Keine Antwort für die Öffentlichkeit vom Magistrat. Dem Fragesteller ist es egal.

Angst vor der Antwort?
Keine Antwort ist auch eine Antwort.

Fragen zum Haushalt wurden gestellt. Eine Antwort vom Magistrat gibt es, zumindest für den überwiegenden Teil der Bürger, nicht.

Wenn man die Fragen nicht beantworten kann noch will,
sollte man zumindest erläutern, warum es keine Antwort gibt. Interessant ist auch, dass es der Fraktion, die diese Fragen gestellt hat, nicht einmal öffentlich gemacht hat, dass eine solche Vorgehensweise völlig inakzeptabel ist.

Ich bereite mich schon einmal auf eine deftige Grundsteuererhöhung in 2025 vor.
Auslöser war der Spruch vom Bürgermeister, der in Verbindung mit dem Haushalt von „ein Waterloo wird hereinbrechen“ sprach. Diejenigen, die sich mit dem Haushalt der Stadt auseinandersetzen, konnten schon bei der Verabschiedung des Haushalts erkennen, dass es sich wohl um eher um ein Märchenbuch handelt, als um einen ernstzunehmenden Doppelhaushalt 2024/2025.

Wohl eher ein taktischer Doppelaushalt, damit im Jahr 2025,
dem Jahr der Bürgermeister- und Stadtratswahl, das unangenehme Thema Haushalt nicht auf die Tagesordnung einer Stavo gelangt? Nicht nur, dass die Zahlen in der Haushaltssatzung und im Haushaltsplan nicht korrekt sind, sondern auch, dass bekannte Ausgaben wie die
Kreisumlagen 2024/2025 in Höhe von ca. 4.500.000€) nicht berücksichtigt wurden. Bis zum dritten Quartal kam dann noch hinzu, dass die Gewerbesteuereinnahmen nicht der Planung entsprachen.
Ohne die fehlenden 4.500.000€ ergab sich rechnerisch für 2024 eine Grundsteuer von:
2024 1.229,54 (+ ca. 200 Prozentpunkten für die fehlenden Kreisumlagen)
Siehe: Leistungsfähigkeit für 2024 im Doppelhaushalt 2024/2025.
Rödermark lag im Jahr 2024 weiterhin bei 715 Prozentpunkten. Die beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B ab 1.1.2025 wegen der Grundsteuerreform auf 800 Prozentpunkte bedeutet nicht, dass Rödermark dadurch Mehreinnahmen verzeichnen kann.

Der Hammer aus Wiesbaden zum Haushaltsjahr 2025
Schlüsselzuweisung/KFA. Rödermark hat mit wesentlich mehr gerechnet.
Ca. 3,6 Mio. Euro weniger als geplant. Rödermark bekommt laut der Meldung aus Wiesbaden zwar cmehr Zuweisungen/KFA als im Jahr 2024, aber wesentlich weniger, als man im Doppelhaushalt vorgesehen hat. Hier eine ausführlichere Erklärung.

Andererseits könnte man denken, so schlimm kann es ja nicht sein, wenn die Stadtverordneten der Magistratsvorlage zustimmen, der Volksbank für viel Geld einen neuen Parkplatz auf Kosten der Steuerzahler zu bauen.
Dass es mit den Finanzen der Stadt Rödermark sehr schlecht aussieht und Geld zum Erhalt der bestehenden Infrastruktur fehlt, das scheinen die Stadtverordneten, die dem Magistrat ihre Zustimmung erteilt haben, offensichtlich auszublenden. Siehe ALLRIS. Stadtverordnetenversammlung 3.12.224

Wenn Sie im Dezember beim amtierenden Bürgermeister einen Kaffee trinken,
dann fragen Sie ihn doch einmal, mit welchem Hebesatz für die Grundsteuer B in 2025 zu rechnen ist. Fragen Sie auch, was er mit Waterloo genau gemeint hat.


Aus einem älteren Artikel.

Aus öffentlich zugänglichen Informationen erstellt.
Meine Überschlagsrechnung zum Zahlungsmittelbestand im Haushalt 2025 der Stadt Rödermark. Sollte sich die Situation nicht so dramatisch darstellen (ich denke, die ist noch dramatischer), dann bitte ich um Wortmeldung.


Siehe auch:
» Wo bleiben die Antworten zu den gestellten Fragen zum Haushalt?
» Informationen zum Haushalt der Stadt Rödermark gibt es einiges.
» Gedanken zu einer Haushaltsgenehmigung und einer zu erwartenden Grundsteuererhöhung
 


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Wo bleiben die Antworten des Magistrats zu den gestellten Fragen zum Haushalt?

Hat der amtierende Magistrat im laufenden Bürgermeisterwahlkampf ein Interesse daran, die Bürger über die Haushaltssituation der Stadt zu informieren?
Abgesehen davon, dass der Bürgermeister den Haushalt mit der verlorenen Schlacht Napoleons bei Waterloo vergleicht. Der martialische Duktus für schwierige Situationen scheint sich in der politischen Rhetorik durchzusetzen: Es wird von ‚D-Day‘ (FDP) und ‚Waterloo‘ (CDU) gesprochen, wenn besonders gravierende Zustände beschrieben werden sollen.

Um die Haushaltssituation besser verstehen zu können,
sind aktuelle Informationen zum Haushalt für den interessierten Bürger unabdingbar. Zurzeit sieht es so aus, dass, wenn Rödermark ein Unternehmen wäre, man zahlungsunfähig sein könnte und Konkurs anmelden müsste. Die Stadt kann einfach die Grundsteuer erhöhen. Mit den Antworten zu den gestelltehn Fragen könnte sich allerdings ein anderes Bild ergeben.

Der Bürger kann nur dann die im Wahlkampf
evtl. verkündeten Wohltaten einordnen, wenn ihm bewusst ist, dass die Stadt Rödermark kaum finanzielle Möglichkeiten hat, diese erfüllen zu können.

Noch spricht der Bürgermeister nur von einem Waterloo.
Wird es noch schlimmer?
Was mich fürchterlich ärgert. Im Haushaltsausschuss (21.11.2024) lagen wohl die gestellten Fragen der FDP zum Haushalt vor. Der Magistrat hat, so wurde mir berichtet, auf Wunsch der Stadtverordneten auf das Vorlesen der recht umfangreichen Antwort verzichtet und zugesagt, dass die schriftlich zur Verfügung gestellt werden. Jetzt, 03.12.2024, liegen im Informationssystem (Allris) die Antworten noch immer nicht vor. Es kann doch wirklich nicht so schwer sein, ein bereits zum Vorlesen vorliegendes Dokument im Allris abzustellen.

Ich schließe daraus,
dass es mit dem Haushalt seh schlimm aussieht und der Magistat an einer Veröffentlichung wenig Interesse hat.



Die gestellten Fragen.

Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund beauftragt, im zuständigen Fachausschuss ausführlich zu berichten:
1. Fragen zu Steigerungen / Zuwachs bei den Erträgen
Sind die angegebenen beziehungsweise geschätzten Prozentsätze für 2024 7(Trend) erfüllt worden? Sind die Erwartungen für 2025 nach aktuellem Kenntnisstand nach wie vor realistisch?

2. Fragen zum „Bericht zum 3. Quartal 2024“7
a. Im Bericht zum 3. Quartal 2024 werden 2 Ergebnisrechnungen dargestellt. Die eine Ergebnisrechnung weist für den Betrachtungszeitraum (Jan. – Sept. 24) Erträge in Höhe von 49.911 T€ auf (Seite 2), während die anderen Erträge in Höhe von 56.112 T€ ausweist (Seite 3).
i. Wie setzen sich die beiden Ertragspositionen zusammen bzw. wie unterscheiden sich diese voneinander?
ii. Welche Bestandteile der Ertragspositionen gehen wie in das Finanzergebnis ein?
b. Im Bericht zum 3. Quartal 2024 wird der Anfangsbestand an Zahlungsmitteln (Pos. 380) mit 14.438 T€ angegeben. Im Bericht zum 1. Halbjahr 2024 wird dieser Wert mit 8.002 T€ angegeben. Im Beschluss zum Doppelhaushalt 2024/2025 beträgt dieser Wert ebenfalls 14.438 T€,
ohne dass sich dieser Wert aus dem Haushalt 2023 überleiten lässt. Im Jahresabschluss 2023 wird der Endbestand an Zahlungsmitteln (Pos 400) mit 10.713 T€ angegeben.
i. Warum gibt es unterschiedliche Werte für den Liquiditätsbestand zu Beginn des Jahres 2024?
ii. Welcher Wert ist der tatsächlich richtige?
c. Im „Bericht zum 3. Quartal 2024“ werden bei der Finanzrechnung Einzahlungen in Höhe von 50.099 T€ ausgewiesen und Auszahlungen in Höhe von -57.395 T€. Damit liegen die Einzahlungen deutlich unter dem geplanten Werten.
i. Welche Einzahlungen sind hier besonders betroffen?
ii. Wie sieht die Prognose für die Einzahlungen für das 4. Quartal 2024 aus?
iii. Welches Ziel erscheint hinsichtlich der Einzahlungen für das Jahr 2024 noch erreichbar?
d. Laut Quartalsbericht hat 2024 bereits ein erheblicher Liquiditätsabfluss stattgefunden (ca. 8,5 Mio. € per 30.09.2024). Hinzu kommt die
Unsicherheit über den tatsächlichen Wert zu Beginn des Jahres und die schlechte Situation auf der Einnahmen-Seite.
i. Ist die Liquidität für das 4. Quartal ausreichend sichergestellt?
e. Aller Voraussicht nach wird die Liquidität am Ende des Jahres 2024 geringer sein als geplant. Für das Jahr 2025 wurde mit einem leicht positiven Finanzergebnis von +219 T€ (Pos .390) geplant, wobei mit deutlich steigenden Einnahmen (+ ca. 10 Mio. €) gerechnet wurde.
i. Wie sieht die aktuelle Prognose für die Liquidität für das Jahr 2025
aus?
ii. Ist die Liquidität auch unter den aktuellen Bedingungen ausreichend sichergestellt?
iii. Können die angekündigten und erwarteten Investitionen mit den vorhandenen Kreditermächtigungen und der vorhandenen Liquidität 2025 vollumfänglich durchgeführt werden?
f. Es zeigen sich große zeitliche Verschiebungen im Bereich der Investitionen. Schon 2023 waren Auszahlungen für Investitionen (Pos. 280) in Höhe von 13.424 T€ geplant, realisiert davon wurden 3.956 T€. Im Bericht zum 3. Quartal 2024 werden 14.060 T€ als geplante Summe ausgewiesen, realisierte davon wurden per 30.09.2024 nur 2.811 T€, also etwa 20%. Für 2025 sind wiederum neue Investitionen in Höhe von5.058 T€ geplant.
i. In welcher Größenordnung wurden für 2023 etatisierte Investitionen 2024 durchgeführt?
ii. Welche Investitionen genau sind von dem Rückstau im Jahr 2024 betroffen?
iii. Kann dieser Rückstau aufgeholt werden und bis wann könnte das erfolgt sein?


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Rödermarks Bürgerversammlung mit Schwerpunktthema „Verkehr in Rödermark“

Fehlen dem Haushalt 2025 knapp 14 Mio., um den geplanten Kassen-Anfangsbestand 2025 einzuhalten?
Ich wäre froh, wenn ich mich irren würde.

Horrormeldung vom Land Hessen

KFA. Geplant in Rödermark für 2025 sind: 19.511.522,00
KFA. Geplant in Rödermark für 2025 sind: 19.511.522,00
KFA. Mehr als 3,6 Mio. Euro weniger als geplant.

Zu einer Bürgerversammlung laden Stadtverordnetenvorsteher Sven Sulzmann und Bürgermeister Jörg Rotter am Montag, 18. November 2024, in die Kulturhalle ein. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr. Dann heißt es: „Hereinspaziert zur Bürgerfragestunde.“ Diesmal soll das Schwerpunktthema „Verkehr in Rödermark“ beleuchtet werden.
Siehe: https://roedermark.de/

Ein Thema für eine Bürgerversammlung, die meiner Meinung nach wesentlich früher hätte stattfinden müssen.
Bei der kürzlich in Egelsbach abgehaltenen Bürgerversammlung drehte es sich um das liebe Geld.

Zweifelsohne ist das Thema Verkehr gut in einer Bürgerversammlung aufgehoben. Da sich im Vorfeld (z. B. durch das Durchfahrtsverbot) bereits einiges erledigt hat, sollte man nun auch der zunehmend schlimmer werdenden Haushaltslage genügend Zeit widmen. Sollte man. Aber welche Fragen könnte ein Bürger aus Rödermark zum Haushalt haben? Von der Verwaltung wird man über die schreckliche Lage sicherlich nicht frühzeitig informiert. Die Stadtverordneten verhalten sich erstaunlich ruhig und informieren ebenfalls nicht. Man kann daraus schließen: alles gut in Rödermark. Wir können es uns sogar erlauben, 900.000,00 Euro auszugeben, um Bäume auf nur einer einzigen Straße zu pflanzen.
Die öffentlich vorliegenden Zahlen sprechen eine andere, aber sehr deutliche Sprache.

Durch den Haushaltsplanentwurf für 2025 konnte man sich in Egelsbach sehr gut auf das wohl wichtigste Thema der Kommunalpolitik, dem Haushalt (die Königsdisziplin), vorbereiten.
Den Rödermärkern ist es durch den (taktischen?) Doppelhaushalt verwehrt – keine Haushaltsdebatte vor der Bürgermeisterwahl
Wahrscheinlich stehen den Bürgern aus Rödermark vor der Bürgerversammlung keine aktuellen Haushaltszahlen zur Verfügung. Ich könnte mir gut vorstellen, wie die Verwaltung auf kritische Fragen zum Haushalt antworten könnte. Ein gutes Beispiel, wie man die Realität vernebeln kann, hat der Magistrat zum Haushaltsbeschluss 2024-2025 abgeliefert. Obwohl es sicher war, dass die Kreisumlagen den Doppelhaushalt um 4,5 Mio. belasten werden, hat man diese Ausgabe nicht eingeplant. Rechtlich nicht zu beanstanden, da man erst nach einem Kreistagsbeschluss dazu verpflichtet ist. Es gibt aber auch kein Verbot, dies zu tun. Es gab keinerlei Zweifel daran, dass dem Antrag zur Erhöhung der Kreisumlage stattgegeben wird. So kam es auch. Einen Tag nach dem Haushaltsbeschluss in Rödermark beschloss der Kreistag die Umlagenerhöhung. Mit der gestiegenen Kreisumlage für 2024 stieg der Fehlbetrag innerhalb weniger Stunden von 5,5 Mio. Euro auf knapp 7,8 Mio. Euro. 🙁
Kreisumlage hochgerechnet:
Aus dem HHP die gepante Kreisumlage 2024(2025)/50,93*54,99

Es geht grausam weiter.
Eine solche Informationsquelle (Haushaltsplan mit aktuellen Zahlen) wie in Egelsbach steht den Bürgern in Rödermark nicht zur Verfügung. Ein evtl. fallender Hinweis auf den zur Verfügung stehenden Haushaltsplan 2024-2025 kann man nicht ernst nehmen. Ich persönlich betrachtete den Doppelhaushalt schon zum Zeitpunkt der Zustimmung durch die Stadtverordneten als „Märchenbuch“.
– Einbrechende Gewerbesteuereinnahmen in 2024,
– auf die Planung gesehen1 wegbrechender Landeszuschuss (KFA) um voraussichtlich 3,6 Mio.,
– nicht eingerechnete Kreisumlage (Steigerung) um mehr als 4,5 Mio. (Jahr 2024+2025)
– Im Finanzplanungserlass für 2025 wurde die Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen für 2025 von 6,5 % auf 3 % abgesenkt.
Nicht nur die Absenkung trifft Rödermarks Planung für 2025. Die Berechnungsgrundlage für die Steigerung muss wegen eines Einbruchs der Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2024 stark abgesenkt werden. Optimistisch, um eine Mio.?
Siehe: Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen für 2025 nur noch 3 %.


„So nicht!“ – Rödermärker Oppositionsparteien kritisieren Haushaltspolitik des Magistrates.
Umgang mit den Stadtverordneten und „Hütchenspielertricks“ sind nicht nachvollziehbar

Aus öffentlich zugänglichen Informationen erstellt.
Hier meine Überschlagsrechnung zum Zahlungsmittelbestand im Haushalt 2025 der Stadt Rödermark. Sollte sich die Situation (Trend) nicht so dramatisch darstellen (ich denke, die ist noch dramatischer), dann bitte ich um Wortmeldung.
Quellen:
» Beschluss Doppelhaushalt 2024-2025
» Quartalsbericht 3. Quartal
» Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (Brutto)
» Finanzplanungserlass
» Meldung zur Schlüsselzuweisung (KFA)

Für die schlimme Haushaltslage kann der hauptamtliche Magistrat die Schuld nicht nur auf fehlende Zuweisungen von Bund und/oder Land schimpfen. Nur einen Punkt sei erwähnt, wie der Magistrat plant und die Stadtverordneten (Koalition) etwas durchwirken. Wenn man heute weiß, dass morgen durch einen Kreistagsbeschluss der zur Abstimmung vorgelegte Doppelhaushalt um ca. weitere 4,5 Millionen Euro belastet wird, und den Betrag nicht eingeplant hat, darf man nicht auf Dritte schimpfen. Da der Haushalt erst im März zur Verabschiedung vorgelegt wurde, hätte eine „schwäbische Hausfrau“ schon erkannt, dass der Ansatz der Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2024 wohl zu optimistisch angesetzt war. Siehe
Man kann auch schon deshalb den Doppelhaushalt Haushalt als Märchenbuch bezeichnen. Erst einmal im eigenen Haus aufräumen.
Der Magistrat sollte sich daran erinnern, dass (siehe Bild oben) Rödermark zwischen 2012 und 2019 mit 40 Millionen Euro Rödermark mit Geldgeschenken unterstützt wurde. Weniger als die Hälfte der Kommunen in Hessen benötigt eine solche Unterstützung von Bund und/oder Land.
Ich sage es einmal so. In Rödermark wird das Geld der Bürger schlecht verwaltet.

Aus dem Jahresabschluss 2023.
In den Jahren, in denen die Steuerkraft im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, ist es zur periodengerechten Darstellung der Kreis- und Schulumlage erforderlich, Rückstellungen zu bilden, da der Zahlbetrag der Umlagen nach dem Steueraufkommen der Vorjahre berechnet
wird. Die Berechnung für den Jahresabschluss 2023 hat ergeben, dass die Bildung einer Rückstellung in Höhe von 2.438.915,00 Euro zu erfolgen hat.

Abstimmergebnis Doppelhaushalt und Haushaptssatzung 2024-2025
Der Haushaltssatzung 2024/2025 mit Haushaltsplan, Stellenplan, Finanzplan wird zugestimmt
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen
Zustimmung: CDU (10), AL/Grüne (12)
Ablehnung: SPD (4), FWR (4), FDP (2), AfD (1)
Enthaltung: ./.
Quelle: Niederschrift Stavo 05.03.2024

1Siehe: Über den Kommunale Finanzausgleich gibt es 2025 mehr Geld. Auch für Rödermark?

Abschließend möchte ich nochmal hervorheben.
Ich wäre froh, wenn der Trend, der sich aus der Überschlagsrechnung ergibt, FALSCH ist.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen für 2025 nur noch 3 %.

Die geschätzte Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen für 2025 ist nicht mehr 6,5 %, sondern nur noch 3 %.

Schon interessant:
Von 442 hessischen Kommunen erreichten 312 ein jahresbezogen ausgeglichenes ordentliches Ergebnis. […] Die Überschüsse von knapp 750 Mio. Euro im Jahr 2023 haben das Rücklagenpolster der hessischen Kommunen weiter gesteigert.
Anmerkung: Das stimmt sehr nachdenklich.
Kann es sein, dass die 312 Kommunen dem im Finanzplanungserlass aufgeführten Prinzip des ‚vorsichtigen Kaufmanns‘ gefolgt sind?
Quelle: Finanzplaungserlass 2025

Nach dem gestrigen Schock zum Kommunalen Finanzausgleich (KFA) heute der nächste. In 2025 kann man nicht, wie geschehen, mit einer Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen von 6,5% rechnen, sondern nur noch mit 3%. Was das für Rödermark bedeuten kann, entnehmen Sie der folgenden Überschlagsrechnung.

Der Hebesatz bei der Gewerbesteuer beträgt im Jahr 2024 unverändert 380%.
Die Prognose für das Gewerbesteueraufkommen 2023 in Rödermark beträgt 18 Mio. €. Der Finanzplanungserlass vom Oktober 2023 sieht für das Jahr 2024 bei der Gewerbesteuer einen Zuwachs von 3,5 % vor. Auf dieser Basis wurde der Haushaltsansatz 2024 auf 18.630.000€ festgesetzt. Der Haushaltsansatz 2023 war noch durch die Coronakrise geprägt und lag bei 16,0 Mio. €. Für 2025 wird laut Finanzplanungserlass mit einem Zuwachs von 6,5 bei der Gewerbesteuer gerechnet (Ansatz 2025: 19.840.000 €).
Quelle: Doppelhaushalt 2024/20265 Seite 27(26)

» Siehe Finanzplanungserlass für 2025. Seite 5


Orientierungsdaten für die Finanzplanung.
Geplant waren in Rödermark: (Siehe: Finanzplanungserlass 2024)
Gewerbesteuereinnahmen 2024: 18.630.000
Steigerung von 6,5% ca . 1.210.000 (950 nicht berücksichtigt)
Planung für 2025 (+6,5%) ca. 19.840.000
Da die Planung der Gewerbesteuereinnahmen in 2024 wohl nicht zu erreichen sind, gehen wir für unsere Überschlagsrechnung von 17.630.000 Euro aus.
Neu. Planung 2025
Gewerbesteuereinnahmen 2024: 17.630.000
Steigerung von 3 % ca. 528.000 (900 nicht berücksichtigt)
Planung für 2025 (+6,5%) ca. 18.158.000

Die Planung der Einnahmen (Brutto) für 2025 muss man um mindestens 1.682.000 Euro zurücknehmen, wenn der Gewerbesteuerertrag Ende 2025 17.630.000 Euro nicht unterschreitet.


Weiter Veränderungen:

Gemeindeanteil an Lohnsteuer,
Einkommensteuer und Zinsabschlag — 2024 +7,5 % // 2025 +8 %

Gemeindeanteil an den
Steuern vom Umsatz — 2024 + 5% // 2025 +2 %
 
Siehe auch
» Weniger Geld aus der Schlüsselzuweisung (KFA)


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Über den Kommunale Finanzausgleich gibt es 2025 mehr Geld. Auch für Rödermark?

Hessens Kommunen bekommen 2025 so viel Geld aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) des Landes wie noch nie: 7,13 Milliarden Euro. Dies ist ein Zuwachs von fast 200 Millionen Euro – trotz der angespannten Haushaltslage des Landes.
Siehe:
» https://finanzen.hessen.de/presse/
» https://finanzen.hessen.de


Gute Nachrichten aus Wiesbaden:
Rödermark wird voraussichtlich mehr Geld aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) erhalten.
Das ist gut so.

Allerdings gibt es da die Planung des Magistrats.
Im Doppelhaushalt wurde mit deutlich höheren Einnahmen aus dem KFA gerechnet. Etwas mehr als 3,6 Mio. sollten es werden. Weitere Punkte, die den Doppelhaushalt 2024-2025 belasten.
– Die Gewerbesteuereinnahmen für 2024 bleiben hinter den Erwartungen zurück (Zwischenstand Q3).
– Die gestiegenen Kreisumlagen von insgesamt ca. 4,5 Mio. sind im Doppelhaushalt nicht berücksichtigt.

Ich befürchte, dass es nicht gut um Rödermarks Finanzen steht.
Mir bleibt nur noch die Hoffnung, dass es in den nicht öffentlichen Unterlagen zum Haushalt Hinweise auf Mehreinnahmen aus Sparmaßnahmen bzw. Zuwendungen von Bund und Land. Dazu muss sich der Bürgermeister öffentlich mit den aktuellen Zahlen zu Wort melden. Noch vor der Bürgermeisterwahl.

Voraussichtlich gibt es 2025 aus dem KFA 15.865.847 €.
Geplant sind im Haushalt 2025 19.511.522 €.

Siehe auch
» Der nächste Schock.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?