Genehmigung mit Auflagen bei defizitärer Haushaltswirtschaft
Verbleibt nach Abzug der pauschalen Kürzungen und ggf. der Stundung des Hessenkassenbeitrages ein Defizit, kann eine Genehmigung nur mit Auflagen erteilt werden.
Kommunen mit defizitärem Haushalt sollen weiterhin eine Genehmigung erhalten, um handlungsfähig zu bleiben. Allerdings müssen diese Kommunen stringente Auflagen hinnehmen, um die Defizite und die Verschuldung auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, insbesondere bereits in den Vorjahren zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung erfolgte Hebesatzerhöhungen bei den Steuern im Verhältnis zum Durchschnitt/Median vergleichbarer Kommunen finden dabei Berücksichtigung.
Siehe: Finanzplanungserlass 2026
Siehe auch: Kommunalbrief zum Finanzplanungserlass