2:1 für zumindest gleichbleibende Grundsteuer B

Hoffnung für eine stabile Grundsteuer B im kommenden Jahr. So kann man die Aussage von Bürgermeister Kern deuten. Trotz enormer Mehrbelastung deutet Roland Kern an – dass der Grundsteuer-Hebesatz sich nach unten bewegt oder gleich bleibt 2:0 -. Der Wermutstropfen liegt in der Aussage – der Grundsteuer-Hebesatz kann sich auch nach oben bewegen 2:1 –
[..] Ich (Anm. Roland Kern) halte es für möglich, dass sich der Grundsteuer-Hebesatz nach oben oder unten bewegt – oder eben gleich bleibt [..] Quelle: DZ vom 30.05.2018. Seite 2


Ich leg mich schon einmal fest. 3:0 für steigende Grundsteuer B in 2019.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Vorschau auf die kommende Sitzungsrunde.

Sitzungsrunde Rödermark
Sitzungsrunde Rödermark

Die vorbereitenden Sitzungen für die Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2018 beginnen in der kommenden Woche. Die in der Ausschusswoche zu beratenden Themen können Sie den Tagesordnungspunkten entnehmen.

 
Beraten wird u.a.:

  • Aufhebung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge
  • Beteiligung der Stadt an der Hessenkasse. Kosten pro Jahr ca. 700.000,00
  • Erwerb des Anwesens Dieburger Straße 31, Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstück 188 mit 278 m². Forderung 150.000,00 €
  • Änderungen der „Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark“ sowie der „Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark“

Die in den Ausschüssen beratenen Punkte werden dann bei der Stadtverordnetenversammlung am 19.6.2018 beschlossen.


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Einladung DTF-Sommerfest am 10.6. Bulau

Einladung DTF-Sommerfest am 10.6. Bulau

DTF, Deutsch Türkischer Freundschaftsverein
DTF, Deutsch Türkischer Freundschaftsverein


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Feine Sache von der CDU. Schauen Sie mal rein.

CDU Rödermark TV

Mal gespannt, ob CDU Rödermark TV auch noch nach der Bürgermeisterwahl im kommenden Jahr gibt. Zu sehen auf der Webseite der CDU Rödermark


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Straßenbeitrag

Heute ist in der Printausgabe der Offenbach Post unter der Überschrift

FDP fordert Vorfahrt für die Infrastruktur

zu lesen:

„[..]die geplanten Investitionskosten für die grundhafte Sanierung der Straßen viel zu niedrig angesetzt [..]“
Die eine Million Euro, die von BM Kern genannt wurden und jetzt in einem Antrag der Koalition angedacht werden, ist auch einfach zu wenig. Es sei denn, die von der Stadt genannten Zahlen waren falsch.
Die Koalition schreibt auch NICHT, dass es eine Mio. sein muss. Nein, man würde sich dem Antragtext zufolge (BIS zu 1 Mio.), wahrscheinlich auch mit 500.000,00 Euro zufriedengeben.

[..] An der in der STVV am 08.12.2017 beschlossenen Bruttoinvestitionssumme von bis zu 1 Million Euro für die grundhafte Sanierung von Straßen und der Vorgaben zum Verfahren wird festgehalten. [..] Quelle

Da fragt sich doch der nachrechnende Bürger, wie man jemals den von der STADT GENANNTEN STAU von zurzeit 20.000.000,00 € abbauen will.

[..]Anhand der von der Fachabteilung bekannt gegebenen Zahlen stieg der Betrag für die grundhaft zu sanierenden Straßen seit 2013 pro Jahr um 2,5 Mio. € an.[..] Quelle: Blog für Rödermark.

Die Koalition hätt gerne bis zu einer Mio. investiert. Die Freien Wähler garantiert eine Mio. Realistischer sehen es die SPD (zwischen einer und drei Mio.) und FDP (zwischen zwei und vier Mio.)
Alle genannten Beträge wären jährlich aufzubringen. Zweifelsohne ist die genannte Summe der Koalition die Summe, die jeder in Rödermark am liebsten hört. Warum ein Betrag von einer Mio. aufgerufen wurde, dürfte sicherlich nicht den Grund haben, ernsthaft dafür Sorge tragen zu wollen, die verkommene Infrastruktur (Straßen) in absehbarer Zeit auf Vordermann zu bringen. Die Gründe, für die bis zu eine Mio. der Koalition, kann ich ja noch nachvollziehe aber was die FWR da geritten hat, kann ich nicht verstehen.

Da es sich hier um verbindliche Zahlen handelt, fragt sich doch jeder Bürger, wie man mit einer Summe von BIS ZU einer Mio. (Koalition) jemals den Stau abbauen kann. Zurzeit sind 20 Mio.€ abzubauen. In der Vergangenheit kamen jedes Jahr 2,5 Mio hinzu? Selbst die von den FWR angedachte verbindliche eine Mio. (entspricht 100-Prozenpunkte der Grundsteuer) ist viel zu wenig. Einzig die SPD und FDP kommen der Wirklichkeit etwas näher. Der Höchstbetrag, der von der FDP ins Spiel gebracht wurde, ist nach einer Hochrechnung noch um eine Mio. zu niedrig angesetzt. (Siehe 1,5 Mio + 3,5 Mio)

Interessant wird es in jedem Fall, wie man eine Zahl, zunächst einmal egal wie hoch die ausfallen wird, verbindlich für die grundhafte Sanierung (Betonung liegt auf grundhafte Sanierung) unumstößlich festschreiben kann. Voraussichtlich wird es die Zahl der Koalition – BIS zu einer Mio. – sein. Auf die Argumentation, warum es nicht mehr als bis zu einer Mio. sein kann/braucht, bin ich gespannt. Ich könnte aber darauf wetten, dass es wie üblich mit der dünnen Personaldecke bei der Verwaltung in Rödermark nicht mehr zu schaffen ist. Evtl. wird auch wieder das abgedroschen Wort Herkulesarbeit herhalten müssen.

Da wir es nicht mit selbstheilenden Straßen in Rödermark zu tun haben, wird das Problem weiter nach hinten geschoben. Sagen wir einmal, bis zum Rücktritt von Bürgermeister Kern. Dann werden uns die Kosten für die notwendigen Grunderneuerungen um die Ohren fliegen. Ich betone, keine Erkenntnis von mir. Die Offenbach Post berichtet:
[..]Fast 20 Millionen Euro sind nötig, um die schlimmsten Schäden im Rödermärker Straßennetz zu beseitigen. 38 Straßen sind so kaputt, dass ohne eine grundhafte Erneuerung auf ihnen bald nichts mehr geht beziehungsweise rollt.[..] Quelle OP-Online
Ein sehr schweres Erbe für den kommenden Bürgermeister. Das Beste wäre, der kommende Bürgermeister kommt nicht aus Rödermark und kann immer darauf verweisen, auf die Beschlüsse der Vergangenheit keinen Einfluss gehabt zu haben. Ein Bürgermeister, der zurzeit noch Stadtverordneter bzw. Magistratsmitglied ist, wird es sehr schwer haben. Es sei denn, man distanziert sich schon jetzt ganz klar von einer Zahl, die unter 3 Mio. jährlich für die Straßensanierung liegt.

Rechnen Sie bitte nach. Wenn Sie zu einem Ergebnis kommen, welches günstiger ist und gleichzeitig unsere Straßen wieder auf Vordermann bringt, wäre ich um einen zielführenden Kommentar sehr dankbar.

Siehe auch
Zusammenfassung Straßenbeitrag.

Briefporto. Offener Brief an den Präsidenten der Bundesnetzagentur

PRESSEMITTEILUNG
Offener Brief an den Präsidenten der Bundesnetzagentur
Neues Haucap-Gutachten zum Briefporto der Deutschen Post AG

Sehr geehrter Herr Homann,
wir gratulieren Ihnen und der Bundesnetzagentur herzlich zu ihrem 20-jährigen Jubiläum. 20 Jahre Bundesnetzagentur haben den Wettbewerb auf den deutschen Postmärkten gestärkt. Dennoch gibt es weiterhin viel zu tun, damit der Wettbewerb tatsächlich chancengleich und vollumfänglich funktionieren kann.

Das Briefporto der Deutschen Post AG (DPAG) ist bereits heute zu hoch. Aktuellen Bestrebungen der DPAG das Porto wieder deutlich zu erhöhen, muss Einhalt geboten werden.

Zu diesem Ergebnis kommen auch die Autoren des von uns in Auftrag gegebenen Kurzgutachtens „Das Briefporto der Deutschen Post AG: Schadet Verbrauchern, verzerrt Wettbewerb“. Die Autoren des Gutachtens, das diesem Schreiben beigefügt ist, sind Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (DICE) und ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission, sowie Dr. Christiane Kehder von DICE Consult.

Die Kernaussagen des Gutachtens sind:
– Die Entgeltregulierung der DPAG durch die Bundesnetzagentur erreicht ihr vorgesehenes Ziel eines angemessenen Schutzes von Verbrauchern und Wettbewerbern nicht. Sie eröffnet der DPAG vielmehr erhebliche Spielräume, gerade im (nicht-wettbewerblichen) Briefbereich hohe und durch wiederholte Portoerhöhungen weiter zunehmende Gewinne zu erwirtschaften. Die Portoerhöhungen haben sich für den Standardbrief bis 20 Gramm seit 2013 im Jahrestakt aneinandergereiht. Das Briefporto ist in nur vier Jahren von 55 Cent im Jahre 2013 auf 70 Cent im Jahre 2016 und damit um mehr als 27 Prozent gestiegen. Die damit erzielten Gewinne bescheren der DPAG ein erhebliches Quersubventionierungspotenzial für den Paketbereich und ermöglichen es ihr, den hohen Marktanteil von über 40 Prozent aggressiv zu behaupten und sich weitgehend unabhängig von ihren Wettbewerbern zu verhalten.
 
– Die angebrachten Kostengründe für die gewährten großzügigen Preiserhöhungsspielräume sind nicht überzeugend. Die Entwicklung der Sendungsmengen bestätigt die prognostizierten, in der Entgeltregulierung berücksichtigten Sendungsmengenrückgänge nicht. Die Sendungsmengen weisen nach zwei Rückgängen vielmehr eine stetige Erholung auf. Auch der Rückgang der Sendungsmengen im Privatpostbereich kann die drastische Preiserhöhung von 27 Prozent nicht rechtfertigen. Ebenso wenig sind übermäßige Personalkostensteigerungen erkennbar, die auf eine entsprechende Absenkung der Produktivität hinweisen. Diese Erkenntnisse sprechen in erster Linie für Portosenkungen im Briefbereich, keinesfalls aber für weitere Portoerhöhungen.
 
– Die Gewinnerzielungsmöglichkeiten im Briefbereich wurden nach der im Mai 2015 von der Bundesregierung erlassenen Verordnung zur Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung für die DPAG nochmals deutlich erleichtert. Durch die Orientierung des angemessenen Gewinnzuschlags der DPAG an den Margen auf Auslandsmärkten, die wie in Deutschland regelmäßig durch mangelnden Wettbewerb gekennzeichnet sind und häufig einer unzureichenden Aufsicht unterliegen, wird ein noch größerer Spielraum für Preiserhöhungen im Briefbereich zulasten der Verbraucher gewährt. Eine wirksame Preisregulierung wird damit faktisch ausgehebelt. Eine Zurückführung zur alten Fassung des § 3 Abs. 2 PEntgV wird gefordert.

Genauso wie die Bundesnetzagentur bekennen wir uns zum freien Wettbewerb, der zum Wohle von Verbrauchern und Unternehmen effiziente Marktergebnisse und Innovationen hervorbringt. Daher bitten wir Sie dringend, bei der Aufsicht über den regulierten Briefmarkt klare ordnungspolitische Prinzipien in den Vordergrund zu stellen. Hierzu gehört für uns auch, dass die Bundesnetzagentur weitere Briefportoerhöhungen nicht genehmigt und so den chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb auf den deutschen Postmärkten unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Gerster
Bundesverband Paket und Expresslogistik e. V.
Vorsitzender

Boris Winkelmann
DPD Deutschland GmbH
Chief Executive Officer

Martin Seidenberg
General Logistics Systems
Germany GmbH & Co. OHG
Vorsitzender der Geschäftsführung

Ulrich Nolte
GO! Express & Logistics
(Deutschland) GmbH
Geschäftsführer

Frank Rausch
Hermes Germany GmbH
Chief Executive Officer

Frank Sportolari
United Parcel Service Deutschland
S.à r.l. & Co. OHG
Generalbevollmächtigter

Das Kurzgutachten „Das Briefporto der Deutschen Post AG: Schadet Verbrauchern, verzerrt Wettbewerb“ steht hier zum Download zur Verfügung: http://www.biek.de/index.php/studien.html?file=tl_files/biek/downloads/papiere/BIEK_Haucap-Kurzgutachten_2018.pdf.


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Kulturhalle. Bürgerempfang

Rödermark Kulturhalle. Bürgerempfang
Es lag bestimmt am guten Wetter. 🙁

Nach reiflicher Überlegung habe ich mich nun doch entschlossen, ein leicht bearbeitetes Bild vom Bürgerempfang zu zeigen. Ich hoffe, dass dieses Bild den neuen Datenschutzbestimmungen entspricht.

Bürgerempfang 27.06.2018
Bürgerempfang 27.06.2018


Rödermark intern.
Beschäftigte bei der Stadt Rödermark.
Ohne KBR, FB4 (Kinder) und Beamte.
Im Jahr 2018 99 Beschäftigte.
Im Jahr 2024 waren es schon 139 Beschäftigte

2019 insgesamt 277 -- 2024 Insgesamt 382

Die Anzahl der Mitarbeiter für 2024 muss evtl. nach unten korrigiert werden. Evtl. um 40 Mitarbeiter im FB4

FDP Rödermark. Abschaffung der ungerechten Straßenbeiträge ist richtig.

Abschaffung der ungerechten Straßenbeiträge ist richtig. Investitionen in Infrastruktur sind dringend nötig – Bürger sind geschröpft genug.
Der Initiative der FDP Fraktion im Hessischen Landtag zu Abschaffung des gesetzlichen Zwangs zur Erhebung von Straßenbeiträgen schließen sich die Liberalen in Rödermark uneingeschränkt an. „Straßenbeiträge sind“, so stellt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Rüdiger Werner klar, „in der Praxis immer ungerecht, da sie nicht von allen Bürgern, die die Straßen nutzen, bezahlt werden müssen, und zudem eine neuerliche Steuer- und Abgabenbelastung für die ohnehin schon reichlich gebeutelten Bürger. Lesen Sie weiter bei der FDP Rödermark

Anmerkung
Die Stadt Rödermark hat sich festgelegt und den Betrag für Sanierung mit 20.000.000,00 € beziffert und auch über die Presse den Bürgern mitgeteilt .
Investieren wir nach der Vorstellung von Bürgermeister Kern und der Koalition jedes Jahr nur eine Mio. Euro, wird Roland Kern den Abbau, und zwar nur den Abbau (ohne Kostensteigerung) den in seiner Amtszeit aufgebauten Investitionsstau, im hohen Alter von 90 Jahren feiern können.
 
Mal sehen, mit welchen Rechenkünsten die Koalition das angedachte Investitionsvolumen von einer Mio. als genügend darstellen wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Amtlich. FDP-Antrag wurde Gesetz. Straßenbeitragssatzung kann abgeschafft werden.

Straßenschäden
Straßenschäden

FDP-Antrag wurde Gesetz. Straßenbeitragssatzung kann abgeschafft werden.
Jetzt ist es amtlich. Der von der FDP eingebrachte Antrag ist Gesetz. Damit sind Kommunen nicht mehr verpflichtet, eine Satzung zum Straßenbeitrag einzuführen. Jetzt kann auch über den Antrag der Freien Wählen vom 3.5.2018 und dem von der Koalition am 14.05.2018 nachgereichten Antrag entschieden werden.
Dieses neue Gesetz wird die Rödermärker Verwaltung finanziell gewaltig entlasten.

Es muss in Rödermark lediglich noch sichergestellt werden, dass vorgesehene Gelder auch für die grundhafte Sanierung eingesetzt werden. Es darf nicht mehr passieren, dass über die Grundsteuer B 40%-Punkte zunächst für Straßensanierungen einbehalten wurden. Als das Straßensanierungsprogramm beendet war, wurde die Erhöhung nicht zurückgenommen. (Siehe hierzu den FDP-Antrag). D.h. über die Grundsteuer B zahlt der Bürger schon seit 2011 jährlich ca. 400.000,00 €. Bis Ende 2018 wurden so um die 3.200,000,00 € eingenommen. Diese 3,2 Mio. € wurden ?zweckentfremdet? im Haushalt verwurschtelt.

Zweckentfremdet? Da die Einnahmen über die GrundSTEUER eingenommen wurden, sind diese Einnahmen nicht an einen Zweck gebunden. Aus diesem Grund ist der Ausdruck -zweckentfremdet- falsch. Ein anderer Aspekt ist, die Stadt hat das Geld für ein klar abgestecktes Investitionsprogramm benötigt. Programm beendet – Grundsteuer hätte wieder gesenkt werden müssen.

Wie kann sichergestellt werden, dass ein bestimmter Betrag, der über die Grundsteuer B für die grundhafte Sanierung eingezogen wird, auch zu diesem Zweck eingesetzt wird?
Diese alte Kamelle muss hier aufgeführt werden, damit man die (hoffentlich) kommenden Diskussionen richtig einordnen kann. Es muss eine klare Regelung herbeigeführt werden, damit die Stadt die vorgesehenen Gelder nicht anderweitig einsetzt und eine dann erforderliche Grundsteuer B Erhöhung den Titel „brauchen wir für den Straßenbau“ tragen wird. Damit braucht man dann den wahren Grund nicht zu nennen.
» Wie kann man Einnahmen über die Grundsteuer B für die grundhafte Sanierung reservieren?
» Wie man diese Einnahmen davor schützen, damit diese nicht in den normalen Haushalt fließen?
» Der zu reservierende Betrag muss festgeschrieben werden. 1.000.000,00 Mio. € ist deutlich zu wenig.

Erinnern Sie sich noch? (Siehe hier)
Mit Einführung der Satzung „wiederkehrende Beiträge“ wurde den Bürgern versucht zu vermitteln, die Kosten für den Bürgeranteil – Straßenbeitrag – wird kompensiert (wie auch immer). D.h. wir haben laut dieser ?Zusage? auch keine Grundsteuer B Erhöhung zu befürchten, die als Grund den Straßenbeitrag nennt. Der Antrag, der in der kommenden Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird, soll die beschlossene Satzung zum Straßenbeitrag abschaffen. Man hat vorgesehen, jährlich 1 Mio. in die grundhafte Sanierung zu investieren. 500.000,00 € war der Anteil der Stadt und 500.000,00 € sollten über die Satzung eingetrieben werden. Und genau diese 500.000,00 € sollten kompensiert werden und damit keine Belastung für den Bürger darstellen. Wird die Satzung abgeschafft, trifft schon jetzt zu, was der Koalition und Bürgermeister vorschwebte. Kompensation und damit keine weitere Belastung der Bürger wegen Straßensanierung.
Da bin ich aber mal gespannt.

Anmerkung
Eine Steuer ist nicht ZWECKGEBUNDEN. Z.B. dient eine HundeSTEUER zur Deckung des Gesamthaushalts. Eine Gebühr muss dem Zweck zugeführt werden. Z.B. FriedhofsGEBÜHR.

Siehe auch
» 26.05.2018 FDP. Abschaffung der Straßenbeiträge ist richtig.
» 04.05.2010 SPD fordert Finanzierungs- und Sanierungskonzept
» 04.05.2010 FDP. Rücknahme der Grundsteuererhöhung. StaVO.
» 29.06.2005 Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.

» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Zusammenfassung Grundsteuer B


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Markt in Rödermark, Ober-Roden

Markt in Ober-Roden
Markt in Ober-Roden

Markt in Rödermark, Ober-Roden.
Einfach Spitze. Mehr braucht man fast nicht zu sagen.

Allerdings gibt es einen kleinen Wermutstropfen, der nach dem Marktbesuch in Form eines Knöllchen ins Haus flattern könnte.
Parkt man in Ober-Roden rund um den Markt seinen Diesel, ist dies in dem Parkhaus (von Frauen nicht besonders beliebt) oder in den Parkbuchten am Straßenrand möglich. Dort mit Parkscheibe. Eine Stunde.

Wie bekomme ich das auf die Rolle? Parkscheibe und stressfreier Marktbesuch? Nach dem Einkauf ein Gläschen Wein und ein wenig babbeln. Da ist aber noch die Parkscheibe. Der permanente Blick auf die Uhr nimmt dem Marktbesuch ein wenig die Freude. Und jetzt, wo es nett wird, ist die Stunde Parkzeit vorbei. Geht man das Risiko ein und denke: „Die Stadt wird bestimmt nicht die Ordnungspolizei während den Marktstunden zum Knöllchen-Schreiben losschicken.“

Man kann ja auch mit dem Rad fahren. Richtig. Nur, auf einem Rad kann ich meine Einkäufe nicht unterbringen. Um mit meinem Rad einen Radanhänger zu ziehen, fehlt mir die Kraft.


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)