhören würde, über die Heimatumlage (Starke Heimat Hessen) von den Kommunen Millionenbeträge einzutreiben?

Siehe auch
» Kommunalsteuerr 2024
» Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.

Die Grundsteuer-Reform könnte eine Kommune zu einer versteckten Steuererhöhung nutzen.
Die Bürger müssen den Kommunalpolitikern, insbesondere denen der Koalition sowie dem Magistrat, sehr genau auf die Finger schauen.

Warum?
Mitte 2024 wird das Land Hessen jeder Gemeinde vorrechnen, welchen Hebesatz eine Kommune ansetzen muss, damit die Einnahmen vor/nach der Grundsteuerreform gleich bleiben. Die Zahlen werden den Kommunen zugestellt und was ganz wichtig ist, auch veröffentlicht.

Im verabschiedeten Haushaltsplan 2024-2025 ist keine Grundsteuererhöhung eingeplant.
Die Aussage bei den 10 Wahrheiten der CDU zum Haushaltsplan 2024-2025 besagt „Keine Steuererhöhung“.
Im Jahr 2025 greift die Grundsteuerreform. Es kann sein, dass durch die Grundsteuerreform die Einnahmen der Stadt gewaltig steigen und man den Grundsteuerhebesatz senken kann. Sollen die Einnahmen niedriger werden, ist es unabdingbar, dass der Hebesatz angehoben werden muss.

Die Politik hat das Ziel ausgegeben,
dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral ist. Aufkommensneutral bedeutet, dass eine Kommune nach der Reform INSGESAMT nicht mehr einnehmen soll wie vor der Reform. Dass evtl. ein Einzelner mehr zahlen muss, wird ganz sicher der Fall sein. Der Bürger muss darauf achten, dass der Magistrat die aufkommensneutralen Hebesätze anwendet. Es besteht NICHT die Pflicht, dies zu tun.

Bei der Verabschiedung des Haushaltsplans wird damit geplant
(siehe auch Haushaltsplan), dass die Hebesätze nicht angehoben werden. Das bedeutet aber nicht, dass man diese bei Mehreinnahmen durch die Reform nicht senken muss. Der Hebesatz kann in 2025 eigentlich nur dann angehoben werden, wenn die Einnahmen nach der Reform niedriger sind wie vorher. Der eingenommene Betrag ist ausschlaggebend. Nicht der Hebesatz.

Was immer passieren mag.
Es wird sehr spannend. Ich denke, die Idee mit dem Doppelhaushalt in Hinblick auf die Bürgermeisterwahl in 2025 haben wir dann erst einmal Ruhe, dürfte eine schlecht durchdachte Idee bleiben.


 
Siehe auch
» Verabschiedung Doppelhaushalt 2024-2025
» Grundsteuerreform aufkommensneutral. Rödermark gehört scheinbar nicht dazu.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Am 5.12.2023 wird der Doppelhaushalt 2024/2025 eingebracht.

Doppelhaushalt 2024/2025. Wie sieht es Mit der Grundsteuer B aus?
Doppelhaushalt 2024/2025. Wie sieht es Mit der Grundsteuer B aus?

Das wird spannend.
Stadtverordnetenversammlung 05.12.2023

Wie hoch wird die Stadtkämmerin die Einnahmen1 über die Grundsteuer B im Doppelhaushalt für 2025 einschätzen?

Für 2024 dürfte sich wenig ändern. Aber wie sieht es im 2025 aus? In einem Doppelhaushalt wird man einigermaßen belastbare Zahlen nennen müssen. Ein Blick in die Glaskugel wird da wenig hilfreich sein.

Können wir uns darauf verlassen, dass die Einnahmen durch die Grundsteuerreform – aufkommensneutral – sind? Das heißt, die Gesamteinnahmen für die Stadt erhöhen sich durch die Reform nicht. Wobei es sich für den einen oder anderen Steuerzahler Veränderungen ergeben können.

Was kann man beim Bundesfinanzministerium zur Grundsteuerreform lesen?

[..]Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern. [..]
Quelle: Bundesfinanzministerium


In der OffenbachPost (Printausgabe 16.02.2022) konnte man lesen, dass der Hebesatz in Offenbach Stadt so angepasst wird, dass nicht weniger, aber auch nicht mehr Einnahmen aus der Grundsteuer B erzielt werden.


Siehe auch
» Aus gegebenem Anlass. Wieder mal etwas zur Grundsteuer B.
» Hat auch unser Bürgermeister ein deratiges Versprechen abgegeben?


1Einnahmen bezogen auf unveränderten Hebesatz.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Etwas zur Grundsteuer B und Gewerbesteuer.

Grundsteuer
Grundsteuer

Etwas zur Grundsteuer B und Gewerbesteuer.

Die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer entsprechen nicht nur ca. 30% der Einnahmen im ordentlichen Ergebnis der Stadt, sondern sind auch Steuern, die durch die Stadt über einen Hebesatz beeinflussbar sind.
Ein hoher Gewerbesteuer-Hebesatz ist sicherlich nicht dienlich, wenn man Unternehmen nach Rödermark holen möchte. Das ist allerdings in Rödermark weniger von Bedeutung, da dank der Politik in den letzten Jahren durch fehlende Gewerbeflächen dafür gesorgt wurde, dass sich neue Gewerbetreibende in nennenswerter Größe hier nicht niederlassen können. Ein moderater Hebesatz für die Gewerbesteuer soll auch das Abwandern von zahlungskräftigen Gewerbesteuerzahlern verhindern. Was allerdings in Rödermark nicht immer gelingt.

Noch liegt in Rödermark der Grundsteuer-Hebesatz B bei 715%.
Es ist zurzeit nichts bekannt, dass sich in 2023 daran etwas ändern könnte, was aber nicht auszuschließen ist.

Wenn über die Erhöhung der Grundsteuer diskutiert wird
und was anschließend zu zahlen ist, gab es ganz wilde Spekulationen. Ohne dass man es begründen konnte, regten sich diejenigen auf, die schon die Bescheide zur Grundsteuer für den 01.01.2025 erhalten haben. Man konnte auch nicht sagen, ob man mit dem aktuellen Hebesatz von 715% in 2025 mehr oder weniger zahlen muss.
Es kam heraus, dass bei einer Erhöhung des Hebesatzes einiges durcheinander geworfen wird.



Die Ankündigung, die Grundsteuer steigt um 125% wäre falsch.
Es müsste heißen, die Grundsteuer steigt um 125%-PUNKTE.

Rechenweg.
Gesetzt sei einmal eine zu zahlende Grundsteuer von 429,00€.
Dieser Betrag ergibt sich aus einem Grundsteuermessbetrag von z.B. 60,00€ (legt das Finanzamt für jedes einzelne Gebäude/Wohnung fest) und einem Hebesatz von z.B. 715% (legt die Kommune fest). Also: 60,00 * 7,15 = 429,00 zu zahlende Grundsteuer B

Falsch. Erhöhung um 125%
Das wäre dann eine Steigerung von 429,00 auf 965,25€ (429,00/100*225).

Richtig. Erhöhung um 125%-PUNKTE
Sie addieren eine angekündigte Steigerung (Prozent-PUNKTE) auf den zurzeit gültigen Hebesatz.
Steigerung von 429,00 auf 504,00 (60*8,40) — 8,40 = (715+125)/100

Zahlen aus dem Haushalt (Entwurf) 2023
Einnahmen ordentliches Ergebnis 77.920.204,00€
Gewerbesteuer (geplant) 16.000.000,00€
Grundsteuer B (geplant) 7.676,000,00€
Grundsteuer B Hebesatz 715%
Gewerbsteuer Hebesatz 380%


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Sollte man Einspruch gegen den Grundsteuer-Bescheid (NEU) einlegen?

Bund ser Steuerzahler (BdSt) zur neuen Grundsteuer
Bund ser Steuerzahler (BdSt) zur neuen Grundsteuer

Grundsteuerreform.
Bund der Steuerzahler Video:
Sollte man Einspruch gegen den Grundsteuer-Bescheid einlegen?

Seit Sommer 2022 sind Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer aufgefordert, ihre Daten zur Berechnung der neuen Grundsteuer via Elster zu übermitteln. Wer seine Grundsteuer-Erklärung abgegeben hat, hat unter Umständen schon seinen Grundsteuer-Bescheid vom Finanzamt erhalten. Viele fragen sich nun, was zu tun ist und ob sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen sollen. BdSt-Kommunalexperte Jochen Kilp erklärt, wie man vorgehen sollte und für wen sich ein Einspruch lohnt. Mehr dazu… https://www.youtube.com/watch?v=VnV3ejF-1_0

Quelle: Bund der Steuerzahler. BdSt


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Grundsteuer. Millionen Bürger betroffen……

…. Bürger in Rödermark nicht.

Weiter bei merkur.de

Rödermark erhöht laut dem Haushaltsplanentwurf 2023 die Grundsteuer B NICHT.

Die Haushaltssituation der Stadt Rödermark ist zwar angespannt, aber noch kommen wir ohne weitere Steuererhöhungen aus

Aus der Rede zur Haushaltseinbringung Kämmerin A. Schülner
 
» Siehe auch Stavo 13.12.2022


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Ich bin fast sicher. In Rödermark wird man die Grundsteuer C erheben

Neue Grundsteuer B
Neue Grundsteuer B

Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke

2019. Der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD sieht die Wiedereinführung der 1964 abgeschafften Baulandsteuer (Grundsteuer C) vor. Quelle
 
Grundsteuer C. Sie kann bis zu fünf Mal so hoch ausfallen wie die sonstige Grundsteuer.
Quelle


Was ist die neue Grundsteuer C?
Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel. Die damit verbundene Entwicklung der Werte der Grundstücke wird vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten. Grundstücke werden teilweise nur aufgekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern. Diese Spekulation mit Bauland verhindert, dass dringend benötigter Wohnraum entsteht. Auch dieses Problem wurde mit der Reform der Grundsteuer angegangen. Künftig können Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Diese sogenannte Grundsteuer C verteuert damit die Spekulation und schafft finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen. Lesen Sie weiter beim www.bundesfinanzministerium.de

Siehe auch
» Gesonderter Hebesatz für baureife Grundstücke. Finanzamt Hessen
» 2021 Hessisches Grundsteuergesetz
» 2021 Grundsteuer C: Hessen will gegen Spekulation vorgehen
» 2019 Reform der Grundsteuer beschlossen.
» 2019 Bündnis 90/Die Grünen erinnern an Grundsteuer C
» CDU. Bebaubare Grundstücke müssen genutzt werden!
» Mit der neuen Grundsteuer C bekommen Kommunen ….


Wie § 25 Abs. 5 GrStG räumt § 13 HGrStG den hessischen Gemeinden ab dem Jahr 2025 die Möglichkeit ein, eine Grundsteuer C für baureife, aber noch nicht bebaute Grundstücke zu erheben. Die Gründe hierfür ergeben sich aus der entsprechenden Gesetzesmaterialien des Bundes (u.a. Bundesrats-Drucksache 353/19). Quelle Hessischer Landtag (Gesetzentwurf)
 
Siehe auch: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GrStGHErahmen


Weitere Informationen zur neuen Grundsteuer


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

😉     

Neues Grundsteuergesetz. Bodenrichtwert und Kaltmiete

Grundsteuerbremse. JETZT
Grundsteuerbremse. JETZT

Bodenrichtwert
Bei der Berechnung der Grundsteuer wird der Bodenrichtwert wahrscheinlich auch in Hessen eine Rolle spielen. Sie können hier schon einmal nachsehen, wie hoch der für Ihr Grundstück angesetzt ist.

BORIS Hessen
BORIS Hessen ist ein Bodenrichtwertinformationssystem, das eine gebührenfreie Online-Recherche für alle hessischen Bodenrichtwerte ermöglicht. In BORIS Hessen können Sie ermitteln, in welcher Bodenrichtwertzone eine Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) liegt.
Siehe: geoportal.hessen.de

Kaltmiete
Anhaltspunkt für Kaltmiete: Siehe: www.meinestadt.de

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Aus: Die neue Grund­steu­er – Fra­gen und Ant­wor­ten
Nur für das Bundesgesetzt gültig. Sollte ein Bundesland die „Öffnungsklausel“ in Anspruch nehmen, könnte sich eine ander Bewertung ergeben.

6. Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig konkret?
Die Grundsteuer berechnet sich auch zukünftig in drei Schritten: Wert x Steuermesszahl x Hebesatz.

1. Schritt: Berechnung des Grundbesitzwertes – wesentliche Faktoren sind der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die u.a. von der sog. Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde abhängt (je höher die Mietniveaustufe, desto höher ist tendenziell die Miete in einer Gemeinde). Weitere Faktoren sind die Grundstücksfläche, Immobilienart und das Alter des Gebäudes. Die Einordnung der Gemeinden in Mietniveaustufen wird vom Bundesfinanzministerium auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes über die Durchschnittsmieten in allen 16 Bundesländern erfolgen. In 15 von 16 Ländern sind die Einzelfaktoren über das sog. System BORIS bereits einsehbar (z.B. für NRW: BORIS NRW – Aktuelle Informationen zum Immobilienmarkt).

2. Schritt: Ausgleich der Wertsteigerungen, die im Vergleich von den aktuellen zu den seit 1935 bzw. 1964 nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind. Dazu wird die sog. Steuermesszahl – ein Faktor, der für die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist – kräftig etwa auf 1/10 des bisherigen Werts, das heißt von 0,35 % auf 0,034 % gesenkt. Außerdem soll der soziale Wohnungsbau sowie kommunales und genossenschaftliches Wohnen weiter, auch über die Grundsteuer, gefördert werden. Deshalb sehen wir für Gesellschaften, die günstiges Wohnen möglich machen, einen zusätzlichen Abschlag bei der Steuermesszahl um 25 % vor, der sich steuermindernd auswirkt.

3. Schritt: Anpassen der Hebesätze durch die Kommunen: Sollte sich in einzelnen Kommunen das Grundsteueraufkommen wegen der Neubewertung verändern, besteht für sie die Möglichkeit, ihre Hebesätze anzupassen und so dafür zu sorgen, dass sich insgesamt ihr Grundsteueraufkommen nicht erheblich verändert. Die Kommunen haben angekündigt, dass sie dies auch tun werden – denn insbesondere eine Erhöhung der Grundsteuer anlässlich der verfassungsrechtlich gebotenen Neuregelung wäre politisch nicht vermittelbar.
Quelle: bundesfinanzministerium

Ankündigung der Kommunen soll keine Worthülse bleiben.
Damit eine Grundsteuererhöhung NICHT durch eine Gesetzesänderung herbeigeführt wird, ist eine Grundsteuerbremse eine wirksama Vorsorge. Wenn sich ohne Hebesatzänderung (in Rödermark 540%) die Gesamteinnahmen der Grundsteuer erhöhen (was wahrscheinlich ist), MUSS der Hebesatz angepasst werden. Ein ensprechender Antrag wurde bei der letzten Stadtverordnetenversammlung (15.10.2029) vorerst zurückgestellt.

18. Oktober 2019 +++ Bundestag stimmt für Reform der Grundsteuer
Siehe: Newsticker – aktuelle Entwicklung zur Grundsteuerreform


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

FREIE WÄHLER laden ein zur Bürgerfraktion am 10.10.2019

FWR. Einladung Bürgerfraktion.
FWR. Einladung Bürgerfraktion.

Pressemitteilung der Freien Wähler Rödermark. FWR
FREIE WÄHLER laden ein zur Bürgerfraktion

Zur Teilnahme an der kommenden Sitzung der FWR-Bürgerfraktion laden die FREIEN WÄHLER alle Mitglieder, Freunde und Sympathisanten sowie alle interessierten Bürger ein. Am Donnerstag, dem 10.10.2019 um19:00 Uhr werden im Restaurant Königlich Bayrische Stuben, Bachgasse 24, 63322 Rödermark-Urberach wieder aktuelle Themen diskutiert. Jeder Teilnehmer kann hier mit Diskussionsbeiträgen seine Standpunkte einbringen und so an der Meinungsbildung mitwirken. Im Mittelpunkt werden die Tagesordnungspunkte der 28.Stadtverordnetenversammlung am 15.10.2019 stehen. Die FREIEN WÄHLER sorgen sich um den Grundwasserspiegel und wollen nach Jahren endlich eine Auskunft über den Zustand der Rödermärker Straßen. FDP Anträge fordern eine Grundsteuerbremse, eine neue Rodaubrücke an der Weidenkirche und – wie auch die Koalition – Klimaschutzmaßnahmen bei Straßensanierungen. Der Ausländerbeirat schlägt eine Resolution hinsichtlich der Würde des Menschen vor.

Die Freien Wähler ermutigen alle Teilnehmer, innerhalb des gegebenen Zeitrahmens weitere interessierende Punkte zur Diskussion zu stellen. Die FWR würden sich über eine rege Teilnahme und lebendige Diskussionsbeiträge freuen.

26.09.2019 HiB. Grundsteuer wird neu geregelt

Wehret den Anfängen. Damit wir Bürger nicht weiter ausgenommen werden wie die Weihnachtsgänse, müssen wir darauf achten, wo in den anstehenden Fällen das Land, der Bund und auch die Kommune weitere Geldquellen anzapfen könnte.

Grundsteuerbremse. JETZT
Grundsteuerbremse. JETZT

Aktuell das Land.
Das Land will Gelder behalten, die den Kommunen zustehen. Die Kommunen benötigen jeden Cent. Da Rödermark nach dem Willen der Schwarz/Grünen Landesregierung wohl jährlich auf ca. 750.000,00 € verzichten muss, wird eine Grundsteuererhöhung wohl unausweichlich sein. Siehe hierzu: ACHTUNG. Das Land will uns zustehendes Geld behalten. Es geht um mehr als 750.000,00 €

Anstehende Grundsteuerreform:
In dem Gesetzentwurf und dem von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf heist es:
[..]“An die Gemeinden wird daher appelliert, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen, um ein konstantes Grundsteueraufkommen zu sichern„[..]
 
Der vorstehende Satz richtet sich an die Kommunen, dass man einer Grundsteuererhöhung, die durch die Grundsteuerreform kommen könnte, entgegenwirken soll.
 
Die Hebesätze an die neue Grundsteuer sollten so anpasset werden, dass die Reform nicht zu einer Steuererhöhung missbraucht wird. Die Reform sollte aufkommensneutral umgesetzt werden.
 
Die Einnahmen über die Grundsteuer B stehen der erhebenden Gemeinde/Stadt zu. Für die Berechnung der Grundsteuer benötigt die Stadt Steuermessbetrag und Hebesatz. Steuermessbetrag wird vom Finanzamt festgelegt, Hebesatz von der Stadt. Das bisherige, dreistufige Besteuerungsverfahren (1. Ermittlung des Grundsteuerwertes, 2. Steuermesszahl, 3. Hebesatz) soll beibehalten werden. Seite 10
 
Sollte sich im Rahmen der Grundsteuerreform der Steuermessbetrag nach oben verändern, wird sich auch die Belastung der Bürger erheblich erhöhen. Die Stadt ÄNDERT NICHT den Hebesatz und trotzdem könnte sich die Grundsteuer erheblich erhöhen. Dem muss entgegengewirkt werden. Es muss eine Grundsteuerbremse zum Schutz der Bürger eingeführt werden.
Für einen Beschluss zu einer Grundsteuerbremse benötigt man NICHT den genauen/finalen Gesetzestext. Die Grundsteuerbremse kann SOFORT beschlossen werden.
 
Die Grundsteuerbremse kann sich selbstverstädlich NICHT auf einzelne Grundstücke beziehen, sondern nur auf die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer.
 
Ein erste Versuche zur Einführung einer Grundsteuerbremse gab es in 2015 von FWR und FDP. Der Grund seinerzeit war nicht die Grundsteuerreform.

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Berlin: (hib/HLE) Die Grundsteuer in Deutschland wird umfassend reformiert. Dieses Ziel verfolgt der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (19/13453). Für die Erhebung der Steuer soll in Zukunft nicht mehr auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können. Dafür soll mit einem gesonderten Gesetz das Grundgesetz geändert werden.

weiterlesen 26.09.2019 HiB. Grundsteuer wird neu geregelt