Wegen 60.000 € den Verlust von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen riskieren?

Das wird die spannende Frage bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung sein.
Wegen 60.000 € den Verlust von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen riskieren?

Satzung aus dem Mai beibehalten oder geringere Spielapparatesteuer?

Die Entscheidung darüber werden zwar die Stadtverordneten (Koalition) treffen müssen, aber die eigentliche Entscheidung trifft wohl die Verwaltung. Wie das? Bei dem im Vorfeld stattgefundenen Finanzausschuss wurde von einem Mitglied der Koalition in etwa erwähnt, dass man in den Reihen der Stadtverordneten wohl keinen Finanzexperten hat, der zu diesem Fall etwas sagen kann. Man wird auf die Aussage der Verwaltung warten und dann entscheiden. Siehe auch Artikel: Reduzierung auf Anwesenheit

Dass sich niemand über eine Erhöhung von Gebühren oder Steuern freut, dürfte selbstverständlich sein. In diesem Fall geht es um gleich drei Steuererhöhungen, die zu tragen sind: Grundsteuer und Gewerbesteuer (wie für jeden anderen Gewerbetreibenden in Rödermark) sowie zusätzlich die Erhöhung der Spielapparatesteuer. Hier der einstimmige Beschluss Mai 2025

Die Aussagen der beiden Spielhallenbetreiber hierzu sind eindeutig: Die im Mai geplante Steuererhöhung sei wirtschaftlich nicht tragbar. Sollte sie in 2026 weiterhin bestehen bleiben, sehe man sich wohl gezwungen, den Betrieb einzustellen.

Nur eine Drohung der Spielhallenbetreiber? Nach dem, was ich in einer öffentlichen Fraktionssitzung hören konnte, erscheint mir das nicht so. Auch die dort vorgetragenen Zahlen des anwesenden Steuerberaters ließen den Schluss zu, dass eine Schließung tatsächlich unvermeidbar wäre.

Ob die Spielhallenbetreiber mit dem Änderungsantrag der FDP ihren Betrieb fortführen können, ist derzeit unklar. (Vielleicht kann ein FDP-Stadtverordneter dazu im Kommentarbereich etwas beitragen.)

Die Satzung ist am 1.7.1025 in Kraft getreten.

Fazit
Eine Fehleinschätzung der Verwaltung, die ja wohl indirekt die Entscheidung darüber trifft, wie die Koalition abstimmen sollte, könnte den Verlust von Arbeitsplätzen sowie von Gewerbe- und Spielapparatesteuer bedeuten. Der Einnahmeverlust könnte die geplanten Einnahmen von 60.000 € pro Jahr deutlich übersteigen.

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

Grundsteuer C (k)eine gute Idee?

Mehreinnahme durch Grundsteuer C

Die Grundsteuer C gab es schon einmal in Deutschland: als sogenannte Baulandsteuer. Sie war 1960 eingeführt worden, auf Antrag der FDP im Bundestag dann aber nach nur zwei Jahren Gültigkeit wieder abgeschafft worden. Immer wieder wurde die Neuauflage einer solchen Steuer diskutiert. Mit der aktuellen Grundsteuerreform wird die Grundsteuer C ab dem 1. Januar 2025 nun wieder eingeführt: Die jeweilige Kommune hat dann die Möglichkeit, die neue Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke zu erheben. Quelle: Kommunale.de

Mit der Grundsteuerreform wird in Deutschland zum 1. Januar 2025 auch die Grundsteuer C eingeführt. Doch nicht überall. In welchen Bundesländern sie künftig gilt – und was die neue Grundsteuer C für die Kommunen, die Baulandentwicklung und die Grundstücksbesitzer bedeutet. Lesen Sie den Artikel bei Kommunale.de

Die hessische Regelung weicht von der Bundesregel ab.
[..]Die hessische Regelung sieht ergänzend zur Bundesregelung die Möglichkeit vor, den Hebesatz für die Grundsteuer C nach der Dauer der Baureife von Grundstücken abzustufen und beinhaltet eine Höchstgrenze.[..] Siehe

Im Rödermärker Haushaltsplan (Beschluss) sind für 2025 schon mal
unter Vorbehalt 60.000,00 € Einnahmen eingeplant.
Im Rahmen eines Prüfauftrages einer Fraktion wurde die Verwaltung beauftragt, die Einführung der Grundsteuer C auf baureife, aber nicht bebaute Grundstücke ab 01.01.2025 zu prüfen. Ein Beschluss über die mögliche Einführung wurde bisher noch nicht gefasst. Sollte die Einführung beschlossen werden, ist als mögliche Einnahme ein Betrag in Höhe von 60.000 Euro im Doppelhaushalt für das Jahr 2025 veranschlagt. Quelle: Haushaltsplan Beschluss 2024-2025. Seite 27

Aus Sicht der Verwaltung ist es schon zu verstehen,
dass alles, was Geld bringt, in den Katastrophenhaushalt 2024-2025 aufgenommen wird, auch wenn die Summe noch so niedrig ist.
Tipp: Sparen und Weitblick bei der Projektplanung. Jede zurückgenommene Planung verursacht Kosten. Auch bringt ein fehlerfreier Haushalt buchhalterisch Geld in die Kasse.

Wie Sie lesen können, liegt noch kein Beschluss der Stadtverordneten vor, mit dem die Verwaltung diese Steuer einführen darf.

Abgesehen von den Einnahmen.
Gründe, warum eine Grundsteuer C nicht unbedingt eine gute Idee sein könnte.
Die Politik möchte also mit der Grundsteuer C verhindern, dass Spekulanten die Hand auf Grundstücke halten und so z.B. den Bau von dringend benötigtem zusätzlichen Wohnraum verhindern. Aus Sicht des BdSt Hessen unterliegt die Politik hier jedoch – wie so oft – der irrigen Annahme, dass man ein Problem mit einer neuen Steuer lösen könne. Und sie verschärft damit das Problem eher noch. Denn: Die Gründe, warum ein Grundstück nicht bebaut wird, können sehr unterschiedlich sein:

  • Wenn der Nachlass noch geregelt werden muss, bei einer sehr verzweigten, großen Erbengemeinschaft kann das Jahre dauern.
  • Der kleine, mittelständische Betrieb, der in den nächsten Jahren wachsen möchte oder muss und sich dafür schon mal ein entsprechendes Grundstück im Gewerbegebiet gesichert hat.
  • Die Familie, die bauen möchte, aber noch das dafür nötige Eigenkapital anspart.
  • Die Großeltern, die ein Grundstück für ihre Enkelin aufheben.
  • Für all diese Fälle, ist eine höhere Steuerbelastung auf dem Grundstück keine Lösung und wird nicht zu mehr Bebauung führen.
    Quelle: Bund der Steuerzahler

    Mehreinnahmen durch höhere Gewerbesteuereinnahmen möglich?

    Ja. Dies setzt jedoch voraus, dass die im Ort ansässigen Firmen weiterhin erfolgreich arbeiten. Die bis ins Jahr 2028 reichende Haushaltsplanung der Stadt sieht vor, dass die Unternehmen in Rödermark ihren Umsatz jährlich derart steigern, dass sie der Stadt jedes Jahr etwa 1 Mio. Euro mehr überweisen als im Vorjahr.
    In einem Betrachtungszeitraum von 2021 bis 2028 liegt der Anteil der Gewerbesteuer und Grundsteuer an den Einnahmen bei der Ergebnisplanung zwischen 31% und 34%.

    Dauerhaft wird das nicht funktionieren.
    Rödermark müsste neue und umsatzstarke Firmen gewinnen. Jetzt das ABER. Für solche Firmen haben wir wohl kaum Gewerbeflächen, die wir anbieten können. Neue Gewerbefläche spielt für Schwarz/Grün in Rödermark, bis auf ein kurzes Aufmucken der CDU vor der letzten Kommunalwahl, wohl nur eine untergeordnete Rolle.
    Das in der Entwicklung befindliche Gebiet in der Nähe vom ehem. Paramount Park, wird aus meiner Sicht kurzfristig keine signifikante, wenn überhaupt, Steigerung der Einnahmen über die Gewerbesteuer bringen.

    Firmen haben durch einen Neubau gewaltige Kosten.
    Kosten, die den Gewinn schmälern. Ein niedriger Gewinn schmälert auch die Gewerbesteuerzahlung. Möchten Sie etwas zu den Summen der Einnahmen durch die Gewerbesteuer erfahren?
    Klicken Sie diesen Link an.

    Siehe auch
    » mehr im Haushaltsplan 2024-2025
    » Erträge Grundsteuer C
    08.07.2021 Schwarz-Grün „Zehn Jahre lang nichts gemacht “-Koalition stümpert weiter
    » 23.11.2023 Prüfung: Einführung Grundsteuer C ab 2025
    » 25.04.2024 Grundsteuer C – Bericht zur Prüfung

    Gewerbesteuereinnahmen im zweiten Quartal weiterhin auf niedrigem Niveau.

    Hinweis 08.2024
    Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
    Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
    Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
    Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
    Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
    Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
    Hier der Beschluss



    Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (brutto):
    Hier nur Rödermark.

    Erstes Quartal 2023: 5.711.067,00 Euro
    Zweites Quartal 2023: 5.026.290,00 Euro
    Drittess Quartal 2023: 3.654.204,00 Euro
    Viertes Quartal 2023: 4.356.907,00 Euro

    Erstes Quartal 2024: 3.432.181,00 Euro
    Zweites Quartal 2024: 3.744.247,00 Euro
    Drittess Quartal 2024:
    Viertes Quartal 2024:
    Quelle: https://statistik.hessen.de
    Hier der Direktaufruf zur Tabelle.

    Diese Beträge sind NICHT die Beträge, die der Stadt Rödermark an Gewerbesteuer (netto) verbleiben. Aus diesen Beträgen wird der Gemeindeanteil berechnet. Die an die Stadt überwiesenen Beträge fallen niedriger aus. Berechnunsmethode im jeweiligen Haushaltsplan.

    Die Verwaltung rechnet im Jahr 2024 mit ca. 18.630.000,00 Euro (brutto) Einnahmen über die Gewerbesteuer. In 2025 ist der Ansatz 19.840.000 Euro.
    [..] Auf dieser Basis wurde der Haushaltsansatz 2024 auf 18.630.000,00 Euro (brutto) festgesetzt. [..] Doppelhaushalt(Entwurf) 2024-2025 Seite 27.
    Pro Quartal also ca: 4.657.500,00 Euro (brutto).
    Denken Sie daran, dass es sich bei den bei o.g. Quartalszahlen aus der Statistik um die Ausgangszahlen für die Ermittlung der Zahlungen (netto) an die Kommune handelt. Brutto – Gewerbesteuerumlage.
    Siehe Gewerbesteuer brutto/netto

    Hier ganz Hessen.

    Im ersten Halbjahr 2024 haben die hessischen Kommunen Gewerbesteuereinzahlungen von rund 3,6 Milliarden Euro erzielt. Das waren 269 Millionen Euro mehr als im Vorjahreszeitraum (plus 8,1 Prozent). Über die Hälfte der Kommunen (239 von 421) konnte ihr Gewerbesteueraufkommen steigern. Quelle:

    Fazit: Sieht nicht gut aus für die Rödermärker Finanzen.


    Haushaltsgenehmigung für 2024-2025 liegt vor.

    Auf der Webseite der Stadt Rödermark kann man lesen, dass die Haushaltsgenehmigung für den Doppelhaushalt 2024-2025 vorliegt.
    Danke für den Hinweis. Das Sahnehäubchen wäre aber, wenn diese Haushaltsgenehmigung auch veröffentlicht wird. Ist ja etwas Positives.

    Webseite der Stadt:
    Doppelhaushalt 2024/2025 (genehmigt durch die Aufsichtsbehörde am 04.07.2024)
     
    Siehe auch
    » Landesregierung beschließt Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale für Kommunen


    In Neu-Isenburg. Weniger Gewerbesteuereinnahmen. Nicht nur in Neu-Isenburg.

    Hinweis 08.2024
    Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
    Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
    Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
    Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
    Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
    Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
    Hier der Beschluss



    Neu-Isenburg hat, wie auch Rödermark, einen Doppelhaushalt für 2024 und 2025 aufgestellt.

    Neu-Isenburg

    Das Haushaltsjahr 2024 weist nach Planung
    im ordentlichen Ergebnis ein Defizit (Verwaltunmgsergebnis) von 722.519,00 Euro aus.
    Bei Aufwendungen von insgesamt: 187.784.162,00 Euro.
    Siehe: Haushaltsplan NI. Seite 14

    Rücklagen
    Zum Ende des Haushaltsjahrs 2024 rechnet man in Neu-Isenburg mit Rücklagen von 59.717.000,00 Euro.
    Am Jahresanfang lagen die Rücklagen bei 59.582.000,00 Euro.
    Rücklagen einschl. außerordentliches Ergebnis
    Siehe: Haushaltsplan NI. Seite 790

    Einnahmen Gewerbesteuer geplant
    im Jahr 2024: 108.000.000,00 Euro. 2023: 167.000.000,00 Euro.
    Laut Op-Online 21.07.2024 reduziert auf 81.000.000,00. Siehe
    Siehe: Haushaltsplan NI. Seite 20

    Rödermark

    In den Haushaltszahlen der Stadt ist die feststehende
    Erhöhung der Kreisumlage von ca. 2.200.000,00 Euro noch nicht ausgewiesen.
    Das Haushaltsjahr weist nach erster Planung im ordentlichen Ergebnis ein Defizit von 10.182.828,00 EUR (einschl. der gestiegenen Kreisumlage) aus. (7.982.828.000,00 + 2.200.000,00)
    Bei Aufwendungen von insgesamt: 85.791.244,00 Euro. Siehe Seite 4

    Nach einer Korrektur plant man nun mit einem Defizit von: 7.723.954,00 (5.523.954+2.200.000,00) Siehe

    Rücklagen
    Zum Ende des Haushaltsjahrs 2024 rechnet man in Rödermark mit Rücklagen von 652.000,00 Euro.
    Anfang 2024 lagen die Rücklagen bei 6.678.000,00 Euro.
    Rücklagen einschl. außerordentliches Ergebnis.
    Siehe: Seite 25

    Einnahmen Gewerbesteuer
    geplant in 2024 18.630.000,00 Euro.
    In 2023 geplant 16.000.000,00 Euro. Siehe Seite 41
    Siehe auch
    » Quartalsbericht 1. Quartal 2024. Anstatt einer Verbesserung eine Verschlechterung?



    Bericht bei OP-Online 12.07.2024

    [..] Somit fehlen, Stand derzeit, rund 27 Millionen Euro im Stadtsäckel. Nach Abzug von reduzierten Umlagezahlungen müsse er aktuell von einem Haushaltsdefizit von 24 Millionen ausgehen.[..] Wenn es bei dem Negativ-Trend bleibt, „dann bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als an unsere Rücklagen zu gehen“[..] Quelle: OP-Online.de

    Stand heute. In Gegensatz zu Neu-Isenburg hat Rödermark nicht die Mittel, einen ausgeglichenen Haushalt durch Rückgriff auf Rücklagen zu erreichen.

    Wie reagiert man in NI?
    Wie man auch in der Offenbach Post lesen kann, stellt der Neu-Isenburger Kämmerer fest, dass man recht gut auf großem Fuß gelebt hat und es so nicht weitergehen muss.

    Und in Rödermark?