Abschlussbemerkungen zur Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs

Dienstag, 2. Dezember 2025
Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages haben am 27.11.2025 die Schlussbemerkungen zur Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs zur Kenntnis genommen.
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Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Anzahl der Einwohner. Antrag der Freien Wähler

Warum ist die Einwohnerzahl wichtig?

Die amtlichen Einwohnerzahlen des Zensus mit den vom Einwohnermeldeamt Rödermark erfassten Zahlen stimmen, wie bei vielen anderen Städten und Gemeinden nicht überein. Zahlreiche Kommunen haben bereits Klage gegen die fehlerhafte Bewertung eingereicht oder bereiten eine Klage vor. Quelle

Würden die Einwohnerzahlen dem jeweils gültigen Zensus entsprechen, wären das die Zahlen aus dem Jahr 2011. Bei der Schlüsselzuweisung (KFA) würde man bis 2026 für Rödermark wohl mit einer Einwohnerzahl von 26.262 rechnen. Quelle


Die Zahlen aus dem Zensus werden fortgeschrieben.

Werfen wir aber einmal einen Blick in die Haushalte 2019, 2022 und 2024 unter Schlüsselzuweisung (KFA)
 
2019
Diese wird für das Jahr 2019 auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.2017. Seite 27
Einwohnerzahl 31.12.2017 27.838 Seite 86
 
2022
Diese wird für das Jahr 2022 auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.2020 Seite 27
Einwohnerzahl 31.12.2020 28.243 Seite 90
 
2024
Diese wird für das Jahr 2024 auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.2022 Seite 28
Einwohnerzahl 31.12.2022 28.723 Seite 90
 
Im März 2025 hat die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis Zensus 2022 mit der Veröffentlichung des Berichtsmonats 11/2024 die gleiche Aktualität erreicht wie die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis Zensus 2011. Es erfolgt danach keine weitere Fortschreibung auf Basis Zensus 2011. Quelle
 
Zu diesem Zeitpunkt (11/2024) war der Doppelhaushalt 2024/2025 bereits verabschiedet. Ich gehe davon aus, dass erst im Haushalt 2027 die Zahlen aus dem Zensus 2022 (781 Einwohner weniger) (28.645) berücksichtigt werden. Es könnte jedoch auch bereits eine Fortschreibung geben, sodass die Bevölkerungszahl gestiegen ist: 28.645 + xx.

Die Zahlen aus dem Zensus 2011 werden angepasst.
Dementsprechend kann man sich vorstellen, dass die Einwohnerzahl (28.645) aus dem Zensus 2022 mittlerweile nicht mehr aktuell ist.
 
Aktuell haben die Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2022 noch keine Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich. Für die Berechnung der Schlüsselzuweisung für das Jahr 2026 werden (letztmalig) die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2011 verwandt. Siehe.

Aber warum ist die Einwohnerzahl so wichtig?
Für die Ermittlung der Zahlungen aus dem Kommunalen Finanz Ausgleich wird zunächst die Steuerkraft der Kommune ermittelt. Diese entspricht der Summe der Steuereinnahmen der Stadt. Von diesem Betrag wird dann der ermittelte Bedarf der Kommune abgezogen.
 
Nehmen wir an, die Summe der Steuereinnahmen beträgt: 46.776.983 €. Das bedeutet: Wenn Rödermark eine Steuer (z. B. Spielapparatesteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer) erhöht oder die Gewerbesteuer erheblich ansteigt, steigt die Steuerkraft der Kommune und die Schlüsselzuweisung (KFA) sinkt.

Den Bedarf für jeden Einwohner einer Kommune kann man der Antwort der Verwaltung auf eine entsprechende Frage entnehmen: Bedarf 1.780,72. Ich gehe einmal davon aus, dass der Gewichtungsfaktor2 (130) hier noch nicht berücksichtigt ist. Gehen wir also von einem Bedarf vonn (1780,72*1,3) 2.314,94 aus.

Jetzt kommt die Einwohnerzahl ins Spiel.
Die Anzahl der Einwohner wird mit dem Bedarf pro Einwohner multipliziert. Bedarf*Einwohner:
 
2.314,94 * 28.723 = 66.492.021
2.314,94 * 28.645 = 66.311.456 (Bespiel 28.645 Einwohner)
 
Die Steuerkraft von 46.776.983 ist der Betrag (Steuerkraft), den die Kommune zur Deckung des Bedarfs zusteuern kann. Der Rest sollte über Schlüsselzuweisungen (KFA) ausgeglichen werden.
 
Einwohner 28.723
2.314,94 * 28.723 = 66.492.021 Bedarf
66.492.021 ist Bedarf bei (1.780 + Gewichtungsfaktor) = 2.314,94
46.776.983 ist die Steuerkraft der Kommune
19.715.038 Finanzlücke.
Schlüsselzuweisung aus dem KFA voraussichtlich 15.865.847. Das ergibt dann eine Deckungslücke von 3.849.192
 
Einwohner 28.645 Siehe
2.314,94 * 28.645 = 66.311.456 Bedarf.
66.311.456 ist Bedarf bei (1.780 + Gewichtungsfaktor) = 2.314,94
46.776.983 ist die Steuerkraft der Kommune
19.534.473 Finanzlücke sinkt bei weniger Einwohner, da weniger Bedarf.
Da sich auch die Schlüssenzuweisung (KFA) verändert hätte, kann die Deckungslücke nicht errechnet werden.
66.492.021 – 66.311.456 = 180.565,00

Laut Antwort der Verwaltung dürfte der Verlust bei 180.000,00 € liegen.
 
Sie sehen, dass die Einwohnerzahl den Bedarf und damit auch die Schlüsselzuweisung beeinflusst.

Wichtig für die Beispielrechnung
Es ist wichtig, dass sich nur die Einwohnerzahl ändert. Steuerkraft, Bedarf pro Einwohner und Gewichtungsfaktor müssen unverändert bleiben.

1 278 weniger bei op-online.
78 weniger die Antwort der Verwaltung.
2 Rödermark ist Mittelzentrum. für die Untergruppe der Mittelzentren und Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums, die keine Sonderstatus-Städte sind: 130 Prozent Siehe §19
 
Siehe auch
» Weniger Einwohner kosten Hessen mehrere Millionen
» Umstellung auf die Ergebnisse des Zensus 2022
» Zensus 2022. Rödermarks Bevölkerung sinkt.
» Kommunaler Finanzausgleich und Finanzierungslücke

Warum die Zahlen aus dem Zensus so wichtig sind.

Das Land Hessen zählt 2400 weniger Bewohner weniger in der Hugenottenstadt, als das Einwohnermeldeamt. Wegen drohenden geringeren Zuwendungen aus dem Landeshaushalt, will die Stadt klagen.
Quelle: OP-Online

Beschweren sich die Bürgermeister der Kommunen darüber, dass ihre finanzielle Ausstattung zur Erfüllung der auferlegten Aufgaben zu gering ist, sind in erster Linie die Anteile an der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer sowie der kommunale Finanzausgleich (KfA) gemeint.

Bei der Erstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 hat man in Rödermark Einnahmen über:
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 23.823.700,00 €
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: 1.706.100,00 €
Kommunaler Finanzausgleich (KfA) 19.511.522 €
eingePLANT.

Bei der Ermittlung des KfAs spielen die im Zensus genannten Einwohnerzahlen eine wichtige Rolle. Sie bestimmen, mit welchem Faktor der Betrag multipliziert wird, der für die Erfüllung der Pflichtaufgaben (den Bedarf) benötigt wird.

Ein Beispiel:
Rödermark hätte einen pro Einwohner festgesetzten Bedarf von 2.314,94 €. Multipliziert mit 28.723 Einwohnern ergibt das rund 66,5 Mio. €, die für die Pflichtaufgaben der Stadt veranschlagt werden. Da Rödermark aber auch eigene Einnahmen, etwa aus Gewerbe- und Grundsteuer, erzielt (im Beispiel ca. 46,8 Mio. €), wird diese Steuerkraft vom Bedarf abgezogen. Der verbleibende Betrag sollte (wird aber nicht) der Stadt im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (KfA) zur Verfügung gestellt werden. Mehr dazu (auch der evtl. Fehlbetrag): Kommunaler Finanzausgleich und Finanzierungslücke

Fazit:
Weniger Einwohner, weniger KfA

 


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Kommunaler Finanzausgleich und Finanzierungslücke.

Nicht mehr als ein Arbeitspapier.
War als „Nicht Öffentlich“ geplant. Auf Anfrage öffentlich gemacht.
Fehler im Rechenachritt bitte melden.


Bei der Ermittlung der Zahlung über den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) an die Kommunen spielen die Steuerkraft, die Einwohnerzahl sowie der Gewichtungsfaktor eine Rolle.

Familienleistungsausgleich wird bei der Ermittlung der Steuerkraftzahl nicht berücksichtigt.

Der Gewichtungsfaktor dient dazu, die Besonderheiten der Kommune zu berücksichtigen. Hebesätze sind Nivellierungssätze.

Erkennen kann man: Hohe Einnahmen (Steuerkraftzahl) mindern die Höhe der Zahlungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich in die Kommune.

In Hessen wird der Standardbedarf pro Kopf aus einer Berechnungsformel abgeleitet, die u. a. Personalausgaben, Sachausgaben und Zuschläge für Kinder, Sozialhilfe usw. enthält. Häufig wird er in offiziellen Veröffentlichungen als Summe in € pro Einwohner angegeben.

Einwohnerzahl (28.723) nicht aus dem Zensus 2011, sondern aus dem Haushaltsplan 2024/2025. Seite 110
Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs erhalten die Städte und Gemeinden zur Stärkung ihrer Finanzkraft vom Land eine Schlüsselzuweisung. Diese wird für das Jahr 2024 auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.2022 sowie der Steuereinnahmen aus dem 2. Halbjahr 2022 und dem 1. Halbjahr 2023 ermittelt.“ Quelle: Seite 28
Betrachte man aber die Zahlen auf der Seite 102, kommt man auf andere Einwohnerzahlen. (Kosten pro Einwohner)

BEISPIEL

Standardbedarf je Einwohner 1.780,72 € aus Antworten zur Stavo 23.09.2025
1.780,72 mit oder ohne Gewichtngsfaktor?

Einwohner: 28.723 bis 2026?. Ab 2027 28.645?
Zahlen 2025 aus dem Doppelhaushalt 2024/2025.
Gewerbesteuer (357%): 17.68 Nach Nivellierung. Netto
Grundsteuer B (332%): 3.57 Mio. € Nach Nivellierung
Einkommensteueranteil: 23,82 Mio. €
Umsatzsteueranteil: 1,70 Mio. €
Steuerkraftzahl: 46.776.983 € || 17,68 + 3,56 + 23,82 + 1,7

Grundbetrag + Gewichtungsfaktor 1.780,72 * 1,3 = 2.314,94 Bedarf je Bürger.
Bedarf: 2.314,94 * 28.723 = 66.492.021
Bedarf 66.492.021,62 – Steuerkraft 46.776.983 = Finanzlücke.
19.715.039 Finanzlücke.
15.865.847 KFA voraussichtlich 2025. Siehe Karte zum KfA
3.849.192 Deckungslücke.


Sollte der Grundbetrag von 1.780,72 aus der Antwort der Verwaltung bereits den Gewichtunsfaktor enthalten, dann sieht die Rechnung für den Bedarf wie folgt aus:
Grundbetrag + Gewichtungsfaktor 1.780,72 * 0,0 = 1.780,72 Bedarf je Bürger.
Bedarf: 1.780,72 * 28.723 = 51.147.620
Bedarf 51.147.620 – Steuerkraft 46.776.983 = Finanzlücke.
4.370.637 Finanzlücke.
15.865.847 KFA voraussichtlich 2025. Siehe Karte zum KfA
Demnach würde Rödermark sehr gut stehen, was die Zahlung aus dem KfA betrifft.


Wenn die Verteilermasse nicht reicht, wird gekürzt.

Bedarf. Bedarfsermittlung. Grundbetrag
Die Bedarfsermittlung (Grundbetrag) dürfte der Knackpunkt sein.
Der Betrag wird, basierend auf den Finanzkennzahlen der Gemeinden und den Steuereinnahmen des Landes, jährlich neu berechnet.
Siehe hierzu auch: Klare Ansage
Dort können Sie auch lesen, dass das Programm „Starke Heimat Hessen“, 429 Mio. in die Finanzausgleichsmasse (Geld für den KFA) einbringt. Geld aus einer einzugartigen Abgabe (Abzockabgabe) in der Bundesrepublik, das vom Land Hessen den Kommunen für „Starke Heimat Hessen“ als zusätzliche Gewerbesteuerabgabe abverlangt. Eingeführt von Schwarz/Grün und gerne weitergeführt von Schwarz/Rot.

Da die Steuereinnahmen dem Haushaltsplan 2024/2025 entnommen sind, dürfte jedem klar sein, dass diese Zahlen nicht unbedingt stimmen müssen. Wichtig ist, der Rechenweg. Wenn dann der Jahresabschluss 2024 vorliegt, könnte man die Rechnung mit den geprüften Zahlen aus 2024 durchrechnen.

Nivellierung.
Unter dem Nivellierungshebesatz. Steuerkraft wird nach oben „hochgerechnet“. So, als hätte sie den höheren Hebesatz.
Über dem Nivellierungshebesatz. Die Steuer wird „gedeckelt“. Das heißt, es wird nur der Nivellierungshebesatz angesetzt.

Woher kommen die Mittel für den KfA?
– Die Länder erhalten selbst Finanzausgleichsmittel vom Bund:
– Über den Bundesfinanzausgleich (horizontaler und vertikaler Finanzausgleich)
– Über Steueranteile, z. B. Anteile an Einkommensteuer, Umsatzsteuer usw.
– Das Land verteilt die Bundesmittel teilweise an finanzschwache Kommunen.


Gewichtungsfaktor
1. für die Untergruppe der Grundzentren mit einer Einwohnerzahl von weniger als 7 500: 100 Prozent

2. für die Untergruppe der Grundzentren mit einer Einwohnerzahl ab 7 500, die keine Sonderstatus-Städte sind: 109 Prozent,

3. für die Untergruppe der Mittelzentren und Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums, die keine Sonderstatus-Städte sind: 130 Prozent,

4. für die Untergruppe der Sonderstatus-Städte: 158 Prozent.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Gewerbesteuer
Bundesvervielfältiger 14,5 % → 5.210.526 × 0,145 ≈ 755.526 €
Landesvervielfältiger 20,5 % → 5.210.526 × 0,205 ≈ 1.068.158 €
Heimatumlage 21 % → 5.210.526 × 0,21 ≈ 1.094.211 €
Summe Umlagen:
755.526+1.068.158+1.094.211≈2.917.895€
Schritt c: Nettoeinnahmen nach Umlagen
19.800.000−2.917.895=16.882.105 €

Schritt d: Umrechnung auf Nivellierungssatz 357 %
16.882.105×357/380≈15.853.267 €
16.882.105 = Gewerbesteuerkraft