Kommunaler Finanzausgleich und Finanzierungslücke.

Nicht mehr als ein Arbeitspapier.
War als „Nicht Öffentlich“ geplant. Auf Anfrage öffentlich gemacht.
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Bei der Ermittlung der Zahlung über den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) an die Kommunen spielen die Steuerkraft, die Einwohnerzahl sowie der Gewichtungsfaktor eine Rolle.

Familienleistungsausgleich wird bei der Ermittlung der Steuerkraftzahl nicht berücksichtigt.

Der Gewichtungsfaktor dient dazu, die Besonderheiten der Kommune zu berücksichtigen. Hebesätze sind Nivellierungssätze.

Erkennen kann man: Hohe Einnahmen (Steuerkraftzahl) mindern die Höhe der Zahlungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich in die Kommune.

In Hessen wird der Standardbedarf pro Kopf aus einer Berechnungsformel abgeleitet, die u. a. Personalausgaben, Sachausgaben und Zuschläge für Kinder, Sozialhilfe usw. enthält. Häufig wird er in offiziellen Veröffentlichungen als Summe in € pro Einwohner angegeben.

Einwohnerzahl (28.723) nicht aus dem Zensus 2011, sondern aus dem Haushaltsplan 2024/2025. Seite 110
Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs erhalten die Städte und Gemeinden zur Stärkung ihrer Finanzkraft vom Land eine Schlüsselzuweisung. Diese wird für das Jahr 2024 auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.2022 sowie der Steuereinnahmen aus dem 2. Halbjahr 2022 und dem 1. Halbjahr 2023 ermittelt.“ Quelle: Seite 28
Betrachte man aber die Zahlen auf der Seite 102, kommt man auf andere Einwohnerzahlen. (Kosten pro Einwohner)

BEISPIEL

Standardbedarf je Einwohner 1.780,72 € aus Antworten zur Stavo 23.09.2025
1.780,72 mit oder ohne Gewichtngsfaktor?

Einwohner: 28.723 bis 2026?. Ab 2027 28.645?
Zahlen 2025 aus dem Doppelhaushalt 2024/2025.
Gewerbesteuer (357%): 17.68 Nach Nivellierung. Netto
Grundsteuer B (332%): 3.57 Mio. € Nach Nivellierung
Einkommensteueranteil: 23,82 Mio. €
Umsatzsteueranteil: 1,70 Mio. €
Steuerkraftzahl: 46.776.983 € || 17,68 + 3,56 + 23,82 + 1,7

Grundbetrag + Gewichtungsfaktor 1.780,72 * 1,3 = 2.314,94 Bedarf je Bürger.
Bedarf: 2.314,94 * 28.723 = 66.492.021
Bedarf 66.492.021,62 – Steuerkraft 46.776.983 = Finanzlücke.
19.715.039 Finanzlücke.
15.865.847 KFA voraussichtlich 2025. Siehe Karte zum KfA
3.849.192 Deckungslücke.


Sollte der Grundbetrag von 1.780,72 aus der Antwort der Verwaltung bereits den Gewichtunsfaktor enthalten, dann sieht die Rechnung für den Bedarf wie folgt aus:
Grundbetrag + Gewichtungsfaktor 1.780,72 * 0,0 = 1.780,72 Bedarf je Bürger.
Bedarf: 1.780,72 * 28.723 = 51.147.620
Bedarf 51.147.620 – Steuerkraft 46.776.983 = Finanzlücke.
4.370.637 Finanzlücke.
15.865.847 KFA voraussichtlich 2025. Siehe Karte zum KfA
Demnach würde Rödermark sehr gut stehen, was die Zahlung aus dem KfA betrifft.


Wenn die Verteilermasse nicht reicht, wird gekürzt.

Bedarf. Bedarfsermittlung. Grundbetrag
Die Bedarfsermittlung (Grundbetrag) dürfte der Knackpunkt sein.
Der Betrag wird, basierend auf den Finanzkennzahlen der Gemeinden und den Steuereinnahmen des Landes, jährlich neu berechnet.
Siehe hierzu auch: Klare Ansage
Dort können Sie auch lesen, dass das Programm „Starke Heimat Hessen“, 429 Mio. in die Finanzausgleichsmasse (Geld für den KFA) einbringt. Geld aus einer einzugartigen Abgabe (Abzockabgabe) in der Bundesrepublik, das vom Land Hessen den Kommunen für „Starke Heimat Hessen“ als zusätzliche Gewerbesteuerabgabe abverlangt. Eingeführt von Schwarz/Grün und gerne weitergeführt von Schwarz/Rot.

Da die Steuereinnahmen dem Haushaltsplan 2024/2025 entnommen sind, dürfte jedem klar sein, dass diese Zahlen nicht unbedingt stimmen müssen. Wichtig ist, der Rechenweg. Wenn dann der Jahresabschluss 2024 vorliegt, könnte man die Rechnung mit den geprüften Zahlen aus 2024 durchrechnen.

Nivellierung.
Unter dem Nivellierungshebesatz. Steuerkraft wird nach oben „hochgerechnet“. So, als hätte sie den höheren Hebesatz.
Über dem Nivellierungshebesatz. Die Steuer wird „gedeckelt“. Das heißt, es wird nur der Nivellierungshebesatz angesetzt.

Woher kommen die Mittel für den KfA?
– Die Länder erhalten selbst Finanzausgleichsmittel vom Bund:
– Über den Bundesfinanzausgleich (horizontaler und vertikaler Finanzausgleich)
– Über Steueranteile, z. B. Anteile an Einkommensteuer, Umsatzsteuer usw.
– Das Land verteilt die Bundesmittel teilweise an finanzschwache Kommunen.


Gewichtungsfaktor
1. für die Untergruppe der Grundzentren mit einer Einwohnerzahl von weniger als 7 500: 100 Prozent

2. für die Untergruppe der Grundzentren mit einer Einwohnerzahl ab 7 500, die keine Sonderstatus-Städte sind: 109 Prozent,

3. für die Untergruppe der Mittelzentren und Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums, die keine Sonderstatus-Städte sind: 130 Prozent,

4. für die Untergruppe der Sonderstatus-Städte: 158 Prozent.

Gewerbesteuer
Bundesvervielfältiger 14,5 % → 5.210.526 × 0,145 ≈ 755.526 €
Landesvervielfältiger 20,5 % → 5.210.526 × 0,205 ≈ 1.068.158 €
Heimatumlage 21 % → 5.210.526 × 0,21 ≈ 1.094.211 €
Summe Umlagen:
755.526+1.068.158+1.094.211≈2.917.895€
Schritt c: Nettoeinnahmen nach Umlagen
19.800.000−2.917.895=16.882.105 €

Schritt d: Umrechnung auf Nivellierungssatz 357 %
16.882.105×357/380≈15.853.267 €
16.882.105 = Gewerbesteuerkraft

Wann wird sich die Koalition zur Bürgerversammlung äußern.

Informationen zur Bürgerversammlung 26.09.2025 von der Koalition

Wann wird die Koalition zur Bürgerversammlung ein Pressemeldung veröffentlichen?
Wenn die Pressemeldung dann da ist, werde ich diese auch verlinken.
 
Siehe auch
» Finanzdebakel mit Ansage.
 
Anmerkung: Wirklich sehr schade, dass es die Dreieich Zeitung nicht mehr gibt. Exzellente Journalisten mussten den Arbeitgeber wechseln. 🙁
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

 

Finanzdebakel mit Ansage.

Pressemeldung FDP Rödermark
Finanzdebakel mit Ansage – Grundsteuer droht zu explodieren
FDP mahnt Haushaltsehrlichkeit, klare Worte und eine Grundsteuerbremse an.

Die FDP Rödermark ist zutiefst enttäuscht von der zurückliegenden Bürgerversammlung zum Thema „Kommunale Finanzen“. Der wichtigsten Frage wurde, sowohl in der Präsentation als auch in den Antworten der Kämmerin Andrea Schülner, charmant ausgewichen: Wie soll es weitergehen? Mit welchen steuerlichen Belastungen haben die Rödermärker im nächsten Jahr voraussichtlich zu rechnen? „Man versuche zu sparen, wo es geht und außerdem sind eigentlich alle anderen Akteure schuld“, so ist die Aussage von Bürgermeister Rotter dazu im Ergebnis zu verstehen.

Die finanzpolitische Lage der Stadt ist offenkundig dramatisch. „Wenn die Stadt es mit der Transparenz so ernst meinen würde, wie sie bei der Bürgerversammlung vollmundig behauptet hat, hätte sie den Bürgern sagen müssen, dass auf Basis der heute bekannten Zahlen im Jahr 2026 ein Fehlbetrag im städtischen Haushalt von weit über 10 Millionen € zu erwarten ist. Das lässt sich leicht selbst errechnen“, stellt FDP-Haushaltsexperte Dr. Rüdiger Werner fest. „Und wenn sich in den nächsten Monaten nichts gravierendes mehr ändert, läuft alles ganz automatisch auf eine weitere, massive Grundsteuererhöhung hinaus. Das will zwar niemand, aber 10 Millionen € sind im städtischen Haushalt – realistischerweise – nicht einfach so einzusparen.“

Wenn also das städtische Defizit am Ende also nur noch durch weitere Steuererhöhungen ausgeglichen werden kann, braucht es wenig Fantasie, um schon heute grob abschätzen zu können, dass sich der Hebesatz der Grundsteuer für die Bürgerinnen und Bürger in Rödermark früher oder später auf über 2.000 Punkte verdoppeln wird. Jeder Haushalt ist dann direkt davon betroffen. Zur Veranschaulichung: Ein durchschnittliches Einfamilienhaus zahlt bei einem Hebesatz von derzeit 990 Punkten rund 500–600 Euro Grundsteuer pro Jahr. Bei einem Anstieg auf 2.000 Punkte verdoppelt sich dieser Betrag auf über 1.000 Euro. Bei 2.500 Punkten wären es sogar rund 1.300 – 1.500 Euro jährlich.

Jede Familie, jeder Handwerksbetrieb, jeder Rentnerhaushalt weiß: Was ich finanziell nicht habe, kann ich auch nicht ausgeben. Man überlegt sich sehr genau und auch zweimal, ob eine Ausgabe wirklich sein muss. Doch die Stadt Rödermark lebt offenbar in einer anderen Realität. Hier wird weiter geplant und ausgegeben, als gäbe es keine Finanzkrise.
Vorausschauendes, selbstkritisches Handeln? Fehlanzeige!

„Es ist völlig inakzeptabel, wie leichtfertig die Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern in die Tasche greift, um eigenes Versagen zu kaschieren. Und wenn dann der Bürgermeister behauptet, er sei nur das ausführende Organ – ja wofür haben wir dann einen Bürgermeister? Fürs schulterzuckende Durchwinken? Wer führen will, muss auch Verantwortung übernehmen!“, kritisiert Sebastian Donners, Stadtverordneter der FDP Rödermark. „Die kommunale Finanzkrise hat eine lange Vorlaufzeit und war klar für jedermann absehbar. Ein Bürgermeister darf kein reiner Verwalter von Beschlüssen sein, sondern er hat als oberster Verwaltungschef die Pflicht, rechtzeitig zu informieren und zu warnen, Vorschläge zu unterbreiten und Sparmaßnahmen anzustoßen. Alles andere ist politische Arbeitsverweigerung mit Ansage.“

Die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt verdienen eine verlässliche und verantwortungsbewusste Haushaltsführung“, stellt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger fest. „Was sie nicht verdienen, ist eine Verwaltung, die scheinbar hilflos auf Sicht fährt und fortlaufend die Steuern erhöht, um das seit vielen Jahren aufgelaufene und nicht unwesentlich selbstgemachte strukturelle Defizit im Haushalt auszugleichen. Eine Grundsteuer-Notbremse muss her!“

Aber auch jenseits der Bundespolitik muss mehr gemacht werden als heute. Die FDP Rödermark fordert für Rödermark einen sofortigen Kassensturz, eine klare Priorisierung der Ausgaben sowie die Erarbeitung eines echten Haushaltskonsolidierungsplans. Natürlich will die Politik gestalten, natürlich verdienen die Bürger eine gute Infrastruktur, natürlich will jede Partei Akzente setzen. Aber solange sich die bundesweiten Rahmenbedingungen nicht spürbar ändern, muss vor Ort dringend die Reißleine gezogen werden, um die Ausgabenschnell einzudämmen – 2.000 Prozentpunkte beim Grundsteuerhebesatz zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger in Rödermark dürfen niemals Realität werden

Hans Gensert, Vorsitzender der FDP Rödermark, fordert daher einen unverzüglichen Neuanfang: „Die ständige Opferrolle und das Fingerzeigen nach Wiesbaden oder Berlin sind ein Zeichen politischer Hilflosigkeit. Rödermark braucht keinen Stillstand, keine symbolischen Klagen gegen das Land im Schulterschluss mit anderen Bürgermeistern, sondern mutiges Handeln – genau dort, wo Bürgermeister Rotter wirklich etwas bewegen kann: bei seinen Parteifreunden.“

Gensert macht weiterhin deutlich: „Die CDU trägt seit Jahren die Verantwortung – auf allen politischen Ebenen: In Rödermark, im Kreis, im Land, im Bund und sogar in Brüssel. Wer die finanziellen Spielregeln für die Kommunen bestimmt, sitzt direkt am Tisch von Bürgermeister Rotter. Die CDU hat es in der Hand, Standards zu überdenken, Aufgaben neu zu verteilen, gesetzliche Vorgaben anzupassen und Kommunen endlich fair auszustatten.“ „Statt symbolpolitische Klagen zu führen oder sich vor Ort ohnmächtig zu zeigen, erwartenwir klare Worte und energisches Handeln.“, so Gensert abschließend

 


Siehe auch
» Fehlen da nicht 9.360.000,00. Mit spärlich vorliegenden Zahlen ermittelt
» Bürgerversammlung: Demotivationstrainer geben ihr Bestes
» War der Magistrat der Stadt Rödermark auch auf der Bürgerversammlung?
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

Transparenz beim Grundsteuerbescheid

War die erste Grundsteuererhöhung im Jahr 2025 aufkommensneutral?

Grundsteuer Q1 2024. Vor der Grundsteuerreform 715%
1.897.962 €
Grundsteuer Q1 2025. Nach der Grundsteuerreform 800% (aufkommensneutral)
1.935.613 €

Man kann sagen, die Vorgabe der Grundsteuerreform, die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten, wurde erfüllt.
Quelle: https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/finanzen


Mehr Transparenz bei der Bürgerversammlung gefordert.
Ich frage mich, wo kann die Verwaltung beim Grundsteuerbescheid für mehr Transparenz sorgen?
Das Finanzamt teilt den Eigentümern per Anschreiben mit, wie hoch der Messbetrag für ihr Anwesen/Haus/Wohnung ist. Dieser, vom Finanzamt festgelegte Messbetrag, ist auf dem Grundsteuerbescheid der Stadt aufgeführt.
Der Hebesatz (das, was die Kommune beiträgt) wird mit dem Haushaltsplan der Stadt veröffentlicht. Zusätzlich berichtet die Presse über die Hebesatzerhöhung ausführlich.

Multipliziert man den Messbetrag mit dem Hebesatz und dividiert das Ergebnis durch 100, dann erhält man den zu zahlenden Betrag.
Z.B. Hebesatz 990. Messbetrag 50 = 990*50/100 = 495,00 € Grundsteuer B zu zahlen.
Oder einfacher: 9,90 x 50 = 495,00 €

Wie ein Vermieter die Grundsteuererhöhung weitergibt, ist nicht bekannt und sicherlich nicht Aufgabe einer Stadtverwaltung.
Aber: Nach § 259 BGB muss die Abrechnung klar, übersichtlich und nachvollziehbar sein.

Die Information, wie sich der Messbetrag errechnet, konnte der Eigentümer bei der notwendigen Erhebung zur Grundsteuerreform den zugestellten Informationen entnehmen. Da es sich um einen Vorgang des Finanzamtes handelt, kann die Verwaltung der Stadt Rödermark auch hierzu wohl kaum eine Aussage machen.

Kurzum: Die Verwaltung informiert aus meiner Sicht vollumfänglich.

Die weitere, anfänglich geplante Grundsteuererhöhung auf 1.250% war aus meiner Sicht realistisch und notwendig.
Die Absenkung auf 990% ist Augenwischerei.

Die Forderung nach mehr Transparenz wurde bei der Bürgerversammlung gestellt.
 

War der Magistrat der Stadt Rödermark auch auf der Bürgerversammlung?

Nachtrag 02.09.2025:
Vier Stunden Rede und Antwort


Bürgerversammlung informiert: Rödermark kämpft mit Defizit
Wie ist’s um Rödermarks Finanzen bestellt? Bei einer Bürgerversammlung legt die Stadt Zahlen auf den Tisch. Und mancher Zuhörer wundert sich über Millionen-Einnahmen, die die Verwaltung gleich weitergeben muss.
Lesen Sie den Artikel bei OP-Online.de

Den größten Teil des OP-Artikels widmet der Autor der Rede des geschäftsführenden Direktors des Hessischen Städtetags, Dr. Jürgen Dieter, der die allgemeine Lage der Kommunen schilderte (OP-Online). „Die Ausgaben sind fast überall höher als die Einnahmen“ so Herr Breustedt (Stadt Rödermark) skizzierte anschließend die Situation vor Ort.
Hervorhebung durch den Admin.

Wer nicht an der Bürgerversammlung teilgenommen hat, fragt sich nach der Lektüre des OP-Artikels: „War auch der Magistrat anwesend?“ und „Wo sind die positiven Nachrichten?“

Vielleicht berichten die in Rödermark gelesenen Printmedien noch etwas ausführlicher über die Bürgerversammlung. Ich denke, da wird noch etwas kommen müssen. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, der Magistrat habe für die Bürgern keine Informationen, die eine Veröffentlichung wert gewesen wären.

Hinweis: Der hauptamtliche Magistrat (Frau Schülner, Herr Rotter) waren anwesend und haben auch die gestellten Fragen der Bürger beantwortet. Siehen hierzu: Bürgerversammlung:: Demotivationstrainer geben ihr Bestes

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