Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Die Frage: „Wie bekommt man die Stadt wachgerüttelt?“
hat sich wohl ein Bürger gestellt. Er hat sein Anliegen in Facebooke, mit einer direkten Frage an den Bürgermeister, gestellt. Warum bei Facebook? Wie man bei Facebook lesen kann, bekam er dem normalen Weg keine Antwort (es gibt in dem entsprechenden Thread bei Facebook keinen Hinweis auf eine Antwort ) zu „wann wird endlich was gegen die „[..] Raser im Taubhaus unternommen [..] “. Stand 31.07.2020 wurden zu diesem Thema 237 Kommentare abgegeben.
Plötzlich geht es. Der öffentliche Druck hat scheinbar gewirkt. Jetzt wird geblitzt.
Mag ja sein, dass die von der Stadt nun eingeleiteten Kontrollen schon vor dem Facebook-Aufruf, » etwas gegen die Raser zu unternehmen «, geplant waren. Jedenfalls wird/wurde danach in Messenhausen und Waldacker geblitzt. Wäre traurig, wenn man Aufmerksamkeit für sein Anliegen bekommen will (wie auch ein Unternehmer aus Rödermark es gemacht hat) über Facebook gehen muss.
Eines verstehe ich allerdings überhaupt nicht.
Die Kommentatoren wollen Kontrollen. Die wollen die Raser betraft sehen. Aber was passiert? Genau in dieser Facebookgruppe wird vor den Blitzern gewarnt. 🙁
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Die Grundsteuerbescheide sind auf dem Weg zum Bürger.
Einigen in Rödermark ist es scheinbar nicht klar, ab wann der geänderte Grundsteuersatz (Hebesatz) gültig ist. Die Grundsteuer mit den neuen Hebesätzen ist ab 1.1.2020 zu zahlen und wird nachträglich fällig. Wie viel man wann zu zahlen hat, entnehmen Sie der PM der Stadt Rödermark.
Der erhöhte Grundsteuersatze (Grundsteuer B) wurde mit Stimmenmehrheit von CDU und AL/Die Grünen beschlossen.
Für das Haushaltsjahr 2019 wurden noch folgende Sätze zur Berechnung herangezogen: Grundsteuer A 200%, Grundsteuer B 540%, Gewerbesteuer 380%. Quelle: roedermark.de
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Die Grundsteuerbescheide sind auf dem Weg zum Bürger.
Jetzt erfahren die Hausbesitzer und Mieter, wie hoch die Mehrkosten durch die Erhöhung der Grundsteuer von 540 Prozentpunkte auf jetzt 715 Prozentpunkte sind. Mehr dazu können Sie in der Offenbach Post lesen.
Nachtrag 29.07.2020
Mit Verspätung jetzt auch auf der Webseite der Stadt. Zwar nicht auf der Einstiegseite; aber immerhin.
Ein Tipp. Gehen Sie NICHT auf www.roedermark.de, sondern gleich zu buergerservice-roedermark.de. Wenn Sie dennoch über www.roedermark.de gehen wollen, müssen Sie in der Menuezeile „Leben in Rödermark“ anklicken und dann im Text unter „Bürgerservice“ „Bürgerbüro“ anklicken.
So ganz nebenbei. Warum der Verfasser mancher Pressemeldungen nicht anklickbare und damit weiterführende Links für die Webversion der PM nutzt, wird sein Geheimnis bleiben.
[..] Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates kann auf der Internetseite der Stadt unter www.roedermark.de (buergerservice-roedermark.de>>Kasse/Steueramt>> Zahlungs-verkehr) heruntergeladen werden [..]
Wenn man jetzt meint, man wäre nach dieser Vorgabe am Ziel, wird man enttäuscht sein. Sie müssen noch den Menüenunkt Unterlagen anklicken. Dann nur noch auf SEPA-Lastschriftmandat und schon haben Sie das Formular auf dem Bildschirm. Man könnte es auch benutzerfreundlicher gestalten. Mit einem Klick sind Sie beim gewünschten Formular.
Grundsteuerbescheide für 2020 werden verschickt
29.07.2020 | Aktuelles
Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt 2020 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark in ihrer Sitzung am 20. März die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 540 auf 715 Prozent ab dem laufenden Jahr 2020 beschlossen. Die Haushaltssatzung der Stadt Rödermark ist mittlerweile vom Regierungspräsidium Darmstadt als zuständiger Aufsichtsbehörde genehmigt und seit dem 30. Juni 2020 rechtskräftig. Die Steuererhöhung wird nun mit dem Versand der aktuellen Steuerbescheide umgesetzt.
In den kommenden Tagen erhalten rund 11.000 Steuerpflichtige ihre neuen Steuerbescheide. Zur Fälligkeit am 15. August ist noch die bisherige Rate zu zahlen, die Erhöhung für die drei ersten Quartale aber erst am 1. Oktober. Die Fälligkeit am 15. November beinhaltet dann bereits die Erhöhung für das letzte Quartal. Für Jahreszahler wird die Erhöhung ebenfalls zum 1. Oktober fällig. Mit Blick auf die Corona-Pandemie wurde mit der Verschiebung der Nachforderung in den Oktober eine sozialverträgliche Lösung gefunden.
Sofern der Stadtkasse für den Einzug der Grundsteuer ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, ist vom Steuerpflichtigen nichts zu verlassen. Ansonsten ist die Zahlung zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu leisten. Daueraufträge sind ab Fälligkeit 15. November entsprechend anzupassen. Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates kann auf der Internetseite der Stadt unter www.roedermark.de (buergerservice-roedermark.de>>Kasse/Steueramt>> Zahlungs-verkehr) heruntergeladen werden.
Fragen zum Grundsteuerbescheid beantwortet die Steuerverwaltung der Stadt Rödermark. Da die Telefone nach dem Versand der Bescheide häufig überlastet sind, können Anliegen auch per E-Mail an sv@roedermark.de vorgetragen werden. Persönliche Vorsprachen sind aktuell nur in dringenden Fällen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (911-720) möglich. Quelle: roedermark.de
Hervorhebung duch den Admin.
Für den Ernstfall gut vorbereitet zu sein, ist eine wichtige Entscheidung zur Vorsorge für Sie und Ihre Angehörigen! Wir freuen uns, Ihnen die von der „berufundfamilie Service GmbH“ erarbeitete Notfallmappe als Download zur Verfügung stellen zu können. Mithilfe dieser Mappe werden Ihre persönlichen Daten, Verfügungen und Dokumente so sortiert, dass Angehörige oder andere Personen Ihres Vertrauens im Ernstfall sofort Zugriff auf alle wichtigen Unterlagen bekommen.
Denn im Notfall fehlen meist die Zeit und die erforderliche Ruhe zum Suchen! www.erzbistum-koeln.de
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
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