Nicht mehr als ein Arbeitspapier.
War als „Nicht Öffentlich“ geplant. Auf Anfrage öffentlich gemacht.
Fehler im Rechenachritt bitte melden.
Bei der Ermittlung der Zahlung über den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) an die Kommunen spielen die Steuerkraft, die Einwohnerzahl sowie der Gewichtungsfaktor eine Rolle.
Familienleistungsausgleich wird bei der Ermittlung der Steuerkraftzahl nicht berücksichtigt.
Der Gewichtungsfaktor dient dazu, die Besonderheiten der Kommune zu berücksichtigen. Hebesätze sind Nivellierungssätze.
Erkennen kann man: Hohe Einnahmen (Steuerkraftzahl) mindern die Höhe der Zahlungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich in die Kommune.
In Hessen wird der Standardbedarf pro Kopf aus einer Berechnungsformel abgeleitet, die u. a. Personalausgaben, Sachausgaben und Zuschläge für Kinder, Sozialhilfe usw. enthält. Häufig wird er in offiziellen Veröffentlichungen als Summe in € pro Einwohner angegeben.
Einwohnerzahl (28.723) nicht aus dem Zensus 2011, sondern aus dem Haushaltsplan 2024/2025. Seite 110
„Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs erhalten die Städte und Gemeinden zur Stärkung ihrer Finanzkraft vom Land eine Schlüsselzuweisung. Diese wird für das Jahr 2024 auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.2022 sowie der Steuereinnahmen aus dem 2. Halbjahr 2022 und dem 1. Halbjahr 2023 ermittelt.“ Quelle: Seite 28
Betrachte man aber die Zahlen auf der Seite 102, kommt man auf andere Einwohnerzahlen. (Kosten pro Einwohner)
BEISPIEL
Standardbedarf je Einwohner 1.780,72 € aus Antworten zur Stavo 23.09.2025
1.780,72 mit oder ohne Gewichtngsfaktor?
Einwohner: 28.723 bis 2026?. Ab 2027 28.645?
Zahlen 2025 aus dem Doppelhaushalt 2024/2025.
Gewerbesteuer (357%): 17.68 Nach Nivellierung. Netto
Grundsteuer B (332%): 3.57 Mio. € Nach Nivellierung
Einkommensteueranteil: 23,82 Mio. €
Umsatzsteueranteil: 1,70 Mio. €
Steuerkraftzahl: 46.776.983 € || 17,68 + 3,56 + 23,82 + 1,7
Grundbetrag + Gewichtungsfaktor 1.780,72 * 1,3 = 2.314,94 Bedarf je Bürger.
Bedarf: 2.314,94 * 28.723 = 66.492.021
Bedarf 66.492.021,62 – Steuerkraft 46.776.983 = Finanzlücke.
19.715.039 Finanzlücke.
15.865.847 KFA voraussichtlich 2025. Siehe Karte zum KfA
3.849.192 Deckungslücke.
Sollte der Grundbetrag von 1.780,72 aus der Antwort der Verwaltung bereits den Gewichtunsfaktor enthalten, dann sieht die Rechnung für den Bedarf wie folgt aus:
Grundbetrag + Gewichtungsfaktor 1.780,72 * 0,0 = 1.780,72 Bedarf je Bürger.
Bedarf: 1.780,72 * 28.723 = 51.147.620
Bedarf 51.147.620 – Steuerkraft 46.776.983 = Finanzlücke.
4.370.637 Finanzlücke.
15.865.847 KFA voraussichtlich 2025. Siehe Karte zum KfA
Demnach würde Rödermark sehr gut stehen, was die Zahlung aus dem KfA betrifft.
Wenn die Verteilermasse nicht reicht, wird gekürzt.
Bedarf. Bedarfsermittlung. Grundbetrag
Die Bedarfsermittlung (Grundbetrag) dürfte der Knackpunkt sein.
Der Betrag wird, basierend auf den Finanzkennzahlen der Gemeinden und den Steuereinnahmen des Landes, jährlich neu berechnet.
Siehe hierzu auch: Klare Ansage
Dort können Sie auch lesen, dass das Programm „Starke Heimat Hessen“, 429 Mio. in die Finanzausgleichsmasse (Geld für den KFA) einbringt. Geld aus einer einzugartigen Abgabe (Abzockabgabe) in der Bundesrepublik, das vom Land Hessen den Kommunen für „Starke Heimat Hessen“ als zusätzliche Gewerbesteuerabgabe abverlangt. Eingeführt von Schwarz/Grün und gerne weitergeführt von Schwarz/Rot.
Da die Steuereinnahmen dem Haushaltsplan 2024/2025 entnommen sind, dürfte jedem klar sein, dass diese Zahlen nicht unbedingt stimmen müssen. Wichtig ist, der Rechenweg. Wenn dann der Jahresabschluss 2024 vorliegt, könnte man die Rechnung mit den geprüften Zahlen aus 2024 durchrechnen.
Nivellierung.
Unter dem Nivellierungshebesatz. Steuerkraft wird nach oben „hochgerechnet“. So, als hätte sie den höheren Hebesatz.
Über dem Nivellierungshebesatz. Die Steuer wird „gedeckelt“. Das heißt, es wird nur der Nivellierungshebesatz angesetzt.
Woher kommen die Mittel für den KfA?
– Die Länder erhalten selbst Finanzausgleichsmittel vom Bund:
– Über den Bundesfinanzausgleich (horizontaler und vertikaler Finanzausgleich)
– Über Steueranteile, z. B. Anteile an Einkommensteuer, Umsatzsteuer usw.
– Das Land verteilt die Bundesmittel teilweise an finanzschwache Kommunen.
Gewichtungsfaktor
1. für die Untergruppe der Grundzentren mit einer Einwohnerzahl von weniger als 7 500: 100 Prozent
2. für die Untergruppe der Grundzentren mit einer Einwohnerzahl ab 7 500, die keine Sonderstatus-Städte sind: 109 Prozent,
3. für die Untergruppe der Mittelzentren und Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums, die keine Sonderstatus-Städte sind: 130 Prozent,
4. für die Untergruppe der Sonderstatus-Städte: 158 Prozent.
Gewerbesteuer
Bundesvervielfältiger 14,5 % → 5.210.526 × 0,145 ≈ 755.526 €
Landesvervielfältiger 20,5 % → 5.210.526 × 0,205 ≈ 1.068.158 €
Heimatumlage 21 % → 5.210.526 × 0,21 ≈ 1.094.211 €
Summe Umlagen:
755.526+1.068.158+1.094.211≈2.917.895€
Schritt c: Nettoeinnahmen nach Umlagen
19.800.000−2.917.895=16.882.105 €
Schritt d: Umrechnung auf Nivellierungssatz 357 %
16.882.105×357/380≈15.853.267 €
16.882.105 = Gewerbesteuerkraft