Grundsteuerreform aufkommensneutral. Rödermark gehört scheinbar nicht dazu.

Besorgniserregender Trend: Hessens Städte finanziell immer stärker unter Druck
Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Haushalts- und Steuerpolitik der 59 hessischen Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern / Mehr als 70 Prozent ohne ausgeglichenen Haushaltsplan / Steuererhöhungen nahmen zu / Mehrheit will Grundsteuer aufkommensneutral umstellen.
Lesen Sie den Artikel bei Bund der Steuerzahler

Mehrheit will Grundsteuer aufkommensneutral umstellen“ kann man beim Bund der Steuerzahler lesen. Wirft man einen Blick in das .pdf Dokument, wird man feststellen, dass Rödermark wohl nicht zu den Kommunen gehört, die dem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums bzw. Finanzamts Hessen folgen werden.


Was kann man beim Bundesfinanzministerium zur Grundsteuerreform lesen?
[..]Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern. [..]
Quelle: Bundesfinanzministerium


Könnte die finanzielle Lage nicht besser aussehen, wenn man mit den Steuergeldern etwas sorgsamer umgehen würde? Siehe: 34 Mio. Miete für 95% Leerstand. Hessen hats ja. 🙁. Nicht nur im Land. Sondern auch in den Städten und Gemeinden. Wäre den Kommunen nicht geholfen, wenn das Land Hessen aufhören würde, über die Heimatumlage (Starke Heimat Hessen) von den Kommunen Millionenbeträge einzutreiben?

Siehe auch
» Kommunalsteuerr 2024
» Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

34 Mio. Miete für 95% Leerstand. Hessen hats ja. :-(

So kann man auch das Geld der Steuerzahler ausgeben
So kann man auch das Geld der Steuerzahler ausgeben

Dem gestrigen Bericht in der ARD (Extra3 ab 9:45) und dem Kommentar des Herrn Papendiek (Bund der Steuerzahler) kann man entnehmen, dass die Landesregierung in Wiesbaden jährlich 3,4 Mio. Euro (bis 2035, also insgesamt 34 Mio.) an Kaltmiete für ein Gebäude zahlt, das gerade mal zu 5% genutzt wird.

Mir wird jetzt immer klarer, warum Hessen als einziges Bundesland, sich weiterhin vom Kuchen »Gewerbesteuer« einen dicken Batzen einverleibt bzw. einverleiben MUSS. Die brauchen das Geld, um u.a. Leerstand (bzw. ihre Misswirtschaft) zu finanzieren und trotzdem noch als der große Geldgeber für Förderprogramme zu glänzen. So nebenbei verteilt man auch noch über den Kommunalen Finanzausgleich einen Teil der in einer Kommune erwirtschafteten Gewerbesteuer mit der Gießkanne über Hessen.

Das Geld, das den Kommunen zunächst vorenthalten wird, könnten diese sich, wahrscheinlich mit hohem Verwaltungsaufwand, möglicherweise über Fördergelder teilweise wieder zurückholen. Wenn allerdings kein geeignetes Förderprogramm für eine Kommune gibt, geht sie leer aus.

Die Heimatumlage errechnet sich, indem das tatsächliche Gewerbesteueraufkommen der Gemeinde (Haushaltsansatz 2024: 18.630.000 €) durch den örtlichen Hebesatz dividiert (380%) und anschließend mit dem Vervielfältiger (x 21,75 %) multipliziert wird = 1.066.322 € Ansatz 2024. Für 2025 ist bei der Heimatumlage ein Ansatz von 1.135.579 € vorgesehen.
Hervorhebung durch den Admin.
Quelle: Haushaltsplan 2024-2025 Seite 30.

Fazit
Hessen kann nicht auf die Einnahmen (Heimatumlage, Starke Heimat Hessen) verzichten. Man muss ja Miete zahlen. Auch für einen Leerstand. Hätten die diese Einnahme nicht, müssten die Fördergelder und KFA halt anders finanziert werden. Durch besseres Haushalten?



Bei – Steuergelder statt Fördergelder – denke ich an die unter Schwarz/Grün beschlossene Abzockumlage der Landesregierung Hessen,

» Kommunen brauchen keine Förderprogramme


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Massive Steuererhöhungen im Kreis Offenbach. Nicht in Rödermark!

Steuererhöhung nicht in Rödermark. Trotz einer sehr hohen Finanzierungslücke schaffte es der Magistrat den Stadtverordneten einen Haushalt vorzulegen, der ohne Steuererhöhungen auskommt. Es wurde mehrfach betont, dass es sich bei dem vorgelegten Haushalt um einen genehmigungsfähigen Haushalt handelt. Die Nachricht, dass der Haushalt genehmigungsfähig ist, sollte jeder auf Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU als eine der 10 Wahrheiten zum Doppelhaushalt in Rödermark verbreiten.

Laut Haushaltsplan (Haushaltssatzung) 2024 und 2025 sind keine Steuererhöhungen eingeplant. Eine Erhöhung könnte im Jahr 2025 allerdings auch ohne Anheben des Steuersatzes (Grundsteuer B 715%) durch die Grundsteuerreform anfallen. Schade, dass in dem Artikel bei of-news nicht aufgeführt ist, dass die Rödermärker zu den glücklichen Bürgern einer Kommune gehören, die sich dafür ausgesprochen haben, die Grundsteuerreform aufkommensneutral durchzuführen. Wenn Rödermark zu den Kommunen gehören sollte, braucht man 2025 zumindest nicht mit einem Anheben des Steuersatzes (715%) zu rechen.

Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster. Es wird so kommen. Der Satz 715% für die Grundsteuer B wird das Jahr 2025 nicht überstehen. Oder wird es 2024 schon so weit sein?

In dem Artikel wird erwähnt, dass man die Last der Ausgaben nicht nur auf die Bürger abladen soll.
Mindestens genauso wichtig sei es, die Ausgabeseite in den Blick zu nehmen: „Die politisch Verantwortlichen müssen wieder lernen ,Nein‘ zu sagen. [..]Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen[..]
» Lesen Sie den Artikel bei of-news.de

Die Ausgabeseite in den Griff bekommen, ist in Rödermark wenig populär. Dementsprechend müsste gewaltig an der Einnahmeseite gedreht werden. Man sollte sich mal erkennbar um den Hainchesbuckel kümmern und endlich beginnen, dem bestehenden Auftrag –Gewerbegebiet nördlich der Germania– Leben einzuhauchen. Dann gäbe es auch mehr Gewerbesteuer.
Die CDU begrüßt die Initiative des Bürgermeisters, nördlich der Germania den Vollsortimenter anzusiedeln. Quelle
Hier der Antrag

Vorstehendes bringt zwar nicht gleich Geld in die Kasse, aber ein Ziel bis 2040 müsste auch im Rödermark machbar sein. Oder man bedient sich eines neuen -Rödermark Tempo- in Verbindung mit weniger Bremser in der Stadtverordnetenversammlung.

Wir bräuchten natürlich kein neues Gewerbe in Rödermark. Man verzichtet komplett auf Neues (wenn es der Stadtumbau (ISEK) wäre, dem würde ich nicht eine Träne nachweinen) und alle freiwilligen Einrichtungen werden hinterfragt und ggf. aufgegeben.

Siehe auch
» Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.
» Ein Blatt für Rödermark


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Musikschule Rödermark. Herrenberg-Urteil. Vereinsfrieden gefährdet?

Das Herrenberger-Urteil bezieht sich auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Lehrberufen.

Bei Sportvereinen sollte man darauf achten, ob eine selbstständige oder doch eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Sollte sich bei der Prüfung eine Scheinselbständigkeit feststellen lassen, ist damit zu rechnen, dass Steuern und Sozialabgaben nachzuzahlen sind. Siehe

Musikschulen sehen sich durch das Herrenberger-Urteil gezwungen, die bisher auf Honorarbasis beschäftigten Lehrkräfte in eine Festanstellung zu überführen. So auch die Musikschule Rödermark. Die Mehrkosten werden sich laut Schätzung für die Musikschule Rödermark auf bis zu 65.000,00€ pro Jahr belaufen.

Da die Musikschule wohl kaum in der Lage ist, diesen Betrag zu stemmen, hofft man wohl auf Unterstützung der Stadt. Bereits im Haushaltsplan 2024-2025 (Seite 89) wurde der mögliche Zuschuss für die Musikschule von 69.000,00€ in 2023 auf 120.000,00 für die Jahre 2024 und 2025 angehoben.

Stadtverordnetenbeschluss vom 5.3.2024.
Sollten die 69.000,00 € nicht ausreichen, können weitere Zuschüsse in Höhe von 51.000,00 € mit Beschluss des Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses gewährt werden, also insgesamt 120.000,00 € pro Jahr.

Dem OP-Artikel (Printausgabe) vom 11.04.2025 in der Offenbach Post könnte man entnehmen, dass die 51.000,00 € nicht dafür vorgesehen waren, um damit Personalkosten zu decken, die durch das Herrenberger-Urteil verursacht notwendig werden. Das Geld war wohl für Weiterbildung oder neue Instrumente gedacht. Nur so am Rande. Bietet man einer Honorarkraft Weiterbildung an, kann schon eine Scheinselbstständigkeit ableitet werden.
Wird man auf Weiterbildung und Instrumente verzichten? Werden die Kosten, die durch die Übernahme der Honorarkräfte in ein Arbeitnehmerverhältnis entstehen, mit den 51.000,00 € abgedeckt? Da die 51.000,00 € nicht ausreichen werden, wird wohl eine Gebührenerhöhung anstehen. Oder denkt man darüber nach, den bisher gewährten Zuschuss der Stadt dauerhaft auf 65.000,00 € (insgesamt 124.000,00) zu erhöhen? Was ist dann aber mit Weiterbildung oder Instrumente?

Befürchtungen der SPD-Rödermark.
Als darum ging, den Zuschuss für die Musikschule um 74 % auf 120.000,00 anzuheben, meldet sich die SPD zu Wort. Lars Hagenlocher (SPD) „Die pauschale Erhöhung der Bezuschussung sei, so lobenswert die Arbeit der Musikschule ist, „ein Schlag ins Gesicht all jener Vereine unserer Stadt[..] Quelle Printausgabe OP vom 14.03.2024.

Ich denke, das Thema Musikschule wird sich nicht so einfach lösen
lassen, wie es die Stadtkämmerin am 11.04.2024 in der Presse beschreibt.
Wir haben das so beschlossen unter der Maßgabe, dass die Musikschule nachweisen kann, wofür sie zusätzliches Geld braucht. Das scheint ja hiermit nun gegeben und es geht genauso weiter wie beschlossen[..]
Bedenken muss man, dass auch andere Vereine das Problem mit der -Scheinselbständigkeit-haben könnten.


Beschlussvorschlag:
Die Freigabe des Zuschusses für die Musikschule Rödermark e.V., sofern und soweit der Betrag von 69.000,- EUR überschritten wird, wird mit einer Haushaltssperre versehen. Der Beschluss zur Freigabe der Haushaltsmittel erfolgt durch den Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (12), SPD (4), FWR (4), FDP (1), AfD (1)
Ablehnung: ./.
Enthaltung: FDP (1)
Quelle: Niederschrift STAVO 05.03.2024

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Bundeshaushalt 2024 477.000.000.000,00
Rödermark Haushalt: 85.000.000,00
70.000,00 = 0,08 %
0.08% Bundeshaushalt = 381.600.000,00
######################################


» Urteil
» Anfrage CDU. Honorarkräfte in Sportvereinen
» Landtag RLP. Honorarkräfte in Sportvereinen


» Musikschulen arbeiten oft am Rande der Legalität.
» Urteile zu Scheinselbstständigkeit
» Pflichten des Vereins als Arbeitgeber
» Wann sind Trainer und Übungsleiter abhängig beschäftigt?
» Ausgenommen davon sind solche,…..
» Feststellung des Erwerbsstatus
 
» Die Offenbach-Post (Printausgabe) berichtet am 14.03.2024 unter dem Titel „Schlag ins Gesicht andrere Vereine“

» Am 11.04.2024, ebenfalls Offenbach Post, zu dem Herrenberger-Urteil. Nach diesem Urteil fallen für die Musikschule weiter Kosten von bis zu 65.000,00 € pro Jahr an.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

SPD. Haushalt 2024-2025 abgelehnt.

Presseportal der SPD Rödermark

Warum die Koalition im Lichte der prekären Haushaltslage gänzlich auf Erhöhung von Steuern und Gebühren verzichtet und einen Doppelhaushalt beschließt, hängt vielleicht auch mit den Wahlen in 2025 zusammen. Die Koalition möchte so im Jahr der Bürgermeisterwahl und der Stadtratswahl unliebsame Debatten über Steuer- und Gebührenerhöhungen vermeiden, vermutet die SPD-Fraktionsvorsitzende Anke Rüger. Wenn dann in zwei Jahren alle Reserven aufgebraucht sind, werde die Stadt aber um Steuer- und Gebührenerhöhungen nicht herumkommen.

» Städtische Finanzen auf tönernen Füßen


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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@TeamGrau

Haushalt. Das Schicksalsbuch Rödermarks

Auf die Anfrage von @TeamGrau.
Für die kurze Übersicht zu den jeweiligen Haushalten habe ich mir ein kleines Progrämmelchen erstellt.
Gerne kann das ganz unverbindlich genutzt werden.
https://www.rm-news.de/KFA.php


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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KFA. Finanzausgleich von 2011 (Ist) bis 2025 (Plan) um 713,5% gestiegen.

Anstieg KFA. Schlüsselzuweisung
Anstieg KFA. Schlüsselzuweisung

Schlechte Unterstützung der Kommunen durch das Land Hessen?
Kann es evtl. sein, dass Rödermark (Magistrat und Koalition) unter Grün/Schwarz nicht haushalten kann?

Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs erhalten die Städte und Gemeinden zur Stärkung ihrer Finanzkraft vom Land eine Schlüsselzuweisung (KFA).


Sparen hat Priorität
Finanzminister Lindern redet andauernd darüber, dass Sparen im Bundeshaushalt absolute Priorität hat.
Sparen passt wahrscheinlich nicht zu den erstrebenswerten Zielen der Grün/Schwarzen Koalition in Rödermark.

Herr Kruger (FDP) in seiner Haushaltsrede:
Einsparwille hat die Kämmerin gejagt, aber sie war immer schneller.
Ihre Rede zur Haushaltseinbringung enthielt 1350 Worte. Die Wörter –Sparen, Einsparen, Konsolidierung– kamen nicht vor. Siehe

Frau Schülner (Kämmerin), AL/Die Grünen, ist das kommunale Pendant zum Bundesfinanzminister Lindner (FDP), allerdings mit einem völlig anderen Ansatz.


Zuschüsse zum Haushalt scheint es vom Land ja zu geben.

Ca. Einnahmen über den KFA PRO Jahr.
Finanzausgleich KFA 2011 (Ist) 2.398.600 €
Finanzausgleich KFA 2025 (Plan) 19.511.522,00 €
Das entspricht 713,5% bzw. 17.112.922,00 € MehrEINNAHMEN
 
Ca. Ausgaben PRO Jahr.
Personalaufwendungen 2011(Ist) 11.501.000€ HHP 2012 Seite 37
Personalaufwendungen 2025(Plan) 24.271.063 HHP 2012 Seite 41
Das entspricht 111% bzw. 12.770.063,00€ MehrAUSGABEN.

Investitionen.
Rödermark kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 2.529.670 € investieren. Davon stehen 598.366 € durch das Landesprogramm und 1.931.304 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.


Haushalt 2012 Seite 25
Der Grundbetrag der Schlüsselzuweisung wurde für 2012 gegenüber dem Vorjahr um rd. 10% auf 882,55 € angehoben. Auf Basis dieser Berechnungsdaten steigt die Schlüsselzuweisung 2012 auf 3.867.995 € (Ansatz 2011: 2.398.600 €).
2011: 2.398.600,00 €
2012: 3.867.995,00 €

Haushalt 2017-2018 Seite 25
Ausgehend von einer Steigerung des Grundbetrages um 4,4 % wird für das Jahr 2017 von einem Anstieg der Schlüsselzuweisung auf 9.392.905 € ausgegangen. Für 2018 wird von einem weiteren Zuwachs von 4 % auf rd. 9.768.620 € ausgegangen.
2017: 9.392.905,00 €
2018: 9.850.065,00€1

Haushalt 2019 Seite 27
Ausgehend von einer Steigerung des Grundbetrages um 1,3 % wird für das Jahr 2019 von einem Anstieg der Schlüsselzuweisung auf 10.526.752 € ausgegangen (festgesetzte Schlüsselzuweisung
2018: 19.850.065,00€
2019: 10.526.752,00 €

Haushalt 2022 Seite 27
Ergibt sich für das Jahr 2020 ein Anstieg der Schlüsselzuweisung auf 12.028.967 € (Ansatz Schlüsselzuweisung 2019: 10.526.752 €). Für 2021 wurde die Schlüsselzuweisung auf 12.510.100 € angesetzt.
2020: 12.028.967,00 €
2021: 10.600.000,00 €2

Haushalt 2022 Seite 26
Da die Steuerkraft in diesem Zeitrum gegenüber dem Referenzzeitrum des Vorjahres um rd. 2,9 Mio. € gestiegen ist, sinkt nach der Systematik des Kommunalen Finanzausgleichs zeitverzögert die Schlüsselzuweisung von rd. 11,3 Mio. € im Jahr 2021 auf rd. 210,6 Mio. € für das Jahr 2022.
2022: 10.600.000,00 €

Haushalt 2023 Seite 27
Ausgehend von einer Steigerung des Grundbetrages ergibt sich für das Jahr 2023 ein Anstieg der Schlüsselzuweisung auf 16.277.600 €.
2023: 16.277.600,00 €

Haushalt 2024-2025 Seite 27
Dies hat zur Folge, dass die Schlüsselzuweisung für das Jahr 2024 rapide auf 12.605.133 € sinken wird (= rd. 3,7 Mio. € weniger als 2023 veranschlagt.

Beim Finanzausgleich 2025 wirkt sich die für das Jahr 2025 im Finanzplanungserlass prognostizierte Erhöhung der Teilschlüsselmasse für die kreisangehörigen Kommunen in Höhe von 14,5% aus. Dementsprechend konnte der Ansatz für die Schlüsselzuweisung auf 19.511.522 € angehoben werden.
2024: 12.605.133,00 € (Land Hessen berichtet von 12.939.666,00 €)
2025: 19.511.522,00 €

Siehe auch
» Lässt das Land Hessen finanzschwache Kommunen im Regen stehen?


2016. Der Haushalt ist gerettet.
Bürgermeister Kern rechnet in 2016 mit Mehreinnahmen (1.700.000,00 €) aus dem KFA (Kommunaler Finanzausgleich). Möglich geworden durch das Alsfelder Urteil. Siehe hier.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Die gute Fee

Wer oder was ist die gute Fee?
Antwort auf Kommentar/Frage von @Hans

Wenn in Rödermark Gespräche zum Haushalt beginnen, hört man seit Jahren immer wieder etwas von der guten Fee. Es handelt sich um eine Fee, die ihr Füllhorn über Rödermark ausschüttet und damit den jeweiligen Haushalt gerettet hat. Gerettet, z.B. durch unerwartet hohe Zahlungen vom Land Hessen. Alsfelder Urteil 1.
 
Am 30.05.2017 wurde die Fee im Breidert gesichtet. Da ein Foto nicht möglich war, wurde nach Zeugenangaben von einem Polizeizeichner ein Bild angefertigt.

Die gute Fee hat sich gezeigt. Die Röderfee hat jetzt ein Gesicht.

Kommentar/Frage bei: Verabschiedung des Doppelhaushalts 2024-2025


1Kurz etwas zu „Alsfelder Urteil“.
Das Alsfelder Urteil hat zumindest eine Besserung herbeigeführt. Vom Land wurden die Zuschüsse zu den tatsächlichen Kosten für -die bestellte Musik– aufgestockt.
» Bürgermeister Kern erwartet ab 2016 knapp 1.7 Mio. mehr aus der Landeskasse (Kommunaler Finanzausgleich).


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Die Wahrheit über die 10 Thesen der CDU

FDP Rödermark
Die Wahrheit über die 10 Thesen der CDU

In seiner Haushaltsrede stellte der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Gensert 10 Thesen auf, die aus der Sicht seiner Partei die Fakten zeigen sollen. Aus Sicht der FDP betreibt die CDU jedoch nur Augenwischerei. Den „10 Fakten“ zum Haushalt 2024/2025 (die analog der 10 Gebote vorgetragen wurden) stellen wir daher unsere Thesen (analog Luther) gegenüber:

  • These 1: Keine Steuererhöhung. Für 2024 richtig. Diese wird allerdings 2025 per Nachtragshaushalt erfolgen müssen, da im Haushaltsplan schon jetzt 2,3 Millionen € fehlen, weil die Erhöhung der Kreisumlage nicht eingepreist wurde.
  • These 2: Die Finanzierung der wichtigsten Investitionen sei gesichert. Mit Verweis auf These 1 ist diese nur bei massiven Steuererhöhungen möglich.
  • These 3: Die Kinderbetreuung sei gesichert. Auf dem Papier ist das richtig, es gibt ausreichend Plätze. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass bereits jetzt fast 40 Betreuer fehlen und sich dieser Missstand durch das kommende Recht auf Schulkindbetreuung noch verschärfen wird.
  • These 4: Es bestehen nur allgemeine Risiken zur Haushaltrealisierung, keine spezifischen. Eine seit Jahrzehnten unzureichende Flächenpolitik, fehlende Gewerbe- und Wohngebiete und dadurch ungenutzte Potenziale für höhere Gewerbe- und Einkommenssteuereinnahmen sind hausgemachte Probleme.
  • These 5: Neue Gewerbegebiete sichertenn die wirtschaftliche Zukunft. Fakt ist, es wird nur 1 Gewerbegebiet realisiert und dies bekommt ein schon ansässiger Gewerbetreibender. Das in Planung befindliche Gewerbegebiet Hainchesbuckel steht auf wackligen Füßen und selbst wenn dies kommt, reicht die Fläche laut städtischer Wirtschaftsförderung bei weitem nicht einmal für die Erweiterungswünsche der bereits ortsansässigen Firmen.
  • These 6: Der Haushalt sei genehmigungsfähig. Ja, aber nur, weil die Erhöhung der Kreisumlage nicht eingepreist wurde, obwohl diese Zahlungsverpflichtung schon seit mehreren Monaten feststeht.
  • These 7: Es sei genügend Liquidität vorhanden. Auf dem Papier ja, aber bei Berücksichtigung der Erhöhung der Kreis- und Schulumlage ist diese innerhalb der nächsten 2 Jahre komplett aufgebraucht. Und dann?
  • These 8: Ortskerngestaltung geht weiter. Ja, das Förderprogramm für die Ortsmitte von Ober-Roden läuft weiter und die Maßnahmen können finanziert werden. Aber was ist mit Urberach?
  • These 9: Die Kommunalen Betriebe seien handlungsfähig. Das müssen sie auch, wer sonst kümmert sich um z.B. die städtischen Gebäude, das Abwasser und die Müllentsorgung?
  • These 10: Die Erhaltung der Kirchen in Urberach und Ober-Roden Stünde auf der Tagesordnung. Wer ist für diese Erhaltung zuständig? Die Stadt, oder die Kirchen selbst?
  •  
    Siehe auch
    » Haushaltsrede mit 10 Wahrheiten(ohne Satzzeichen)


    Rödermark intern
    Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
    Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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