Ich hätte einen Vorschlag, der knapp 1 Million einbringen würde.

Alles Dank der ehem. Schwarz/Grünen Landesregierung.
Das Land Hessen sahnt bei der Gewerbesteuer, als einziges Land in der Bundesrepublick, über das Program „Starke Heimat Hessen“ aka „Heimatumlage“ nochmal kräftig ab.
Eine Resolutlition mit dem Ziel, diese Umlage abzuschaffen, scheitertet in Rödermark an den Stimmen der CDU und AL/die Grünen.

[..] Sehr geehrte Damen und Herren von CDU und Grünen, für wie blöd halten Sie uns eigentlich?
[..] Deshalb lecken Sie an dem Geld der Kommunen, das Ihnen und uns als Land Hessen nicht zusteht. Quelle:

Das Zahlen alle Bundesländer
Die Gewerbesteuerumlage errechnet sich, indem das tatsächliche Gewerbesteueraufkommen der Gemeinde (Haushaltsansatz 2026: 17.800.000 €) durch den örtlichen Hebesatz dividiert (400%) und anschließend mit dem Umlagevervielfältiger (x 35%) multipliziert wird = 1.557.500 €.
Entnommen aus dem Haushaltsplanentwurf, Seite 32.

Dank der Schwarz/Grünen im Landtag werden die Kommunen
in Hessen ZUSÄTZLICH über die Heimatzulage stark belastet. Kommunen in Hessen zahlen zusätzlich die Heimatumlage.
Seit dem Jahr 2020 wird von dem Land Hessen eine Heimatumlage von den Kommunen erhoben. Die Heimatumlage errechnet sich, indem das tatsächliche Gewerbesteueraufkommen der Gemeinde (Haushaltsansatz 2026: 17.800.000 €) durch den örtlichen Hebesatz dividiert (400%) und anschließend mit dem Vervielfältiger (x 21,75 %) multipliziert wird = 967.875 € Ansatz 2026.
Entnommen aus dem Haushaltsplanentwurf. Seite 32.

Den Kommunen wird Geld vorenthalten,
das anschließend über Förderprogramme teilweise an antragstellende Kommunen zurückgezahlt wird. Der bürokratische Aufwand, der sicherlich nicht unerheblich ist, wird von den Kommunen getragen.
Der eigentliche Hammer ist jedoch, dass ein Teil dieser Gelder der Verteilermasse des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) hinzugefügt und somit nach dem Gießkannenprinzip über ganz Hessen verteilt wird. Das Land Hessen lässt sich dafür feiern, weil es die Verteilermasse durch eigene Mittel aufgestockt hat.

Das wäre doch mal eine Sache für Bürgermeister Rotter,
einen Brandbrief an seine Kollegen im Landtag zu schicken. Eine Klage dürfte nichts bringen. Bürgermeister, die den Mut hatten, gegen das Land zu klagen, haben leider eine Niederlage erleiden müssen.
Soweit ich informiert bin, hatten Frankfurt, Stadtallendorf, Büdingen, Schwalbach und Biebergemünd geklagt. Die Klage war zulässig, aber unbegründet.

Der Bürgermeister kann also nur an die Kollegen
der jetzigen schwarz/roten Mehrheit im Landtag appellieren und sie dazu auffordern, damit aufzuhören, den Kommunen das Geld aus der Tasche zu ziehen, um es anschließend über Fördermittel bzw. den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) wieder an die hessischen Kommunen zu verteilen.
Hinzu kommt: Das Land lässt sich feiern – die Kommunen müssen bluten.

Für einen Brief braucht der Bürgermeister
auch keinen Stadtverordnetenbeschluss. Das kann er, auch angesichts der äußerst schlechten Haushaltslage, aus eigenem Antrieb tun.


Verstärkungsmittel anders formuliert: Verstärkungsmittel sind die Gelder, die wir den Kommunen zunächst vorenthalten haben. CDU und die Grünen sind stolz darauf, dass wir dieses, in der Bundesrepublik einmalige Gesetz durchgedrückt haben.

Resolution von CDU und AL/Die Grünen abgelehnt.
Resolution FDP Rödermark. „Die Gewerbesteuereinnahmen gehören den Kommunen! Ablehnung der geplanten „Heimatumlage“ durch die Gesetzesinitiative „Starke-Heimat-Hessen“ der Hessischen Landesregierung“
[..]Die Gesetzesinitiative der Landesregierung „Starke Heimat Hessen“ (Heimatumlage) wirkt sich damit nach heutigem Stand für die Stadt Rödermark finanziell negativ aus- Siehe[..]
Diese Resolution wurde mit Stimmen der CDU und AL/Die Grünen abgelehnt.
Resolution. Abstimmungsergebnis

Resolution. Abstimmergebnis Seite 9

Siehe auch:
» Hessen schwächt kommunale Finanzautonomie
» Heimatumlag. Verhandlung zur Heimatumlage am 6. Juli 2022
» Köstlich der Artikel der CDU im Heimatblatt.

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

Abschlussbemerkungen zur Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs

Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages haben am 27.11.2025 die Schlussbemerkungen zur Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs zur Kenntnis genommen.

Der scheidende GF Direktor Jürgen Dieter hat Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages Schlussbemerkungen zur Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs vorgelegt. Er hat darin eigene, subjektiv getragene Erkenntnisse eingearbeitet. Die Schlussbemerkungen sind nicht identisch mit der offiziellen Stellungnahme zur KFA-Evaluierung, die GF Direktor Dieter und Referatsleiter Sauder gemeinsam erstellt haben. Hier der ganze Artikel


Aus gegebenem Anlass.

Aus dem Landtag
Sehr geehrte Damen und Herren von CDU und Grünen, für wie blöd halten Sie uns eigentlich? (3:10)
Quelle

Die Gewerbesteuer, die eine Kommune einnimmt, verbleibt nicht vollständig bei ihr: Zunächst kassiert der Bund seinen Anteil, anschließend greift das Land Hessen gleich zweimal zu. Eingeführt wurde diese sogenannte „Heimatumlage“ von der damaligen schwarz-grünen Landesregierung. Die heute regierende schwarz-rote Koalition verzichtet jedoch nicht darauf, sondern behält sie bei.

Gewerbesteuer Brutto: 17.800.000,00€
Hebesatz 400%
 
Zunächst die Umlagen, die auch in anderen Bundesländern zu zahlen sind.
Bundesvervielfältiger: 14,50 Abgabe an den Bund: 645.250,00 (Gewerbesteuer/Hebesatz*14,5)
Landesvervielfältiger: 20,50 Abgabe an das Land Hessen: 912.250,00 (Gewerbesteuer/Hebesatz*20,5)
Abgabe auf Rödermark mit Gewerbesteuerennahmen von 17.800.000€ bezogen: 1.557.500,00
 
Jetzt in der BRD einzigartige Umlage. Die Heimatumlage
Diese zusätzliche , dritte Abgabe, gibt es nur in Hessen.
Heimatumlage: 21,75 Abgabe an das Land: 967.875,00 (Gewerbesteuer/Hebesatz*21,75)

Aus dem Landtag.
[..] Sehr geehrte Damen und Herren von CDU und Grünen, für wie blöd halten Sie uns eigentlich?
[..] Deshalb lecken Sie an dem Geld der Kommunen, das Ihnen und uns als Land Hessen nicht zusteht.Siehe hier das Video

Siehe auch
» Wird das Jammern 2026 ein Ende haben?
» Bedarf, Bedarfsermittlung


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Abschlussbemerkungen zur Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs

Dienstag, 2. Dezember 2025
Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages haben am 27.11.2025 die Schlussbemerkungen zur Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs zur Kenntnis genommen.
Lesen Sie hier den Artikel



Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Anzahl der Einwohner. Bedarf.

Warum ist die Einwohnerzahl wichtig?

Die amtlichen Einwohnerzahlen des Zensus mit den vom Einwohnermeldeamt Rödermark erfassten Zahlen stimmen, wie bei vielen anderen Städten und Gemeinden nicht überein. Zahlreiche Kommunen haben bereits Klage gegen die fehlerhafte Bewertung eingereicht oder bereiten eine Klage vor. Quelle

Würden die Einwohnerzahlen dem jeweils gültigen Zensus entsprechen, wären das die Zahlen aus dem Jahr 2011. Bei der Schlüsselzuweisung (KFA) würde man bis 2026 für Rödermark wohl mit einer Einwohnerzahl von 26.262 rechnen. Quelle


Die Zahlen aus dem Zensus werden fortgeschrieben.

Werfen wir aber einmal einen Blick in die Haushalte 2019, 2022 und 2024 unter Schlüsselzuweisung (KFA)
 
2019
Diese wird für das Jahr 2019 auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.2017. Seite 27
Einwohnerzahl 31.12.2017 27.838 Seite 86
 
2022
Diese wird für das Jahr 2022 auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.2020 Seite 27
Einwohnerzahl 31.12.2020 28.243 Seite 90
 
2024
Diese wird für das Jahr 2024 auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.2022 Seite 28
Einwohnerzahl 31.12.2022 28.723 Seite 90
 
Im März 2025 hat die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis Zensus 2022 mit der Veröffentlichung des Berichtsmonats 11/2024 die gleiche Aktualität erreicht wie die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis Zensus 2011. Es erfolgt danach keine weitere Fortschreibung auf Basis Zensus 2011. Quelle
 
Zu diesem Zeitpunkt (11/2024) war der Doppelhaushalt 2024/2025 bereits verabschiedet. Ich gehe davon aus, dass erst im Haushalt 2027 die Zahlen aus dem Zensus 2022 (781 Einwohner weniger) (28.645) berücksichtigt werden. Es könnte jedoch auch bereits eine Fortschreibung geben, sodass die Bevölkerungszahl gestiegen ist: 28.645 + xx.

Die Zahlen aus dem Zensus 2011 werden angepasst.
Dementsprechend kann man sich vorstellen, dass die Einwohnerzahl (28.645) aus dem Zensus 2022 mittlerweile nicht mehr aktuell ist.
 
Aktuell haben die Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2022 noch keine Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich. Für die Berechnung der Schlüsselzuweisung für das Jahr 2026 werden (letztmalig) die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2011 verwandt. Siehe.

Aber warum ist die Einwohnerzahl so wichtig?
Für die Ermittlung der Zahlungen aus dem Kommunalen Finanz Ausgleich wird zunächst die Steuerkraft der Kommune ermittelt. Diese entspricht der Summe der Steuereinnahmen der Stadt. Von diesem Betrag wird dann der ermittelte Bedarf der Kommune abgezogen.
 
Nehmen wir an, die Summe der Steuereinnahmen beträgt: 46.776.983 €. Das bedeutet: Wenn Rödermark eine Steuer (z. B. Spielapparatesteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer) erhöht oder die Gewerbesteuer erheblich ansteigt, steigt die Steuerkraft der Kommune und die Schlüsselzuweisung (KFA) sinkt.

Den Bedarf für jeden Einwohner einer Kommune kann man der Antwort der Verwaltung auf eine entsprechende Frage entnehmen: Bedarf 1.780,72. Ich gehe einmal davon aus, dass der Gewichtungsfaktor2 (130) hier noch nicht berücksichtigt ist. Gehen wir also von einem Bedarf von (1780,72*1,3) 2.314,94 aus.

Jetzt kommt die Einwohnerzahl ins Spiel.
Die Anzahl der Einwohner wird mit dem Bedarf pro Einwohner multipliziert. Bedarf*Einwohner:
 
2.314,94 * 28.723 = 66.492.021
2.314,94 * 28.645 = 66.311.456 (Bespiel 28.645 Einwohner)
 
Die Steuerkraft von 46.776.983 ist der Betrag (Steuerkraft), den die Kommune zur Deckung des Bedarfs zusteuern kann. Der Rest sollte über Schlüsselzuweisungen (KFA) ausgeglichen werden.
 
Einwohner 28.723
2.314,94 * 28.723 = 66.492.021 Bedarf
66.492.021 ist Bedarf bei (1.780 + Gewichtungsfaktor) = 2.314,94
46.776.983 ist die Steuerkraft der Kommune
19.715.038 Finanzlücke.
Schlüsselzuweisung aus dem KFA voraussichtlich 15.865.847. Das ergibt dann eine Deckungslücke von 3.849.192
 
Einwohner 28.645 Siehe
2.314,94 * 28.645 = 66.311.456 Bedarf.
66.311.456 ist Bedarf bei (1.780 + Gewichtungsfaktor) = 2.314,94
46.776.983 ist die Steuerkraft der Kommune
19.534.473 Finanzlücke sinkt bei weniger Einwohner, da weniger Bedarf.
Da sich auch die Schlüssenzuweisung (KFA) verändert hätte, kann die Deckungslücke nicht errechnet werden.
66.492.021 – 66.311.456 = 180.565,00

Laut Antwort der Verwaltung dürfte der Verlust bei 180.000,00 € liegen.
 
Sie sehen, dass die Einwohnerzahl den Bedarf und damit auch die Schlüsselzuweisung beeinflusst.

Wichtig für die Beispielrechnung
Es ist wichtig, dass sich nur die Einwohnerzahl ändert. Steuerkraft, Bedarf pro Einwohner und Gewichtungsfaktor müssen unverändert bleiben.

1 278 weniger bei op-online.
78 weniger die Antwort der Verwaltung.
2 Rödermark ist Mittelzentrum. für die Untergruppe der Mittelzentren und Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums, die keine Sonderstatus-Städte sind: 130 Prozent Siehe §19
 
Siehe auch
» Weniger Einwohner kosten Hessen mehrere Millionen
» Umstellung auf die Ergebnisse des Zensus 2022
» Zensus 2022. Rödermarks Bevölkerung sinkt.
» Kommunaler Finanzausgleich und Finanzierungslücke

Warum die Zahlen aus dem Zensus so wichtig sind.

Das Land Hessen zählt 2400 weniger Bewohner weniger in der Hugenottenstadt, als das Einwohnermeldeamt. Wegen drohenden geringeren Zuwendungen aus dem Landeshaushalt, will die Stadt klagen.
Quelle: OP-Online

Beschweren sich die Bürgermeister der Kommunen darüber, dass ihre finanzielle Ausstattung zur Erfüllung der auferlegten Aufgaben zu gering ist, sind in erster Linie die Anteile an der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer sowie der kommunale Finanzausgleich (KfA) gemeint.

Bei der Erstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 hat man in Rödermark Einnahmen über:
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 23.823.700,00 €
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: 1.706.100,00 €
Kommunaler Finanzausgleich (KfA) 19.511.522 €
eingePLANT.

Bei der Ermittlung des KfAs spielen die im Zensus genannten Einwohnerzahlen eine wichtige Rolle. Sie bestimmen, mit welchem Faktor der Betrag multipliziert wird, der für die Erfüllung der Pflichtaufgaben (den Bedarf) benötigt wird.

Ein Beispiel:
Rödermark hätte einen pro Einwohner festgesetzten Bedarf von 2.314,94 €. Multipliziert mit 28.723 Einwohnern ergibt das rund 66,5 Mio. €, die für die Pflichtaufgaben der Stadt veranschlagt werden. Da Rödermark aber auch eigene Einnahmen, etwa aus Gewerbe- und Grundsteuer, erzielt (im Beispiel ca. 46,8 Mio. €), wird diese Steuerkraft vom Bedarf abgezogen. Der verbleibende Betrag sollte (wird aber nicht) der Stadt im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (KfA) zur Verfügung gestellt werden. Mehr dazu (auch der evtl. Fehlbetrag): Kommunaler Finanzausgleich und Finanzierungslücke

Fazit:
Weniger Einwohner, weniger KfA

 


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.