Rödermark. Kosten für den Biomüll / Bioabfall
Die Kosten für den Biomüll / Bioabfall ab 2015 mehr als doppelt so hoch.
Von 0 auf 140 in 6 Monaten?
Die Bürger können im kommenden Jahr wohl mit steigenden Kosten für die Müllbeseitigung rechnen. Wie hoch ist die Steigerung genau? Wie wird die Gebühr berechnet? Darüber kann man nur spekulieren. Aber man sollte schon mal darüber spekulieren, damit man zur rechten Zeit die richtigen Fragen hat.
Nehmen wir einmal an, bei der Abrechnung (Gebührenbescheid) bleibt alles so, wie es ist. Natürlich nicht die Beträge. Für die meisten Bürger wird sich dann „NUR“ der Betrag für den Restmüll erhöhen, weil dort zurzeit die Kosten für den Biomüll (Braune Tonne) enthalten sind. Für den Bürger also vollkommen intransparent. Diejenigen, die bisher unterschiedliche Müllgefäße (Biotonne, Restmülltonne) haben, sehen die Steigerung auf ihrem Gebührenbescheid. (Siehe auch hier)
Was passiert aber, wenn die Stadt Rödermark die Gebühren für den Biomüll / Bioabfall transparent ausweisen würde? Die entsprechende Zeile ist in der Gebührenabrechnung ja schon enthalten. Lesen Sie einmal in der Abfallsatzung der Stadt Rödermark nach:
Der Anschluss an die getrennte Bioabfalleinsammlung ist freiwillig.
Ich hoffe, ich habe auf der Webseite der Stadt Rödermark die aktuelle Satzung erwischt.
Würde jetzt der Betrag für den Biomüll / Bioabfall separat ausgewiesen, könnte man sich als Bürger überlegen, den Betrag einzusparen, indem man NICHT mehr an der „Bioabfalleinsammlung“ teilnimmt. So wie ich den Text aus dem „Kreislaufwirtschaftsgesetz“ verstehe, ist die private Entsorgung von Biomüll zulässig.
Da ich mir NICHT vorstellen kann, dass die Stadt ein Interesse an der „Eigenkompostierung“ hat, wird man die Voraussetzung/Zulassung für eine Eigenkompostierung sehr hoch ansetzen. Oder man ändert (wenn es geht) die Müllsatzung entsprechend.
Ich denke, hier haben die Stadtverordneten einiges zu prüfen. Insbesondere die Entsorgung von Biomüll / Bioabfall mittels Eigenkompostierung könnte Einsparungen für die Bürger bedeuten.
Was da auf uns Bürger zukommt. Wir brauchen ca. 200.000,00 Euro pro Jahr mehr für die Kostendeckung -Kindergarten-. Ich denke, hier haben die Stadtverordneten einiges zu prüfen. Freiwillige Gehaltsanhebung für das Kindergartenpersonal. Wir werden wohl eine wie auch immer geartete Straßenbeitragssatzung bekommen. Wie gesagt, die Müllgebühren werden über kurz oder lang angehoben. Dann steht noch im Raum, die Grundsteuer B erneut anzuheben. Kindergartengebühr steigt bis zum Kindergartenjahr 2018/19 linear jährlich um 3%. Die Friedhofsgebühr wurde bereits angehoben. Die Hundesteuer verdoppelt und die Grundsteuer B wurde in 2013 um 120 Punkte angehoben. Gebühre für die Hallennutzung wurde erhöht. Die Spielapparatesteuer wurde angehoben. Neue Gebührensatzung bei der Feuerwehr. Wir hätten da noch die Grundsteuer A sowie die Gewerbesteuer. Beide Steuersätze wurden nach dem Beitritt zum Rettungsschirm noch nicht angehoben.
Auszug: Kreislaufwirtschaftsgesetz
§ 17 Überlassungspflichten
(1) Abweichend von § 7 Absatz 2 und § 15 Absatz 1 sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese Abfälle den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen. [..]
Quelle: dejure.org
Private Haushalte müssen ihre gesamten Haushaltsabfälle grundsätzlich den Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger überlassen. Privathaushalte sind aber berechtigt, ihre Abfälle auf dem eigenen Grundstück zu verwerten (Beispiel: Eigenkompostierung). Die private Entsorgungswirtschaft hat wie bisher die Möglichkeit, sich im Rahmen von Ausschreibungen durch die Kommunen an der Entsorgung von Haushaltsabfällen zu beteiligen. Quelle: bmub.bund.de
Die Voraussetzungen für eine Eigenkompostierung und damit den Verzicht auf die Biotonne sind in der Abfallsatzung der Stadt Offenbach geregelt. Prinzipiell kann eine Befreiung vom Anschluss und Benutzerzwang der Biotonne erfolgen, wenn eine Eigenkompostierung aller anfallenden Bioabfälle beantragt und nachgewiesen wird. Quelle: Offenbach.de
Biotonne in Offenbach
[..]Der Satzungsgeber muss durch die Gebührenregelung einen Anreiz zur Trennung der Abfallfraktionen geben; die Gebührenregelung soll die Akzeptanz der Bioabfalltonne bewirken; die Eigenkompostierung darf nicht verboten oder unzumutbar erschwert werden; dem Bürger darf nicht über einen „finanziellen Anschlusszwang“ eine Biotonne aufgezwungen werden.[..]Quelle: Juraforum.de
Siehe auch
Gebührenbefreiung Eigenkompostierung
Gebührenbefreiung
» 27.08.2014 Rödermark Entsorgung Bioabfall kostenlos?
» Ausschreibung
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.