Langen verlangt weiter einen Straßenbeitrag.

Ist es für die Bürger gut, wenn die Stadt Gebühren über eine Straßenbeitragssatzung einzieht? Straßenbeiträge fallen an, wenn eine Straße grundhaft saniert werden muss.
In der FR zu lesen: Magistrat Langen: Es geht nicht ohne Straßenbeiträge.

Dass in Rödermark Straßen grundhaft zu sanieren sind, steht außer Frage. Genauso steht außer Frage, dass der angepeilte Betrag von 1 Mio. pro Jahr für die grundhafte Sanierung um mindestens 2 Mio. € zu niedrig angesetzt sein dürfte. Jedem, der 1 + 1 zusammenzählen kann, dürfte das klar sein. Um z.B. 3 Mio. € investieren zu können, muss die Einnahmeseite erhöht werden. Aber mit der geplanten 1 Mio. € wird es schon eng werden. Schauen wir uns im kommenden Haushalt die Grundsteuer B etwas genauer an.

Weiterhin dürfte klar sein, dass Bürger der Stadt dafür zu zahlen haben. Völlig unabhängig davon, ob es eine Straßenbeitragssatzung gibt oder nicht. Den Weg, den die Stadt Rödermark eingeschlagen hat, die Kosten über die Grundsteuer B einzutreiben, bezeichne ich als den Königsweg.

  • Sehr hohe Kosten für Berechnung des Straßenbeitrags für jedes Grundstück in Rödermark entfallen.
  • Erstellen und Versenden von Beitragsbescheiden entfällt.
  • Weitere, jährlich anfallende Kosten für mindestens eine Halbtagskraft entfallen.
  • Prozessrisiko entfällt
  • Kosten werden auf mehr Schultern verteilt und darum für jeden überschaubarer.

 
Weiterführend
Zusammenfassung Straßenbeitrag


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Straßenbeitrag

Heute ist in der Printausgabe der Offenbach Post unter der Überschrift

FDP fordert Vorfahrt für die Infrastruktur

zu lesen:

„[..]die geplanten Investitionskosten für die grundhafte Sanierung der Straßen viel zu niedrig angesetzt [..]“
Die eine Million Euro, die von BM Kern genannt wurden und jetzt in einem Antrag der Koalition angedacht werden, ist auch einfach zu wenig. Es sei denn, die von der Stadt genannten Zahlen waren falsch.
Die Koalition schreibt auch NICHT, dass es eine Mio. sein muss. Nein, man würde sich dem Antragtext zufolge (BIS zu 1 Mio.), wahrscheinlich auch mit 500.000,00 Euro zufriedengeben.

[..] An der in der STVV am 08.12.2017 beschlossenen Bruttoinvestitionssumme von bis zu 1 Million Euro für die grundhafte Sanierung von Straßen und der Vorgaben zum Verfahren wird festgehalten. [..] Quelle

Da fragt sich doch der nachrechnende Bürger, wie man jemals den von der STADT GENANNTEN STAU von zurzeit 20.000.000,00 € abbauen will.

[..]Anhand der von der Fachabteilung bekannt gegebenen Zahlen stieg der Betrag für die grundhaft zu sanierenden Straßen seit 2013 pro Jahr um 2,5 Mio. € an.[..] Quelle: Blog für Rödermark.

Die Koalition hätt gerne bis zu einer Mio. investiert. Die Freien Wähler garantiert eine Mio. Realistischer sehen es die SPD (zwischen einer und drei Mio.) und FDP (zwischen zwei und vier Mio.)
Alle genannten Beträge wären jährlich aufzubringen. Zweifelsohne ist die genannte Summe der Koalition die Summe, die jeder in Rödermark am liebsten hört. Warum ein Betrag von einer Mio. aufgerufen wurde, dürfte sicherlich nicht den Grund haben, ernsthaft dafür Sorge tragen zu wollen, die verkommene Infrastruktur (Straßen) in absehbarer Zeit auf Vordermann zu bringen. Die Gründe, für die bis zu eine Mio. der Koalition, kann ich ja noch nachvollziehe aber was die FWR da geritten hat, kann ich nicht verstehen.

Da es sich hier um verbindliche Zahlen handelt, fragt sich doch jeder Bürger, wie man mit einer Summe von BIS ZU einer Mio. (Koalition) jemals den Stau abbauen kann. Zurzeit sind 20 Mio.€ abzubauen. In der Vergangenheit kamen jedes Jahr 2,5 Mio hinzu? Selbst die von den FWR angedachte verbindliche eine Mio. (entspricht 100-Prozenpunkte der Grundsteuer) ist viel zu wenig. Einzig die SPD und FDP kommen der Wirklichkeit etwas näher. Der Höchstbetrag, der von der FDP ins Spiel gebracht wurde, ist nach einer Hochrechnung noch um eine Mio. zu niedrig angesetzt. (Siehe 1,5 Mio + 3,5 Mio)

Interessant wird es in jedem Fall, wie man eine Zahl, zunächst einmal egal wie hoch die ausfallen wird, verbindlich für die grundhafte Sanierung (Betonung liegt auf grundhafte Sanierung) unumstößlich festschreiben kann. Voraussichtlich wird es die Zahl der Koalition – BIS zu einer Mio. – sein. Auf die Argumentation, warum es nicht mehr als bis zu einer Mio. sein kann/braucht, bin ich gespannt. Ich könnte aber darauf wetten, dass es wie üblich mit der dünnen Personaldecke bei der Verwaltung in Rödermark nicht mehr zu schaffen ist. Evtl. wird auch wieder das abgedroschen Wort Herkulesarbeit herhalten müssen.

Da wir es nicht mit selbstheilenden Straßen in Rödermark zu tun haben, wird das Problem weiter nach hinten geschoben. Sagen wir einmal, bis zum Rücktritt von Bürgermeister Kern. Dann werden uns die Kosten für die notwendigen Grunderneuerungen um die Ohren fliegen. Ich betone, keine Erkenntnis von mir. Die Offenbach Post berichtet:
[..]Fast 20 Millionen Euro sind nötig, um die schlimmsten Schäden im Rödermärker Straßennetz zu beseitigen. 38 Straßen sind so kaputt, dass ohne eine grundhafte Erneuerung auf ihnen bald nichts mehr geht beziehungsweise rollt.[..] Quelle OP-Online
Ein sehr schweres Erbe für den kommenden Bürgermeister. Das Beste wäre, der kommende Bürgermeister kommt nicht aus Rödermark und kann immer darauf verweisen, auf die Beschlüsse der Vergangenheit keinen Einfluss gehabt zu haben. Ein Bürgermeister, der zurzeit noch Stadtverordneter bzw. Magistratsmitglied ist, wird es sehr schwer haben. Es sei denn, man distanziert sich schon jetzt ganz klar von einer Zahl, die unter 3 Mio. jährlich für die Straßensanierung liegt.

Rechnen Sie bitte nach. Wenn Sie zu einem Ergebnis kommen, welches günstiger ist und gleichzeitig unsere Straßen wieder auf Vordermann bringt, wäre ich um einen zielführenden Kommentar sehr dankbar.

Siehe auch
Zusammenfassung Straßenbeitrag.

Straßenbeitrag einstellen. CDU hat den Antrag eingereicht.

Sorry FWR. Vor der Koalition haben bereits die Freien Wähler Rödermark einen Antrag zur Abschaffung der Straßenbeiträge in Rödermark gestellt. Siehe: Freie Wähler Rödermark. Antrag zur Aufhebung des Straßenbeitrags.
 

Durch eine Gesetzesänderung ist Rödermark in die Lage versetzt worden, auf eine Satzung für die wiederkehrenden Straßenbeiträge zu verzichten. Jetzt muss dafür gesorgt werden, dass ein Antrag zur Aufhebung der Ende 2017 beschlossenen Satzung zur Entscheidung den Stadtverordneten vorgelegt wird.

Wie man bei AL/Die Grünen (Facebook) lesen kann, wurde von der Koalition ein Antrag eingereicht, mit dem die Satzung zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge aufgehoben werden soll. Die anderen Fraktionen können sich damit ihren eigenen Antrag sparen. Abzusehen ist allerdings, dass zumindest eine Fraktion diesen Antrag wohl geändert haben möchte.

[..]An der in der STVV am 08.12.2017 beschlossenen Bruttoinvestitionssumme von bis zu 1 Million Euro für die grundhafte Sanierung von Straßen und der Vorgaben zum Verfahren wird festgehalten. Daher ist dieser Beschluss wie im Beschlussvorschlag dargestellt abzuändern[..]

Dieser Absatz dürfte einige Diskussionen wert sein. Wir haben in Rödermark eine Investitionsstau für die grundhafte Sanierung von zurzeit 20 Mio. Zahlen wurden von der Verwaltung genannt. Bei einer Million Euro pro Jahr* benötigen wir NUR FÜR DEN ABBAU der Rückstände ca. 20 Jahre.

 
*pro Jahr steht in dem Antrag zur Satzung zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen.

Der Bürgermeister versucht, ohne Fakten zu beruhigen. Aber haben SPD und FDP nicht recht?

Das ist doch mal erfreulich. Straßenbeitragssatzung wird aufgehoben.
Durch eine Gesetzesänderung wird es möglich, den erst kürzlich getroffenen Beschluss – Einführung der wiederkehrenden Beiträge – zur Sanierung der Straßen abzuschaffen. Natürlich bedeutet das nicht, dass der Bürger jetzt nichts mehr für die Straßensanierung zu zahlen hat. Nein, daran ändert sich absolut nichts. Zu zahlen haben jetzt alle, die Grundsteuer B zu entrichten haben. Bei den wiederkehrenden Beiträgen wären es NUR die Grundbesitzer gewesen. Durch den Einbehalt über die Grundsteuer B können hohe Kosten für die Gebührenermittlung (wiederkehrende Beitragssatzung) gespart werden.

Ich war ein überzeugter Freund der -wiederkehrenden Beiträge-. Der wiederkehrende Beitrag war die einzige Möglichkeit, einzelne Bürger vor hohen Kosten einer Straßensanierung zu bewahren. Der Königsweg, die Kosten über die Grundsteuer B einzuziehen, wurde erst durch eine Gesetzesänderung möglich. Einziges Manko. Die Grundsteuer B ist nicht zweckgebunden. Irgendwie muss man es schaffen, aus den Einnahmen der Grundsteuer B den für die Straßensanierung gedachten Betrag auch für den gedachten Zweck zu reservieren. Dazu wird es bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung bestimmt mehr Informationen geben.

Nachfolgendes sind NICHT die Auswirkung, die die neuen Möglichkeiten mit sich bringen. Das Problem, die verkommene Infrastruktur wieder auf Vordermann zu bringen und zu finanzieren, ist nicht an einem Straßenbeitrag oder einer Grundsteuer B festzumachen. Bezahlen müssen IMMER die Bürger. Jetzt dürfte klargestellt worden sein, WER alles zu Kasse gebeten werden kann.

Ohne Populismus. Eine ganz nüchterne Betrachtung.
Zahlen lügen nicht, wenn diese wahr sind. Da die nachstehend genannten Zahlen 12 Mio. €, 15 Mio. € und 20 Mio. € von der Stadt genannt wurden, kann man davon ausgehen, dass der Wahrheitsgehalt recht hoch ist.
Die Kosten für die grundhafte Sanierung (Zahlen wurden von Stadt genannt) sind keine Hirngespinste des Bloggers.
» 06.03.2013 10.000.000,00 Euro
» 10.09.2015 15.000.000,00 Euro
» 08.11.2017 20.000.000,00 Euro

Wer auch nur ein wenig rechnen kann, wird anhand dieser Zahlen sofort erkennen können, dass man mit dem von Bürgermeister Kern genannten Betrag von 1 Mio. € jährlich im Jahr 2039 den Investitionsstau abgearbeitet hat. In diesen 20 Jahren dürfen aber KEINE weiteren Straßen hinzukommen, die grundhaft saniert werden müssen. Wer glaubt das. Ich nicht.

Heute kann man bei OP-Online lesen,
Deshalb habe er (Anm. Bürgermeister Kern) kein Verständnis für die SPD-Forderung, die Mittel für die Straßensanierung auf drei Millionen Euro zu erhöhen. Quelle: OP-Online

Verständnis? Die Bürger warten seit Jahren auf eine Lösung. Die SPD hat recht. Und was der Bürgermeister da in seinen letzten Amtstagen von sich gibt, ist ein … was auch immer … an die Zukunft unserer Kinder und Enkel. Mit 1 Mio. € jährlich wird man das Verrotten der Infrastruktur nicht aufhalten können. Mit 1 Mio. € pro Jahr wird die unvermeidliche Kostensteigerung etwas abgemildert.
Wenn Sie sich einmal etwas Gutes antun möchten, lesen Sie den Blog von Herrn. Dr. Rüdiger Werner. Beachten Sie aber, zum Zeitpunkt des Blogs waren die wiederkehrenden Beiträge Thema. Dr. Rüdiger Werner kommt nicht auf den von der SPD angedachten Betrag von 3 Mio. Euro, sondern auf 5 Mio. €. Kein Gebabbel, sondern harte und nachvollziehbare Zahlen. Eine Ohrfeige für jeden der meint – eine Mio. € pro Jahr reichen.
Wenn wir 2019 anfangen würden, wieder Straßen grundhaft herzurichten und bis 2030 alle Straßen, die seit 50 oder mehr Jahren nicht grundhaft saniert wurden, sanieren würden, kämen wir beim Preis von heute auf eine Gesamtsumme von 56 Millionen €. Das sind rund 5 Millionen € im Jahr. Bei 30 % städtischem Anteil müsste die Stadt also 1,5 Millionen € jährlich investigative Mittel bereitstellen, die Bürger müssten jedes Jahr 3,5 Millionen € zahlen. Das wäre eigentlich nötig! Lesen Sie hier den umfangreichen Artikel von Dr. Rüdiger Werner. Wer sich NUR für den Straßenbeitrag interessiert sollte sein Augenmerk auf den Absatz – Zahlenspiele – richten.

Der Betrag, der über die Grundsteuer B einzunehmen ist, wäre je nach Betrachtungsweise eine Erhöhung der Grundsteuer B um:
Bürgermeister Kern 100 Prozentpunkte.
Betrachtung der SPD 300 Prozentpunkte.
Betrachtung der FDP 500 Prozentpunkte.
Durch Gewerbesteuereinnahmen könnte die o.g. Erhöhung moderater ausfallen. Dafür muss man sich aber ganz klar zum Gewerbe bekennen und nicht verhindern.

Ich denke, die von Bürgermeister Kern angedachten 1 Mio. € erlauben es ihm ohne oder mit moderater Grundsteuererhöhung seine Amtszeit beenden zu können. Was danach kommt, hat dann sein Nachfolger auf seine Kappe zu nehmen. Wie es auch kommen mag, das Erbe von Bürgermeister Kern werden nicht nur unsere Kinder, sondern auch noch unsere Enkel und Urenkel schmerzhaft zu spüren bekommen.

Ich kann mir gut vorstellen, dass der Bürgermeister Kern auf den dritten Rettungsschirm – — TEER MUSS HER — setzt. Man könnte aber auch den Gedanken von Niederzimmern aufgreifen und Schlaglöcher versteigern.

Fazit.
Man muss auch die Situation sehen, in der sich Bürgermeister Kern und der Erste Stadtrat befunden haben. Sie haben es in der Vergangenheit keinen Straßenbeitrag eingeführt bzw. einführen lassen und auf eine bessere Lösung der klassischen Straßenbeiträge gewartet. Grundhafte Sanierung und gleichzeitig die Grundsteuer B zu erhöhen ging auch nicht. Dann kam das RP und hat einen Straßenbeitrag gefordert.
Herr Kern hat auch niemals einen Hehl daraus gemacht, dass neben dem Königsweg (Grundsteuer B) die wiederkehrenden Beiträge ein gangbarer Weg sei, der dann auch eingeschlagen wurde.
Jetzt bleibt fast alles beim Alten. Wir brauchen keinen Straßenbeitrag einzuführen. Da bisher noch keine Bescheide verschickt wurden, ist für den Bürgermeister einfach, auf einen Straßenbeitrag zu verzichten. Hätte man in der Vergangenheit Straßenbeiträge eingezogen, stände man jetzt vor einem recht kompliziert zu lösenden Vorgang.

Bürgermeister und Erster Stadtrat sind dafür da, Probleme, auch unpopuläre und ohne Blick auf kommende Wahlen, zu lösen. Und das ist versäumt worden. Der enorme Sanierungsstau (20 Mio. Euro) haben Bürgermeister Kern und Erster Stadtrat ohne Wenn und Aber zu verantworten. Egal wie eine Lösung in der Vergangenheit zur Finanzierung der Straßen ausgesehen hätte, aussitzen ist die schlechteste Lösung.

Auch der Magistrat kann Anträge an die Stadtverordnetenversammlung stellen.

Bürgermeister und Erster Stadtrat hätten sich frühzeitig um weitere Einnahmequellen – Stichwort Gewerbesteuer – bemühen müssen. Die gute Fee hat auch einmal die Nase voll von schlechter Haushaltspolitik.

Siehe auch
Zusammenfassung Straßenbeitrag.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Sorge um Erhalt der Straßen

Die SPD spricht sich gegen Straßenbeiträge aus, warnt aber auch vor einem Investitionsstau beim Straßenbau. Vom Magistrat fordert sie ein Konzept. Weiter bei fr.de


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Rödermark. CDU will den gerade beschlossenen Straßenbeitrag abschaffen.

Straßenschäden
Straßenschäden

Dank neuer brandneuen Möglichkeiten durch den Gesetzgeber scheint jetzt der von vielen gewünschte Königsweg „Straßenbeitrag über die Grundsteuer B“ möglich. Es wird sicherlich ein Antrag erstellt (IFA), den alle Faktionen gemeinsam einreichen werden.

Gemeinde soll über Straßenbeitragssatzung entscheiden

Bezüglich der auch in Rödermark unerwünschten Straßenbeiträgen hat die hessische Landesregierung am vergangenen Donnerstag im Landtag im Rahmen einer ersten Gesetzeslesung mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, auch defizitäre Gemeinden zukünftig selbst entscheiden zu lassen, ob dieses Instrument der Einnahmenverbesserung genutzt wird. Weiter bei der CDU Rödermark


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Straßenbeitrag. Gesetzentwurf und Stellungnahmen.

Straßenbeitrag
Straßen-Sanierung.

Notizbuch der Woche in der Offenbach Post.
Im Notizbuch der Woche (Printausgabe der Offenbach Post) kann man heute nachlesen, dass über den Landtag „das Licht der Erleuchtung“ aufgegangen ist und den schwarz/grüne Landesregierung dem FDP-Antrag, – Kommunen können nicht mehr in die Pflicht genommen werden, einen Straßenbeitrag zu erheben – gefolgt ist.

Leider kann ich dazu noch keine Quelle finden, die mir diese Passage im -Notizbuch der Woche- bestätigt. Sobald ich das Abstimmergebnis und/oder einen weiteren Text dazu finden kann, wird es hier einen Nachtrag geben.

Sollten die Aussagen stimmen, wäre das ein Segen und die Stadt Rödermark könnte die kostenintensiven Vorbereitungen für die wiederkehrenden Beiträge (falls schon begonnen) beenden. Der -Königsweg-, entspricht auch den Vorstellungen von BM Roland Kern, die notwendigen Mittel für die grundhafte Sanierung über die laufenden Einnahmen zu decken.

Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Aufhebung des Erhebungszwangs von Straßenbeiträgen und für mehr kommunale Selbstverwaltung – Drucks. 19/5839 – und dem Gesetzentwurf der Fraktion der DIE LINKE für ein Gesetz zur Aufhebung von Straßenbeiträgen in den hessischen Kommunen – Drucks. 19/5961 –

 
Siehe auch
» Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Notizbuch der Woche OP 21.04.2018


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Kurzfristig. Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsförderungsausschusses

Ausschusssitzung zur Satzung „wiederkehrende Beiträge“
Durch eine kurzfristige Änderung der Magistratsvorlage zur Satzung „wiederkehrende Beiträge“, trifft sich vor der Abstimmung am Freitag (8.12. Fortsetzung der Stavo vom 5.12.2017) der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Donnerstag zu letzten Beratungen.

Siehe
Satzung. Wiederkehrende Beiträge

Widerstand gegen den Entwurf „wiederkehrenden Beiträge“.

FDP zum geplanten Straßenbeitrag

Straßenschäden
Straßenschäden

Die Stadt muss Hausbesitzer für die Sanierung von Straßen zur Kasse bitten. Am Dienstag wird das Parlament die Einführung jährlich wiederkehrender Beiträge beschließen. Mehrere Parteien wollen die Belastung der Bürger deckeln beziehungsweise neutralisieren. Quelle: OP-Online

Warum wird wahrscheinlich die FDP (evtl. auch die FWR) dem Entwurf der Satzung „wiederkehrende Straßenbeiträge“ des Magistrats nicht zustimmen?
Sind die wiederkehrenden Beiträge abzulehnen? Nein, darum geht es nicht. Es geht darum, dass man die schwammigen Aussagen zu einer Entlastung der Bürger festzurrt. Der Bürgermeister hat auf beiden Bürgerversammlungen (1 .. 2) anklingen lassen, dass die Bürger durch den Straßenbeitrag nicht weiter belastet werden. Wie der Bürgermeister das verbindlich schaffen will, ist nicht einmal im Ansatz zu erkennen. Wenn er, so wie es auch ganz unverbindlich in einem Antrag der Koalition niedergeschrieben wurde, die Kompensation über eine Grundsteuer B Senkung schaffen will, soll er (oder die Koalition) einmal sagen, wie man dieses Kunststück verwirklichen kann.

Nur zur Verdeutlichung, wovon man reden muss, wenn man eine Kompensation anstrebt.
Z.B. bedeutet eine komplette Kompensation der 1.000.000.00 Euro beitragspflichtiger Straßensanierung p.Jahr aus heutiger Sicht ca. 100 Prozentpunkte Grundsteuer B Senkung. Bei den tatsächlich notwendigen Aufwendungen von 3.000.000 Euro p. Jahr wären wir schon bei einer Senkung von 300 Prozentpunkte. Damit wäre Rödermark dann wieder bei 240% Grundsteuer B. Wer glaubt das? (Grundsteuer ab 01.01.2011 330%; heute 540%.)
Wie kommt man auf die 3 Mio. Euro p.Jahr für die beitragspflichtige Straßensanierung? Ganz einfach. Laut Berechnung der Stadt werden jedes Jahr für 2,5 Mio. € an beitragspflichtige Straßensanierung hinzukommen. Um 1 Mio. € jährlich verlangsamt sich demnach die Verrottung der Straßen. 🙁 🙁 🙁

Zur Erinnerung. Man hatte die Grundsteuer um 40% Punkte erhöht,
um für ein Straßensanierungsprogramm 2005-2008 keine Straßenbeitragssatzung einführen zu müssen. Nach Abarbeitung des Sanierungsprogramms sollte in 2011 die Grundsteuer B (Top 4) wieder reduziert werden. Ein Antrag der FDP, die Grundsteuer wieder um 40%-Punkte zu senken, wurde abgelehnt. Da es sich bei der Grundsteuer B NICHT um zweckgebundene Einnahmen handelt, braucht man die Gelder nicht zwingend für die Straßensanierung einzusetzen. 🙁 🙁 🙁

Entlastung festzurren. JETZT.
FDP fordert einen Gemeindeanteil von 40%. Die Freien Wähler eine festgeschriebene Verpflichtung zu einer Grundsteuer B Senkung um 40 Prozentpunkte sowie einen Gemeindeanteil von 45% zum Straßenbeitrag.
Ich gehe davon aus, dass die Koalition dem Antrag des Magistrats Folge leisten wird. Ich denke, die Koalition wird kaum den Forderungen der FDP (oder der weitergehenden der FWR) zustimmen. Als Totschlagargument könnte vom Bürgermeister Kern einen Hinweis auf die rechtliche Situation sein – mehr als 30% Gemeindeanteil geht nicht. Ob das allerdings den Tatsachen entspricht, wagt die FDP zu bezweifeln. Andere Städte machen vor, wie man den Gemeindeanteil festsetzen kann. Und warum sollte man nicht eine Satzung mit 40% oder höher verabschieden, die sofort ein wenig zur Entlastung der Beitragszahler beiträgt? Sollte die Satzung von einer übergeordneten Behörde nicht akzeptiert werden, hat die Stadt eben ihren zweiten Fehler bei der Satzung gemacht. Gegen eine Ablehnung könnte dann Bürgermeister Kern auch gerichtlich vorgehen; wenn er es dann wollte.
Rechtliche Bedenken gab es anfänglich auch bei dem Zuschlag des Abrechnungsgebietes Bulau zu Urberach.

Die FWR fordern mit ihrem Antrag den von Bürgermeister Kern angedeuteten Vorschlag zu bestätigen. Senkung der Grundsteuer B. Ob eine Grundsteuer B Senkung im Rahmen einer Kompensation für den Straßenbeitrag von übergeordneten Behörden genehmigt wird, ist eine offene Frage.

Was zu den Sanierungskosten gesagt wurde, kann man vermutlich in die Tonne treten.
Mit dem, was die Stadt bisher geplant hat, ist gelinde gesagt nicht gut (euphemistisch). Der von der Stadt genannte Plan sieht die Sanierung von ca. 10% der Straßen im Stadtgebiet vor. Und das in einem Zeitraum von 20 Jahren.
Man darf auch nicht vergessen, dass innerhalb der 20 Jahre eine gewaltige Kostensteigerung hinzukommt.
🙁 🙁 🙁

Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen
Sehen Sie hier die noch einzuplanenden Kosten für die Stadt in den kommenden Jahren. Wenn Sie starke Nerven haben, lesen Sie diesen Artikel.

Hier können Sie die in etwa anfallenden Beiträge grob und unverbindlich ausrechnen lassen.
 
 Siehe Anträge.
» Magistrat mit der Satzung.
» Koalition (CDU/AL)
» FWR (Anheben Gemeindeanteil)
» FWR (Senkung Grundsteuer)
» FDP
 
Siehe auch
» Ausschusssitzung BUSE 23.11.2017
» Straßenbeitrag. Gemeindeanteil um 10%-Punkte anheben
» Der Fluch eines Doppelhaushalt. Der Opposition könnten Zahlen fehlen.
» Zusammenfassung Straßenbeitrag.
 
Nachtrag: Vergleiche Aussage zur Senkung der Grundsteuer B
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Grundsteuer B wird ab dem Jahr der ersten Erhebung von Straßenbeiträgen um 40 Punkte reduziert. Unmissverständlich. Aus dem Antrag der FWR. Hervorhebung durch den Admin.

Durch die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen sollen die Bürger nicht zusätzlich belastet werden. Die durch die Erhebung von Straßenbeiträgen eintretende Höherbelastung soll daher durch eine Absenkung der Grundsteuer B kompensiert werden. Ausreichende Finanzmittel zur Durchführung notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein. Schwammig. Unverbindlich. Aus dem Antrag der Koalition. Hervorhebung durch den Admin.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Straßenbeitrag. Gemeindeanteil um 10%-Punkte anheben

Geschockt
Geschockt

Wenn schon Straßenbeiträge, dann aber fair, transparent und gerecht!

Bei der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2017 wurde ein Antrag der FDP zum Straßenbeitrag in eine der kommenden Stadtverordnetenversammlung geschoben. Siehe Niederschrift Punkt 4

Es wird in dem Antrag u.a. die Forderung gestellt, den Gemeindeanteil bei den Straßengebühren für alle Abrechnungsgebiete auf 40% anzuheben. In dem ersten Entwurf der Satzung waren unterschiedliche Sätze geplant. Bei der letzten Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag wurde von – einheitlich 30% – gesprochen.
Mit dem Vorschlag der FDP wird zwar der Betrag, den die Bürger letztendlich zu zahlen haben, nicht niedriger, aber die Lastverteilung wird gerechter (fairer).

Ich in mir aber sehr sicher, dass dieser Antrag abgelehnt wird. Die Stadt würde weniger über den Bürgeranteil abkassieren können und müsste dann schauen, wie sie das Geld im laufenden Haushalt bereitstellt. Der Gemeindeanteil würde sich von 300.000,00 € auf 400.000,00 € erhöhen. Die Gebührenzahler für den Straßenbeitrag würden damit um 100.000,00 € entlastet.

Die Argumente gegen die 40% könnten sein: „Das geht nicht. Das Gesetz lässt das nicht zu.“ Man sollte diese Aussage, bevor die überhaupt ausgesprochen wird, auf Wahrheitsgehalt überprüfen.

Nur so nebenbei. In dem FDP-Antrag (noch nicht aufgerufen) steht auch, dass die zunächst geplanten 5 Abrechnungsgebiete auf 4 reduziert werden. Und was ist geschehen. Es wurden vier.

Siehe
» FDP Antrag
» Grundsteuererhöhung ich seh dich kommen
» Kompensation über Grundsteuer B
 

Mit einem höheren Gemeindeanteil könnte sich der entsetzte Gesichtsausdruck auf dem obigen Foto etwas freundlicher werden.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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