Ein Interview mit Alexander Sturm.

Netzfund. 2013. Geänderte Fassung

Alexander Sturm war zwölf Jahre Erster Stadtrat und Stadtkämmerer der Stadt Rödermark.
Hier ein Interview mit Alexander Sturm. Zwar vom 17.06.2013, aber aktueller denn je.

FR) In welchem Punkt?
A.S.) Bei der Ausweisung von Gewerbegebieten. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass Rödermark weitere Gewerbegebiete braucht, um den Bürgern langfristig die Grundleistungen zur Verfügung stellen zu können.

FR) Die Finanzmisere hängt nicht nur mit der mangelnden Unterstützung von Bund und Land zusammen. Welche Fehler hat die Stadt selbst gemacht?
A.S.) Wir haben Entscheidungen getroffen, die langfristig viel Geld gebunden haben, wie die zur Kulturhalle, zum Badehaus und zur Stützpunktfeuerwehr. Das hat unsere Gestaltungsspielräume verringert. Hätten wir in der Vergangenheit weniger große Projekte beschlossen, wäre es heute einfacher. Aber rückwirkend ist man immer schlauer.
Lesen Sie das ganze Interview bei FR-Online

Die von Herrn Sturm angesprochene Tatsache, dass man nur durch weitere Gewerbegebiete den Bürgern in Rödermark die Grundleistungen zur Verfügung stellen kann, hat sich in Rödermark bei der Koalition noch nicht herumgesprochen. Vor mehr als dreieinhalb Jahren wurde beschlossen, dass man nördlich der Germania ein neues Gewerbegebiet ausweisen soll. Aktivitäten der Verwaltung, dies auch umzusetzen, kann ich nicht erkennen. Ich kann auch nicht erkennen, auf welchem Weg die Verwaltung die Einnahmen steigern will. Sparen wäre auch eine Möglichkeit. Auch hier sehe ich keine Ansätze. Informieren Sie sich einmal, wie es mit neuen Gewerbegebieten bis 2030 aussieht. Hainchesbuckel, Perlite fällt mir ein. Evtl. setzt sich ja der Plan der FDP durch. Ein Rechenzentrum in Rödermark.

Das Gelände nördlich der Germania wäre der Anfang gewesen, um die in Planung (ich nenne die gerne Prunk und Protz) Projekte auch einfacher umsetzen zu können.
Auch die CDU hatte zunächst die Zeichen der Zeit erkannt und dem Gewerbegebiet Germania, was ja auch von der Verwaltung gefordert wurde, vor der Kommunalwahl 2021 zugestimmt.
Dann kamen die Koalitionsverhandlungen. Eigentlich war es klar, dass es zwischen CDU und AL/Die Grünen mangels Übereinstimmung keine Koalition geben kann und diese Verhandlungen eigentlich unnötig seien. Das nicht geglaubte trat ein. Die Koalition Schwarz/Grün wurde Wirklichkeit.
Aus Gründen, die ein Bürger wohl kaum nachvollziehen kann, stellte die CDU sich nun gegen den von der Verwaltung ihres CDU-Bürgermeisters (Rotter) und mit Mehrheit der Stavo gefassten Beschluss zum Gewerbegebiet Germania. (Das von Bürgermeister Jörg Rotter ins Gespräch gebrachte Gewerbegebiet nördlich des Germania-Sportplatzes mit einem großen Supermarkt ist vom Tisch. Siehe)

Kann man das Verhalten der CDU damit erklären, dass man während der Koalitionsverhandlung von den Grünen evtl. an die Bürgermeisterwahl 2017 erinnert wurde?

Nach dem Interview mit Herrn Sturm wurde lediglich das Gewerbegebiet an der Kapellenstraße neu erschlossen. Festzuhalten sei auch, dass sich dort in der Hauptsache um eine Umsiedlung eines bestehenden Gewerbebetriebs aus Rödermark handelt und damit ist wohl kaum mit einer steigenden Gewerbesteuereinnahme zu rechnen.

Fehlbetrag im Haushalt 2024 (ordentliches Ergebnis) 5.523.954,00 € zuzüglich noch nicht aufgeführte Erhöhung der Kreisumlage. Man spricht von ca. 2.200.000,00 €.
Siehe: Beschluss Haushaltsplan (HHP) 2024-2025 Seite 4
Ende 2024 sind die ordentlichen Rücklagen von 6.147.000,00 € auf 623.000,00 € gesunken (HHP Seite 24).
Die Gewerbesteuereinnahmen sind im ersten Halbjahr drastisch zurückgegangen. Siehe



Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Grundsteuer C (k)eine gute Idee?

Mehreinnahme durch Grundsteuer C

Die Grundsteuer C gab es schon einmal in Deutschland: als sogenannte Baulandsteuer. Sie war 1960 eingeführt worden, auf Antrag der FDP im Bundestag dann aber nach nur zwei Jahren Gültigkeit wieder abgeschafft worden. Immer wieder wurde die Neuauflage einer solchen Steuer diskutiert. Mit der aktuellen Grundsteuerreform wird die Grundsteuer C ab dem 1. Januar 2025 nun wieder eingeführt: Die jeweilige Kommune hat dann die Möglichkeit, die neue Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke zu erheben. Quelle: Kommunale.de

Mit der Grundsteuerreform wird in Deutschland zum 1. Januar 2025 auch die Grundsteuer C eingeführt. Doch nicht überall. In welchen Bundesländern sie künftig gilt – und was die neue Grundsteuer C für die Kommunen, die Baulandentwicklung und die Grundstücksbesitzer bedeutet. Lesen Sie den Artikel bei Kommunale.de

Die hessische Regelung weicht von der Bundesregel ab.
[..]Die hessische Regelung sieht ergänzend zur Bundesregelung die Möglichkeit vor, den Hebesatz für die Grundsteuer C nach der Dauer der Baureife von Grundstücken abzustufen und beinhaltet eine Höchstgrenze.[..] Siehe

Im Rödermärker Haushaltsplan (Beschluss) sind für 2025 schon mal
unter Vorbehalt 60.000,00 € Einnahmen eingeplant.
Im Rahmen eines Prüfauftrages einer Fraktion wurde die Verwaltung beauftragt, die Einführung der Grundsteuer C auf baureife, aber nicht bebaute Grundstücke ab 01.01.2025 zu prüfen. Ein Beschluss über die mögliche Einführung wurde bisher noch nicht gefasst. Sollte die Einführung beschlossen werden, ist als mögliche Einnahme ein Betrag in Höhe von 60.000 Euro im Doppelhaushalt für das Jahr 2025 veranschlagt. Quelle: Haushaltsplan Beschluss 2024-2025. Seite 27

Aus Sicht der Verwaltung ist es schon zu verstehen,
dass alles, was Geld bringt, in den Katastrophenhaushalt 2024-2025 aufgenommen wird, auch wenn die Summe noch so niedrig ist.
Tipp: Sparen und Weitblick bei der Projektplanung. Jede zurückgenommene Planung verursacht Kosten. Auch bringt ein fehlerfreier Haushalt buchhalterisch Geld in die Kasse.

Wie Sie lesen können, liegt noch kein Beschluss der Stadtverordneten vor, mit dem die Verwaltung diese Steuer einführen darf.

Abgesehen von den Einnahmen.
Gründe, warum eine Grundsteuer C nicht unbedingt eine gute Idee sein könnte.
Die Politik möchte also mit der Grundsteuer C verhindern, dass Spekulanten die Hand auf Grundstücke halten und so z.B. den Bau von dringend benötigtem zusätzlichen Wohnraum verhindern. Aus Sicht des BdSt Hessen unterliegt die Politik hier jedoch – wie so oft – der irrigen Annahme, dass man ein Problem mit einer neuen Steuer lösen könne. Und sie verschärft damit das Problem eher noch. Denn: Die Gründe, warum ein Grundstück nicht bebaut wird, können sehr unterschiedlich sein:

  • Wenn der Nachlass noch geregelt werden muss, bei einer sehr verzweigten, großen Erbengemeinschaft kann das Jahre dauern.
  • Der kleine, mittelständische Betrieb, der in den nächsten Jahren wachsen möchte oder muss und sich dafür schon mal ein entsprechendes Grundstück im Gewerbegebiet gesichert hat.
  • Die Familie, die bauen möchte, aber noch das dafür nötige Eigenkapital anspart.
  • Die Großeltern, die ein Grundstück für ihre Enkelin aufheben.
  • Für all diese Fälle, ist eine höhere Steuerbelastung auf dem Grundstück keine Lösung und wird nicht zu mehr Bebauung führen.
    Quelle: Bund der Steuerzahler

    Mehreinnahmen durch höhere Gewerbesteuereinnahmen möglich?

    Ja. Dies setzt jedoch voraus, dass die im Ort ansässigen Firmen weiterhin erfolgreich arbeiten. Die bis ins Jahr 2028 reichende Haushaltsplanung der Stadt sieht vor, dass die Unternehmen in Rödermark ihren Umsatz jährlich derart steigern, dass sie der Stadt jedes Jahr etwa 1 Mio. Euro mehr überweisen als im Vorjahr.
    In einem Betrachtungszeitraum von 2021 bis 2028 liegt der Anteil der Gewerbesteuer und Grundsteuer an den Einnahmen bei der Ergebnisplanung zwischen 31% und 34%.

    Dauerhaft wird das nicht funktionieren.
    Rödermark müsste neue und umsatzstarke Firmen gewinnen. Jetzt das ABER. Für solche Firmen haben wir wohl kaum Gewerbeflächen, die wir anbieten können. Neue Gewerbefläche spielt für Schwarz/Grün in Rödermark, bis auf ein kurzes Aufmucken der CDU vor der letzten Kommunalwahl, wohl nur eine untergeordnete Rolle.
    Das in der Entwicklung befindliche Gebiet in der Nähe vom ehem. Paramount Park, wird aus meiner Sicht kurzfristig keine signifikante, wenn überhaupt, Steigerung der Einnahmen über die Gewerbesteuer bringen.

    Firmen haben durch einen Neubau gewaltige Kosten.
    Kosten, die den Gewinn schmälern. Ein niedriger Gewinn schmälert auch die Gewerbesteuerzahlung. Möchten Sie etwas zu den Summen der Einnahmen durch die Gewerbesteuer erfahren?
    Klicken Sie diesen Link an.

    Siehe auch
    » mehr im Haushaltsplan 2024-2025
    » Erträge Grundsteuer C
    08.07.2021 Schwarz-Grün „Zehn Jahre lang nichts gemacht “-Koalition stümpert weiter
    » 23.11.2023 Prüfung: Einführung Grundsteuer C ab 2025
    » 25.04.2024 Grundsteuer C – Bericht zur Prüfung


    Rödermark intern
    Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
    Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

    Gewerbesteuereinnahmen im zweiten Quartal weiterhin auf niedrigem Niveau.

    Hinweis 08.2024
    Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
    Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 € Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 € Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt. Hier der Beschluss



    Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (brutto):
    Hier nur Rödermark.

    Erstes Quartal 2023: 5.711.067,00 Euro
    Zweites Quartal 2023: 5.026.290,00 Euro
    Drittess Quartal 2023: 3.654.204,00 Euro
    Viertes Quartal 2023: 4.356.907,00 Euro

    Erstes Quartal 2024: 3.432.181,00 Euro
    Zweites Quartal 2024: 3.744.247,00 Euro
    Drittess Quartal 2024:
    Viertes Quartal 2024:
    Quelle: https://statistik.hessen.de
    Hier der Direktaufruf zur Tabelle.

    Diese Beträge sind NICHT die Beträge, die der Stadt Rödermark an Gewerbesteuer (netto) verbleiben. Aus diesen Beträgen wird der Gemeindeanteil berechnet. Die an die Stadt überwiesenen Beträge fallen niedriger aus. Berechnunsmethode im jeweiligen Haushaltsplan.

    Die Verwaltung rechnet im Jahr 2024 mit ca. 18.630.000,00 Euro (brutto) Einnahmen über die Gewerbesteuer. In 2025 ist der Ansatz 19.840.000 Euro.
    [..] Auf dieser Basis wurde der Haushaltsansatz 2024 auf 18.630.000,00 Euro (brutto) festgesetzt. [..] Doppelhaushalt(Entwurf) 2024-2025 Seite 27.
    Pro Quartal also ca: 4.657.500,00 Euro (brutto).
    Denken Sie daran, dass es sich bei den bei o.g. Quartalszahlen aus der Statistik um die Ausgangszahlen für die Ermittlung der Zahlungen (netto) an die Kommune handelt. Brutto – Gewerbesteuerumlage.
    Siehe Gewerbesteuer brutto/netto

    Hier ganz Hessen.

    Im ersten Halbjahr 2024 haben die hessischen Kommunen Gewerbesteuereinzahlungen von rund 3,6 Milliarden Euro erzielt. Das waren 269 Millionen Euro mehr als im Vorjahreszeitraum (plus 8,1 Prozent). Über die Hälfte der Kommunen (239 von 421) konnte ihr Gewerbesteueraufkommen steigern. Quelle:

    Fazit: Sieht nicht gut aus für die Rödermärker Finanzen.


    Haushaltsgenehmigung für 2024-2025 liegt vor.

    Auf der Webseite der Stadt Rödermark kann man lesen, dass die Haushaltsgenehmigung für den Doppelhaushalt 2024-2025 vorliegt.
    Danke für den Hinweis. Das Sahnehäubchen wäre aber, wenn diese Haushaltsgenehmigung auch veröffentlicht wird. Ist ja etwas Positives.

    Webseite der Stadt:
    Doppelhaushalt 2024/2025 (genehmigt durch die Aufsichtsbehörde am 04.07.2024)
     
    Siehe auch
    » Landesregierung beschließt Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale für Kommunen


    Rödermark intern
    Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
    Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.