Das Land Hessen zählt 2400 weniger Bewohner weniger in der Hugenottenstadt, als das Einwohnermeldeamt. Wegen drohenden geringeren Zuwendungen aus dem Landeshaushalt, will die Stadt klagen.
Quelle: OP-Online
Beschweren sich die Bürgermeister der Kommunen darüber, dass ihre finanzielle Ausstattung zur Erfüllung der auferlegten Aufgaben zu gering ist, sind in erster Linie die Anteile an der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer sowie der kommunale Finanzausgleich (KfA) gemeint.
Bei der Erstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 hat man in Rödermark Einnahmen über:
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 23.823.700,00 €
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: 1.706.100,00 €
Kommunaler Finanzausgleich (KfA) 19.511.522 €
eingePLANT.
Bei der Ermittlung des KfAs spielen die im Zensus genannten Einwohnerzahlen eine wichtige Rolle. Sie bestimmen, mit welchem Faktor der Betrag multipliziert wird, der für die Erfüllung der Pflichtaufgaben (den Bedarf) benötigt wird.
Ein Beispiel:
Rödermark hätte einen pro Einwohner festgesetzten Bedarf von 2.314,94 €. Multipliziert mit 28.723 Einwohnern ergibt das rund 66,5 Mio. €, die für die Pflichtaufgaben der Stadt veranschlagt werden. Da Rödermark aber auch eigene Einnahmen, etwa aus Gewerbe- und Grundsteuer, erzielt (im Beispiel ca. 46,8 Mio. €), wird diese Steuerkraft vom Bedarf abgezogen. Der verbleibende Betrag sollte (wird aber nicht) der Stadt im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (KfA) zur Verfügung gestellt werden. Mehr dazu (auch der evtl. Fehlbetrag): Kommunaler Finanzausgleich und Finanzierungslücke
Fazit:
Weniger Einwohner, weniger KfA