Grundsteuerbremse. Versuch einer Erklärung.

Gescheiterte Pläne zur Planungssicherheit der Bürger
 
Der Protest der Bürger gegen die Erhöhung der Grundsteuer B Erhöhung ist erfolglos verpufft. Die Grundsteuer B  ist WIEDER (zuletzt 2013 auf 450%) erhöht worden. Das Karussell der Erhöhungen dreht sich immer schneller.
Ein Antrag der FDP-Rödermark und Freien Wähler Rödermark zum Thema Grundsteuer B ist jedoch noch im Geschäftsgang.

Ein Deckel für die Grundsteuer

Im Einzelnen:

Für die Grundsteuer B sind für den Bürger letztendlich zwei Werte von Wichtigkeit.
1) Steuermessbetrag, Messbetrag (Beispiel/Berechnung. Älterer Artikel)
2) Hebesatz

Die Kommune (Stadt Rödermark) kann nur den 2)Hebesatz beeinflussen.
An der Berechnung/Höhe zum 1)Steuermessbetrag wird zurzeit auf Bundesebene gearbeitet.

Ein kleines Rechenbeispiel. Entspricht NICHT genau der Realität, verdeutlicht aber, wie sich der zu zahlende Betrag der Grundsteuer B ändern kann.
1)Messbetrag (105,00 Euro) x 2)Hebesatz (540%) = 105/100*540 = 567,00 €

Verändert sich jetzt der 1)Messbetrag auf z.B. 120,00 Euro sieht der Betrag für die Grundsteuer B so aus:
1)Messbetrag (120,00 Euro) x 2)Hebesatz (540%) = 120/100*540 = 648,00 €

Wie sie sehen, ist der 2)Hebesatz, den die Gemeinde ändern kann, nicht geändert worden. Der zu zahlende Betrag für die Grundsteuer B ist jedoch um satte 81,00 € (648,00-567,00) gestiegen.

Zurück zur Stadt Rödermark
Die Stadt Rödermark hat in letzter Zeit den 2)Hebesatz 2x verändert.
Von 340 auf 450 (2013)
Von 450 auf 540 (2015/2016)

Wer nachdenkt, kann vermuten, dass die nächste Grundsteuer B Erhöhung nicht lange auf sich warten lässt.

Wir müssen Straßen reparieren. Dazu hat Bürgermeister Kern gesagt: „In den kommenden Jahren werden die Straßen nach einem neuen Verfahren repariert“. Straßen werden demnach NICHT GRUNDERNEUERT.

Man kann mir doch nicht erzählen, dass in 2017/2018 aus der Grundsteuererhöhung in 2015 die Grunderneuerung der Straßen gezahlt werden kann. Wie will die Stadt Rödermark künftig die Grunderneuerung der Straßen durchführen, wenn die zusätzlichen Einnahmen aus der Grundsteuererhöhung schon in 2015/2016 KEINE Grunderneuerung zulässt?

Jetzt kommt die FDP und Freien Wähler mit einem Vorschlag. Wenn jemand sagt, die wollen die Grundsteuer B auf 600% deckeln, ist das nicht ganz richtig. Was falsch ist, ist diese Aussage populistisch so auszuwerten, als wolle man die Bürger weiter belasten. Das kann man machen, wenn man die Bürger für dumm verkaufen will oder den Antrag der FDP / Freien Wähler nicht verstanden hat. Trifft letzteres zu, nehme ich das „populistisch“ und „Bürger für dumm verkaufen“ zurück.

Was sollte bewirkt werden?

Sollte nach der kommenden Kommunalwahl weiterhin eine Schwarz/Grüne Mehrheit im Stadtparlament sitzen, gehen FDP und Freien Wähler davon aus, dass sich die Grundsteuer B weiterhin erhöhen wird. In weiser Voraussicht wollte (FDP und Freie Wähler) man die Grundsteuer B auf eine zulässige Höchstgrenze deckeln. Der Deckel ist nicht nur 600%, sondern auch ein Höchstbetrag der Grundsteuer B, die sich mit dem 1)Steuermessbetrag aus 2014 errechnet, und ist so zu verstehen:

Deckel 1 = 600%
Deckel 2 = 630,00 Euro (für dieses Beispiel)
1)Messbetrag (105,00 Euro) x 2)Hebesatz (600%) = 105/100*600 = 630,00 €

Sollte sich der 1) Steuermessbetrag von 105,00 Euro auf z.B. 120,00 € erhöhen,
1)Messbetrag (120,00 Euro) x 2)Hebesatz (600%) = 120/100*600 = 720,00 €
würde die Stadt Rödermark, ohne den 2)Hebesatz zu erhöhen, durch die gute Fee zusätzlich 90,00 € von den Bürgern bekommen. Man wird jetzt sagen: „Das ist eine Entscheidung von oben auf die wir keinen Einfluss haben“. Und diese Aussage wäre sogar richtig.

In dem Beispiel (120 €, 600%) wird zwar der 2)Hebesatz (600%) nicht überschritten, jedoch wird der Deckel 2 630,00 € um 90,00 Euro überschritten. (720,00 – 630,00)

Der Hebesatz muss auf 525% gesenkt werden.
1)Messbetrag (120,00 €) x 2)Hebesatz (525%) = 120/100*525 = 630,00 Euro.

Wie Sie sehen, bleibt für den Bürger der zu zahlende Betrag bei dem Vorschlag der FDP und Freien Wähler gleich, auch wenn der 1) Steuermessbetrag sich erhöhen sollte.

Die Rechnung ist vereinfacht dargestellt. Die von FDP und Freien Wähler vorgeschlagene Berechnung soll über die Gesamteinnahmen der Stadt aus der Grundsteuer B erfolgen.

Hier können Sie mit den Werten Messbetrag und Hebesatz ein wenig rechnen.
 
Mehr über den Rechenweg, der zum 1) Steuermessbetrag, Messbetrag führt, können Sie hier nachlesen.

Siehe auch
» Rödermark. Stadtverordnetenversammlung 19.05.2015
» Grundsteuerbremse dringend nötig
» Antrag der FDP und Freien Wähler (wird aktualisiert)
» Gesetzt Bewertungsgesetz
» Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

AL/Die Grünen Rödermark. Im Inhalt konfus – im Krawall vereint.

AL/Die Grünen Rödermark. Im Inhalt konfus – im Krawall vereint.

[..]Die Koalition von CDU und AL/GRÜNEN bewertet das Verhalten der Opposition aus SPD, FDP und Freien Wählern in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung als verantwortungslos und nicht akzeptabel. Die Opposition ist nach Meinung der Koalition zerklüftet und drückt sich vor einer Sachentscheidung, gerade auch im Hinblick auf die im nächsten Jahr bevorstehende Kommunalwahl.[..] Lesen Sie weiter bei AL/Die Grünen



Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Grünspan auf der Vase

Ohne Kommentar
Ohne Kommentar

Ich habe heute den Leserbrief*1 in der Printausgabe der Offenbach Post gelesen. In diesem Leserbrief legt Herr Jacobs seine Ansichten zu der Situation der Gewerbetreibenden in Rödermark nieder. Herr Jacobs hat vor kurzer Zeit seinen Betrieb von Rödermark nach Eppertshausen verlegt. Die Aussagen von Herrn Jacobs sollte die Verantwortlichen der Stadt Rödermark zum Nachdenken anregen. Ich befürchte aber, es wird kein Nachdenken geben, sondern heftige Kritik Richtung Herrn Jacobs.

Herr Jacobs meint:

„Es gibt einige Unternehmen die sich aus diesem Grund (im Leserbrief*1 genannt ) NICHT in Rödermark angesiedelt haben und vermutlich einige die sich NICHT ansiedeln werden.“ Und weiter: „Rödermark immer noch NICHT die Zeichen der Zeit erkannt hat“

Ein vernichtendes Urteil.
 
Dazu fällt mir nur Folgendes ein.

Ich habe eine wunderschöne Kupfervase. Im Laufe der Zeit hat sich dort ganz hässlicher Grünspan gebildet, und die Vase wurde unansehnlich. Erst nachdem ich den Grünspan komplett entfernt hatte und kein Rest mehr von dem hässlichen Grün sichtbar war, erstrahlte diese wieder im alten Glanz.

Siehe auch
Rödermark. Flächennutzungsplan -> Gewerbegebiete
Firma Jacobs aus Rödermark zieht nach Eppertshausen
Etwas zum geplanten Gewerbegebiet Hainchesbuckel
 
*1 Leserbrief, so wie in der Offenbach Post abgebildet, liegt vor.

Übergabe Unterschriftenliste. Hortplatzklau in Urberach

Übergabe Unterschriftenliste. Hortplätze in Rödermark
Übergabe Unterschriftenliste. Hortplätze in Rödermark

Kurze Anmerkung. Herr Rotter war anwesend. Von den im Stadtparlament von Rödermark vertretenen Fraktionen war nur ein Mitglied der SPD-Rödermark anwesend.

Hierzu später mehr.

Nachtrag
Ich kann zu diesem Thema wenig schreiben. Mir fehlt Hintergrundwissen. Aber ohne dieses Wissen gibt es jedoch drei Punkte, die auch so auffallen.
1) So Herr Quilling: „Für Hortplätze ist der Kreis NICHT zuständig. Horte sind ausschl. Sache der Kommune.“
2) Wenn das so ist, was erhofft sich die Stadt Rödermark von der geplanten gGmbH durch den Kreis? Wenn der Kreis nicht zuständig ist, was soll die gGmbH dann?
3) Kam dieses Problem so plötzlich und die Stadt konnte deshalb nicht frühzeitig entgegenwirken?

OP-Online. Den Hortplatzklau stoppen

[..]Die Organisationsform muss Ihre geringste Sorge sein“, beruhigte Stadtrat Rotter – für sein Engagement in Sachen Betreuung gestern mehrfach gelobt – und versprach: [..] Lesen Sie bei OP-Online.

Problemen, die mit der Schule an den Linden in Rödermark kommen, werden vielfach mit dem Schulleiter, Herr P., in Zusammenhang gebracht.

[..]“Der Schulbetrieb geht vor, und Hausherr ist der Schulleiter. Der muss mitspielen.“ Quilling machte keinen Hehl daraus, „dass das in Urberach nicht so gut funktioniert“. [..] Quelle OP-Online.de

Siehe auch: Rödermark. Wie wird man einen Schulleiter (Rektor) los?
weiterlesen Übergabe Unterschriftenliste. Hortplatzklau in Urberach

Verwaltung auf Kante genäht? NACHTRAG

Vom Bürgermeister hört man oft. „Verwaltung ist auf Kante genäht“. Wirklich?

Jetzt wird klar, warum die Stadtverwaltung Rödermark unbedingt neue Mitarbeiter benötigt. Jetzt wird klar, warum die Verwaltung auf Kante genäht ist.

Wenn ein Stadtverordneter sein Mandat niederlegt und seine Fraktion einen Nachfolger bestimmt, ist das normalerweise eine Formalie. [..] Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online.

Das auf Kante genäht kann jetzt kaum noch einer glauben!

Die einzig richtige Reaktion von Peter Schröder (Haushaltsrede 2015):

[…]Doch als steuerzahlender Bürger möchte ich nicht noch mehr unnütze Zeit von Verwaltungspersonal verschwenden.[..]

Hoffentlich gibt es in den Haushaltsreden nicht noch mehr solcher Passagen (siehe Op-Online) die von der Verwaltung wohl auf Anweisung von Herrn Kern und/oder Herrn Rotter unbedingt geklärt werden müssen und im Prinzip einen Bürger kaum interessieren. Dann kann die Verwaltung für den Rest des Jahres die Pforten schließen oder man muss noch mehr aufrüsten als geplant.

Nix mehr mit Ruhe und Gelassenheit.

Bürger öffnet WEIT die Geldbörsen. Die Stadt braucht EUER Geld, Geld und noch mehr Geld, um die wichtigsten Verwaltungsangelegenheiten ordnungsgemäß erledigen zu können.

Jetzt wird auch klar, warum die Stadt die Grundsteuer und Gewerbesteuer erhöhen musste.

Nachtrag
Telefonat mit Herrn Rädlein:

„Bei der Niederlegung meines Mandats habe ich mich, nachdem meine eMail wegen fehlender Unterschrift angemahnt wurde, an die Anweisung der Stadt Rödermark gehalten. Für mich war die Angelegenheit damit bereits am Freitag (20.03.2015 10.54 )  ORDNUNGSGEMÄß und NACHWEISLICH erledigt.
Alle weiteren Unebenheiten hat alleine die Stadt Rödermark zu verantworten.“


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.